Übertragung der Trägerschaft für das offene Ganztagsangebot an der Grundschule Wiepeldorn
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-K4-25-0128000-4121.01veröffentlicht 12.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.08.2025 – 31.07.2029
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.08.2025 – 31.07.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlagskriterium 130 %
- Zuschlagskriterium 240 %
- Zuschlagskriterium 315 %
- Zuschlagskriterium 415 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 20 Monaten
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 31.07.2029
- Heute
Beschreibung
Die Grundschule Wiepeldorn (Standort Klein Offenseth-Sparrieshoop sowie Außenstelle Lutzhorn) wird seit dem Schuljahr 2018/ 2019 als Offene Ganztagsschule geführt.
Die Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop beabsichtigt, die Trägerschaft für das offene Ganztagsangebot zum Schuljahresbeginn 2025/2026 zu vergeben. Hierzu schließen die Gemeinde Klein Offenseth-Sparrieshoop als Schulträger und der weitere Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder an der genannten Grundschule eine Kooperationsvereinbarung. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der weitere Träger übernimmt verantwortlich die Trägerschaft für die offenen Ganztagsangebote an der Grundschule Wiepeldorn auf Grundlage der „Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe (Richtlinie Ganztag und Betreuung Schleswig-Holstein)“ des Ministeriums für Schule und Berufsbildung in der jeweils aktuellen Fassung. Dies beinhaltet die Organisation, Koordination, Durchführung und Abrechnung des außerunterrichtlichen offenen Ganztagsangebots, sowie die Ausgabe des durch einen von der Gemeinde beauftragten Caterer gelieferten Mittagessens. Bei der Durchführung der Betreuungsangebote am Standort Lutzhorn ist der dort etablierte Kooperationspartner einzubinden, aktuell der Elternverein „Zwergentreff“. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Finanzierung erfolgt aus öffentlichen Zuschüssen des Landes, ggfls. des Kreises, des Schulträgers, den Elternbeiträgen sowie Drittmitteln (z.B. Spenden, Projektgelder/-mittel). Der weitere Träger erhebt eigenverantwortlich die Betreuungs- und Teilnahmegebühren von den Eltern. Er stellt selbstständig die Förderanträge an das Land Schleswig-Holstein und ggfls. den Kreis Pinneberg und erschließt ggfls. weitere Fördermöglichkeiten. Die Elternbeiträge orientieren sich am Verwaltungsbereich der Stadt Elmshorn sowie an den Gemeinden im Verwaltungsbereich des Amtes Elmshorn Land. Die Elternbeiträge sind ggf. anzupassen und vorrangig vor einer Defizitbeteiligung der Gemeinde zu erheben. Die Kosten für die Kursangebote im offenen Ganztag sind durch den weiteren Träger kostendeckend von den Eltern zu erheben. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gemeinde beteiligt sich jährlich an den Kosten im Rahmen einer Defizitbeteiligung mit maximal 700,00 € je Kind. Für das erste Betreuungsjahr wird von 125 Kindern ausgegangen, bzw. der zu Vertragsschluss aktuellen Anzahl an Betreuungsverträgen. Diese ist bezogen auf die tatsächliche Zahl der angemeldeten Kinder zum Stichtag 15.02. eines jeden Jahres. Die ggf. darüberhinausgehenden Kosten sind durch den weiteren Träger zu tragen.
Beschreibung des Loses
Art und Umfang der Leistung: a. Organisation, Koordination, Durchführung und Abrechnung des außerunterrichtlichen Angebots im Rahmen der Offenen Ganztagsschule sowie Realisierung des Betreuungsangebotes mit eigenem qualifiziertem Personal an der o.g. Grundschule. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- b. Sicherstellung einer gemeinsamen Mittagspause und Ausgabe des gelieferten Mittagessens exklusiv für die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten an der Grundschule Wiepeldorn. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der fertigen Verpflegung vom Caterer, Ausgabe und Rücknahme der Verpflegung, die Entsorgung der Speisereste über den Caterer, das Säubern des Geschirrs und die Beaufsichtigung der Kinder während der Mahlzeiten. Die Abrechnung der Mittagsentgelte mit den Erziehungsberechtigten sowie die Organisation erfolgt durch den Caterer. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- c. Gewährleistung von einzelnen Blockangeboten, insbesondere einzelner AG Angebote (Angebote von Arbeitsgemeinschaften), welche durch die Eltern gebucht werden können. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- d. Einbindung der Offenen Ganztagsschule in das soziale Umfeld (Vereine und Organisation) der Gemeinden Klein Offenseth-Sparrieshoop und Lutzhorn. Eine entsprechende regionale Vernetzung des weiteren Trägers, insbesondere auch mit weiteren Kooperationspartnern, ist ausdrücklich gewünscht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- e. Errichtung einer Schnittstelle (Koordinator/ Ansprechpartner) zwischen Schule und weiterem Träger sowie eine entsprechend angemessene Besetzung. Dieser Koordinator/ Ansprechpartner hat qualifiziert und vor Ort zu sein. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- f. Teilnahme an Referenztreffen des zuständigen gemeindlichen Ausschusses auf Einladung durch das Amt, aktuell ca. 7 mal jährlich. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- g. Schulkindbetreuung in den Ferienzeiten des Landes Schleswig-Holstein (alle Ferien sind in Abstimmung mit den jeweiligen ortsansässigen Kindergärten hälftig (50 %) zeitgleich zu betreuen). Darüber hinaus ist an den beweglichen Ferientagen, den zwei Tagen nach Neujahr sowie den Tagen der Schulentwicklung, die Betreuung im vollen Umfang sicherzustellen. Diese Betreuung ist grundsätzlich in den Räumen der Grundschule am Standort Klein Offenseth-Sparrieshoop vorzuhalten. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- h. Zusätzlich zu den unter g. genannten Zeiträumen soll den Eltern die Möglichkeit gegeben werden, eine ergänzende ortsnahe Ferienbetreuung für ihre Kinder zu buchen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- i. Sicherstellung der freiwilligen Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Schüler/innen der Außenstelle Lutzhorn, am Angebot des offenen Ganztags am Standort Klein Offenseth-Sparrieshoop (Einrichten einer Beförderung), welche ausschließlich die Hinbeförderung für die Strecke; Grundschule Wiepeldorn, Außenstelle Lutzhorn, Schulberg 31, 25355 Lutzhorn zur Grundschule Wiepeldorn, Hauptstelle Klein Offenseth-Sparrieshoop, Am Rosengarten 2, 25365 Klein Offenseth-Sparrieshoop zu umfassen hat. Diese ist an den Anschluss der Mittagsbetreuung, sowie zur Wahrnehmung einzelner AG Angebote vom Standort Lutzhorn, zum Standort Klein Offenseth-Sparrieshoop, sicher-zustellen. Das Mittagessen am Standort Lutzhorn wird durch den etablierten Kooperationspartner sichergestellt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- j. Eine Betreuung von schulfremden Kindern ist grundsätzlich nicht vorgesehen und bedarf im Ausnahmefall der Zustimmung des Schulträgers.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterium 1Defizitbeteiligung der Gemeinde (max. 700,00 € pro Kind und Jahr, Verwaltungskosten sind in dieser Summe inkludiert) & Verwaltungskosten (max. 200,00 € pro Kind und Jahr).
- Qualität
- Zuschlagskriterium 2Qualität der Konzepte.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 3Qualifikation und Erfahrungen im einschlägigen Bereich Schülerbetreuung.
- Qualität
- Zuschlagskriterium 4Präsentationen.
Eignung10 von 10 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- 3. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- 4. Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe (Trägerschaft an Ganztagsschulen) ist, getrennt nach den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- 5. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- 6. Angabe von drei einschlägigen Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2022 – 2024) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet von Ganztagsangeboten und Betreuungsangeboten an Schulen unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- 7. Eigenerklärung über die Bestätigung der persönlichen Eignung & hinreichende Personalverfügbarkeit unter Berücksichtigung einer ausreichenden qualifizierten Personalreserve (gemäß Leistungsbeschreibung) des möglichen einzusetzenden Personals.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
8. Gestaltung der Teilnahmeunterlagen und aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße im relevanten Segment, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E- … ganz lesenkürzer
8. Gestaltung der Teilnahmeunterlagen und aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße im relevanten Segment, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer, Bankverbindung, Beschreibung des Unternehmenszweiges, der die ausgeschriebene Dienstleistung erbringen wird, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es der Auftraggeberschaft ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten).- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- 9. Aussagekräftige Darstellung (maximal 2 Seiten) der Motivation für die Bewerbung.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Vertragsbeginn ist der 01. August 2025. Der Vertrag läuft für mindestens zwei Jahre bis zum 31. Juli 2027. Im Anschluss an die Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren besteht die Möglichkeit einer Verlängerungsoption. Erfolgt keine Kündigung vom Auftraggeber bis zum 30.09, vor Ende der Vertragslaufz … ganz lesenkürzer
Vertragsbeginn ist der 01. August 2025. Der Vertrag läuft für mindestens zwei Jahre bis zum 31. Juli 2027. Im Anschluss an die Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren besteht die Möglichkeit einer Verlängerungsoption. Erfolgt keine Kündigung vom Auftraggeber bis zum 30.09, vor Ende der Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwei weitere Jahre. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch f … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:selbst# ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.- Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zent … ganz lesenkürzer
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bewertung der Teilnahmeanträge in der 1. Phase: Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Gestaltung der Teilnahmeunterlagen und aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio sowie aussagekräftige Darstellung der Motivation max. 1000 Punkte vergeben. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 600 Punkten (von möglichen zu erreichenden 1000 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Präsentationen finden voraussichtlich in der 22./23. KW 2025 in statt. Ob die Termine in Präsenz oder als Videokonferenz stattfinden, wird noch durch den Auftraggeber entscheiden. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de)vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen: 1. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU- Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formbla …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rosenstraße 56, 25335 Klein Offenseth-Sparrieshoop
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Diakonisches Werk Altholstein GmbH4 Zuschläge
- DHB - Dasein, Helfen, Bewegen Soziale Dienste Pinneberg gGmbH2 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.2 Zuschläge
- Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie mbH2 Zuschläge
- Therapiehilfe gGmbH2 Zuschläge
- agp Weiterbildung und Beruf GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0e75d682-ca71-4f61-b733-aa33de4834d0.