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Frist abgelaufenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungen

Übernahme und Verwertung von Bioabfall für den Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim

Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim · Heidenheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen LOT-0001 E69631541veröffentlicht 09.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 58 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über subreport.de
    vor 59 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 59 Tagen
  4. Bindefrist endet
    53 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Tagen
  5. Heute
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 54 Tagen

Beschreibung

Die Leistung besteht im Wesentlichen aus folgenden Einzelleistungen: Übernahme und Verwiegung von 8.100 Mg/a bis zu 8.500 Mg/a Bioabfall am Entsorgungszentrum Mergelstetten. Transport des übernommenen Bioabfalls zu der/den vom Bieter vorgesehenen Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n. Behandlung/Verwertung des übernommenen Bioabfalls Vermarktung des Produktes (z.B. Kompost, Gärreste) Entsorgung der anfallenden Reststoffe (z.B. Störstoffe/Siebreste/Gärreste)

Beschreibung des Loses

Die Übergabemenge liegt pro Jahr bei 8.100 Mg bis 8.500 Mg, bei Leistungserbringung ist zu beachten, dass die Übergabemenge im Jahresverlauf deutlich schwankt. Die Übernahme erfolgt i.d.R. arbeitstäglich zu den Öffnungszeiten des Entsorgungszentrums Mergelstetten. Der Auftragnehmer hat zwischen dem Übernahmeort des Abfalls und der abschließenden Verwertung des Abfalls alle notwendigen Zwischen- bzw. Weitertransporte durchzuführen. Die Bioabfälle sind sind in einer entsprechenden genehmigten Anlage zu behandeln bzw. zu verwerten. Es wird keine bestimmte Behandlungstechnik vorgeschrieben. Eine thermische Verwertung ist jedoch nicht zulässig.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gesamtentgelt zzgl. Wertungszuschlag für den Transportaufwand zur Übernahmestelle. Näheres in den Vergabeunterlagen geregelt.

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Behandlung/Verwertung von insgesamt mindestens 5.000 Mg/a Bioabfall aus der kommunalen Sammlung in jedem der Jahren 2023 bis 2025. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Nutzungsnachweis für die angebotene/-n Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n für Bioabfall. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage B der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber/Eigentümer der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachwei … ganz lesenNutzungsnachweis für die angebotene/-n Behandlungs-/Verwertungsanlage/-n für Bioabfall. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in Anlage B der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber/Eigentümer der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
einjährige Verlängerungsoption
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
53 Tage
Angebotsöffnung
10.09.2026, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstrasse 17, 76247 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe. Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Zif … ganz lesenÜberprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe. Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziffer 5.1.16 benannten Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach §134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 KAlendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

258vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (268 Lose mit Angabe)
495.950 €Zuschlagswert im Median
330.875 € – 937.705 €mittlere Hälfte, 39 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 33277c22-4f1d-4834-b8a5-1434d48f2e80.