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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

ÜSTRA_FE_2026

ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen ÜSTRA_Forderungseinzug_2026veröffentlicht 16.10.2026Dienstleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 180 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
3 Mio. €
Laufzeit
4 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hannover30159, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 79 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Vergütungsmodell30 %
  • Technische Qualität der Umsetzung30 %
  • Qualität des Reporting und des Kommunikationskonzeptes40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Bereitstellung eines Gesamtservice Forderungsmanagements nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung.

Gegenstand nach CPV

  • 79940000Dienstleistungen von Inkassoagenturen

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Vergütungsmodell30 %
Technische Qualität der Umsetzung30 %
Qualität des Reporting und des Kommunikationskonzeptes40 %
Kosten
VergütungsmodellDas Angebot mit dem aus Sicht der ÜSTRA-Kunden günstigsten Gesamtkosten gem. Preisblatt erhält 10 Punkt, die übrigen Angebote erhalten proportional weniger Punkte gem. der Formel Angebotspreis dividiert durch Bestpreis addiert mit dem Faktor 10.
Qualität
Technische Qualität der UmsetzungVoraussetzungen der Bewertung mit der Maximalpunktzahl von 10 Punkten sind: 10.1. Dargelegt ist sehr schlüssig die technische Umsetzung mitsamt der prozessualen Abläufe, insbesondere die Übernahme und Verarbeitung der Daten von der ÜSTRA. Die angebotene Lösung umfasst eine bereits in mehreren Referenzprojekten erprobte Schnittstelle zu Patris; 10.2. Die angebotene Lösung ist mit einem Dashboard für die ÜSTRA ausgestattet, das die Auslesung des jeweiligen Forderungskontos in Echtzeit inkl. einer genauen datums- und zeitgenauen Dokumentation der eingeleiteten Maßnahmen ermöglicht. 10.3. Bestandteil des Umsetzungskonzeptes sind Darstellungen zu Erfahrungswerten aus vergleichbaren Projekten, insbesondere zu Reduzierung von Rückläufer- und Dublettenquoten sowie zur Prozessoptimierung. Voraussetzungen der Bewertung mit 5 Punkten sind: 5.1. Dargelegt ist die technische Umsetzung mitsamt der prozessualen Abläufe, insbesondere die Übernahme und Verarbeitung der Daten von der ÜSTRA. Die angebotene Lösung umfasst eine bereits erprobte Schnittstelle zu Patris; 5.2. Die angebotene Lösung ist mit einem Dashboard für die ÜSTRA ausgestattet, das die Auslesung des jeweiligen Forderungskontos inkl. einer genauen datums- und zeitgenauen Dokumentation der eingeleiteten Maßnahmen ermöglicht. 5.3. Bestandteil des Umsetzungskonzeptes sind Darstellungen zu Erfahrungswerten aus vergleichbaren Projekten sowie zur Prozessoptimierung Voraussetzungen der Bewertung mit der 2 Punkten sind: 2.1. Dargelegt ist die technische Umsetzung mitsamt der prozessualen Abläufe, allerdings bleiben Punkte unklar. Die angebotene Lösung umfasst eine bereits in der Praxis erprobte Schnittstelle zu Patris; 2.2. Die angebotene Lösung ist mit einem Dashboard für die ÜSTRA ausgestattet, das die Auslesung des jeweiligen Forderungskontos inkl. einer Dokumentation der eingeleiteten Maßnahmen ermöglicht. 2.3. Bestandteil des Umsetzungskonzeptes sind Vorschläge zur Prozessoptimierung. Die erreichten Punkte werden addiert und fließen mit der angegebenen Gewichtung in die Gesamtpunkte ein.
Qualität
Qualität des Reporting und des KommunikationskonzeptesVoraussetzungen der Bewertung mit der Maximalpunktzahl von 10 Punkten sind: 10.2.1. Das Konzept mit einem sehr detaillierten Reporting, das durch die ÜSTRA selbst generiert und nach den in der Leistungsbeschreibung definierten Parametern gefiltert werden kann; 10.2.2. Bestandteil der angebotenen Leistung ist eine zentrale Ansprechperson für die ÜSTRA sowie eine durchgehend, 365/24/7 besetzte Hotline. Voraussetzungen der Bewertung mit fünf (5) Punkten sind: 5.2.1. Das Konzept mit einem detaillierten Reporting, das durch die ÜSTRA selbst generiert und nach den in der Leistungsbeschreibung definierten Parametern gefiltert werden kann; 5.2.2. Bestandteil der angebotenen Leistung ist eine zentrale Ansprechperson für die ÜSTRA sowie eine werktags von 7 bis 18 Uhr besetzte Hotline. Voraussetzungen der Bewertung mit zwei (2) Punkten sind: 2.2.1. Das Konzept mit einem sehr detaillierten Reporting, das durch die ÜSTRA selbst generiert werden kann; 2.2.2. Bestandteil der angebotenen Leistung ist eine zentrale Ansprechperson für die ÜSTRA sowie eine werktags von 8 bis 17 Uhr besetzte Hotline. Die erreichten Punkte werden zur Gesamtpunktzahl mit der angegebenen Gewichtung addiert.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: 2 x 24 Monate bis maximal 8 Jahre
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen R … ganz lesenWettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Bewerber wird der ÜSTRA vorab sein Konzept über technische und organisatorische Maßnahmen (TOM-Konzept gemäß BDSG / DSGVO) vorlegen, dass der aktuellen Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf Datenschutz entspricht und somit auch eine rechtskonforme Löschung der Daten beinhaltet. Dieses wird d … ganz lesenDer Bewerber wird der ÜSTRA vorab sein Konzept über technische und organisatorische Maßnahmen (TOM-Konzept gemäß BDSG / DSGVO) vorlegen, dass der aktuellen Rechtsprechung insbesondere in Bezug auf Datenschutz entspricht und somit auch eine rechtskonforme Löschung der Daten beinhaltet. Dieses wird durch den Datenschutzbeauftragten der ÜSTRA geprüft. Erst nach Zustimmung des Datenschutzbeauftragten kann eine weitere Berücksichtigung des Bewerbers im Vergabeverfahren erfolgen. Wird trotz Nachforderung kein TOM-Konzept eingereicht, erfolgt der Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. 6. AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAG Da der Auftragnehmer auf Grundlage der auszuführenden Tätigkeiten Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, die unter die DSGVO fallen, ist zwischen der ÜSTRA und dem Auftragnehmer eine vertragliche Vereinbarung über die Auftragsdatenverarbeitung zwingend erforderlich. Die Vereinbarung über die Verarbeitung im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO zu diesem Vergabeverfahren gemäß der Anlage 3, Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Ausführungsbedingungen sind weiter die Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns und der Sanktionsverordnung 833/2014.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHSMWBG#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
atriga GmbH, Langen3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Art
Öffentliches Unternehmen, Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Anschrift
Am Hohen Ufer 6, 30159 Hannover
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 3 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0cf18eec-bbd0-4558-a958-e6c2ff054538.