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Übernahme und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen aus der Stadtgemeinde Bremen

Die Bremer Stadtreinigung - Anstalt öffentlichen Rechts · Bremen, Bremen

Aktenzeichen 001veröffentlicht 04.11.2024erstmals 04.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 695 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 04.11.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahre01.07.2025 – 30.06.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bremen28217, Bremen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 123 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 24 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 23 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:01 Uhr
    vor 23 Monaten
  5. Bindefrist endet
    78 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2030
    vor 16 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung für die Stadtgemeinde Bremen ist die Übernahme von schadstoffhaltigen Abfällen an den Recycling-Stationen des AG sowie der Nachtransport und Anlieferung an einer Entsorgungsanlage einschließlich Verwiegung und Nachweisführung. Ferner ist die Entsorgung der angelieferten schadstoffhaltigen Abfälle Gegenstand der Ausschreibung. Die Leistung wird in einem Los vergeben.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
Zum Beleg der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: - Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister - bei Bietern aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung
Kriterium
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Schadensfall, die für mindestens zwei Schadensfälle pro Jahr Gültigkeit hat (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.7).
Kriterium
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.2)
Kriterium
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens hinsichtlich der der ausgeschriebenen Leistungen Übernahme, Nachtransport und Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III. 3.3)
Kriterium
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung über die in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Übernahme, den Nachtransport und die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfä … ganz lesenZum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Eigenerklärung über die in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten wesentlichen Leistungen mindestens bezogen auf die Übernahme, den Nachtransport und die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen bezogen auf eine Menge von mindestens 100 Mg/a an schadstoffhaltigen Abfällen, mit Angabe der nachtransportierten, übernommenen und entsorgten Abfallmenge pro Jahr (in Mg/a)), der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.4)
Kriterium
Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen: Entsorgungsfachbetriebezertifikat im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG für die vertragsgegenständlichen Leistungen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Abfallschlüsselnummern.
Kriterium
- Angaben zum Bieter bzw. zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.1), - Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen (sind Teil des Angebotsschreibens des Teils III der Vergabeunterlagen), - Im Falle von Bietergemeinschaften "Erklärung der Bi … ganz lesen- Angaben zum Bieter bzw. zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.1), - Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen (sind Teil des Angebotsschreibens des Teils III der Vergabeunterlagen), - Im Falle von Bietergemeinschaften "Erklärung der Bietergemeinschaft" (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.6), - Mindest- und Tariflohnerklärung des AN (siehe dazu Formblatt 231HB-EU der Vergabeunterlagen), - Eigenerklärung des Bieters zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.8), - Sofern eine Eignungsleihe beabsichtigt ist: Auflistung über Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistungen, für die beabsichtigt ist die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.9); - Übernahme- und Entsorgungskonzept (dem Angebot vom Bieter gesondert beizufügen), gemäß der Gliederung des Teil I der Vergabeunterlagen und mindestens mit den dort geforderten Angaben und Erläuterungen, - Urkalkulation; Sollte für eine oder mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen oder mehrere Nachunternehmer einzusetzen, sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen (hinsichtlich des Zeitpunkts der Einreichung dieser Unterlagen siehe Teil I der Vergabeunterlagen, Abschnitt I.7.1): - Nachunternehmerliste (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.5); - Folgende Unterlagen sind hinsichtlich des Nachunternehmers einzureichen: - Angaben zum jeweiligen Nachunternehmer (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.4.1) - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.4.5); Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Nachunternehmers, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.4.2); - Eigenerklärung des jeweiligen Nachunternehmers über seinen jeweiligen Umsatz hinsichtlich der von ihm auszuführenden (Teil-) Leistung(en), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III. 4.2); - Eigenerklärung des jeweiligen Nachunternehmers über die wesentlichen in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der vom Nachunternehmer auszuführende(n) Teilleistung(en), mit Angabe der Leistungszeit, der genauen Aufgabe und des Umfangs (z. B. Übernahme und Nachtransport, Entsorgung) sowie betroffene Abfallarten und Mengen in Mg/a sowie der öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.4.3), - Eigenerklärung des jeweiligen Nachunternehmers bzgl. Ausschlussgründen (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.4.4); - Vereinbarung zur Zahlung von Mindest- und Tariflöhnen durch Nachunternehmer (siehe dazu Formblatt 232HB-EU der Vergabeunterlagen); - Entsorgungsfachbetriebszertifikat des jeweiligen Nachunternehmers im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG hinsichtlich der vom jeweiligen Nachunternehmereinsatz konkret betroffenen Teilleistung(en) sowie der betroffenen Abfallschlüsselnummern; - Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2030
Verlängerung
Der Vertrag kann nach näherer Maßgabe des Entsorgungsvertrages zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden (Verlängerungsoption).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
78 Tage
Angebotsöffnung
12.12.2024, 09:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Bremen Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht wer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes: Ein angeblicher Verstoß gegen Vergabevorschriften, den der Betreffende vor Einreichen eines Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt). Zudem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten, kann ein Nachprüfungsantrag wegen Unzulässigkeit des Antrags nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB). Des Weiteren gilt: Die Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB). Unter den Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DBFHTB7 Etwaige Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich und spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Deutsche Vergabeportal mitzuteilen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Bremen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 12.12.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 05.12.2024 auf 12.12.2024 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 12.12.2024 auf 19.12.2024 verschoben
  5. BekanntmachungFrist 05.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 84efa416-b1d0-4a66-98b3-fd53d1cfd0ce.