Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Germersheim
Kreisverwaltung Germersheim · Germersheim, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen J25-F33-001veröffentlicht 12.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.07.2025 – 30.06.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.
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Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Rheinland-Pfalz (8 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.07.2025 – 30.06.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Germersheim76726, Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 105 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 21 Monatenan Kreisverwaltung Germersheim
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 21 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 21 Monaten
- Bindefrist endetvor 19 Monaten65 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 30.06.2027
- Heute
Beschreibung
Der Landkreis Germersheim hat im Rahmen seiner abfallwirtschaftlichen Verpflichtungen den Auftrag zur Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus den Kommunen des Landkreises zu vergeben.
Beschreibung des Loses
Der Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Nachtransport und die stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion. |
Die PPK-Fraktion beinhaltet Druckerzeugnisse, sonstige Papiere und Kartonagen, Verkaufsverpackungen aus PPK sowie in üblichem Umfang Störstoffe. Bei der Fraktion handelt es sich um Sammelware, die aus der haushaltsnahen Sammlung mittels Abfallsammelbehältern und der Erfassung mittels Umleerbehältern und Presscontainern an Wertstoffhöfen stammt, wobei innerhalb der Behältersammlung ebenfalls Beistellungen mit abgefahren werden. Die Leistungen beziehen sich somit auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummer 20 01 01 (Abfallbezeichnung: Papier und Pappe) und auf die Abfallschlüsselnummer 15 01 01 (Abfallbezeichnung: Verpackungen aus Papier und Pappe) gemäß der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV). |
Das PPK-Mengenaufkommen lag im Jahr 2021 bei 9.905,74 Mg, im Jahr 2022 bei 8.800,64 Mg und im Jahr 2023 bei 8.344,22 Mg. |
Folgende Leistungen sind vom Auftragnehmer durchzuführen: - Übernahme der losen PPK-Sammelware an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle (Umladestation); - Durchführung sämtlicher erforderlicher Transportvorgänge bis zu den vom Auftragnehmer bestimmten Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen (Störstoffe); - ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung (z. B. Sortierung); - ordnungsgemäße Beseitigung / Verwertung von etwaigen Störstoffen / Sortierresten aus der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion; - Führung des Mengenstromnachweises gegenüber den dualen Systemen im Auftrag des Auftraggebers. |
Die PPK-Fraktion wird von dem vom Auftraggeber beauftragten Dritten an der Übernahmestelle lose und unverpresst gelagert. Im Rahmen der Leistungserbringung ist die vom Auftraggeber gesammelte lose PPK-Fraktion an der angegebenen Übernahmestelle zu übernehmen, wobei die Verladung auf die Transportfahrzeuge des Auftragnehmers durch den vom Auftraggeber mit der Umladung beauftragten Dritten durchgeführt wird. Sodann ist durch den Auftragnehmer der Nachtransport in eine / mehrere Endverwertungsanlage/n durchzuführen und die ordnungsgemäße Verwertung der PPK-Fraktion zu veranlassen. |
Art und Umfang der einzusetzenden und für den Zweck des Einsatzes geeigneten Technik sind vom Auftragnehmer zu bestimmen. Auch die verkehrstechnischen Gegebenheiten sind vom Auftragnehmer nach dessen freiem Ermessen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der von ihm geforderten Leistungen.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 255 (Preisblatt) vollständig ausgefüllt einzureichen. | Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot. Das wirtschaftlich günstigste Angebot ist jenes, das nach Abzug der Transport- und Handlingsaufwendungen sowie der Entgelte für die Führung des Mengenstromnachweises gegenüber den BdS den höchsten Vergütungsbetrag für die Verwertung der PPK-Fraktion aufweist. Das Entgelt für die Transport- und Handlingsaufwendungen wird dabei hinsichtlich des kommunalen PPK-Anteils brutto und hinsichtlich des Anteils an Verkaufsverpackungen netto gewertet. Das Entgelt für die Führung des Mengenstromnachweises gegenüber den BdS wird zu 100 % netto gewertet. Die Vergütung für das Recht zur Verwertung der PPK-Fraktion wird zu 100 % netto gewertet. | Zu Wertungszwecken wird der Zeitraum von einem Kalenderjahr mit nachfolgenden Maßgaben betrachtet: - Da es derzeit unklar ist, ob und in welchem Umfang die dualen Systeme Herausgabe des auf sie entfallenden Mengenanteils verlangen werden, trifft der Auftraggeber zu Wertungszwecken die Annahmen: Der Auftraggeber berücksichtigt zu Wertungszwecken die Hälfte des Masseanteils der PPK-Verkaufsverpackungen (20 % der Gesamtmenge an PPK). - Die Wertung der Vergütung erfolgt auf Basis des vom Statistischen Bundesamts veröffentlichten Index der Großhandelsverkaufspreise, Altmetalle und Altpapier (Basis 2021=100), Gemischtes Altpapier (EN 643 Nr. 1.02, vorher: B 12) für den Monat November 2024 (Indexwert 73,6). - Für die Wertung werden die prognostizierten Mengenangaben berücksichtigt, die in dem Formblatt 255 (Preisblatt) vorgedruckt sind. Die dort angegebenen Mengen basieren auf der Prognose, dass die Verwertung der Hälfte der Mengen an Verkaufsverpackungen vom Auftraggeber veranlasst wird. Bezüglich der anderen Hälfte der Verkaufsverpackungen aus PPK geht der Auftraggeber davon aus, dass diese an die Betreiber der dualen Systeme gemäß VerpackG herausgegeben werden müssen.
Eignung12 von 12 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung über die Erlaubnis zur Berufsausübung (FB 124, Nr. 7) sowie auf Verlangen aktueller (nicht älter als 12 Mon.) Auszug aus dem Berufsregister, Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die Erlaubnis zur Berufsausübung, sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist
- Kriterium
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz im Geschäftsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (FB 124, Nr. 8) sowie auf Verlangen testierte Jahresabschlüsse oder Auszüge von testierten Jahresabschlüssen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, s … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz im Geschäftsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (FB 124, Nr. 8) sowie auf Verlangen testierte Jahresabschlüsse oder Auszüge von testierten Jahresabschlüssen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist | Hinweise: Liegt für das jüngste abgeschlossene Geschäftsjahr noch kein testierter Jahresabschluss vor, so ist für dieses Geschäftsjahr stattdessen ein vorläufiger Jahresabschluss einzureichen. Liegt auch kein vorläufiger Jahresabschluss vor, ist für das Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. | Anstatt der Jahresabschlüsse kann der Bieter auch ein externes oder bankinternes Rating vorlegen (nicht älter 12 Mon.). | Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.- Kriterium
- Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (FB 124, Nr. 9) sowie auf Verlangen aktuelle Zusicherung der Versicherung bzw. gültiger Versicherungsnachweis | Mindestanforderung: Versicherungssumme in Höhe von mind. 2.500.000 Euro für Personen- sowie mind. 1.000.000 Euro für Sachschäden je Schadenfalls
- Kriterium
Eigenerklärung, dass der Bieter in der Vergangenheit mit vergleichbaren Leistungen betraut war und Benennung von vergleichbaren Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren mit folgenden Angaben: Öffentlicher Auftraggeber, Maßnahme / Leistung, Ausführungsort, Ausführungszeitraum, Tonnage, Auftragswer … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, dass der Bieter in der Vergangenheit mit vergleichbaren Leistungen betraut war und Benennung von vergleichbaren Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren mit folgenden Angaben: Öffentlicher Auftraggeber, Maßnahme / Leistung, Ausführungsort, Ausführungszeitraum, Tonnage, Auftragswert, Art der vertraglichen Bindung, stichwortartige Benennung des selbst erbrachten Leistungsumfangs, Benennung der von einem Dritten durchgeführten Teilleistungen und Ansprechpartner (FB 124, Nr. 10) | Mindestanforderung: zu erreichende Referenztonnage in Höhe von mind. 100% der ausgeschriebenen Tonnage (>/= 6.640 Mg). Die Referenztonnage ist erreicht, wenn ein einzelner oder die Summe der angegebenen Referenzaufträge größer / gleich der Referenztonnage ist, sofern die Referenzaufträge in den letzten 5 Jahren eine zeitliche Überlappung von mind. 3 Jahren haben. Wird nur eine Referenz zur Erreichung der Referenztonnage angegeben, muss diese über einen Zeitraum von mind. 3 Jahren erbracht worden sein.- Kriterium
- Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen sowie Angabe der jahresdurchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (FB 124, Nr. 11) sowie auf Verlangen Benennung der für die Leitung des Auftrags vorgesehenen Personen
- Kriterium
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines vergleichbaren Standards zu … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines vergleichbaren Standards zur Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen und zur Sicherstellung der Qualität (FB 124, Nr. 12) sowie auf Verlangen entsprechende Nachweise hierzu- Kriterium
- Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insb. Angaben über den Transport zu den Verwertungsanlagen und Angaben über die Verwertung der PPK-Fraktion (FB 124, Nr. 13)
- Kriterium
Eigenerklärungen über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (FB 213, Nr. 12 bis 14) sowie bei Bedarf Erklärung zur Bietergemeinschaft (FB 234), sofern die Leistungen im Rahmen einer solchen erbracht wird und Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (FB 235), so … ganz lesenkürzer
Eigenerklärungen über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (FB 213, Nr. 12 bis 14) sowie bei Bedarf Erklärung zur Bietergemeinschaft (FB 234), sofern die Leistungen im Rahmen einer solchen erbracht wird und Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (FB 235), sofern die Leistungen an Nachunternehmen oder im Rahmen der Eignungsleihe weitergegeben wird, sowie auf Verlangen Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236)- Kriterium
- Eigenerklärung zu Art. 5 k) Abs. 1 VO (EU) 2022/576 (FB 265)
- Kriterium
- Eigenerklärung zur Tariftreue (FB 267) und / oder Eigenerklärung zum Mindestentgelt (FB 268)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2027
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 65 Tage
- Angebotsöffnung
- 10.02.2025, 23:59 Uhr. Das Öffnungsverfahren richtet sich nach § 55 VgV. Die Angebotsöffnung findet dementsprechend unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist unter Ausschluss der Bieter statt.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber bzw. Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen aus § 160 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Vergabevorschriften hingewiesen. § 160 GWB lautet dabei wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur au … ganz lesenkürzer
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber bzw. Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen aus § 160 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen Vergabevorschriften hingewiesen. § 160 GWB lautet dabei wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber wird die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 Absatz 1 GWB über den beabsichtigten Zuschlag informieren. Der Zuschlag darf sodann erst 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bewerber / Bieter kommt es nicht an (§ 134 Absatz 2 Satz 3 GWB).“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergaberechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§ 134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. | Bieterfragen / Mitteilungen müssen in … ganz lesenkürzer
Die vom Bieter abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergaberechtlichen Informations- und Bekanntmachungspflichten (§ 134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben veröffentlicht. | Bieterfragen / Mitteilungen müssen in deutscher Sprache über die Vergabeplattform subreport ELViS getätigt werden. Nachrichten auf anderen Kommunikationswegen – wie telefonisch, per Post, per E-Mail – werden nicht beantwortet. | Sämtliche zusätzliche Informationen zum Verfahren, mögliche Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Bieterfragen werden den Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über die Vergabeplattform subreport ELViS zugeschickt. | Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die Vergabeplattform subreport ELViS regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig davon, ob er als registrierter Bieter zusätzlich automatisch generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht. Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Plattform, bei registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Plattform und Erhalt der automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen. | Für die Erstellung eines Angebots muss stets die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform subreport ELViS eingestellten und vom Bieter abrufbaren Vergabeunterlagen verwendet werden. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Fragen beantwortet wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. | Bei der Angebotsabgabe ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform subreport ELViS einzukalkulieren. Es wird zudem empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Plattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.- Hinweis
- Das Verfahren wird als offenes Verfahren durchgeführt. Es folgt den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen, insbesondere den Regelungen des GWB und der VgV.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim
- Website
- kreis-germersheim.de
- Kontakt
- vergabe@
kreis-germersheim.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Rheinland-Pfalz (8 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- REMONDIS GmbH Region Südwest6 Zuschläge
- Süd-Müll GmbH & Co. KG für Abfalltransporte u. Sonderabfallbeseitigung6 Zuschläge
- Zeller Recycling GmbH5 Zuschläge
- REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- EEW Energy from Waste GmbH3 Zuschläge
- KNETTENBRECH + GURDULIC Recycling GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- BekanntmachungFrist 26.06.2025
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.02.2025
- BekanntmachungFrist 18.11.2024
- BekanntmachungFrist 01.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a1bb61fb-2d37-4cb6-a427-f2245f537f41.