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Umbau / Erweiterung Grundschule Ergenzingen - Fachplanung HLS

Stadt Rottenburg am Neckar · Rottenburg am Neckar, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2478.3veröffentlicht 22.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 620 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Tübingen.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (65 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Honorar40 %
  • Referenzprojekte Projektleitung40 %
  • Personalkonzept20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Rottenburg am Neckar
    vor 21 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 20 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:05 Uhr
    vor 20 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Stadt Rottenburg beabsichtigt den bestehende Schulstandort der Grundschule Ergenzingen zu einer modernen dreizügigen Schule mit Ganztages- und Essenbereich auszubauen. Dabei soll der Bestandsbau lediglich mit geringen baulichen Eingriffen in die Umstrukturierung einbezogen werden. Bisher wurde für die Erweiterung und Umbau der Grundschule Ergenzingen ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Für den Neubau sind ca. 1.440 BGF geplant. Für die Sanierung Umbau ca. 2.140 BGF geplant. Das neue Gebäude soll in Holzbauweise geplant und realisiert werden. Die Holzbalkendecken sollen zwischen Außenwänden und Holzunterzügen in den Flurinnenwänden gespannt werden, die die Lasten aus den Decken an Holzstützen weiterleiten werden. Aus statischen, bzw. brandschutztechnischen Gründen können in Teilen alternative Bauweisen zum Einsatz kommen. Dabei wird es positiv gesehen, wenn sich die Holzbauweise auch in der Fassadengestaltung widerspiegelt. Auf eine materialgerechte und wirtschaftliche Planung ist zu achten.

Beschreibung des Loses

Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§53, 55 HOAI ALG 1,2,3 (HLS) LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Kosten
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 40Bezüglich der preislichen Bewertung erhält der Bieter mit dem günstigsten Honorar (Gesamtangebotssumme EUR brutto des Angebotsformulars) die höchste Punktzahl. Angebote, deren Gesamtangebotssumme mindestens doppelt so hoch ist wie das günstigste Angebot, erhalten jeweils null Punkte. Die Honorarangebote der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet.
Qualität
Referenzprojekte ProjektleitungGewichtung (Punkte, genau) 40Mindestanforderungen Referenzprojekt 1: - Nicht älter als 3 Jahre (Fertigstellung/Inbetriebnahme frühestens 01.01.2022) - Planungsleistungen der TGA gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1,2,3 HOAI gem. Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI - Herstellkosten größer gleich 1,5 Mio. netto (KG 300 und 400 nach DIN 276) - Sanierung, Umbau oder Modernisierung im Hochbau Bepunktung Referenz 1: A) Erbrachte Leistungsphasen LPH1= 1 Punkt, LPH2= 1 Punkt, LPH3= 1 Punkt, LPH4= 1 Punkt, LPH5= 1 Punkt, LPH6= 1 Punkt, LPH7= 1 Punkt, LPH8= 1 Punkt, LPH9= 1 Punkt B) Gebäudenutzungsart Schule, Kindergarten oder vergleichbare Nutzungsart = 6 Punkte Andere Nutzungsart = 3 Punkte C) Öffentlicher Auftraggeber Referenzgeber ist öffentlicher Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber = 5 Punkte Referenzgeber ist kein öffentlicher Auftraggeber oder kein Sektorenauftraggeber = 3 Punkte Mindestanforderungen Referenzprojekt 2: - Nicht älter als 3 Jahre (Fertigstellung/Inbetriebnahme frühestens 01.01.2022) - Planungsleistungen der TGA gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1,2,3 HOAI gem. Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI - Schule, Kindergarten oder vergleichbare Nutzungsart - Neubau oder Erweiterungsbau Bepunktung Referenz 2: A) Herstellkosten Herstellkosten (KG 300-400) kleiner gleich 2 Mio. EUR = 3 Punkte Herstellkosten (KG 300-400) größer 2 Mio. EUR = 6 Punkte Herstellkosten (KG 300-400) größer gleich 3 Mio. EUR = 8 Punkte B) Erbrachte Leistungsphasen LPH1= 1 Punkt, LPH2= 1 Punkt, LPH3= 2 Punkte, LPH4= 1 Punkt, LPH5= 2 Punkte, LPH6= 1 Punkt, LPH7= 1 Punkt, LPH8= 2 Punkte, LPH9= 1 Punkt Die Mindestanforderungen müssen erfüllt werden, ansonsten kann die jeweilige Referenz nicht berücksichtigt werden. Referenzprojekte dürfen nicht mehrfach aufgeführt werden.
Qualität
PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 20Die Bürostruktur bzw. die Organisation des Unternehmens und die Position des Teams im Unternehmen ist anhand eines Organigramms darzustellen. (max. 3 Punkte) Das vorgesehene Projektteam ist vorzustellen. Dabei sind die Verantwortlichkeiten bzw. Aufgaben und die Kernkompetenzen der jeweiligen Teammitglieder sowie ihre Erfahrung und Qualifikationen aufzuzeigen. (max. 8 Punkte) - Projektleiter Berufserfahrung =>7 Jahre=5 Punkte, < 7 Jahre= 2 Punkte - Stellv. Projektleiter Berufserfahrung =>4 Jahre= 2 Punkte, <4 Jahre= 1 Punkt - Darstellung Aufgabenteilung = 1 Punkt Es sind die vorgesehenen, kalkulierten Personalkapazitäten über die gesamte Projektzeit darzustellen. (max. 3 Punkte) Es ist aufzuzeigen, wie vor allem die Verfügbarkeit der Projektleitung über die gesamte Projektlaufzeit gewährleistet wird. Anhand eines Organigramms soll das Personalkonzept für das Projekt mit der Vertretungsregelung aufgeführt werden. Es soll ersichtlich sein, wie sich das Team im Falle von Urlaub, Krankheit etc. organisiert und die vollumfängliche Vertragsleistung gewährleistet wird. (max. 3 Punkte) Insbesondere ist das Konzept zur vor Ort Präsenz während der Planungs- und Ausführungsphase darzustellen. Dabei soll auch auf die Präsenz beim Auftraggeber und auf der Baustelle sowie auf die Erreichbarkeit der Projektleitung eingegangen werden. (max. 3 Punkte)

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
1 - Eigenerklärung über das Nicht-Vorligegen von Ausschlussgründen nach §123 GWB 2 - Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §124 GWB 3 - Eigenerklärung gemäß §19 Abs. 3 Mindestlohngesetzt (MiLog) 4 - Eigenerklärung zur Russland-Sanktion
Kriterium
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Ist der Bieter eine natürliche Person, muss dieser berechtigt sein, die nachfolgend Berufsbezeichnung zu tragen bzw. entsprechend dieser in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden: "Ingenieur".
Kriterium
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. Die Mindestanforderung für die durchschnittliche Anzahl von Vollzeitmitarbeiter in der TGA-Planung (ohne Assistenz) in den letzten 3 Jahren muss bei 3 Mitarbeitern liegen.
Kriterium
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mind. 3 Mio. EUR Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Kriterium
Es soll der Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren in den letzten drei Jahren in den Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der durchschnittliche Mindestumsatz der letzten 3 Jahre im Bereich der HLS-Planung muss bei mindestens 200.000 EUR liegen.
Kriterium
Der Bieter (Unternehmen) muss in den letzten 3 Jahren (Fertigstellung frühestens Januar 2022) mindestens einmal Leistungen der HLS-Planung für ein Hochbauprojekt mit Herstellkosten größer/gleich 3 Mio. EUR netto (KG 300-400 nach DIN 276) in Holz-, Holzhybrid- oder Holz-Modulbauweise erbracht haben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Der AG überträgt dem AN mit Zuschlagserteilung die im Vertrag aufgeführte Leistung (LPH 1-4). Die weitere Beauftragung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung des AG. Die Beauftragung weiterer Leistungen steht dem AG frei. Dem AN steht kein … ganz lesenDie Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Der AG überträgt dem AN mit Zuschlagserteilung die im Vertrag aufgeführte Leistung (LPH 1-4). Die weitere Beauftragung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung des AG. Die Beauftragung weiterer Leistungen steht dem AG frei. Dem AN steht kein Rechtsanspruch hierauf zu. Beauftragungsstufen: Stufe 1: LPH 1-4 Stufe 2: LPH 5-9 § 53 Abs. 2 Nr. 1,2,3 HOAI gem. Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
25.02.2025, 09:05 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bietergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgaben bezüglich der Rechtsform. Es ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung erforderlich. Folgender Inhalt ist hierbei einzuhalten: - Plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb … ganz lesenLeistung: Für Bietergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgaben bezüglich der Rechtsform. Es ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung erforderlich. Folgender Inhalt ist hierbei einzuhalten: - Plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft - Aufführung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft - Erklärung, dass der genannte Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt. - Erklärung über die Berechtigung des bevollmächtigten Vertreters mit der uneingeschränkten Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, - Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf §160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf §160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§134, 135 GWB. Nach §134 Abs.1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß §135 Abs.2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DMZ546W Es werden lediglich Bieter/Bietergemeinschaften berücksichtigt, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§123, 124 ff. GWB vorliegen und deren Eignung den Vorgaben des AGs entspricht. Die eingegangenen Angebote werden auf Vollständigkeit, auf fachliche und rechnerisc … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4DMZ546W Es werden lediglich Bieter/Bietergemeinschaften berücksichtigt, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§123, 124 ff. GWB vorliegen und deren Eignung den Vorgaben des AGs entspricht. Die eingegangenen Angebote werden auf Vollständigkeit, auf fachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot anhand der festgelegten Zuschlagskriterien erteilt. Hierzu werden die Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien geprüft und bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Unvollständige Angebote, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots anhand der Zuschlagskriterien und zur Bewertung der Zuschlagskriterien wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Marktplatz 18, 72108 Rottenburg am Neckar
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung de1691c7-eabb-47ce-89cb-6449cc65aba3.