Zum Inhalt
Menü

Übernahme und Verwertung von Sperrmüll (8 Lose)

Landratsamt München · 81541, Bayern

Aktenzeichen 23/1-Sperrmüllveröffentlicht 31.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

gilt für alle 8 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.04.2024 – 31.03.2026
Lose
8
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
81541München, München, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2026
    vor 31 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus Gemeinden des Landkreises München sowie dem Zweckverband München-Südost. Der Landkreis München ist gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG) entsorgungspflichtige Körperschaft. Er hat durch die Übertragungsverordnung (ÜVO) vom 20.03.2013 (Amtsblatt des Landkreises München Nr. 8/781 vom 22.03.2013 ), geändert durch Änderungssatzung vom 30.09.2014 (Amtsblatt des Landkreises München Nr. 28/204 vom 07.10.2014), das Einsammeln und Befördern von Abfällen auf seine Gemeinden, Städte und den Zweckverband München-Südost, nachfolgend „Kommunen“ genannt, übertragen. Im Zweckverband München-Südost haben sich die Gemeinden Aying, Brunnthal, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Hohenbrunn, Neubiberg und Putzbrunn zusammengeschlossen.

Dieser Vertrag dient zur Erfüllung der Verpflichtung des Auftraggebers, als entsorgungspflichtige Körperschaft, Anlagen zur Abfallentsorgung bzw. -verwertung vorzuhalten.

Lose8 Lose

Alle 8 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Gemeinde Baierbrunn

Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München. Die Leistung beläuft sich auf 0 Mg/a beraubten und 21,65 Mg/a unberaubten Sperrmüll.

2 Jahre–
2
Los 2 - Gemeinde Grünwald

Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München. Die Leistung beläuft sich auf 336,31 Mg/a beraubten und 34,67 Mg/a unberaubten Sperrmüll.

2 Jahre–
3
Los 3 - Gemeinde Oberhaching

Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München. Die Leistung beläuft sich auf 193,95 Mg/a beraubten und 11,33 Mg/a unberaubten Sperrmüll.

2 Jahre–
4
Los 4 - Gemeinde Pullach

Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München. Die Leistung beläuft sich auf 151,08 Mg/a beraubten und 0 Mg/a unberaubten Sperrmüll.

2 Jahre–
5
Los 5 - Gemeinde Sauerlach

Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München. Die Leistung beläuft sich auf 1,33 Mg/a beraubten und 170,67 Mg/a unberaubten Sperrmüll.

2 Jahre–
6
Los 6 - Gemeinde Schäftlarn

Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München. Die Leistung beläuft sich auf 0 Mg/a beraubten und 42,80 Mg/a unberaubten Sperrmüll.

2 Jahre–
7
Los 7 - Gemeinde Taufkirchen

Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München. Die Leistung beläuft sich auf 177,54 Mg/a beraubten und 1,17 Mg/a unberaubten Sperrmüll.

2 Jahre–
8
Los 8 - Zweckverband München-Südost

Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Landkreis München. Die Leistung beläuft sich auf 0 Mg/a beraubten und 884,40 Mg/a unberaubten Sperrmüll.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2024
Vertragsende
31.03.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens zum 31.07. eines jeden Jahres (erstmalig zum 31.07.2025) von einem Vertragspartner gekündigt wird.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Abla … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Münchner Recycling GmbH, Garching bei München–
2Münchner Recycling GmbH, Garching bei München–
3Münchner Recycling GmbH, Garching bei München–
4Münchner Recycling GmbH, Garching bei München–
5BTU Hartmeier Entsorgung GmbH & Co. KG, Unterschleißheim–
6BTU Hartmeier Entsorgung GmbH & Co. KG, Unterschleißheim–
7Münchner Recycling GmbH, Garching bei München–
8BTU Hartmeier Entsorgung GmbH & Co. KG, Unterschleißheim–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

327vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 48a9bb19-d064-49c2-8c98-241ed9b07822.