Überwachung des fließenden Verkehrs im Stadtgebiet Ansbach mit dem Schwerpunkt der Unfallverhütung im Rahmen eines Präventionskreislaufs
Stadt Ansbach · Ansbach, Bayern
Aktenzeichen ANS_2024_01veröffentlicht 16.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 24 Monate
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- Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
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- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Qualität30 %
- Qualität20 %
- Qualität20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 29 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 29 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 29 Monaten
- Bindefrist endetvor 27 Monaten44 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Der Stadtrat der Stadt Ansbach hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 beschlossen, die Verkehrssicherheit insbesondere des fließenden Verkehrs im Stadtgebiet Ansbach zu erhöhen. Dazu wird die Überlassung von Arbeitnehmern gem. AÜG und die Zurverfügungstellung der Technik für die Durchführung der Überwachung des fließenden Verkehrs zum Zwecke der Prävention/Verhütung von Gefahren im Straßenverkehr mit nachfolgend aufgezählten Leistungspaketen zur Durchführung eines Präventionszyklus ausgeschrieben.
Ziel ist es, Präventivmaßnahmen im Straßenverkehr möglichst effektiv umzusetzen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Aspekt der Unfallverhütung und Präventionsarbeit im Rahmen eines sich weiterentwickelnden Kreislaufs. Folgende Leistungsvoraussetzungen sind zu erfüllen:
1. Bewertung der vorhandenen Messstellen im Stadtgebiet Ansbach, 2. Analyse / Ableitung eines Gefährdungsplanes – Ermittlung und Begehung der Gefährdungsstellen, 3. Ableitung eines Plans zur Gefährdungsminimierung, 4. Durchführung von Maßnahmen zur Individualprävention, 5. Bereitstellung und Auswertung der gewonnenen Daten, 6. Öffentlichkeitsarbeit / Schularbeit neben und in Kooperation mit der Präventionsarbeit der Bayerischen Polizei, 7. Analyse der gewonnenen Daten mit anschließender Wiederaufnahme des Zyklus an Ziff. 3.
Die Maßnahmen der Individualprävention werden flankiert durch Maßnahmen der Generalprävention. Durchzuführen sind die Leistungspakete Öffentlichkeitsarbeit und Schularbeit mit folgenden Bausteinen:
Öffentlichkeitsarbeit: Information der Öffentlichkeit in Zusammenarbeit und Abstimmung mit Stadtverwaltung und Bayerischer Polizei,
Schularbeit: Durchführung von Schulsicherheitstagen/ähnlichen Veranstaltungen in Zusammenarbeit und Abstimmung mit Stadtverwaltung und Bayerischer Polizei
Weitere Informationen können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Beschreibung des Loses
Der Entleiher, die Stadt Ansbach, beabsichtigt, die Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Ansbach zu erhöhen. Zu diesem Zweck werden Maßnahmen im Rahmen eines Präventionszyklus mit den verschiedenen Modulen etabliert. Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt mittels im Rahmen dieses Vertrags durch den Verleiher an den Entleiher zu überlassenden Personals nach dem AÜG. Die durchzuführenden Maßnahmen umfassen u. a. die Messung und Überwachung der Geschwindigkeit von Verkehrsteilnehmern. Der Entleiher ist aufgrund von § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in gleicher Weise zuständig wie die Dienststellen der Bayerischen Landespolizei. Die Gemeinde führt die Geschwindigkeitsüberwachung im übertragenen Wirkungskreis nach Maßgabe der für die polizeiliche Geschwindigkeitsüberwachung geltenden Vorschriften durch. Der Umfang der Überwachung des fließenden Verkehrs des Entleihers bestimmt sich nach der Vereinbarung über die Überwachung der zulässigen Geschwindigkeit von Fahrzeugen mit dem zuständigen Polizeipräsidium Oberfranken.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Preis
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Personaleinsatzkonzept
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 20Konzept zur Ergebnisdarstellung
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 20Konzept zur Öffentlichkeits- und Schularbeit
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbr … ganz lesenkürzer
Die unter Ziffer 5.1.9. verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern /Bietergemeinschaften einzureichen: 1. Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Heimatlandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein; 2. Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3. Erklärung Art. 5k EU-Verordnung Nr. 833/2014; 4. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung; 5. Ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz; 6. Ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (mit Benennung des Namens und der Anschrift der Nachunternehmer und der Eigenerklärung des Nachunternehmers in welcher sich dieser für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter /Bietergemeinschaft gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen – im Fall der Eignungsleihe zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Ziff. 5.1.9. II.) und 5.1.9. III.) der Bekanntmachung mit dem Angebot vorzulegen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers). HINWEIS: Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. 5.1.9. I.) 1.) bis 2.) (siehe vorstehend) sowie einen Versicherungsnachweis nach 5.1.9. II.) 1.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird zudem von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.- Kriterium
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und sonstige Schäden mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall und Kalenderjahr von mindestens 3.000.000,00 EUR bzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssum … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und sonstige Schäden mit einer Deckungssumme je Versicherungsfall und Kalenderjahr von mindestens 3.000.000,00 EUR bzw. Erklärung über die Bereitschaft eine Haftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen im Auftragsfall abzuschließen. 2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft und den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.- Kriterium
1. Darstellung von mindestens 5 vergleichbaren Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung mit einem Abnahmevolumen von mindestens 36 Stunden pro Monat aus den Jahren 2020 - 2024. Es ist dabei ausreichend, wenn ein Teil der Leistungen innerhalb … ganz lesenkürzer
1. Darstellung von mindestens 5 vergleichbaren Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung mit einem Abnahmevolumen von mindestens 36 Stunden pro Monat aus den Jahren 2020 - 2024. Es ist dabei ausreichend, wenn ein Teil der Leistungen innerhalb dieses Zeitraums erbracht wurde. Folgende Besonderheiten müssen in den Referenzen enthalten sein: - alle Referenzen müssen für eine Kommune, einen Zweckverband, eine Zweckgemeinschaft oder ein Kommunalunternehmen erbracht worden sein; - in mindestens 2 Referenzen muss ca. 20% des Abnahmevolumens nachts oder an Sonn- und Feiertagen in Anspruch genommen worden sein; - mind. 1 Referenz muss Öffentlichkeitsarbeit enthalten; - mind. 1 Referenz muss Schularbeit enthalten. Zu den Referenzen sind die folgenden Angaben zu machen: - kurze Beschreibung des Referenzprojekts, - Name und Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenzauftraggeber, - Zeitraum der erbrachten Leistungen, - Abnahmevolumen in Stunden pro Monat. 2. Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl der Gesamtmitarbeiter und die Mitarbeiter für vergleichbare Leistungen der Überwachung des fließenden Verkehrs in den letzten 3 Geschäftsjahren.- Kriterium
- Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Vertrag kann von Seiten des Auftraggebers nach Ablauf einmalig um weitere 24 Monate verlängert werden.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 44 Tage
- Angebotsöffnung
- 17.06.2024, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplatt … ganz lesenkürzer
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer 5.1.11) abgerufen werden. Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Dafür ist es notwendig, dass sich die Bieter auf der Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de registrieren. Bieterfragen, die nach dem 07.06.2024, 12:00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Bieterfragen sind über die oben genannte Vergabeplattform zu stellen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Bieterantworten sind über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de abrufbar. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer 5.1.12) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Ansbach
- Anschrift
- Johann-Sebastian-Bach-Platz 1, 91522 Ansbach
- Website
- ansbach.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a400102b-80f2-479a-a531-e5f48f100701.