Umbau Rupprecht-Haus, Gevelsberg
Stadt Gevelsberg · Gevelsberg, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 10-22019-VE757veröffentlicht 06.06.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Gevelsberg58285, Ennepe-Ruhr-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.
- Wettbewerbsergebnis50 %
- Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteam10 %
- Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung15 %
- Honorarangebot25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,3 Punkte |
| 25 % teurer | −5 Punkte |
| 50 % teurer | −8,3 Punkte |
| 100 % teurer | −12,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Wettbewerb "Umbau Rupprecht-Haus, Gevelsberg" - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume - nach RPW 2013 im Rahmen der Vergabeordnung (VgV).
Beschreibung des Loses
Das 5-geschossige Rupprecht-Haus steht an einer besonders exponierten Stelle im Zentrum Gevelsbergs und ist eines der prägendsten Gebäude der Stadt. Das Erdgeschoss enthält einen Drogerie-Markt, in dem ersten Obergeschoss sind vorübergehend asylsuchende Personen untergebracht und die übrigen Obergeschosse sind zurzeit leerstehend. Das Parkhaus ist ungenutzt und geschlossen. Durch den dauerhaften Leerstand der oberen Geschosse hat das Objekt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung verloren und an Attraktivität eingebüßt. _______________________________________________________________________ Ziel ist es, durch einen umfassenden Umbau des Gebäudes öffentliche, soziale und kulturelle Einrichtungen, die derzeit in mehreren Objekten im Stadtgebiet dezentral untergebracht sind, an einem neuen innerstädtischen Standort zu konzentrieren. Hierdurch sollen Kosten eingespart und weitere Vitalität und Frequenz in den zentralen Innenstadtbereich gebracht werden. Das Rupprecht-Haus soll zur sozio-kulturellen Begegnungsstätte umfunktioniert werden. Im Erdgeschoss ist neben dem bestehenden Drogerie-Markt ein großzügiger und zentraler, öffentlicher Zugang angedacht. Im ersten bis dritten Obergeschoss sollen nach dem Umbau die Stadtbücherei, die Musikschule und weitere städtische Einrichtungen und öffentliche Angebote untergebracht werden. Das vierte Obergeschoss soll zurückgebaut werden. Eine barrierefreie Gestaltung und energetische Sanierung sind vorgesehen. _______________________________________________________________________ Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten und Innenarchitekten (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung).
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- WettbewerbsergebnisEntwurf: 50 % davon: Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge): 45 % und Umgang mit Überarbeitungshinweisen: 5 %
- Qualität
- Auftragsbezogene Qualifikation des ProjektteamIn Form von personenbezogenen Referenzen: Qualifikation Projektleitung und Qualifikation stellv. Projektleitung
- Qualität
- Qualität des Konzepts zur Umsetzung der AufgabenstellungAusführungen zum Terminmanagement, Kostenmanagement und Qualitätsmanagement
- Preis
- Honorarangebot
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 5 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 10 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. _______________________________________________________________________ Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die i … ganz lesenkürzer
Die Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 5 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 10 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Auswahlverfahren ermittelt. _______________________________________________________________________ Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen: a) Architekt: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" entsprechend den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates. b) Innenarchitekt: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Innenarchitekt" entsprechend nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates und Nachweis zur uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018). Sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EU- "Berufsanerkennungsrichtlinie" gewährleistet ist. Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen. Wer ab dem Tage der Bekanntmachung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigter Architekt angehört. Mitglieder von Bietergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich als Bieter am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. _______________________________________________________________________ Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten: - Name des Bewerbers (Büroname); - Angabe, ob eine Bewerbergemeinschaft gebildet werden soll; - Kontaktdaten des Bewerbers / des Vertreters der Bewerbergemeinschaft; - Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird; - Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eigenständig bewirbt; - Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft; - für den Architekten: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" (Kammernachweis); - für den Innenarchitekten: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Innenarchitekt" (Kammernachweis) und Nachweis zur uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung (gem. § 67 BauO NRW 2018); - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013; - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. - Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat. Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb NICHT notwendig. _______________________________________________________________________ Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 10 Wettbewerbsteilnehmern sowie 5 weiteren Bewerbern als potenzielle Nachrücker gemäß folgendem Verfahren: Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden sodann ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werde …- Kriterium
Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen. Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise für d … ganz lesenkürzer
Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen. Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise für das spätere Verhandlungsverfahren sind die Folgenden: 1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, §§ 123, 124 GWB (von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen); 2. Eigenerklärung, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personenschäden 5 Mio. Euro und für sonstige Schäden 3 Mio. Euro, jeweils 2-fach maximiert) verfügt bzw. diese im Auftragsfall verfügen wird, (von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen); 3. Verpflichtungserklärung (sofern sich der Bieter der Eignungsleihe bedient); 4. Eigenerklärung zum Gesamtumsatzes des Bieters / der Bietergemeinschaft der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mindestkriterium: mind. 600.000 Euro netto Gesamtumsatz); 5. Eigenerklärung zur Anzahl der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen die zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Mindestkriterium: mind. 3 techn. Fachkräfte); 6. Darstellung von mindestens einer wertbaren Referenzen. Es werden ausschließlich Unternehmensreferenzen akzeptiert. Sofern die Unterlagen von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, erfolgt jeweils ein entsprechender Hin-weis. Der Nachweis der Eignung kann auch auf dem Wege einer Präqualifikation erfolgen. Die Bieter haben hierfür auf die bestehende Präqualifikation zu verweisen und Zugang zum PQ-Verzeichnis zu ermöglichen. Alle geforderten Unterlagen müssen in diesem Fall hinterlegt sein, oder auch von präqualifizierten Bietern separat eingereicht werden. Für den Fall eines Nachunternehmereinsatzes behält sich der Auftraggeber vor, die o.g. Nachweise auch vom Nachunternehmer einzufordern. _______________________________________________________________________ An die Geeignetheit der Referenzen werden die folgenden Anforderungen gestellt: Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume vergleichbarer Größe und Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt: i. Umbau / Neubau, ii. Fertigstellung in den letzten 10 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 01.01.2014 - Tag der Angebotsfrist), iii. min 4.500 m² BGF, iv. min. Leistungsphasen 2-8 nach § 34 HOAI, v. min. Honorarzone IV. Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag der Übergabe an den Bauherrn. Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Angebotsfrist fertiggestellt (d.h. übergeben) sein. Es ist mindestens eine wertbare Referenz nachzuweisen, welche die oben aufgeführten Mindestkriterien kumuliert erfüllt. Der Bewerber erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits in der Bewerbung zum Wettbewerbsverfahren benannt werden. Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 15 bis 15 Bewerber
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43HZ2W Preisgerichtliche Entscheidungskriterien: Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt: - Städtebauliche und architektonische Qualität, - Nachhaltigkeit, - Raumprogra … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43HZ2W Preisgerichtliche Entscheidungskriterien: Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt: - Städtebauliche und architektonische Qualität, - Nachhaltigkeit, - Raumprogramm und Funktionalität, - Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb. Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die - termingerecht eingegangen sind, - den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen, - keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. _______________________________________________________________________ Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 212.000 Euro (brutto inkl. Umsatzsteuer) zur Verfügung. Jedes Büro, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung von 3.000 Euro (brutto inkl. Umsatzsteuer). Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. Die Aufteilung der Preise (brutto) ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis: 67.000 Euro 2. Preis: 42.000 Euro 3. Preis: 25.000 Euro 2 Anerkennungen à: 16.500 Euro Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. _______________________________________________________________________ Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Preissumme wird im Falle der Auftragserteilung von der Vorplanungsgebühr des Honorars abgezogen. Grundlage im Falle einer weiteren Bearbeitung ist die derzeitig aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Weitere Einzelheiten werden zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt mitgeteilt. _______________________________________________________________________ Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten setzt sich aus den folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die ihre Aufgabe persönlich und unabhängig ausüben: Sachpreisrichter: Hans-Günther Adrian, Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion; Christina Bösken, Fraktionsvorsitzende SPD-Fraktion; Marta Domek, Fachbereichsleiterin Bildung, Jugend und Soziales; Claus Jacobi, Bürgermeister der Stadt Gevelsberg; Ivo Knezovic, Erster Betriebsleiter Technische Betriebe der Stadt Gevelsberg; Wolfram Thiel, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen. Fachpreisrichter: Sabine Djahanschah, Architektin, Osnabrück; Prof. Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner, Köln; Martin Halfmann, Architekt, Köln; Prof. Bettina Mons, Architektin, Minden; Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen; Prof. Anna Tscherch, Architektin, Detmold; Prof. Carsten Wiewiorra, Architekt und Innenarchitekt, Detmold. Hinweis: Stellvertreter, Sachverständige Berater und Vorprüfer werden in der Auslobung benannt. _______________________________________________________________________ Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, mit allen Preisträgern im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Teilnehmer sind alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. __________________________ …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Gevelsberg
- Anschrift
- Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH6 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH6 Zuschläge
- Beyss Architekten GmbH5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH5 Zuschläge
- Enertec Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.07.2024
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- Verlängerung der Stadtbahnlinie 1 nach Sennestadt; hier: BaugrundgutachtenmoBiel GmbHFrist 04.12.2026
- Radschnellweg RS3, 4. BA: Porta Westfalica - Minden - Objektplanung Verkehrsanlagen und UmweltverträglichkeitsstudieStadt MindenFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c2573fdb-3246-46fc-b438-1fc835cef068.