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Übernahme, Transport und Entsorgung der Schwerstoffe aus der Mechanisch- Biologischen Abfallbehandlungsanlage sowie des Sieb- und Rechenguts aus dem Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck

Entsorgungsbetriebe Lübeck · Lübeck, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen EBL Schwerstoffe 2026veröffentlicht 20.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 193 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 20.03.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.08.2026 – 31.07.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Lübeck23560, Schleswig-Holstein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 167 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Entsorgungsbetriebe Lübeck
    vor 7 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 6 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  5. Bindefrist endet
    63 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 3 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Der zu vergebende Auftrag umfasst die Übernahme, den Transport und Entsorgung der Schwerstoffe aus der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage sowie des Sieb- und Rechenguts aus dem Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck.

Beschreibung des Loses

Einerseits handelt es sich bei den leistungsgegenständlichen Abfällen um Schwerstoffe, die bei der Behandlung von Restabfall in der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage anfallen und nach der AVV dem Abfallschlüssel 19 12 12 zugeordnet sind. Andererseits handelt es sich bei den leistungsgegenständlichen Abfällen um das Sieb- und Rechengut aus der Rechenanlage im Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck. Dieses wird durch die Entsorgungsbetriebe Lübeck - Sparte Stadtentwässerung an der MBA angeliefert und dem Auftragnehmer zum Transport und zur Entsorgung zusammen mit den Schwerstoffen bereitgestellt. Diese Abfälle sind nach der AVV dem Abfallschlüssel 19 08 01 zugeordnet. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit eigenen Containern zu erbringen und ausreichend Wechselcontainer auf dem Gelände des Auftraggebers vorzuhalten. Dabei werden die Container im Wechsel unter dem Abwurf der Schwergutverladung gestellt und automatisch befüllt. Der Auftragnehmer hat für die Vorhaltung ausreichender Container zu sorgen. Der Besichtigungstermin (nur möglich im Zeitraum zwischen dem 20. März 2026 und dem 28. April 2026) ist mit den Entsorgungsbetrieben Lübeck im Vorfeld abzustimmen. Ausschließlich für die Terminvereinbarung können nachfolgende Ansprechpartner kontaktiert werden: Dipl.-Ing. Jürgen Adler Abteilungsleiter Abfallwirtschaft Technik Tel. 0451 70760-540 und Marius Urbanski Sachgebietsleiter MBA Tel. 0451 70760-541

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
EntscheidungsbarwertRangfolge 1Der Zuschlag wird gemäß § 58 Abs. 1 VgV über die gesamte Vertragslaufzeit betrachtet auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt. Das preislich niedrigste Angebot ist das Angebot mit dem niedrigsten Barwert. Grundlagen für die Barwertermittlung sind die in den Vergabeunterlagen genannten Rahmenbedingungen. Der Barwert bestimmt sich anhand der angebotenen Entgelte, einer Auswertungsmenge in Höhe von ungefähr 3.200 Mg/a bzw. 267 Mg/Monat und unter Berücksichtigung der angebotenen Gewichtungen der Preisgleitklausel.

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung über mindestens eine Referenz aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe von mind. 2.000 Mg, für die Entsorgung von Abfällen in der vorgesehenen Entsorgungsanlage
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Eigenerklärung, dass über eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG (oder gleichwertiger Nachweis) für die folgenden Tätigkeiten bzw. Abfallarten vorliegt: Behandeln von Abfällen (mind. AVV 19 12 12; 19 08 01)
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über Umsatzangaben der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie einer Umweltschadenversicherung
Umweltmanagementmaßnahmen
Eigenerklärung, dass die Emissionswerte der vorgesehenen Anlage gemäß dem Genehmigungsbescheid in den Jahren 2022 - 2024 (bzw. ab Inbetriebnahme) eingehalten wurden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2026
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Leistungen sind im Zeitraum 01.08.2026 - 31.07.2028 (2 Jahre) zu erbringen. Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.07.2029), sofern er nicht mit einer Frist von 9 Monaten zum Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
63 Tage
Angebotsöffnung
28.04.2026, 12:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirt- schaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber bei Vertragsschluss in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen. Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen sowie von Gewährleistungsansprüch … ganz lesenDer Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber bei Vertragsschluss in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten Umschlag einzureichen. Zur Absicherung der Erfüllung der Leistungen sowie von Gewährleistungsansprüchen hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer spätestens 15 Tage nach Vertragsabschluss zu stellen. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Sämtliche Nachweise sind grundsätzlich auf den Bieter (bei Bietergemeinschaften auf alle Mitglieder) bezogen, sollen somit sein eigenes Unternehmen betreffen. Dies gilt nicht für die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer 2.3 des Angebotformulars und zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer 2.4 des Angebotformulars). Sofern sich der Bieter Unterauftragnehmer bedient, muss der Bieter in der Lage sein, sämtliche Nachweise zur Eignungsprüfung für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle inner-halb einer gesetzten Frist beizubringen. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er bspw. eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Das Ausstellungsdatum der Dokumente zum Nachweis der persönlichen Lage/ Berufs- und Handelsregister soll nicht vor dem 01.06.2025 liegen. Ein früheres Ausstellungsdatum ist unschädlich, wenn sich dem jeweiligen Nachweis entnehmen lässt, dass dieser noch bis zum Termin der Angebotsabgabe gültig ist. Ebenso müssen die als Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten Zertifizierungen zum Entsorgungsfachbetrieb bzw. die Genehmigung(en) gemäß Ziffer 2.4 zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die o. g. Dokumente innerhalb einer gesetzten Frist in aktueller Fassung nachzureichen. Kann ein Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen. Der Auftraggeber wird bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. nicht den Anforderungen entsprechende Unterlagen von den Bietern unter Fristsetzung nachfordern. Sollte ein Bieter der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Eignungsleihe § 47 VgV). Im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit und die einschlägige berufliche Erfahrung können die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Dies gilt insbesondere für den Nachweis der Zertifizierung Entsorgungsfachbetrieb gem. Ziff. 2.4. Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle zudem nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel für die Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er bspw. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Bei Bietergemeinschaften und Unterbeauftragungen werden die Nachweise jeweils …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJM9JL#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

46vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (74 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Schleswig-Holstein (9 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.04.2026
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 28.04.2026 auf 08.05.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e20c8458-8ebf-40e4-952d-8f2716f12b9c.