Übernahme und Verwertung von Papierabfällen
Abfallzweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal · Radebeul, Sachsen
Aktenzeichen 2024-05-GF-EUveröffentlicht 13.02.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 27 Monate
- 01.10.2024 – 31.12.2026
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.
- Rahmenvertrag über Räumungsleistungen in Wohnungen des Auftraggebers im Stadtgebiet LeipzigLeipziger Wohnungs-und Baugesellschaft mbH · LeipzigFrist 27.11.2026
- EntsorgungsleistungenUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR · DresdenFrist 27.11.2026
- Klärschlammentwässerung und -entsorgung Kläranlage KreischaGemeinde Kreischa Eigenbetrieb Kreischaer Wasser- und Abwasserbetrieb · KreischaFrist 27.11.2026
- Abfallentsorgung auf den Umladestationen des ZAOEZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) · RadebeulFrist 10.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 27 Monate01.10.2024 – 31.12.2026
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Radebeul01445, Landkreis Meißen, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 32 Monatennur elektronisch über evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 32 Monaten
- Bindefrist endetvor 27 Monaten134 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 25 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | PPK Region Meißen [Mei] Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in den Entsorgungsregionen und von den Umladestationen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Dualen Systeme. Region Meißen [Mei] 7.665 t/a (davon gemeinsame Verwertung: 6.385 t/a, Herausgabe: 1.280 t/a) | 27 Monate | – |
| 2 | PPK Region Riesa-Großenhain [RG] Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in den Entsorgungsregionen und von den Umladestationen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Dualen Systeme. Region Riesa-Großenhain [RG] 5.128 t/a (davon gemeinsame Verwertung: 4.272 t/a, Herausgabe: 856 t/a) | 27 Monate | – |
| 3 | PPK Region Sächsische Schweiz [SäS] Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in den Entsorgungsregionen und von den Umladestationen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Dualen Systeme. Region Sächsische Schweiz [SäS] 6.262 t/a (davon gemeinsame Verwertung: 5.216 t/a, Herausgabe: 1.046 t/a) | 27 Monate | – |
| 4 | PPK Region Weißeritzkreis [Wk] Übernahme und die nach Maßgabe des KrWG ordnungsgemäße Verwertung von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in den Entsorgungsregionen und von den Umladestationen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Dualen Systeme. Region Weißeritzkreis [Wk] 5.830 t/a (davon gemeinsame Verwertung: 4.856 t/a, Herausgabe: 974 t/a) | 27 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kriterium
- Vergleichspreis gem. Formblatt VgV-II-13
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
- Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Formblatt VgV-II-4) o Erklärung über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind o Erklärung über die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte o Erklärung über die für die Ausführung der Leist … ganz lesenkürzer
- Erklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Formblatt VgV-II-4) o Erklärung über Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind o Erklärung über die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte o Erklärung über die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Ausrüstungen und Geräte o Erklärung zu Umweltmanagementmaßnahmen (z. B. Zertifizierung nach EfbV) - Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist mindestens ein Referenznachweis aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Menge; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer); Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Formblatt VgV-II-12). - Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten, angemessenen Frist in geeigneter Weise Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, zu machen (Formblatt VgV-II-12). - Nachweis der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Ausrüstungen und Geräte mittels kurzer Beschreibung (Formblatt VgV-II-12).- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- bankruptcy
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Dauer
- 27 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Erforderlich
- Bindefrist
- 134 Tage
- Angebotsöffnung
- 19.03.2024, 10:00 Uhr. Es gilt der § 55 VgV.
- Sicherheiten
- verlangt: Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres.
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, d … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Abfallzweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
- Anschrift
- Meißner Straße 151 a, 01445 Radebeul
- Website
- zaoe.de
- Kontakt
- vergabestelle@
zaoe.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Sachsen (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Veolia Umweltservice Ost GmbH11 Zuschläge
- Becker Umweltdienste GmbH7 Zuschläge
- Kühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- REMONDIS Elbe-Röder GmbH5 Zuschläge
- Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG3 Zuschläge
- REMONDIS Sachsen GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.03.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 018d88c3-8790-4587-836a-16285967004e.