Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen aus der Stadtgemeinde Bremen
Die Bremer Stadtreinigung - Anstalt öffentlichen Rechts · Bremen, Bremen
Aktenzeichen 001veröffentlicht 04.11.2024erstmals 04.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.07.2025 – 30.06.2030
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.07.2025 – 30.06.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 123 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 24 Monaten
- 2. Berichtigung (diese Fassung)vor 24 Monaten
- Angebotsfrist 09:00 Uhrvor 23 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 09:01 Uhrvor 23 Monaten
- Bindefrist endetvor 20 Monaten78 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 30.06.2030
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung für die Stadtgemeinde Bremen ist die Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen an den Recycling-Stationen des AG sowie der Nachtransport und Anlieferung an einer Entsorgungsanlage einschließlich Verwiegung und Nachweisführung. Ferner ist die Entsorgung der angelieferten schadstoffhaltigen Abfälle Gegenstand der Ausschreibung. Die Leistung wird in einem Los vergeben.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung9 von 9 angegeben
- Kriterium
- Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister - bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung
- Kriterium
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schade … ganz lesenkürzer
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jährlich zweifach maximiert, vor Leistungsbeginn (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.7).- Kriterium
- Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2)
- Kriterium
- Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der der ausgeschriebenen Leistungen Übernahme, Nachtransport und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III. 3.3)
- Kriterium
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Übernahme, den Nachtransport und die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen bez … ganz lesenkürzer
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Übernahme, den Nachtransport und die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen bezogen auf eine Menge von mindestens 100 Mg/a an schadstoffhaltigen Abfällen, mit Angabe der nachtransportierten, übernommenen und entsorgten Abfallmenge pro Jahr (in Mg/a)), der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.4) Jede Referenz muss einen Zeitraum von mindestens einem Jahr umfassen. Auf Verlangen des AG und nach gesonderter Aufforderung durch diesen sind vom AN zu jeder Referenz innerhalb von einer Woche Ansprechpartner nebst Kontaktdaten zu benennen. Hinweis des AG: Die geforderten unterschiedlichen Leistungen müssen nicht innerhalb einer Referenz erbracht werden, sondern können sich auf verschiedene Referenzen verteilen.- Kriterium
- Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Entsorgungsfachbetriebezertifikat im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG für die vertragsgegenständlichen Leistungen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Abfallschlüsselnummern.
- Kriterium
- Angaben zum Bieter bzw. zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.1), - Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und LkSG sowie AEntG, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, MiLoG und Aufenthaltsgesetz (sind Teil des Angebo … ganz lesenkürzer
- Angaben zum Bieter bzw. zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.1), - Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und LkSG sowie AEntG, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, MiLoG und Aufenthaltsgesetz (sind Teil des Angebotsschreibens des Teils III der Vergabeunterlagen), - Im Falle von Bietergemeinschaften "Erklärung der Bietergemeinschaft" (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.6), - Mindest- und Tariflohnerklärung des AN (siehe dazu Formblatt 231HB-EU der Vergabeunterlagen), - Eigenerklärung des Bieters zum BMWK- Rundschreiben vom 14.04.2022 (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.8), - Sofern eine Eignungsleihe beabsichtigt ist: Auflistung über Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistungen, für die beabsichtigt ist die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III. 3.9); - Übernahme- und Entsorgungskonzept (dem Angebot vom Bieter gesondert beizufügen), gemäß der Gliederung des Teil I der Vergabeunterlagen und mindestens mit den dort geforderten Angaben und Erläuterungen, - Urkalkulation, - im Fall der Eignungsleihe Nachweis der Verfügbarkeit der Mittel des Drittunternehmens i. S. d. § 47 VgV (z. B. durch Verpflichtungserklärung, siehe dazu Teil III.3 der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.10); Sollte für eine oder mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen oder mehrere Nachunternehmer einzusetzen, sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: - Nachunternehmerliste; Nachunternehmer, die Behandlungsanlage und/oder Entsorgungsanlage betreiben, sowie eignungsverleihende Nachunternehmer sind bereits mit dem Angebot zu benennen; sonstige Nachunternehmer auf Verlangen (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.5); - Folgende Unterlagen sind von in die engere Wahl gelangten Bietern auf Verlangen hinsichtlich des Nachunternehmers einzureichen (Eignungsnachweise für Kriterien, für die der Bieter sich die Eignung des Nachunternehmers leiht, sind bereits mit dem Angebot vorzulegen): - Angaben zum jeweiligen Nachunternehmer (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.4.1) - Eigenerklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung entsprechend den o. g. Anforderungen an die dies Bieters (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.4.5); - Eigenerklärung des jeweiligen Nachunternehmers über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der vom Nachunternehmer auszuführende(n) Teilleistung(en), mit Angabe der Leistungszeit, der genauen Aufgabe und des Umfangs (z. B. Übernahme und Nachtransport, Entsorgung) sowie betroffene Abfallarten und Mengen in Mg/a sowie der öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.4.3), - Eigenerklärung des jeweiligen Nachunternehmers bzgl. Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und LkSG sowie AEntG, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, MiLoG und Aufenthaltsgesetz (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.4.4); - Vereinbarung zur Zahlung von Mindest- und Tariflöhnen durch Nachunternehmer (siehe dazu Formblatt 232HB-EU der Vergabeunterlagen); - Entsorgungsfachbetriebszertifikat des jeweiligen Nachunternehmers im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG hinsichtlich der vom jeweiligen Nachunternehmereinsatz konkret betroffenen Teilleistung(en) sowie der betroffenen Abfallschlüsselnummern; - Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2030
- Verlängerung
- Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden (Verlängerungsoption).
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 78 Tage
- Angebotsöffnung
- 12.12.2024, 09:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Bremen Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht wer … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4DBFHTB7 Etwaige Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich und spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Deutsche Vergabeportal mitzuteilen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- An der Reeperbahn 4, 28217 Bremen
- Kontakt
- info@
dbs.bremen.de
Bei uns erfasst
- Übernahme, Transport und Verwertung von Gartenabfall aus der Stadtgemeinde Bremen sowie zeitweise Containergestellung16.03.2026 · 1 Angebot
- Übernahme, Umschlagtransport und Verwertung des kommunalen Altpapiers aus der Stadtgemeinde Bremen16.03.2026 · 1 Angebot
- Containergestellung sowie Übernahme und Entsorgung von Altmetall aus der Stadtgemeinde Bremen21.05.2025 · 3 Angebote
- Übernahme, Umschlagtransport und Entsorgung von Sperrmüll, von gemischten Bau- und Abbruchabfällen, von A I- bis A III-Holz sowie von A IV-Holz und Dachpappe aus der Stadtgemeinde Bremen05.03.2025
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens5 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 12.12.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 05.12.2024 auf 12.12.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 12.12.2024 auf 19.12.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 05.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9aec29d3-7f09-4df1-958a-418bc5553593.