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Umbau des Schulhofes der Grundschule St. Johann

Stadt Konz · Konz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2026.3.003veröffentlicht 01.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 96 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
01.10.2026 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Gemäß Erläuterungen Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen sind40 %
  • Gemäß Erläuterungen Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen sind45 %
  • Gemäß Erläuterungen Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen sind15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 3 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:15 Uhr
    Konz
    vor 3 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    vor 37 Tagen
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 36 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Umbau des Schulhofes der Grundschule St. Johann in der Stadt Konz Die Grundschule St. Johann wurde zur Teilnahme an dem „Startchancen-Programm“ des Bundes und der Bundesländer ausgewählt. Mit diesem Programm soll die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig verbessert werden, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit soll erhöht werden und der starke Zusammenhang zwischen soziale Herkunft und Bildungserfolg soll weiter aufgebrochen werden. Um dieses Programm richtig zu adressieren, wurden in Rheinland-Pfalz 200 Schulen, unter anderem die Grundschule St. Johann, ausgewählt, die einen hohen Anteil an sozioökonomisch benachteiligten Schülerinnen und Schülern aufweisen.

Das Startchancen-Programm hat eine Laufzeit von 10 Jahren (2024 bis 2034) und stützt sich auf drei Säulen: Säule I: Investitionsprogramm für bauliche Maßnahmen, 70 % Finanzierung, Gesamtmittel für St. Johann Säule II: Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung, Vollfinanzierung, 15.960,00 € pro Schuljahr Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams, Vollfinanzierung, 78.360,00 € pro Schuljahr. Um mit der Umsetzung des Startchancen-Programms beginnen zu können, wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz als Bildungsträger und der Stadt Konz als Schulträger abgeschlossen. Es ist beabsichtigt im Rahmen der Säule I, den zur Grundschule angehörigen Schulhof neu zu gestalten. Es handelt sich um eine Fläche von ca. 3.700 m², einschließlich der Nebenflächen. Die genauen Vorgaben zur Umgestaltung sollen im Rahmen der Planungsphase in Zusammenarbeit mit der Schulleitung, dem Schulträger und den städtischen Gremien erfolgen und soll den Richtlinien des Förderprogrammes entsprechen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Gemäß Erläuterungen Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen sind40 %
Gemäß Erläuterungen Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen sind45 %
Gemäß Erläuterungen Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen sind15 %
Preis
Gemäß Erläuterungen Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen sindHonorarangebot Das Honorarangebot bestimmt sich aus der Angebotssumme inklusive Zeithonorar und Nebenkosten (netto) unter Berücksichtigung von Nachlässen + Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft). Dies bedeutet, dass bei Bietern, welche aufgrund des Reverse-charge-Verfahrens keinen oder einen anderen Steuersatz als beim Auftraggeber gültigen angeben, wird dieser in Höhe des aktuell gültigen Steuersatzes des Auftraggebers auf das Angebot aufgerechnet. Bei Angabe eines falschen Steuersatzes, wird dieser berichtigt.
Qualität
Gemäß Erläuterungen Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen sindProjektumsetzung 1.1 Darstellung der üblichen Projektorganisation des Bieters in der Planungs- und Ausführungsphase anhand eines beispielhaft heranzuziehenden vergleichbaren Projekts; 1.2 Darstellung der üblichen Terminkontrolle des Bieters in der Planungs- und Ausführungsphase anhand eines beispielhaft heranzuziehenden vergleichbaren Projekts; 1.3 Darstellung der üblichen Kostenkontrolle des Bieters zur Sicherstellung der Kostenvorgaben in der Planungs- und Ausführungsphase anhand eines beispielhaft heranzuziehenden vergleichbaren Projekts. Das vom Bieter beispielhaft heranzuziehende vergleichbare Projekt soll durch den für die ausgeschriebenen Leistungen angegebenen Projektleiter betreut worden sein.
Qualität
Gemäß Erläuterungen Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen sindTeamwertung 2.1 die Zusammensetzung des Teams und die Darstellung der Aufgabenverteilung der Mitglieder innerhalb des Teams, 2.2 die nachgewiesene Erfahrung der Teammitglieder und deren berufliche Werdegänge an.

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners: - Bei juristischen Personen (bspw. Im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes. - Bei Personengesellschaften (bspw. GbR, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Vorlage einer entsprechend unterzeichneten Eigenerklärung oder einer Vollmacht.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
1. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner oder Ingenieur (oder gleichwertig)“ gemäß § 75 Abs. 1+2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22 … ganz lesen1. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt, Landschaftsarchitekt, Stadtplaner oder Ingenieur (oder gleichwertig)“ gemäß § 75 Abs. 1+2 VgV oder nach der EU-Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 S. 22, ber. ABl. 2007 L 271 S. 18, ABl. 2008 L 93 S. 28, ABl. 2009 L 33 S. 49, ABl. 2014 L 305 S. 115), zuletzt geändert durch Art. 1 B (EU) 2020/548 vom 23.01.2020 (ABl. L 131 S. 1). 2. Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1. nachweisen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
1. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der für den Auftragnehmer verlangten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er … ganz lesen1. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der für den Auftragnehmer verlangten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmen zu verlangen. Er behält sich weiterhin vor, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen zu verlangen. 2. Im Falle einer Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die die für den Auftragnehmer geforderten Nachweise vorzulegen. 3. Wird von § 47 Abs. 1 VgV Gebraucht gemacht, ist Folgendes zu beachten und vorzulegen: Sofern Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Hinsichtlich der Art und Weisen der Nachweiserbringung, hat der Bieter die freie Wahl. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. - „§ 47 Abs. 1 VgV Eignungsleihe Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderli-chen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.“
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beiträge müssen je … ganz lesenBeschreibung des Auswahlkriteriums: Vorlage der Bestätigung oder des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 € jeweils je Versicherungsfall. Die Beiträge müssen je Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen. Für die vorgenannten Auskünfte sind entsprechende Formblätter den Vergabeunterlagen beigefügt (Formblatt 218a). Alternativ kann auch ein anderes Nachweisdokument eingereicht werden.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2016, als Projektabschluss gilt die abgeschlossene Leistungsphase 8 mit Abnahme) im Bereich der Objektplanung für Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1 HOAI. In der Gesamtheit der eingereichten Refe … ganz lesenMindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten 10 Jahren (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2016, als Projektabschluss gilt die abgeschlossene Leistungsphase 8 mit Abnahme) im Bereich der Objektplanung für Freianlagen gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11.1 HOAI. In der Gesamtheit der eingereichten Referenzprojekte sind folgende Mindestanforderungen nachzuweisen: • mindestens eine Referenz für die Neuplanung, Umgestaltung oder Sanierung einer öffentlich oder gemeinschaftlich genutzten Freianlage, • mindestens eine Referenz mit anrechenbaren Kosten von mindestens 300.000 € netto, • mindestens eine Referenz, bei der Leistungen mindestens der Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht wurden, • mindestens eine Referenz mit Beteiligung von Nutzern, Auftraggeber Vertretern, politischen Gremien oder sonstigen Projektbeteiligten im Rahmen der Planung. Als vergleichbare Freianlagen gelten insbesondere: • Schulhöfe, • Außenanlagen von Kindertagesstätten, • Spielplätze, • Park- und Grünanlagen, • Dorf- und Stadtplätze, • Freizeit- und Sportanlagen, • sonstige öffentliche oder gemeinschaftlich genutzte Freianlagen. Referenzprojekte von öffentlichen und privaten Auftraggebern werden gleichermaßen anerkannt. Referenzprojekte dürfen auch von den für die Leistung vorgesehenen Projektleitern oder stellvertretenden Projektleitern eingebracht werden, sofern diese die Leistungen nachweislich verantwortlich bearbeitet haben. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben vorzulegen: • Auftraggeber, • Projektbezeichnung, • Art und Umfang der Maßnahme, • Zeitraum der Leistungserbringung, • erbrachte Leistungsphasen, • anrechenbare Kosten, • kurze Projektbeschreibung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben zu den Referenzprojekten zu überprüfen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es ist eine stufenweise Beauftragung der bezeichneten Leistungen vorgesehen. Verbindlich beauftragt werden die LPH 1-5 alle weiteren LPH können in einer oder mehrere Leistungsstufen (Bedarfspositionen) beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Nähere Erläuterungen befinden sich unter Ziffer 4 ff. des Vertrages.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
03.08.2026, 09:15 Uhr. Konz. Die Anwesenheit von Bietern ist nicht zugelassen
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Vergabekammer Rheinland-Pfalz, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
1. Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post. 2. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, versc … ganz lesen1. Die Vergabeunterlagen erhalten Sie ausschließlich als Download unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link. Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post. 2. Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch, verschlüsselt in Textform über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform einzureichen. 3. Rückfragen von Bietern werden nur über die Plattform subreport ELVIS (Link in Ziffer 5.1.11) entgegengenommen und von der Vergabestelle über die vorgenannte Plattform beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. 4. Bieterinformationen zum Vergabeverfahren (z. B. die Beantwortung von Rückfragen) werden fortlaufend unter dem in Ziffer 5.1.11 genannten Link geführt. Bieter haben sich unaufgefordert darüber informiert zu halten. 5. Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB sowie sonstiger Schriftverkehr, wie z.Bsp. Nachforderungen, erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Mitgliedern erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem bevollmächtigten Vertreter der Arbeits-/Bietergemeinschaft. 6. Die Kosten für Angebot und die Bearbeitung werden nicht erstattet. 7. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform gemäß § 53 VgV zu übermitteln. Angebote von Bietern, die nicht in elektronischer Form eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Eine unverschlüsselte Angebotsabgabe führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. 8. Die in Ziffer 5.1.3 genannte Vertragslaufzeit stellt eine voraussichtliche Frist dar. 9. Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 254) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben 10. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (FB 251) sowie zur Beachtung des LTTG RLP (FB 245) dem Angebot beizufügen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

264vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (199 Lose mit Angabe)
216.649 €Zuschlagswert im Median
120.698 € – 364.521 €mittlere Hälfte, 142 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.08.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 88e8881e-4798-400b-8cfd-3a6264b015bb.