Zum Inhalt
Menü

Übernahme und Verwertung von Papier und Pappe (PP) aus dem Zweckverbandsgebiet - Leistungszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 (2028) Entsorgungsgebiet Zwickau Nord

Auftraggeber nicht angegeben · Sachsen

Aktenzeichen GSL/03/2024veröffentlicht 26.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 734 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Sachsen (4 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 24 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 09:05 Uhr
    vor 24 Monaten
  4. Bindefrist endet
    6 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Beschaffung bildet die Verwertung (einschließlich Transport, nicht Sammlung) im Landkreis Zwickau Nord gesammelten Mengen an Papier und Pappe. Eine Mengenprognose kann nicht gegeben werden. In 2022 sind ca. 8.460 Mg PP angefallen. In 2023 sind ca. 7.960 Mg PP angefallen. Die Angaben aus den Jahren 2022/2023 dienen der Orientierung und als Kalkulationshilfe. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Anspruch auf Mengen in der genannten Größenordnung. Nähere Angaben siehe Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung ist vom Bieter mit dem Angebot - die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD) oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlange … ganz lesenAls vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung ist vom Bieter mit dem Angebot - die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124_LD) oder eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Folgende auftragsspezifische Einzelnachweise sind vom Bieter mit dem Angebot bzw. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: - Nachweis einer aktuellen (d. h. bei Vorlage noch gültigen) Betriebshaftpflicht- versicherung in verkehrsüblicher Höhe. Soweit die Betriebshaftpflicht versicherung nicht die im Vertrag genannten Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 2 Mio. € für jeden Einzelfall und 5 Mio. € für alle Versicherungsfälle eines Jahres aufweist, ist die Vorlage einer Erklärung des Bieters, dass eine An- passung zum Leistungsbeginn erfolgt, ausreichend. - aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültigem) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, - Benennung und Angaben der vorgesehenen Anlage für die Übergabestelle/Verwertungsanlage (Formblätter Ziffer 18), - gegebenenfalls Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt L 234) und - gegebenenfalls Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt L 235) und - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L 236), - Führungszeugnis des Betriebsinhabers bzw. des Geschäftsführers (nicht älter als ein Jahr, Abschrift genügt), - Nachweis Betriebsbeauftragter für Abfall - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV-Zertifikat) oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes*. * nicht zertifizierte Betriebe haben folgende Unterlagen vorzulegen: - Funktionsbeschreibungen und Organisationspläne, in denen Verantwortung und Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse festgelegt und dargestellt sind, - Nachweis über die Bestellung einer für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Person, - Nachweise über die Sachkunde des sonstigen Personals, insbesondere über ausreichende betriebliche Einarbeitung auf der Grundlage eines Einarbeitungsplans, - Nachweise über eine ausreichende Fortbildung der zur Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs verantwortlichen Person sowie des sonstigen Personals, - Nachweis Gefahrgutbeauftragter. Der Bieter kann sich auf die Leistungsfähigkeit und Referenzen dritter Unternehmen berufen, wenn er von diesen eine Verpflichtungserklärung vorlegt. Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und § 18 Abs. 1 und 2 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes, Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) einholen. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
Es besteht die Option der Verlängerung des Vertrages einmalig um ein Jahr durch den ZAS, mithin vom 01.01. bis 31.12.2028. Die Verlängerung des Vertrages ist durch den ZAS bis spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber dem AN anzuzeigen. Der AN kann der Verlängerung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Anzeige, dass die Verlängerungsoption ausgeübt wird, in Textform widersprechen.
Optionen
siehe Beschreibung der Option
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
6 Wochen
Angebotsöffnung
04.11.2024, 09:05 Uhr. Bieter sind nicht zugelassen
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen, Schlachthofstraße 12, 09366 Stollberg
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes und § 18 Abs. 1 und 2 des Mindestarbeitsbedingunge … ganz lesenDer Auftraggeber wird zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidungen über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 23 Abs. 1 und 2 des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes und § 18 Abs. 1 und 2 des Mindestarbeitsbedingungengesetzes, Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) einholen. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen (LDS); Postanschrift: Braustraße 2; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04107; Land: Deutschland; E- Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen
Anschrift
Schlachthofstraße 12, 09366 Stollberg
Kontakt
vergabestelle@za-sws.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (146 Lose mit Angabe)
911.700 €Zuschlagswert im Median
685.000 € – 3,73 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Sachsen (4 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019227f1-a6c4-4a72-9aa8-1d4c6b1241ad.