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Umbau Schilling Busbetriebshof - Generalplanung

Kölner Verkehrs-Betriebe AG · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen E18312417veröffentlicht 30.04.2024erstmals 30.04.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 890 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (346 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre… – 01.12.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50933, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 149 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 30 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Heute
  5. Vertragsende
    in 37 Monaten

Beschreibung

Die KVB betreibt den ÖPNV im Kölner Stadtgebiet mit u.a. über 40 Buslinien und insgesamt ca. 330 eigenen Bussen. Die KVB hat sich entschlossen die Umstellung auf alternative Antriebe durch Austausch der bislang dieselbetriebenen Busse gegen solche mit batterieelektrischem Antrieb vorzunehmen.

Die Abstellung und Instandhaltung eines Großteils der Busflotte erfolgt auf den Betriebshöfen Nord, Friedrich-Karl-Straße in Köln Riehl (kurz: Btf Nord) und Btf Porz, Kaiserstraße 127. Von beiden Betriebshöfen aus werden etwa zwei Drittel der Gesamt(bus)verkehrsleistung der KVB Beide Betriebshöfe befinden sich aktuell in unterschiedlichen Phasen der Umstellung auf batterieelektrische Busse.

Ein weiterer Teil der Busverkehrsleistung wird durch die Schilling Omnibus Verkehr GmbH (SOV), ausgehend von deren Betriebshof in Hürth, erbracht. Bis zum 31.12.2023 befand sich die SOV zu 51% im Besitz der KVB, Seit dem 1.1.2024 gehört SOV zu 100% zur KVB. Mit aktuell 80 Solo- und 40 Gelenkbussen erbringt die SOV ein knappes Drittel der Gesamt(bus)verkehrsleistung der KVB.

Aufgrund der vorstehend aufgeführten Randbedingungen besteht die Notwendigkeit auch den Betriebshof der SOV für den Einsatz von Batteriebussen umzurüsten. Bis zum Jahre 2030 sollen auf dem Betriebshof der SOV ca. 140 Batteriebusse stationiert werden. Zur elektrischen Versorgung ist die entsprechende Ladeinfrastruktur (u. a. mit Transformatoren und Ladestationen) auf dem Betriebshof der SOV zu errichten. Für Wartung, Reparatur und Betrieb der Flotte sind weitere Gebäude erforderlich. Die vorhandenen Gebäude und Infrastrukturen sind vermutlich für eine Weiternutzung für Batteriebusse ungeeignet und müssen voraussichtlich rückgebaut und neu errichtet werden. Darüber hinaus sind aktuell Flächen für die Abstellung von Bussen vermietet. Dies soll auch zukünftig erfolgen. Für die Abstellung von Bussen der Mieter sind daher Flächen vorzusehen (z.B. 66 Stellplätze für Busse mit Diesel/ Wasserstoffantrieb). Aufgrund der anspruchsvollen Topographie bietet sich eine grundlegende Überplanung an. Dabei ist unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungen eine dauerhaft wirtschaftliche und betrieblich sinnvolle Lösung zu finden.

Nach erster Einschätzung wird der Umbau in Bauabschnitten/-phasen erforderlich sein, da der Betrieb während der Umbaumaßnahmen mindestens teilweise aufrechterhalten werden muss.

Es soll zunächst der Zielzustand des Betriebshofs geplant werden. Dabei sind die bauliche wie auch vertragliche Randbedingungen (z.B. Mietverträge) zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Planung sind die einzelnen Schritte, Phasen und Maßnahmen, die zum Erreichen des Endzustandes führen, zu beschreiben und zu planen.

Sämtliche in der folgenden Projektbeschreibung aufgeführten Bestandssituationen und Anforderungen sind als vorläufig zu verstehen und im Zuge der Planung zu überprüfen und zu verifizieren. Sie dienen lediglich der allgemeinen Beschreibung des Projekts.

Nach derzeitigem Stand muss der Umbau bis 2030 abgeschlossen sein.

Der AN hat sämtliche Planungs- und optional Bauüberwachungs- bzw. Bauoberleitungsleistungen (Generalplanung) zu erbringen, damit das in der Projektbeschreibung dargestellte Projekt vertragsgerecht, insbesondere mängelfrei sowie innerhalb der vereinbarten Planungs- und Bauzeit (s. §18) sowie des Kostenrahmens ausgeführt und fertiggestellt wird (Vertrags- und Projektziele). Der AN hat ebenfalls die Koordination inner-halb der ihm beauftragten Leistungsbilder durchzuführen und auf den Arbeitsergebnissen zu dokumentieren. Er hat auch die Leistungen Dritter (weiterer an der Planung beteiligter) zu koordinieren und die Ergebnisse bei der Planung zu berücksichtigen und zu dokumentieren.

Die im Leistungsverzeichnis näher beschriebenen Leistungen werden in mehreren Stufen abgerufen. Die AG überträgt dem AN mit Unterzeichnung dieses Vertrages alle Leistungen gemäß Stufe 1 des Leistungsverzeichnisses. Der AG steht es frei, den AN mit den weiteren Stufen 2 bis 7 oder mit entsprechenden (Teil-)Leistungen daraus zu beauftragen. Die weitere Beauftragung erfolgt schriftlich in Textform durch eine Mitteilung der AG.

Stufe 1: Planung (Lph. 1-3) des gesamten Betriebshofes im Endzustand (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung)

Stufe 2: Genehmigungsplanung (Lph. 4) der BA 1 + 2

Stufe 3: Bauvorbereitung (Lph. 5 - 7) der BA 1 (mit Buswerkstatt) (Aus-führungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe)

Stufe 4: Bauausführung und Objektbetreuung (Lph. 8 - 9) der BA 1 (mit Buswerkstatt)

Stufe 5: Bauvorbereitung (Lph. 5 - 7) der BA 2

Stufe 6: Bauausführung und Objektbetreuung (Lph. 8 – 9) der BA 2

Hinsichtlich der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen (Leistungsbilder) wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.

Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Materialwirtschaft - 33 -, Scheidtweilerstr. 38, 50933 Köln, Deutschland, führt die Beschaffung im Namen der Schilling Omnibusverkehr GmbH und auf deren Rechnung durch.

Beschreibung des Loses

Die KVB betreibt den ÖPNV im Kölner Stadtgebiet mit u.a. über 40 Buslinien und insgesamt ca. 330 eigenen Bussen. Die KVB hat sich entschlossen die Umstellung auf alternative Antriebe durch Austausch der bislang dieselbetriebenen Busse gegen solche mit batterieelektrischem Antrieb vorzunehmen.

Die Abstellung und Instandhaltung eines Großteils der Busflotte erfolgt auf den Betriebshöfen Nord, Friedrich-Karl-Straße in Köln Riehl (kurz: Btf Nord) und Btf Porz, Kaiserstraße 127. Von beiden Betriebshöfen aus werden etwa zwei Drittel der Gesamt(bus)verkehrsleistung der KVB Beide Betriebshöfe befinden sich aktuell in unterschiedlichen Phasen der Umstellung auf batterieelektrische Busse.

Ein weiterer Teil der Busverkehrsleistung wird durch die Schilling Omnibus Verkehr GmbH (SOV), ausgehend von deren Betriebshof in Hürth, erbracht. Bis zum 31.12.2023 befand sich die SOV zu 51% im Besitz der KVB, Seit dem 1.1.2024 gehört SOV zu 100% zur KVB. Mit aktuell 80 Solo- und 40 Gelenkbussen erbringt die SOV ein knappes Drittel der Gesamt(bus)verkehrsleistung der KVB.

Aufgrund der vorstehend aufgeführten Randbedingungen besteht die Notwendigkeit auch den Betriebshof der SOV für den Einsatz von Batteriebussen umzurüsten. Bis zum Jahre 2030 sollen auf dem Betriebshof der SOV ca. 140 Batteriebusse stationiert werden. Zur elektrischen Versorgung ist die entsprechende Ladeinfrastruktur (u. a. mit Transformatoren und Ladestationen) auf dem Betriebshof der SOV zu errichten. Für Wartung, Reparatur und Betrieb der Flotte sind weitere Gebäude erforderlich. Die vorhandenen Gebäude und Infrastrukturen sind vermutlich für eine Weiternutzung für Batteriebusse ungeeignet und müssen voraussichtlich rückgebaut und neu errichtet werden. Darüber hinaus sind aktuell Flächen für die Abstellung von Bussen vermietet. Dies soll auch zukünftig erfolgen. Für die Abstellung von Bussen der Mieter sind daher Flächen vorzusehen (z.B. 66 Stellplätze für Busse mit Diesel/ Wasserstoffantrieb). Aufgrund der anspruchsvollen Topographie bietet sich eine grundlegende Überplanung an. Dabei ist unter Berücksichtigung der bestehenden Nutzungen eine dauerhaft wirtschaftliche und betrieblich sinnvolle Lösung zu finden.

Nach erster Einschätzung wird der Umbau in Bauabschnitten/-phasen erforderlich sein, da der Betrieb während der Umbaumaßnahmen mindestens teilweise aufrechterhalten werden muss.

Es soll zunächst der Zielzustand des Betriebshofs geplant werden. Dabei sind die bauliche wie auch vertragliche Randbedingungen (z.B. Mietverträge) zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Planung sind die einzelnen Schritte, Phasen und Maßnahmen, die zum Erreichen des Endzustandes führen, zu beschreiben und zu planen.

Sämtliche in der folgenden Projektbeschreibung aufgeführten Bestandssituationen und Anforderungen sind als vorläufig zu verstehen und im Zuge der Planung zu überprüfen und zu verifizieren. Sie dienen lediglich der allgemeinen Beschreibung des Projekts.

Nach derzeitigem Stand muss der Umbau bis 2030 abgeschlossen sein.

Der AN hat sämtliche Planungs- und optional Bauüberwachungs- bzw. Bauoberleitungsleistungen (Generalplanung) zu erbringen, damit das in der Projektbeschreibung dargestellte Projekt vertragsgerecht, insbesondere mängelfrei sowie innerhalb der vereinbarten Planungs- und Bauzeit (s. §18) sowie des Kostenrahmens ausgeführt und fertiggestellt wird (Vertrags- und Projektziele). Der AN hat ebenfalls die Koordination inner-halb der ihm beauftragten Leistungsbilder durchzuführen und auf den Arbeitsergebnissen zu dokumentieren. Er hat auch die Leistungen Dritter (weiterer an der Planung beteiligter) zu koordinieren und die Ergebnisse bei der Planung zu berücksichtigen und zu dokumentieren.

Die im Leistungsverzeichnis näher beschriebenen Leistungen werden in mehreren Stufen abgerufen. Die AG überträgt dem AN mit Unterzeichnung dieses Vertrages alle Leistungen gemäß Stufe 1 des Leistungsverzeichnisses. Der AG steht es frei, den AN mit den weiteren Stufen 2 bis 7 oder mit entsprechenden (Teil-)Leistungen daraus zu beauftragen. Die weitere Beauftragung erfolgt schriftlich in Textform durch eine Mitteilung der AG.

Stufe 1: Planung (Lph. 1-3) des gesamten Betriebshofes im Endzustand (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung)

Stufe 2: Genehmigungsplanung (Lph. 4) der BA 1 + 2

Stufe 3: Bauvorbereitung (Lph. 5 - 7) der BA 1 (mit Buswerkstatt) (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe)

Stufe 4: Bauausführung und Objektbetreuung (Lph. 8 - 9) der BA 1 (mit Buswerkstatt)

Stufe 5: Bauvorbereitung (Lph. 5 - 7) der BA 2

Stufe 6: Bauausführung und Objektbetreuung (Lph. 8 – 9) der BA 2

Hinsichtlich der im Einzelnen zu erbringenden Leistungen (Leistungsbilder) wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.

Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Materialwirtschaft - 33 -, Scheidtweilerstr. 38, 50933 Köln, Deutschland, führt die Beschaffung im Namen der Schilling Omnibusverkehr GmbH und auf deren Rechnung durch.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kriterium
günstigster Preis

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung darüber, dass Ausschlusskriterien gem. § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen
Kriterium
In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz (Gesamtumsatz) von 1.Mio € erreicht worden sein. In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von 300 TEUR € im Bereich Objektplanung-Gebäude , 200 TEUR€ Objektplanung Verkehrsanlagen und 200 TEUR € im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung erreicht worden sein.
Kriterium
Durchschnittliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre (Formblatt A3): Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss - inklusive Inhaber/Geschäftsführer - durchschnittlich mindestens 20 Beschäftigte in den letzten 3 Jahren beschäftigt haben. Eigenerklärung (Bitte … ganz lesenDurchschnittliche Beschäftigtenzahl und die Zahl der Führungskräfte der letzten 3 Jahre (Formblatt A3): Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss - inklusive Inhaber/Geschäftsführer - durchschnittlich mindestens 20 Beschäftigte in den letzten 3 Jahren beschäftigt haben. Eigenerklärung (Bitte selbst erstellen) - Angaben der vorgesehenen Technischen Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen: Es sind mindestens 5 technische Fachkräfte mit der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu benennen. Erklärung, dass die aufgeführten Personen für die Zeit der Leistungserbringung zur Verfügung stehen. Studien und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Führungskräfte: Nachweis durch Bescheinigung bezüglich der Führung der Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur für: Projektleiter, Objektplaner Gebäude, Planer Verkehrsanlagen, TGA-Planer Vergleichbare Referenzen (Formblatt A3): Es sind mindestens 3 Referenzen der letzten 5 Jahre vorzulegen, deren Planungs- und Beratungsanforderungen mit denen der zur vergebenden Planungs-oder Beratungsleistung vergleichbar sind also diesem nach Art und Umfang/Größe nachkommen. Die Leistungen sind jedenfalls vergleichbar, wenn es sich mind. um Generalplanungsleistungen aus den Leistungsphasen 1-8, von denen pro Referenz mindestens 4 Phasen beinhaltet sein müssen, für Bauvorhaben mit Baukosten (KG 200-600, DIN 276) über 10 Mio. € (brutto) handelt. Mindestens ein Bauvorhaben hiervon muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein. Hinweise: Die Referenzprojekte müssen innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen worden sein. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-8 außerhalb der in § 46 Abs. 3, Nr. 1 VgV genannten 3 Jahre berücksichtigt. Eigenerklärung/Darstellung (selbst zu erstellen) eines Qualitätsmanagementsystems
Kriterium
Der AN hat während der Dauer des Auftrags eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten. Diese Haftpflichtversicherung deckt auch das Berufs- und Planungshaftpflichtrisiko des AN ab. Die Deckungssumme muss für • Personenschäden mindestens EUR 15 Mio. je Versicherungsfall, zweifach maximiert je Versich … ganz lesenDer AN hat während der Dauer des Auftrags eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten. Diese Haftpflichtversicherung deckt auch das Berufs- und Planungshaftpflichtrisiko des AN ab. Die Deckungssumme muss für • Personenschäden mindestens EUR 15 Mio. je Versicherungsfall, zweifach maximiert je Versicherungsjahr, • Sachschäden mindestens EUR 15 Mio. je Versicherungsfall, zweifach maximiert je Versicherungsjahr, • Vermögensschäden mindestens EUR 15 Mio. je Versicherungsfall und Jahr (Abstimmung)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
01.12.2029
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Stufe 2: Genehmigungsplanung (Lph. 4) der BA 1 + 2 Stufe 3: Bauvorbereitung (Lph. 5 - 7) der BA 1 (mit Buswerkstatt) (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) Stufe 4: Bauausführung und Objektbetreuung (Lph. 8 - 9) der BA 1 (mit Buswerkstatt) Stufe 5: Bauvorbereitung (Lph. 5 - 7) der BA 2 Stufe 6: Bauausführung und Objektbetreuung (Lph. 8 – 9) der BA 2
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung2 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungs … ganz lesenDie Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt u.a. die rechtzeitige Geltendmachung etwaiger Vergaberechtsverstöße voraus. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ­ mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Diese Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen sowie auf die Regelung des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Auftraggeber dieses Vergabeverfahrens ist die Schilling Omnibusverkehr GmbH Bonnstraße 260 D-50354 Hürth Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG, Materialwirtschaft - 33 -, Scheidtweilerstr. 38, 50933 Köln, Deutschland, führt die Beschaffung im Namen der Schilling Omnibusverkehr GmbH und auf deren Rechnung durch.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Hürth, 50354 Hürth
Kontakt
info@schillinggruppe.de
Auskünfte
Kölner Verkehrs-Betriebe AG

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. BekanntmachungFrist 31.05.2024
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 31.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 026f61f4-9e65-4434-a438-91b3978714fb.