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Übernahme Sammelgruppen 4 und 5 gemäß ElektroG von den Wertstoffhöfen der enwi

Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz AöR · Halberstadt, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen ENWI-7-2024veröffentlicht 10.06.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 845 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 142 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 28 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  4. Bindefrist endet
    5 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Übernahme von Elektroaltgeräten der Sammelgruppen 4 (Großgeräte) und 5 (Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik) gemäß ElektroG von den Wertstoffhöfen der enwi

Beschreibung des Loses

Die Leistung umfasst die Gestellung von Behältnissen zur Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Sammelgruppen 4 und 5 auf den Wertstoffhöfen der enwi im Landkreis Harz sowie deren Abholung und Transport zur Verwertungsanlage, der Zerlegung und Schadstoffentfrachtung, der sachgerechten Aufbereitung des Elektroschrottes sowie der Verwertung und Beseitigung der gewonnenen Produkte und Abfälle unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG) - Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß … ganz lesenMit dem Angebot sind vorzulegen: - Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB sowie nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG) - Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB - Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat - Bewerbererklärung - aktueller Auszug aus dem Handelsregister, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monater (auch als Kopie), oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde Herkunftsmitgliedstaats des Herkunftslands oder des Landes, in dem der Wirtschaftsteilnehmer niedergelassen ist -Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat - Erklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 Auf Verlangen: -Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist nicht älter als 6 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist), oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde Herkunftsmitgliedstaats des Herkunftslands oder des Landes, in dem der Wirtschaftsteilnehmer niedergelassen ist - Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist nicht älter als 6 Monate) oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde Herkunftsmitgliedstaats des Herkunftslands oder des Landes, in dem der Wirtschaftsteilnehmer niedergelassen ist - aktueller (d. h. zum Zeitpunkt des Ablaufs der Einreichungsfrist noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde Herkunftsmitgliedstaats des Herkunftslands oder des Landes, in dem der Wirtschaftsteilnehmer niedergelassen ist -Eigenerklärung des Unterauftragnehmers (Benennung, Bereitschaftserklärung zur Leistungserbringung, Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen wie unter Anlage A Bewerbungsbdingungen 6.10.1 (2 a bis 2 c)) Folgende Unterlagen sind auf Verlangen vom Unterauftragnehmer vorzulegen: - Bewerbererklärung - aktueller Auszug aus dem Handelsregister, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monater (auch als Kopie), oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde Herkunftsmitgliedstaats des Herkunftslands oder des Landes, in dem der Wirtschaftsteilnehmer niedergelassen ist -Eigenerklärung des Bieters, dass er in Bezug auf die Vergabe keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden mit Dritten getroffen hat - Erklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022
Kriterium
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Finanzamtes, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate (auch als Kopie) oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde Herkunftsmitgliedstaats des Herkunftsl … ganz lesenMit dem Angebot sind vorzulegen: - Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Finanzamtes, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate (auch als Kopie) oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde Herkunftsmitgliedstaats des Herkunftslands oder des Landes, in dem der Wirtschaftsteilnehmer niedergelassen ist - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht gemäß Anlage 9 im Angebotsschreiben - Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Folgende Unterlagen sind auf Verlangen vom Unterauftragnehmer vorzulegen: - Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Finanzamtes, zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate (auch als Kopie) oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde Herkunftsmitgliedstaats des Herkunftslands oder des Landes, in dem der Wirtschaftsteilnehmer niedergelassen ist - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht gemäß Anlage 9 im Angebotsschreiben - Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen, jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Kriterium
Mit dem Angebot sind vorzulegen: - Referenzen - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (für Verwertungsanlage und ggf. Abladepunkt/ Übergabestelle) oder gleichwertige Qualifikation für die entsprechende Leistung Folgende Unterlagen sind auf Verlangen vom Unterauftragnehmer vorzuleg … ganz lesenMit dem Angebot sind vorzulegen: - Referenzen - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (für Verwertungsanlage und ggf. Abladepunkt/ Übergabestelle) oder gleichwertige Qualifikation für die entsprechende Leistung Folgende Unterlagen sind auf Verlangen vom Unterauftragnehmer vorzulegen: - Referenzen - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (für Verwertungsanlage und ggf. Abladepunkt/ Übergabestelle) oder gleichwertige Qualifikation für die entsprechende Leistung
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
Der Leistungszeitraum verlängert sich zweimalig mit allen Bedingungen um jeweils 24 Monate, wenn der abgeschlossene Vertrag nicht 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit von einer der beiden Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
5 Monate
Angebotsöffnung
16.07.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendun … ganz lesen15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform. Um der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich eigene Nachrichten zukommen zu lassen, müssen die Bieter sich registrieren. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auf … ganz lesenDie Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform. Um der Vergabestelle über den Kommunikationsbereich eigene Nachrichten zukommen zu lassen, müssen die Bieter sich registrieren. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber über die Vergabeplattform elektronisch bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren. Sobald die Vergabestelle eine Information neu einstellt, erfolgt über das Portal eine automatisierte Benachrichtigung an alle im Projektraum registrierten Bieter; eine gesonderte Benachrichtigung durch den Auftraggeber erfolgt nicht. Die Bieter sind verpflichtet, die veröffentlichten Bieterinformationen regelmäßig bis zum spätestmöglichen Zeitpunkt auf Neuerungen zu überprüfen. Die Leistung des Einsammelns ist im Landkreis Harz zu erbringen. Die Entsorgung bzw. Verwertung der gesammelten Abfälle kann auch außerhalb des Landkreises Harz erfolgen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

54vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (111 Lose mit Angabe)
1,02 Mio. €Zuschlagswert im Median
457.862 € – 2,1 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f33d8e5d-220c-4a8f-aa44-76eb83539dac.