Umbau Rupprecht-Haus, Gevelsberg
Stadt Gevelsberg · Gevelsberg, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 10-22019-VE757veröffentlicht 19.12.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Gevelsberg58285, Ennepe-Ruhr-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.
- Wettbewerbsergebnis50 %
- Auftragsbezogene Qualifikation des Projektteam10 %
- Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung15 %
- Honorarangebot25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,3 Punkte |
| 25 % teurer | −5 Punkte |
| 50 % teurer | −8,3 Punkte |
| 100 % teurer | −12,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Wettbewerb "Umbau Rupprecht-Haus, Gevelsberg" - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume - nach RPW 2013 im Rahmen der Vergabeordnung (VgV).
Beschreibung des Loses
Das 5-geschossige Rupprecht-Haus steht an einer besonders exponierten Stelle im Zentrum Gevelsbergs und ist eines der prägendsten Gebäude der Stadt. Das Erdgeschoss enthält einen Drogerie-Markt, in dem ersten Obergeschoss sind vorübergehend asylsuchende Personen untergebracht und die übrigen Obergeschosse sind zurzeit leerstehend. Das Parkhaus ist ungenutzt und geschlossen. Durch den dauerhaften Leerstand der oberen Geschosse hat das Objekt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung verloren und an Attraktivität eingebüßt. _______________________________________________________________________ Ziel ist es, durch einen umfassenden Umbau des Gebäudes öffentliche, soziale und kulturelle Einrichtungen, die derzeit in mehreren Objekten im Stadtgebiet dezentral untergebracht sind, an einem neuen innerstädtischen Standort zu konzentrieren. Hierdurch sollen Kosten eingespart und weitere Vitalität und Frequenz in den zentralen Innenstadtbereich gebracht werden. Das Rupprecht-Haus soll zur sozio-kulturellen Begegnungsstätte umfunktioniert werden. Im Erdgeschoss ist neben dem bestehenden Drogerie-Markt ein großzügiger und zentraler, öffentlicher Zugang angedacht. Im ersten bis dritten Obergeschoss sollen nach dem Umbau die Stadtbücherei, die Musikschule und weitere städtische Einrichtungen und öffentliche Angebote untergebracht werden. Das vierte Obergeschoss soll zurückgebaut werden. Eine barrierefreie Gestaltung und energetische Sanierung sind vorgesehen. _______________________________________________________________________ Um eine angemessene Lösung zu finden, wurde ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ausgelobt. Der Wettbewerb richtete sich an Architekten und Innenarchitekten (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung).
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- WettbewerbsergebnisEntwurf: 50 % davon: Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge): 45 % und Umgang mit Überarbeitungshinweisen: 5 %
- Qualität
- Auftragsbezogene Qualifikation des ProjektteamIn Form von personenbezogenen Referenzen: Qualifikation Projektleitung und Qualifikation stellv. Projektleitung
- Qualität
- Qualität des Konzepts zur Umsetzung der AufgabenstellungAusführungen zum Terminmanagement, Kostenmanagement und Qualitätsmanagement
- Preis
- Honorarangebot
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y435HHL Preisgerichtliche Entscheidungskriterien: Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt: - Städtebauliche und architektonische Qualität, - Nachhaltigkeit, - Raumprogra … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y435HHL Preisgerichtliche Entscheidungskriterien: Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt: - Städtebauliche und architektonische Qualität, - Nachhaltigkeit, - Raumprogramm und Funktionalität, - Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb. Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die - termingerecht eingegangen sind, - den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen, - keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. _______________________________________________________________________ Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 221.000 Euro (brutto inkl. Umsatzsteuer) zur Verfügung. Jedes Büro, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung von 4.000 Euro (brutto inkl. Umsatzsteuer). Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. Die Aufteilung der Preise (brutto) ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis: 65.000 Euro 2. Preis: 40.000 Euro 3. Preis: 24.000 Euro 2 Anerkennungen à: 16.000 Euro Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Da nur 12 anstatt 15 Arbeiten eingegangen sind, hat das Preisgericht einstimmig entschieden, die Aufwandsentschädigung umzuverteilen und für alle Teilnehmer mit einer wertbaren Arbeit auf 5.000 Euro zu erhöhen. _______________________________________________________________________ Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Preissumme wird im Falle der Auftragserteilung von der Vorplanungsgebühr des Honorars abgezogen. Grundlage im Falle einer weiteren Bearbeitung ist die derzeitig aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Weitere Einzelheiten werden zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt mitgeteilt. _______________________________________________________________________ Das Preisgericht zur Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten setzt sich aus den folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammen, die ihre Aufgabe persönlich und unabhängig ausüben: Sachpreisrichter: Hans-Günther Adrian, Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion; Christina Bösken, Fraktionsvorsitzende SPD-Fraktion; Marta Domek, Fachbereichsleiterin Bildung, Jugend und Soziales; Claus Jacobi, Bürgermeister der Stadt Gevelsberg; Ivo Knezovic, Erster Betriebsleiter Technische Betriebe der Stadt Gevelsberg; Wolfram Thiel, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen. Fachpreisrichter: Sabine Djahanschah, Architektin, Osnabrück; Prof. Andreas Fritzen, Architekt und Stadtplaner, Köln; Martin Halfmann, Architekt, Köln; Prof. Bettina Mons, Architektin, Minden; Prof. Christa Reicher, Architektin und Stadtplanerin, Aachen; Prof. Anna Tscherch, Architektin, Detmold; Prof. Carsten Wiewiorra, Architekt und Innenarchitekt, Detmold. Hinweis: Stellvertreter, Sachverständige Berater und Vorprüfer werden in der Auslobung benannt. _______________________________________________________________________ Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrund …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| 1. Preis: ATP Frankfurt Planungs GmbH, Frankfurt am Main; 2. Preis: studioinges Architektur und Städtebau BDA, Berlin; welter+welter partnerschaft von architekten mbB BDA, Berlin; 3. Preis: anderswo.studio, Köln; Anerkennung: Hascher Jehle Berlin GmbH, Berlin; Anerkennung: CROSS Architecture, Aachen | 12 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Gevelsberg
- Anschrift
- Rathausplatz 1, 58285 Gevelsberg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH6 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH6 Zuschläge
- Beyss Architekten GmbH5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH5 Zuschläge
- Enertec Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 08.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Radschnellweg RS3, 4. BA: Porta Westfalica - Minden - Objektplanung Verkehrsanlagen und UmweltverträglichkeitsstudieStadt MindenFrist 17.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b709b946-1463-44d8-bc25-ad2829b4dd9c.