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Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt im Landkreis München in 33 Losen

Landratsamt München · Bayern

Aktenzeichen 24/03 Bauschuttveröffentlicht 30.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 731 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis München.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Bayern (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
33Angebot auf bis zu 33, Zuschlag höchstens 33 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landratsamt München
    vor 24 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über plattform.aumass.de
    vor 24 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 24 Monaten
  5. Bindefrist endet
    45 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme und die Verwertung/Entsorgung von Bauschutt im Landkreis München in ausgewählten Gemeinden des Landkreises München im Bringsystem an den 21 Wertstoffhöfen. Die Transportleistungen von den Anfallstellen zur Übergabestelle sind NICHT Teil der zu erbringenden Leistung. Die Übernahme und Verwertung / Entsorgung von Bauschutt aus der Gemeinde Taufkirchen des Landkreises München ist NICHT Teil der zu erbringenden Leistung. Die Übernahme und Verwertung / Entsorgung von Gipskarton bzw. Gipsfaserplatten und Leichtbaustoffen aus der Gemeinde Schäftlarn des Landkreises München sowie dem Zweckverband München-Südost ist NICHT Teil der zu erbringenden Leistung. Die Gemeinde Straßlach-Dingharting des Landkreises München nutzt den Wertstoffhof der Gemeinde Grünwald.

• Verwertung bzw. Entsorgung von reinem Bauschutt - Los 1 bis Los 21 • Verwertung bzw. Entsorgung von Gips - Los 22 bis Los 29 • Verwertung bzw. Entsorgung von Leichtbaustoffen - Los 30 bis Los 33 • Betrieb oder Einrichtung einer oder ggf. mehrerer Übernahmestellen für Bauschutt

Lose33 Lose · Angebot auf bis zu 33 · Zuschlag höchstens 33 je Bieter

Alle 33 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Aschheim

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
2
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Baierbrunn

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
3
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Feldkirchen

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
4
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Garching b. München

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
5
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Gräfelfing

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
6
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Grasbrunn

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
7
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Grünwald

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
8
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Haar

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
9
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Ismaning

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
10
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Kirchheim b. München

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
11
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Neuried

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
12
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Oberhaching

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
13
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Oberschleißheim

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
14
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Planegg

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
15
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Pullach

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
16
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Sauerlach

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
17
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Schäftlarn

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
18
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Unterföhring

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
19
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Unterhaching

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
20
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Unterschleißheim

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
21
Reiner Bauschutt Anfallstelle Wertstoffhof Zweckverband München-Südost Ottobrunn

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
22
Gipskarton Anfallstelle Wertstoffhof Haar

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
23
Gipskarton Anfallstelle Wertstoffhof Oberhaching

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
24
Gipskarton Anfallstelle Wertstoffhof Planegg

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
25
Gipskarton Anfallstelle Wertstoffhof Pullach

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
26
Gipskarton Anfallstelle Wertstoffhof Sauerlach

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
27
Gipskarton Anfallstelle Wertstoffhof Unterföhring

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
28
Gipskarton Anfallstelle Wertstoffhof Unterhaching

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
29
Gipskarton Anfallstelle Wertstoffhof Unterschleißheim

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
30
Leichtbaustoffe Anfallstelle Wertstoffhof Oberhaching

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
31
Leichtbaustoffe Anfallstelle Wertstoffhof Sauerlach

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
32
Leichtbaustoffe Anfallstelle Wertstoffhof Unterföhring

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–
33
Leichtbaustoffe Anfallstelle Wertstoffhof Unterschleißheim

Übernahme und Verwertung/Entsorgung von Bauschutt

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kriterium
Preis siehe Vergabeunterlagen unter https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2367d6-eu

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate (bis 31.12.2026). Sofern keine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis spätestens zwölf Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die Laufzeit „automatisch“ um jeweils ein Jahr. Maximal kann der Vertrag drei Mal je um ein Jahr verlängert werden, läuft also maximal bis zum 31.12.2029
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
45 Tage
Angebotsöffnung
06.11.2024, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der A … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Binde- und Zuschlagsfrist wird auf 20.12.2024 festgelegt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr bean … ganz lesenDie Binde- und Zuschlagsfrist wird auf 20.12.2024 festgelegt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerbern gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Vergabeplattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

326vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (446 Lose mit Angabe)
444.960 €Zuschlagswert im Median
188.048 € – 950.809 €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung be603b16-9b65-4ddc-8eff-c2768c3d4cae.