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Umbau eines Bahnhofsgebäudes in ein kommunales Ärztehaus - Planungsleistungen

Gemeinde Elsteraue · Elsteraue, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen ELS-2023-0017veröffentlicht 08.12.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 1033 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 08.12.2023.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
974 Tsd. €
Laufzeit
2 Monate25.03.2024 – 24.05.2024
Lose
6Angebot auf bis zu 6, Zuschlag höchstens 6 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 34 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 34 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 24.05.2024
    vor 31 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Elsteraue plant ein leerstehendes ungenutztes Bahnhofsgebäude in ein kommunales Ärztehaus umzunutzen. Die Ausschreibung und der Erstauftrag zielt auf die Leistungen der LP1-3 ab. Die weiteren LP 4-7 werden optional mit ausgeschrieben, um bei Gewährung der Fördermittel ohne weitere Ausschreibungen schnellstmöglich die Planungsleistungen ausführen zu können. Die Planungsleistungen werden (vorerst) in 8 Lose aufgeteilt: OPL Gebäude, TWP, FPL TGA HLS, FPL TGA Elt, FPL TGA Aufzüge, Vermessung und OPL Verkehrsanlagen, Sigeko. Das bestehende Gebäude hat eine BGF von ca. 1.760 m2. Ein Neubau mit ca. 120 m2 BGF für eine kleine Rettungswache ist ebenfalls Bestandteil der Planungsleistungen. Die Lose Vermessung und Sigeko werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der 80/20 Regelung national öffenltich ausgeschrieben.

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6 · Zuschlag höchstens 6 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Umbau eines Bahnhofsgebäudes in ein kommunales Ärztehaus - Planungsleistungen, Los 1: OPL Gebäude und Innenräume, Beratungsleistungen, Bestandsaufnahme, Wärme

Los 1: OPL Gebäude, Bauphysik und Bestandsaufnahme Beschreibung:Die Gemeinde Elsteraue plant ein leerstehendes, ungenutztes Bahnhofsgebäude in ein kommunales Ärztehaus umzunutzen. Die Ausschreibung und der Erstauftrag zielt auf die Leistungen der LP1-3 ab. Die weiteren LP 4-7 werden optional mit ausgeschrieben, um bei Gewährung der Fördermittel ohne weitere Ausschreibungen schnellstmöglich die Planungsleistungen ausführen zu können. Die Planungsleistungen werden (vorerst) in 7 Lose aufgeteilt: OPL Gebäude, TWP, FPL TGA HLS, FPL TGA Elt, FPL TGA Aufzüge, Vermessung und OPL Verkehrsanlagen. Das bestehende Gebäude hat eine BGF von ca. 1.760 m2. Ein Neubau mit ca. 120 m2 BGF für eine kleine Rettungswache ist ebenfalls Bestandteil der Planungsleistungen.

2 Monate–
2
Umbau eines Bahnhofsgebäudes in ein kommunales Ärztehaus - Planungsleistungen, Los 2: Tragwerksplanung, konstruktiver Brandschutz

Die Gemeinde Elsteraue plant ein leerstehendes ungenutztes Bahnhofsgebäude in ein kommunales Ärztehaus. Die Ausschreibung und der Erstauftrag zielt auf die Leistungen der LP1-3 ab. Die weiteren LP 4-7 werden optional mit ausgeschrieben, um bei Gewährung der Fördermittel ohne weitere Ausschreibungen schnellstmöglich die Planungsleistungen ausführen zu können. Die Planungsleistungen werden (vorerst) in 8 Lose aufgeteilt: OPL Gebäude, TWP, FPL TGA HLS, FPL TGA Elt, FPL TGA Aufzüge, Vermessung. OPL Verkehrsanlagen, Sigeko Das bestehende Gebäude hat eine BGF von ca. 1.760 m2. Ein Neubau mit ca. 120 m2 BGF für eine kleine Rettungswache ist ebenfalls Bestandteil der Planungsleistungen.

2 Monate–
3
Umbau eines Bahnhofgebäudes in ein Kommunales Ärztehaus - Planungsleistungen, Los 3: FPL TGA – ALG 1-3 (HLS)

Die Gemeinde Elsteraue plant ein leerstehendes ungenutztes Bahnhofsgebäude in ein kommunales Ärztehaus. Die Ausschreibung und der Erstauftrag zielt auf die Leistungen der LP1-3 ab. Die weiteren LP 4-7 werden optional mit ausgeschrieben, um bei Gewährung der Fördermittel ohne weitere Ausschreibungen schnellstmöglich die Planungsleistungen ausfüren zu können. Die Planungsleistungen werden (vorerst) in 8 Lose aufgeteilt: OPL Gebäude, TWP, FPL TGA HLS, FPL TGA Elt, FPL TGA Aufzüge, Vermessung, OPL Verkehrsanlagen, Sigeko Das bestehende Gebäude hat eine BGF von ca. 1.760 m2. Ein Neubau mit ca. 120 m2 BGF für eine kleine Rettungswache ist ebenfalls Bestandteil der Planungsleistungen.

2 Monate–
4
Umbau eines Bahnhofsgebäudes in ein kommunales Ärztehaus - Planungsleistungen, Los 4: FPL TGA – ALG 4, 5 (Elt)

Die Gemeinde Elsteraue plant ein leerstehendes ungenutztes Bahnhofsgebäude in ein kommunales Ärztehaus. Die Ausschreibung und der Erstauftrag zielt auf die Leistungen der LP1-3 ab. Die weiteren LP 4-7 werden optional mit ausgeschrieben, um bei Gewährung der Fördermittel ohne weitere Ausschreibungen schnellstmöglich die Planungsleistungen ausführen zu können. Die Planunmgsleistungen werden (vorerst) in 8 Lose aufgeteilt: OPL Gebäude, TWP, FPL TGA HLS, FPL TGA Elt, FPL TGA Aufzüge, Vermessung, OPL Verkehrsanlagen, Sigeko Das bestehende Gebäude hat eine BGF von ca. 1.760 m2. Ein Neubau mit ca. 120 m2 BGF für eine kleine Rettungswache ist ebenfalls Bestandteil der Planungsleistungen.

2 Monate–
5
Umbau eines Bahnhofgebäudes in ein Kommunales Ärztehaus - Planungsleistungen, Los 5: FPL TGA ALG 6– Aufzug)

Die Gemeinde Elsteraue plant ein leerstehendes ungenutztes Bahnhofsgebäude in ein kommunales Ärztehaus. Die Ausschreibung und der Erstauftrag zielt auf die Leistungen der LP1-3 ab. Die weiteren LP 4-7 werden optional mit ausgeschrieben, um bei Gewährung der Fördermittel ohne weitere Ausschreibungen schnellstmöglich die Planungsleistungen ausfüren zu können. Die Planunmgsleistungen werden (vorerst) in 8 Lose aufgeteilt: OPL Gebäude, TWP, FPL TGA HLS, FPL TGA Elt, FPL TGA Aufzüge, Vermessung, OPL Verkehrsanlagen, Sigeko Das bestehende Gebäude hat eine BGF von ca. 1.760 m2. Ein Neubau mit ca. 120 m2 BGF für eine kleine Rettungswache ist ebenfalls Bestandteil der Planungsleistungen.

2 Monate–
6
Umbau eines Bahnhofsgebäudes in ein kommunales Ärztehaus - Planungsleistungen, Los 7: OPL Verkehrsanlagen

Da Reuden bereits ein Bahnhaltepunkt war und somit die entsprechende Anbindung vorliegt, kann auf der Ausgangslage aufgebaut werden und der Haltepunkt entsprechend ertüchtigt und wiedereingerichtet werden. Zusätzlich soll auch der Öffentliche Personenverkehr mit Einbin- dung einer Bushaltestelle bedient werden. Die ideale Lage des Bahnhofsgebäudes sowie das vorhandene Potenzial der Gebäudestruktur und Notwendigkeit des Handelns aufgrund der ärztlichen Unterversorgung mit Anbindung an den Bahn- und Busverkehr ist ein optimales Zusammenspiel der Projektbereiche. Die Gemeinde Elsteraue beabsichtigt die Umnutzung des Bahnhofsgebäudes in ein Ärztehaus und plant in diesem Zuge den nebenstehenden Neubau einer kleinen Rettungswache. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz, soll jedoch seinen Charakter bezüglich des Erscheinungsbildes bewahren. Die Flächen um das Bahnhofsgebäude werden ebenfalls mit erschlossen. Zum einen wird ein Bushaltepunkt mit Buswendeschleife und Busaufstellfläche im Bereich der ehemaligen Verla- derampe errichtet. Zum anderen sollen Parkmöglichkeiten im Bereich der ehemaligen Bahn- hofsgaststätte für Fahrzeuge sowie Fahrräder geschaffen werden. Neben Fahrradabstellplätzen sind auch Fahrradschließfächer, beispielsweise für Elektrofahrräder vorgesehen.

2 Monate–

Bedingungen4 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium
Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV Wichtung 35 % Gesamt (20% für a) Umnutzung, 15% für b) medizinische Einrichtungen) Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurden (Abschluss der jeweils beauftragten L … ganz lesenNachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV Wichtung 35 % Gesamt (20% für a) Umnutzung, 15% für b) medizinische Einrichtungen) Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurden (Abschluss der jeweils beauftragten Leistung vor höchstens 3 Jahren; Abschluss der gesamten Leistung ist nicht erforderlich). Gewertet werden nur die Referenzen, welche vergleichbar mit der fachspezifischen Leistung des beworbenen Loses sind. Hierbei gilt die Hauptleistung (Objektplanung Gebäude und Innenräume), Beratungsleistungen fallen nicht unter die Referenznachweise. Bei mind. einer der gesamten Referenzen ist nachzuweisen, dass Erfahrungen bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln vorliegen. Falls diese Erfahrungen mit den Referenzen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss. Die AG behält sich vor mit dem jeweiligen Referenzgeber Kontakt aufzunehmen und die Angaben des Bewerbers zu überprüfen. Bei Vorlage von Referenzbestätigungen entfällt die Überprüfung. Bei Widersprüchen behält sich die AG eine Nichtbewertung der jeweiligen Referenz vor. Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist gegeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: a) Planungen für die Umnutzung von alten Bestandsgebäuden In Summe der Referenzen ist nachzuweisen, dass mind. die Leistungsphasen 1-7 erbracht wurden. Falls diese Leistungsphasen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss b) Planungen für Ärzte- oder Krankenhäuser oder medizinische Einrichtungen In Summe der Referenzen ist nachzuweisen, dass mind. die Leistungsphasen 1-7 erbracht wurden. Falls diese Leistungsphasen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss. Wichtung 35 % Gesamt 20% für a) Umnutzung zzgl. 5 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 5 Stück 4 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 4 Stück 3 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 3 Stück 2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 2 Stück 1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 1 Stück 0 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 0 Stück 15% für b) medizinische Einrichtungen 5 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 5 Stück 4 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 4 Stück 3 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 3 Stück 2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 2 Firefox file:///C:/Users/frenzel/evergabe/www.evergabe-online.de/oba/tmp/temp... 3 von 11 25.10.2023, 13:53bjekte = 1 Stück 0 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 0 Stück Enthält eine Referenz beide Nachweise (Umnutzung und medizinische Einrichtung), so wird diese Referenz auch beiden Wertungsgruppen zugeordnet. Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzen der Mitglieder gewertet.
Kriterium
Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 2. gem. VgV Wichtung 25 % Erklärung zur Anzahl der Fachingenieure (für das jeweilig beworbene Los fachspezifisch qualifizierte Personen z.B. Ingenieur, Master, Bachelor) des Unternehmens, welche die fachspezifischen Leistungen des beworbenen Loses erbringen können. … ganz lesenErklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 2. gem. VgV Wichtung 25 % Erklärung zur Anzahl der Fachingenieure (für das jeweilig beworbene Los fachspezifisch qualifizierte Personen z.B. Ingenieur, Master, Bachelor) des Unternehmens, welche die fachspezifischen Leistungen des beworbenen Loses erbringen können. Der Nachweis ist durch die Vorlage einer Kopie der entsprechenden Qualifikation zu erbringen. In Summe der Nachweise zur Anzahl der Fachingenieure (fachspezifisch qualifizierte Personen) müssen alle Fachbereiche des beworbenen Loses nachgewiesen werden, sonst erfolgt keine Wertung. Los 1: Fachingenieure für Gebäudeplanung Los 2: Fachingenieure für Tragwerksplanung Los 3: Fachingenieure für TGA - HLS Los 4: Fachingenieure für TGA - Elt Los 5: Fachingenieure für TGA - Förderanlagen Los 6: Fachingenieure für Vermessung Los 7: Fachingenieure Verkehrsanlagen Wichtung: 25 % 5 Punkte: Fachingenieure = 5 4 Punkte: Fachingenieure = 4 3 Punkte: Fachingenieure = 3 2 Punkte: Fachingenieure = 2 1 Punkte: Fachingenieure = 1 0 Punkte: Fachingenieure < 1 Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der Gesamtbeschäftigten der Mitglieder gewertet.
Kriterium
Verbindliche Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 10 gem. VgV, Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016 Wichtung 15 % 5 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe < 1 NU/EL 4 Punkte: Nachunternehmen u/o … ganz lesenVerbindliche Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 10 gem. VgV, Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016 Wichtung 15 % 5 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe < 1 NU/EL 4 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 1 NU/EL 3 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 2 NU/EL 2 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 3 NU/EL 1 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 4 NU/EL 0 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe > 4 NU/EL Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Nachunternehmen der Mitglieder gewertet.
Kriterium
Erklärung nach § 45 Abs. (1) Punkt 1. gem. VgV Wichtung 25 % 5 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 600 TEUR/a 4 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 500 TEUR/a 3 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 400 TEUR/a 2 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 300 TEUR/a 1 Punkt: fachspezifischer Umsatz > 250 … ganz lesenErklärung nach § 45 Abs. (1) Punkt 1. gem. VgV Wichtung 25 % 5 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 600 TEUR/a 4 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 500 TEUR/a 3 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 400 TEUR/a 2 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 300 TEUR/a 1 Punkt: fachspezifischer Umsatz > 250 TEUR/a 0 Punkte: fachspezifischer Umsatz = 200 TEUR/a Ausschluss: fachspezifischer Umsatz < 200 TEUR/a Die Angaben erfolgen ohne die zugehörige Mehrwertsteuer. Der fachspezifische Umsatz gilt ausschließlich für Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (Teil3, Abschnitt 1 gem. HOAI 2021). Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der Jahresumsätze der Mitglieder gewertet. Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016
Kriterium
Erklärung und Angaben zur bestehenden Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. (1) Punkt 3. gem. VgV Die Mindestforderungen zur Deckungshöhe liegen bei 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und 1.000.000,00 EUR für sonstige Schäden. Die Summen gelten pro Jahr 2-fach. D.h. die Versicherung muss be … ganz lesenErklärung und Angaben zur bestehenden Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. (1) Punkt 3. gem. VgV Die Mindestforderungen zur Deckungshöhe liegen bei 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und 1.000.000,00 EUR für sonstige Schäden. Die Summen gelten pro Jahr 2-fach. D.h. die Versicherung muss bestätigen, dass im Auftretens mehrerer Versicherungsfälle in einem Jahr (z.B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung mindestens dem zweifachen der v.g. Versicherungssumme liegt. Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für jedes Mitglied in voller Höhe bestehen.
Kriterium
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzureichen) Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016 Der Bewerber bestätigt mit Unterzeichnung de … ganz lesenErklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied einzureichen) Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016 Der Bewerber bestätigt mit Unterzeichnung des VgV- Bewerbungsbogens, dass weder für das sich bewerbende Unternehmen, noch für eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, einer der nachfolgend angeführten Punkte zutrifft. Verhalten nach. § 123 gem. GWB: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Firefox file:///C:/Users/frenzel/evergabe/www.evergabe-online.de/oba/tmp/temp... 5 von 11 25.10.2023, 13:53Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Verhalten nach § 124 gem. GWB: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine w …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.03.2024
Vertragsende
24.05.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Um für die gesamte Maßnahme Fördermittel beantragen zu können, werden für die Lose 1-5 sowie das Los 7 die Leistungsphasen 1-3 ausgeschrieben und beauftragt. Die Leistungen von Los 6 und Los 8 werden zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage der 80/20 Regelung national öffentlich ausgeschrieben. Um … ganz lesenUm für die gesamte Maßnahme Fördermittel beantragen zu können, werden für die Lose 1-5 sowie das Los 7 die Leistungsphasen 1-3 ausgeschrieben und beauftragt. Die Leistungen von Los 6 und Los 8 werden zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage der 80/20 Regelung national öffentlich ausgeschrieben. Um im Fall der Gewährung von Fördermitteln schnell und unbürokratisch die Planung weiterführen zu können, werden die LP 4-7 mit ausgeschrieben und jeweils einzeln –nach Bedarf entsprechend der jeweils gegebenen Sachlage- beauftragt. Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen werden in vorläufig 8 Fachlose unterteilt: Los 1: OPL Gebäude und Innenräume, Beratungsleistungen Los 2: FPL Tragwerksplanung Los 3: FPL Technische Ausrüstung – ALG 1, 2 und 3 Los 4: FPL Technische Ausrüstung – ALG 4 und 5 Los 5: FPL Technische Ausrüstung – ALG 6 Los 6: Vermessung Los 7: OPL Verkehrsanlagen Los 8: SiGeKo Jedes der Lose 1-8 kann von den Bewerbern einzeln, in Kombination oder in der Gesamtheit angeboten werden. Die Vergabe durch die AG erfolgt für jedes Los nach den jeweiligen Einzelkriterien. Der Auftrag wird erteilt für die LP 1-3 um entsprechende Fördermittel beantragen zu können. Es obliegt der AG einzelne LP oder Einzelleistungen weiter zu beauftragen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
7 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Halle, Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GW … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragen erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 2

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Erklärung nach § 45 Abs. (1) Punkt 1. gem. VgV Wichtung 25 % 5 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 350 TEUR/a 4 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 300 TEUR/a 3 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 250 TEUR/a 2 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 200 TEUR/a 1 Punkt: fachspezifischer Umsatz > 150 … ganz lesenErklärung nach § 45 Abs. (1) Punkt 1. gem. VgV Wichtung 25 % 5 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 350 TEUR/a 4 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 300 TEUR/a 3 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 250 TEUR/a 2 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 200 TEUR/a 1 Punkt: fachspezifischer Umsatz > 150 TEUR/a 0 Punkte: fachspezifischer Umsatz = 100 TEUR/a Ausschluss: fachspezifischer Umsatz < 100 TEUR/a Die Angaben erfolgen ohne die zugehörige Mehrwertsteuer. Der fachspezifische Umsatz gilt ausschließlich für Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung (Teil4, Abschnitt 1 gem. HOAI 2021). Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der Jahresumsätze der Mitglieder gewertet. Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016
Kriterium
Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV Wichtung 35 % Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurden (Abschluss der jeweils beauftragten Leistung vor höchstens 3 Jahren; Abschluss der gesamten Leistung ist … ganz lesenNachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV Wichtung 35 % Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurden (Abschluss der jeweils beauftragten Leistung vor höchstens 3 Jahren; Abschluss der gesamten Leistung ist nicht erforderlich). Gewertet werden nur die Referenzen, welche vergleichbar mit der fachspezifischen Leistung des beworbenen Loses sind. Hierbei gilt die Hauptleistung (Fachplanung Tragwerksplanung), Die AG behält sich vor mit dem jeweiligen Referenzgeber Kontakt aufzunehmen und die Angaben des Bewerbers zu überprüfen. Bei Vorlage von Referenzbestätigungen entfällt die Überprüfung. Bei Widersprüchen behält sich die AG eine Nichtbewertung der jeweiligen Referenz vor. Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist gegeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: a) Planungen für die Umnutzung oder Sicherung von alten Bestandsgebäuden In Summe der Referenzen ist nachzuweisen, dass mind. die Leistungsphasen 1-5 erbracht wurden. Falls diese Leistungsphasen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss. b) Planungen für Gebäude mit öffentlichem Besucherverkehr. Wichtung 35 % 5 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 5 Stück 4 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 4 Stück 3 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 3 Stück 2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 2 Stück 1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 1 Stück 0 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 0 Stück Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzen der Mitglieder gewertet.
Kriterium
Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 2. gem. VgV Wichtung 25 % Erklärung zur Anzahl der Fachingenieure (für das jeweilig beworbene Los fachspezifisch qualifizierte Personen z.B. Ingenieur, Master, Bachelor) des Unternehmens, welche die fachspezifischen Leistungen des beworbenen Loses erbringen können … ganz lesenErklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 2. gem. VgV Wichtung 25 % Erklärung zur Anzahl der Fachingenieure (für das jeweilig beworbene Los fachspezifisch qualifizierte Personen z.B. Ingenieur, Master, Bachelor) des Unternehmens, welche die fachspezifischen Leistungen des beworbenen Loses erbringen können. Der Nachweis ist durch die Vorlage einer Kopie der entsprechenden Qualifikation zu erbringen. In Summe der Nachweise zur Anzahl der Fachingenieure (fachspezifisch qualifizierte Personen) müssen alle Fachbereiche des beworbenen Loses nachgewiesen werden, sonst erfolgt keine Wertung. Los 1: Fachingenieure für Gebäudeplanung Los 2: Fachingenieure für Tragwerksplanung Los 3: Fachingenieure für TGA - HLS Los 4: Fachingenieure für TGA - Elt Los 5: Fachingenieure für TGA - Förderanlagen Los 6: Fachingenieure für Vermessung Los 7: Fachingenieure Verkehrsanlagen Wichtung: 25 % 5 Punkte: Fachingenieure = 5 4 Punkte: Fachingenieure = 4 3 Punkte: Fachingenieure = 3 2 Punkte: Fachingenieure = 2 1 Punkte: Fachingenieure = 1 0 Punkte: Fachingenieure < 1 Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der Gesamtbeschäftigten der Mitglieder gewertet.
Kriterium
- verbindliche Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 10 gem. VgV, Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016 Wichtung 15 % 5 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe < 1 NU/EL 4 Punkte: Nachunternehmen u … ganz lesen- verbindliche Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 10 gem. VgV, Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016 Wichtung 15 % 5 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe < 1 NU/EL 4 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 1 NU/EL 3 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 2 NU/EL 2 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 3 NU/EL 1 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 4 NU/EL 0 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe > 4 NU/EL Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Nachunternehmen der Mitglieder gewertet.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.03.2024
Vertragsende
24.05.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die weiteren LP 4-7 werden optional mit ausgeschrieben, um bei Gewährung der Fördermittel ohne weitere Ausschreibungen schnellstmöglich die Planungsleistungen ausfüren zu können.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
7 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Halle, Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GW … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragen erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Lose 3, 4, 5

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Erklärung nach § 45 Abs. (1) Punkt 1. gem. VgV Wichtung 25 % 5 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 400 TEUR/a 4 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 350 TEUR/a 3 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 300 TEUR/a 2 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 250 TEUR/a 1 Punkt: fachspezifischer Umsatz > 200 … ganz lesenErklärung nach § 45 Abs. (1) Punkt 1. gem. VgV Wichtung 25 % 5 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 400 TEUR/a 4 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 350 TEUR/a 3 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 300 TEUR/a 2 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 250 TEUR/a 1 Punkt: fachspezifischer Umsatz > 200 TEUR/a 0 Punkte: fachspezifischer Umsatz = 150 TEUR/a Ausschluss: fachspezifischer Umsatz < 150 TEUR/a Die Angaben erfolgen ohne die zugehörige Mehrwertsteuer. Der fachspezifische Umsatz gilt ausschließlich für Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung ALG 1-3 (Teil 4, Abschnitt 2 gem. HOAI 2021). Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der Jahresumsätze der Mitglieder gewertet. Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016
Kriterium
Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV Wichtung 35 % Gesamt (15% für a) Umnutzung, 20% für b) medizinische Einrichtungen) Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurden (Abschluss der jeweils beauftragten L … ganz lesenNachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV Wichtung 35 % Gesamt (15% für a) Umnutzung, 20% für b) medizinische Einrichtungen) Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurden (Abschluss der jeweils beauftragten Leistung vor höchstens 3 Jahren; Abschluss der gesamten Leistung ist nicht erforderlich). Gewertet werden nur die Referenzen, welche vergleichbar mit der fachspezifischen Leistung des beworbenen Loses sind. Hierbei gilt die Hauptleistung (FPL TGA – ALG 1-3). Bei mind. einer der gesamten Referenzen ist nachzuweisen, dass Erfahrungen bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln vorliegen. Falls diese Erfahrungen mit den Referenzen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss. Die AG behält sich vor mit dem jeweiligen Referenzgeber Kontakt aufzunehmen und die Angaben des Bewerbers zu überprüfen. Bei Vorlage von Referenzbestätigungen entfällt die Überprüfung. Bei Widersprüchen behält sich die AG eine Nichtbewertung der jeweiligen Referenz vor. In Summe der Referenzen ist nachzuweisen, dass hierbei alle ALG mit bearbeitet wurden. Falls nicht alle ALG nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss. Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist gegeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: a) Planungen für die Umnutzung von alten Bestandsgebäuden In Summe der Referenzen ist nachzuweisen, dass mind. die Leistungsphasen 1-7 erbracht wurden. Falls diese Leistungsphasen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss b) Planungen für Ärzte- oder Krankenhäuser oder medizinische Einrichtungen In Summe der Referenzen ist nachzuweisen, dass mind. die Leistungsphasen 1-7 erbracht wurden. Falls diese Leistungsphasen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss. Wichtung 35 % Gesamt 15% für a) Umnutzung zzgl. 5 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 5 Stück 4 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 4 Stück 3 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 3 Stück 2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 2 Stück 1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 1 Stück 0 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 0 Stück 20% für b) medizinische Einrichtungen 5 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 5 Stück 4 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 4 Stück 3 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 3 Stück 2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 2 Stück 1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 1 Stück 0 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 0 Stück Enthält eine Referenz beide Nachweise (Umnutzung und medizinische Einrichtung), so wird diese Referenz auch beiden Wertungsgruppen zugeordnet. Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzen der Mitglieder gewertet.
Kriterium
Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 2. gem. VgV Wichtung 25 % Erklärung zur Anzahl der Fachingenieure (für das jeweilig beworbene Los fachspezifisch qualifizierte Personen z.B. Ingenieur, Master, Bachelor) des Unternehmens, welche die fachspezifischen Leistungen des beworbenen Loses erbringen können … ganz lesenErklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 2. gem. VgV Wichtung 25 % Erklärung zur Anzahl der Fachingenieure (für das jeweilig beworbene Los fachspezifisch qualifizierte Personen z.B. Ingenieur, Master, Bachelor) des Unternehmens, welche die fachspezifischen Leistungen des beworbenen Loses erbringen können. Der Nachweis ist durch die Vorlage einer Kopie der entsprechenden Qualifikation zu erbringen. In Summe der Nachweise zur Anzahl der Fachingenieure (fachspezifisch qualifizierte Personen) müssen alle Fachbereiche des beworbenen Loses nachgewiesen werden, sonst erfolgt keine Wertung. Los 1: Fachingenieure für Gebäudeplanung Los 2: Fachingenieure für Tragwerksplanung Los 3: Fachingenieure für TGA - HLS Los 4: Fachingenieure für TGA - Elt Los 5: Fachingenieure für TGA - Förderanlagen Los 6: Fachingenieure für Vermessung Los 7: Fachingenieure Verkehrsanlagen Wichtung: 25 % 5 Punkte: Fachingenieure = 5 4 Punkte: Fachingenieure = 4 3 Punkte: Fachingenieure = 3 2 Punkte: Fachingenieure = 2 1 Punkte: Fachingenieure = 1 0 Punkte: Fachingenieure < 1 Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der Gesamtbeschäftigten der Mitglieder gewertet.
Kriterium
- verbindliche Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 10 gem. VgV, Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016 Wichtung 15 % 5 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe < 1 NU/EL 4 Punkte: Nachunternehmen u … ganz lesen- verbindliche Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 10 gem. VgV, Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016 Wichtung 15 % 5 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe < 1 NU/EL 4 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 1 NU/EL 3 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 2 NU/EL 2 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 3 NU/EL 1 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 4 NU/EL 0 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe > 4 NU/EL Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Nachunternehmen der Mitglieder gewertet.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.03.2024
Vertragsende
24.05.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Ausschreibung und der Erstauftrag zielt auf die Leistungen der LP1-3 ab. Die weiteren LP 4-7 werden optional mit ausgeschrieben, um bei Gewährung der Fördermittel ohne weitere Ausschreibungen schnellstmöglich die Planungsleistungen ausfüren zu können.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
7 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Halle, Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GW … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragen erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Los 6

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
-Erklärung nach § 45 Abs. (1) Punkt 1. gem. VgV Wichtung 25 % 5 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 250 TEUR/a 4 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 200 TEUR/a 3 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 150 TEUR/a 2 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 100 TEUR/a 1 Punkt: fachspezifischer Umsatz > 5 … ganz lesen-Erklärung nach § 45 Abs. (1) Punkt 1. gem. VgV Wichtung 25 % 5 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 250 TEUR/a 4 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 200 TEUR/a 3 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 150 TEUR/a 2 Punkte: fachspezifischer Umsatz > 100 TEUR/a 1 Punkt: fachspezifischer Umsatz > 50 TEUR/a 0 Punkte: fachspezifischer Umsatz = 50 TEUR/a Ausschluss: fachspezifischer Umsatz < 50 TEUR/a Die Angaben erfolgen ohne die zugehörige Mehrwertsteuer. Der fachspezifische Umsatz gilt ausschließlich für Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen, Beratungsleistungen, Bestandsaufnahme (Teil 3, Abschnitt 4 gem. HOAI 2021). Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der Jahresumsätze der Mitglieder gewertet. Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016
Kriterium
Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV Wichtung 35 % Gesamt (20% für a) Buswendepunkte, Bushaltestellen, 15% für b) öffentliche Parkplätze) Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurden (Abschluss der jewe … ganz lesenNachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV Wichtung 35 % Gesamt (20% für a) Buswendepunkte, Bushaltestellen, 15% für b) öffentliche Parkplätze) Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurden (Abschluss der jeweils beauftragten Leistung vor höchstens 3 Jahren; Abschluss der gesamten Leistung ist nicht erforderlich). Gewertet werden nur die Referenzen, welche vergleichbar mit der fachspezifischen Leistung des beworbenen Loses sind. Hierbei gilt die Hauptleistung (Objektplanung Verkehrsanlagen), Beratungsleistungen fallen nicht unter die Referenznachweise. Bei mind. einer der gesamten Referenzen ist nachzuweisen, dass Erfahrungen bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln vorliegen. Falls diese Erfahrungen mit den Referenzen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss. Die AG behält sich vor mit dem jeweiligen Referenzgeber Kontakt aufzunehmen und die Angaben des Bewerbers zu überprüfen. Bei Vorlage von Referenzbestätigungen entfällt die Überprüfung. Bei Widersprüchen behält sich die AG eine Nichtbewertung der jeweiligen Referenz vor. Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist gegeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: a) Planungen für Buswendeschleifen bzw. Bushaltestellen In Summe der Referenzen ist nachzuweisen, dass mind. die Leistungsphasen 1-7 erbracht wurden. Falls diese Leistungsphasen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss b) Planungen für öffentliche Parkplätze In Summe der Referenzen ist nachzuweisen, dass mind. die Leistungsphasen 1-7 erbracht wurden. Falls diese Leistungsphasen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss. Wichtung 35 % Gesamt 20% für a) Buswendeschl./Haltestelle zzgl. 5 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 5 Stück 4 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 4 Stück 3 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 3 Stück 2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 2 Stück 1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 1 Stück 0 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 0 Stück 15% für b) Parkplätze 5 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 5 Stück 4 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 4 Stück 3 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 3 Stück 2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 2 Stück 1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 1 Stück 0 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 0 Stück Enthält eine Referenz beide Nachweise (Buswendeschleife und Parkplatz), so wird diese Referenz auch beiden Wertungsgruppen zugeordnet. Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzen der Mitglieder gewertet.
Kriterium
- Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 2. gem. VgV Wichtung 25 % Erklärung zur Anzahl der Fachingenieure (für das jeweilig beworbene Los fachspezifisch qualifizierte Personen z.B. Ingenieur, Master, Bachelor) des Unternehmens, welche die fachspezifischen Leistungen des beworbenen Loses erbringen könn … ganz lesen- Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 2. gem. VgV Wichtung 25 % Erklärung zur Anzahl der Fachingenieure (für das jeweilig beworbene Los fachspezifisch qualifizierte Personen z.B. Ingenieur, Master, Bachelor) des Unternehmens, welche die fachspezifischen Leistungen des beworbenen Loses erbringen können. Der Nachweis ist durch die Vorlage einer Kopie der entsprechenden Qualifikation zu erbringen. In Summe der Nachweise zur Anzahl der Fachingenieure (fachspezifisch qualifizierte Personen) müssen alle Fachbereiche des beworbenen Loses nachgewiesen werden, sonst erfolgt keine Wertung. Los 1: Fachingenieure für Gebäudeplanung Los 2: Fachingenieure für Tragwerksplanung Los 3: Fachingenieure für TGA - HLS Los 4: Fachingenieure für TGA - Elt Los 5: Fachingenieure für TGA - Förderanlagen Los 7: Fachingenieure Verkehrsanlagen, Freianlagen Wichtung: 25 % 5 Punkte: Fachingenieure = 5 4 Punkte: Fachingenieure = 4 3 Punkte: Fachingenieure = 3 2 Punkte: Fachingenieure = 2 1 Punkte: Fachingenieure = 1 0 Punkte: Fachingenieure < 1 Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet. Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der Gesamtbeschäftigten der Mitglieder gewertet.
Kriterium
- verbindliche Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 10 gem. VgV, Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016 Wichtung 15 % 5 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe < 1 NU/EL 4 Punkte: Nachunternehmen u … ganz lesen- verbindliche Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 10 gem. VgV, Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016 Wichtung 15 % 5 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe < 1 NU/EL 4 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 1 NU/EL 3 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 2 NU/EL 2 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 3 NU/EL 1 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 4 NU/EL 0 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe > 4 NU/EL Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Nachunternehmen der Mitglieder gewertet.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
25.03.2024
Vertragsende
24.05.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Um für die gesamte Maßnahme Fördermittel beantragen zu können, werden für die Lose 1-5 sowie das Los 7 die Leistungsphasen 1-3 ausgeschrieben und beauftragt. Die Leistungen von Los 6 werden über die 80/20 Regelung als national öffentliche Ausschreibung auf den Markt gegeben. Um im Fall der Gewährun … ganz lesenUm für die gesamte Maßnahme Fördermittel beantragen zu können, werden für die Lose 1-5 sowie das Los 7 die Leistungsphasen 1-3 ausgeschrieben und beauftragt. Die Leistungen von Los 6 werden über die 80/20 Regelung als national öffentliche Ausschreibung auf den Markt gegeben. Um im Fall der Gewährung von Fördermitteln schnell und unbürokratisch die Planung weiterführen zu können, werden die LP 4-7 mit ausgeschrieben und jeweils einzeln –nach Bedarf entsprechend der jeweils gegebenen Sachlage- beauftragt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
7 Wochen
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Halle, Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GW … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragen erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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3Angebote je Los im Median (251 Lose mit Angabe)
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 48b9c4cd-2b7f-4f85-a949-cb52c763c90d.