Übernahme und Verwertung von Sperrmüll (8 Lose)
Landratsamt München · 81541, Bayern
Aktenzeichen 23/1-Sperrmüllveröffentlicht 31.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.04.2024 – 31.03.2026
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- Zwischenlagerung und Entsorgung von AushubmaterialLandeshauptstadt München, Baureferat · MünchenFrist 10.11.2026
- Entsorgung von teerhaltigem StraßenaufbruchLandeshauptstadt München, Baureferat · MünchenFrist 12.01.2027
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 8 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.04.2024 – 31.03.2026
- Lose
- 8
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Vertragsbeginnvor 31 MonatenLaufzeit bis 31.03.2026
- Heute
Beschreibung
Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus Gemeinden des Landkreises München sowie dem Zweckverband München-Südost. Der Landkreis München ist gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) entsorgungspflichtige Körperschaft. Er hat durch die Übertragungsverordnung (ÜVO) vom 20.03.2013 (Amtsblatt des Landkreises München Nr. 8/781 vom 22.03.2013 ), geändert durch Änderungssatzung vom 30.09.2014 (Amtsblatt des Landkreises München Nr. 28/204 vom 07.10.2014), das Einsammeln und Befördern von Abfällen auf seine Gemeinden, Städte und den Zweckverband München-Südost, nachfolgend „Kommunen“ genannt, übertragen. Im Zweckverband München-Südost haben sich die Gemeinden Aying, Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Neubiberg und Putzbrunn zusammengeschlossen.
Dieser Vertrag dient zur Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers, als entsorgungspflichtige Körperschaft, Anlagen zur Abfallentsorgung bzw. -verwertung vorzuhalten.
Gegenstand nach CPV
- 90510000Beseitigung und Behandlung von SiedlungsabfällenHauptgegenstand
Lose8 Lose
Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Gemeinde Baierbrunn Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München. Die Leistung beläuft sich auf 0 Mg/a beraubten und 21,65 Mg/a unberaubten Sperrmüll. | 2 Jahre | – |
| 2 | Los 2 - Gemeinde Grünwald Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München. Die Leistung beläuft sich auf 336,31 Mg/a beraubten und 34,67 Mg/a unberaubten Sperrmüll. | 2 Jahre | – |
| 3 | Los 3 - Gemeinde Oberhaching Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München. Die Leistung beläuft sich auf 193,95 Mg/a beraubten und 11,33 Mg/a unberaubten Sperrmüll. | 2 Jahre | – |
| 4 | Los 4 - Gemeinde Pullach Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München. Die Leistung beläuft sich auf 151,08 Mg/a beraubten und 0 Mg/a unberaubten Sperrmüll. | 2 Jahre | – |
| 5 | Los 5 - Gemeinde Sauerlach Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München. Die Leistung beläuft sich auf 1,33 Mg/a beraubten und 170,67 Mg/a unberaubten Sperrmüll. | 2 Jahre | – |
| 6 | Los 6 - Gemeinde Schäftlarn Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München. Die Leistung beläuft sich auf 0 Mg/a beraubten und 42,80 Mg/a unberaubten Sperrmüll. | 2 Jahre | – |
| 7 | Los 7 - Gemeinde Taufkirchen Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München. Die Leistung beläuft sich auf 177,54 Mg/a beraubten und 1,17 Mg/a unberaubten Sperrmüll. | 2 Jahre | – |
| 8 | Los 8 - Zweckverband München-Südost Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München. Die Leistung beläuft sich auf 0 Mg/a beraubten und 884,40 Mg/a unberaubten Sperrmüll. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2024
- Vertragsende
- 31.03.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zum 31.07. eines jeden Jahres (erstmalig zum 31.07.2025) von einem Vertragspartner gekündigt wird.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Abla … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Münchner Recycling GmbH, Garching bei München | – |
| 2 | Münchner Recycling GmbH, Garching bei München | – |
| 3 | Münchner Recycling GmbH, Garching bei München | – |
| 4 | Münchner Recycling GmbH, Garching bei München | – |
| 5 | BTU Hartmeier Entsorgung GmbH & Co. KG, Unterschleißheim | – |
| 6 | BTU Hartmeier Entsorgung GmbH & Co. KG, Unterschleißheim | – |
| 7 | Münchner Recycling GmbH, Garching bei München | – |
| 8 | BTU Hartmeier Entsorgung GmbH & Co. KG, Unterschleißheim | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Mariahilfplatz 17, München 81541
- Website
- landkreis-muenchen.de
- Kontakt
- beschaffungsstelle@
lra-m.bayern.de
Bei uns erfasst
- Machbarkeitsstudie Fuß- und Radwegebrücke über die Isar zwischen Pullach und Grünwald13.06.2025
- Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt im Landkreis München in 33 Losen12.12.2024
- Radwegebeschilderung Landkreis München26.11.2024
- LRA München: Rahmenvertrag für die ganzjährige Außenanlagenpflege; 5 Lose31.10.2024 · 5 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG10 Zuschläge
- Wurzer Umwelt GmbH9 Zuschläge
- ALFA Recycling München GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- HEINZ Entsorgung GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- ROHPROG GmbH8 Zuschläge
- Hubert Schmid Recycling und Umweltschutz GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Erfassung, Sortierung und Verwertung von Elektro- und ElektronikaltgerätenVIVO KommunalunternehmenFrist 30.11.2026
- Übernahme, Transport und Verwertung von Metallschrott aus dem Landkreis MiesbachVIVO KommunalunternehmenFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 48a9bb19-d064-49c2-8c98-241ed9b07822.