Fahrzeugbeschaffung eines Einsatzleitwagens 1 (ELW) für die Freiwillige Feuerwehr Bad Dürrenberg inkl. Sonderausstattung
Solestadt Bad Dürrenberg · Bad Dürrenberg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 2025-38-ELW-FFveröffentlicht 10.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 7 Monate
- 16.03.2026 – 16.10.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
- Lieferung von feuerwehrtechnischer Beladung für die Feuerwehr Magdeburg in neun LosenLandeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin · MagdeburgFrist 07.12.2026
- Beschaffung LF20-KatS und RüstWPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 09.12.2026
- Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20 (2x)Gemeinde Südharz · SüdharzFrist 24.11.2026
Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Sachsen-Anhalt (3 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Monate16.03.2026 – 16.10.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Dürrenberg06231, Saalekreis, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 0 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 16.10.2026
- Heute
Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung dient der Beschaffung eines Einsatzleitwagens 1 inklusive des feuerwehrtechnischen Auf- und Ausbaus sowie der feuerwehrtechnischen Beladung gemäß Leistungsverzeichnis /-beschreibung.
Der Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) muss die Anforderungen folgender Normen in gültiger Fassung oder einer gleichwertigen technischen Spezifikation erfüllen. Eine Übersicht der DIN-Normen mit EU bzw. IEC Äquivalenten ist als Anlage dem Leistungsverzeichnis beigefügt (siehe Tabellenblatt DIN-Normen). Die Gleichwertigkeit der technischen Spezifikationen bezieht sich auf alle in dieser Ausschreibung genannten DIN-Normen und versteht sich nicht auf das Festlegen und / oder Vorschreiben von speziellen Produkten, Marken und / oder Herstellern. Die in Deutschland geltende Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Unfallverhütungsvorschriften (DGVO) und Technischen Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) sowie die WLTP-Vorgaben (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) sind zwingend einzuhalten. - DIN SPEC 14507-2:2014-04 inkl. sämtlicher normativer Verweisungen - DIN EN 1846 Teil 1 - 3 - DIN 14502 in allen Teilen - EMV Richtlinien 2006/28/EG (2004/104/EG) und 2014/30/EU ansonsten EMVG in aktueller Fassung - DIN 14610 - Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620 - Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14800 - Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - DIN SPEC 1103 - Feuerwehrfahrzeuge und -geräte – Symbole für die Überwachung durch das Bedienungspersonal und für andere Anzeigeelemente - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - StVZO BRD – Straßenverkehrszulassungsordnung - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 71 – Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge - VDE-/DIN-Normen – Vorschriften über elektrische Anlagen (DIN VDE 0100-717) - ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel mit druckwasserdichten Steckvorrichtungen (IP67) und Anschlussleitungen in der H07RN-F nach DIN VDE0282-4 - TR BOS - Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik - Aufbereitung der Grundfahrzeugunterlagen zur Zulassung in Deutschland nach WLTP-Vorgaben (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure)
Beschreibung des Loses
siehe Nummer 2.1 (oben) und Leistungsbeschreibung
Gegenstand nach CPV
- 34144210FeuerwehrfahrzeugeHauptgegenstand
- 34114000Spezialfahrzeuge
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preis / Qualität40 % Preis, 60 % Qualität
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 16.03.2026
- Vertragsende
- 16.10.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschritten innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hauptstraße 27, 06231 Bad Dürrenberg
- Website
- badduerrenberg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
badduerrenberg.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Sachsen-Anhalt (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Voets Autozentrum Magdeburg Süd GmbH14 Zuschläge
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH10 Zuschläge
- Henne Nutzfahrzeuge GmbH9 Zuschläge
- Rosenbauer Deutschland GmbH8 Zuschläge
- Zöller-Kipper8 Zuschläge
- BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 29.01.2026 auf 04.02.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 29.01.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0b4d236c-e222-4d34-9834-c155d07feb76.