Umbau Eingangsbereich der KITA "Bummi" - Allgemeine Umbauarbeiten
Solestadt Bad Dürrenberg · Bad Dürrenberg
Aktenzeichen 2025-15-KB-ABveröffentlicht 10.07.2025BauleistungenÖffentliche Ausschreibung
- Laufzeit
- 15.09.2025 – …
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibung
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 15.09.2025 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Öffentliche Ausschreibungnational
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Bad Dürrenberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Obergrenze: Nationales Verfahren für Bauleistungen: Der Gesamtwert liegt in der Regel unter dem EU-Schwellenwert von 5.404.000 € netto. Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 0 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Angebotsfrist 08:59 Uhrvor 15 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 15 MonatenRathaus Solestadt Bad Dürrenberg
- Vertragsbeginnvor 14 Monaten
- Heute
Beschreibung
Kurzbeschreibung: Die Stadt Bad Dürrenberg beabsichtigt den Eingangsbereich in der KITA "Bummi" in 06231 Bad Dürrenberg, Richard-Wagner-Straße 2 umzubauen. Im Eingangsbereich soll dabei ein neuer Raum entstehen, welcher sowohl von den Grundschulkindern (KITA-Hortbereich) sowie von den Kindern der eigentlichen Kindertageseinrichtung (Haus 1) genutzt werden soll. Die Kindertagesstätte „Bummi“ wurde 1960 als Kindergarten errichtet. Gegenwärtig wird das T-förmige Gebäude im Erdgeschoss als Kinderkrippe und im Obergeschoss als Kindergarten genutzt. Durch einen eingeschossigen Verbindungsbau (Eingangsbereich/Diele) gelangt man zum Küchenbereich, welcher ebenfalls eingeschossig ist. Es ist geplant, in dem bestehenden Eingangsbereich des Kindergartens die Essenausgabe abzutrennen und einen zusätzlichen Raum herzustellen. Dieser zusätzliche Raum soll zum einen für die Esseneinnahme durch die Hortkinder und zum anderen als Angebotsraum (Kreativraum, Leseraum o.ä.) für die KITA genutzt werden. Die Arbeiten sollen bei laufenden Betrieb der Einrichtung durchgeführt werden. Der Zugang zu den Gruppenräumen erfolgt während der Bauausführung über die Gruppenräume direkt. Folgende nachfolgend beschriebene wesentliche Leistungen für die Ausführung der erforderlichen gehören zum wesentlichen Leistungsumfang und sind im Zuge der Umbauarbeiten zu erbringen: * Baustelleneinrichtung und -sicherung * Umbau einer Fensteröffnungen zur Aufnahme einer Fluchttür mit Seitenfenster, einschl. dafür erforderlicher Rückbauarbeiten und Putzarbeiten * Schaffung einer kleine Pflasterfläche im Bereich des neuen Ausganges einschl. erforderlicher Erdarbeiten und Anpassung des Kiesstreifens * staubdichtes Abkleben vorhandener Öffnungen im Eingangsbereich zu anderen Bereichen des Hauses, * diverse Rückbau und Putzarbeiten --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen.
Gegenstand nach CPV
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 06231 Bad Dürrenberg
- Kontakt
- ?keine Angabe
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aa764a43-c170-4f19-bdde-4ddeaf462158.