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Frist abgelaufenEU-weitAbfallentsorgungDienstleistungen

Übernahme, Transport und Entsorgung von Grünabfall (AVV 20 02 01) der Recyclinghöfe in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn

Abfallwirtschaft Südholstein GmbH · Elmenhorst, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 2026-1veröffentlicht 19.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 33 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 34 Tagen
  3. Heute
  4. Bindefrist endet
    87 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 53 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 54 Tagen

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf (ca. 2.000 Mg p. a.)

Los 1 Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 2.000 Mg p. a. Los 2 Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide ca. 1.800 Mg p. a. Los 3 Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghof Reinbek: ca. 4.500 Mg p. a. Los 4 Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghof Reinfeld: ca. 500 Mg p. a.

2 Jahre–
2
Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide (ca. 1.800 Mg p. a.)

Los 1 Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 2.000 Mg p. a. Los 2 Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide ca. 1.800 Mg p. a. Los 3 Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghof Reinbek: ca. 4.500 Mg p. a. Los 4 Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghof Reinfeld: ca. 500 Mg p. a.

2 Jahre–
3
Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghof Reinbek (ca. 4.500 Mg p. a.)

Los 1 Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 2.000 Mg p. a. Los 2 Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide ca. 1.800 Mg p. a. Los 3 Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghof Reinbek: ca. 4.500 Mg p. a. Los 4 Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghof Reinfeld: ca. 500 Mg p. a.

2 Jahre–
4
Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghof Reinfeld (ca. 500 Mg p. a.)

Los 1 Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghöfe Kreis Herzogtum Lauenburg: Lanken, Lauenburg, Ratzeburg, Wentorf ca. 2.000 Mg p. a. Los 2 Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghöfe Kreis Stormarn: Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide ca. 1.800 Mg p. a. Los 3 Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghof Reinbek: ca. 4.500 Mg p. a. Los 4 Grünabfall (AVV 20 02 01) Recyclinghof Reinfeld: ca. 500 Mg p. a.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Eigenerklärungen gemäß §§ 123 und 124 GWB über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört und die entsprechenden Beiträge ordnungsgemäß abgeführt hat 3. Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister 4. N … ganz lesen1. Eigenerklärungen gemäß §§ 123 und 124 GWB über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 2. Eigenerklärung des Bieters, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört und die entsprechenden Beiträge ordnungsgemäß abgeführt hat 3. Eigenerklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister 4. Nur für Bietergemeinschaften: a) Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtswirksam unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtswirksam vertritt, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen oder den Zahlungsempfänger zu bestimmen und dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften. b) Darlegung der Gründe und Motive für ihre Zusammenarbeit insoweit, dass die Vergabestelle die Zulässigkeit des Zusammenschlusses gemäß § 1 GWB beurteilen kann. Die Vergabestelle behält sich vor, zu den Punkten 1 bis 3 vor der Zuschlagserteilung ent-sprechende Bescheinigungen nachzufordern.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1. Eigenerklärung über ein gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder einer vergleichbaren Qualifikation, jeweils bezogen auf die für die an-gebotenen Leistungen relevanten Tätigkeiten. Sollte die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb / die vergleichbare Qualifikation zum Ze … ganz lesen1. Eigenerklärung über ein gültiges Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder einer vergleichbaren Qualifikation, jeweils bezogen auf die für die an-gebotenen Leistungen relevanten Tätigkeiten. Sollte die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb / die vergleichbare Qualifikation zum Zeitpunkt der Vertragsun-terzeichnung nicht vorliegen, so verpflichtet sich der Auftragnehmer durch eine Eigenerklärung das geforderte Zertifikat bis zum 30.06.2027 zu erwerben. Die Zertifizierung ist für die Dauer des Auftrages aufrecht zu erhalten. 2. Angaben zu Transportbehältern, Entsorgungswegen und -verfahren und Genehmigungsbehörden 3. Bei Einsatz von Unterauftragnehmern: Angaben zu Firmen und deren Teilleistungen Die Vergabestelle behält sich vor, zu den Punkten 1 und 2 vor der Zuschlagserteilung die Bescheinigungen nachzufordern. Zu Punkt 3: die Vergabestelle behält sich vor, vor Zuschlagserteilung alle geforderten Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer anzufordern (einschließlich der unter Abschnitt Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit geforderten) sowie ggf. die entsprechenden Bescheinigungen und Zertifikate.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Einmalig um 1 Jahr
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
87 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB hingewiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das e … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB hingewiesen. Dieser lautet: 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Informationen nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagserteilung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftragge-ber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YQYM3CP# Die Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. angegebenen Internetlink abrufbar. Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Internetseite des Deutschen Vergabeportals DTVP. Alle für eine Angebotserstellung notwendigen Informationen einsch … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YQYM3CP# Die Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. angegebenen Internetlink abrufbar. Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Internetseite des Deutschen Vergabeportals DTVP. Alle für eine Angebotserstellung notwendigen Informationen einschließlich Änderungen im Verfahren werden von der Vergabestelle regelmäßig auf der Ausschreibungsseite aktualisiert. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzutei-len. Jeder Interessent oder Bieter hat sich eigenverantwortlich über eventuelle Änderungen und Ergänzungen im laufenden Vergabeverfahren zu informieren. Gesonderte Anschreiben an einzelne Teilnehmer erfolgen nicht. Wir empfehlen die kostenlose Registrierung im Portal, nur so werden Bieter automatisch über Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen informiert. Es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein (VGSH) hingewiesen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
Anschrift
Leineweberring 13, 21493 Elmenhorst
Website
awsh.de
Kontakt
ausschreibungrh@awsh.de

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Übernahme, Transport und Entsorgung von Abfällen der Recyclinghöfe in den Kreisen Herzogtum Lauenburg und Stormarn (AVV 20 01 40 und 17 02 04*)

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 14.11.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

46vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (74 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 73ffd664-cd9b-4425-b43f-335272fb50d6.