Übernahme der Aufgaben der Stiftungsverwaltung der Kreisspitalstiftung Weißenhorn
Kreisspitalstiftung Weißenhorn Stiftung des öffentlichen Rechts · Weißenhorn, Bayern
Aktenzeichen 6/25veröffentlicht 03.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Weißenhorn89264, Landkreis Neu-Ulm, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Qualität70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 08:00 Uhrvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Kurze Beschreibung Die Kreisspitalstiftung Weißenhorn (KSS, der Auftraggeber), Stiftung des öffentlichen Rechts, ist eine kreiskommunale Stiftung des Landkreises Neu-Ulm (der Landkreis). Die KSS betreibt zwei akutstationäre Kliniken und ein Gesundheitszentrum mit akutstationärer Geriatrie im Landkreis Neu-Ulm. Träger der KSS ist der Landkreis Neu-Ulm, dessen Organe (Landrätin und Kreistag) die KSS verwalten. Diesen Organen ist die Stiftungsverwaltung der KSS zur Seite gestellt, § 6 der Satzung der KSS. Zur Stiftungsverwaltung werden ein oder mehrere Stiftungsdirektoren bestellt. Derzeit wird eine gesellschaftsrechtliche Neustrukturierung der KSS geprüft. Nach dem Ausscheiden des damaligen Stiftungsdirektors zum 29.02.2024 wurden das Stiftungsdirektorium zunächst interimsweise durch die drei Verwaltungsdirektoren (Ärztlicher Direktor, Verwaltungsdirektor, Verbundpflegedirektor) gebildet. Im Juli 2024 stellte sich heraus, dass die drei Verwaltungsdirektoren nicht für eine dauerhafte Übernahme der Aufgaben der Stiftungsdirektion zur Verfügung stehen würden. Um die Besetzung der Stiftungsverwaltung und damit den laufenden Betrieb zu gewährleisten und die drohende Handlungsunfähigkeit abzuwenden, hat die KSS im Rahmen einer Dringlichkeitsvergabe eine interimistische Stiftungsverwaltung ausgeschrieben. Der Auftrag für diese interimistische Stiftungsverwaltung wurde mit Wirkung zum 01.09.2024 vergeben und läuft bis zum 31.08.2025. Die KSS beabsichtigt, die Stiftungsverwaltung durch einen Dienstleister erbringen zu lassen. Die geplante Vergabe des entsprechenden Auftrags gibt die KSS mit dieser Vorinformation bekannt (§ 38 Abs. 1 VgV). Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Der Auftragnehmer übernimmt die Übernahme der Aufgaben der Stiftungsverwaltung nach § 6 der Satzung der KSS für einen unbefristeten Zeitraum, mindestens aber für zwölf Monate. Der genaue zeitliche Umfang wird in der Leistungsbeschreibung bestimmt, die nach der Interessensbekundung zur Verfügung gestellt werden wird. Der Auftragnehmer muss die Stiftungsverwaltung der KSS übernehmen und dabei insbesondere - die laufenden Aufgaben der Stiftungsverwaltung wahrnehmen - die Umwandlung zu einer steuerbaren Organisationsstruktur forcieren - die politischen Gremien sachdienlich informieren und entscheidungsfähig machen - eng mit der Landrätin als Vertreterin des Trägers in ihrer Verwaltung abgestimmt zusammenarbeiten. Die jetzige interimistische Stiftungsverwaltung hat bereits folgende Schwerpunkte gesetzt: - Kosten- und Erlösoptimierung als operative Sanierungsmaßnahme - Konzeptionelle und organisatorische Einführung und Umsetzung der Deckungsbeitragsrechnung bis hin zur Übergabe der Steuerung an die Chefärzte; von der Personalbemessung bis hin zur Materialbeschaffung - Weiterentwicklung/Optimierung der aktuellen Aufbauorganisation mit der Klinik- und Projektleitung über einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess - Entwicklung eines strategischen und operativen Medizinkonzepts unter Beachtung interner Optimierungspotentiale und unter Berücksichtigung möglicher Kooperationen mit anderen Kliniken und Einrichtungen; inkl. Führung von Kooperationsgesprächen mit dem Ziel entsprechender Kooperationen je Haus der KSS (zwei akutstationäre Kliniken und ein Gesundheitszentrum) Der gesuchte Auftragnehmer soll die Arbeit des zurückliegenden Jahres fortsetzen. Hierzu gehören unter anderem die weitere Reduktion des Defizits, die Optimierung der Verwaltungsstrukturen der KSS und ein Strategieprozess sowie die Identifizierung grundlegender Kooperations- und Entwicklungspotentiale. Neben den Herausforderungen im Einflussbereich der Auftraggeberin muss der Auftragnehmer auch auf das Umfeld des Gesundheitswesens reagieren und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Hier sind insbesondere Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene zu berücksichtigen, welche das Krankenhauswesen betreffen. In der Gesamtschau können diese internen und externen Faktoren zur Entscheidung der Auftraggeberin führen, Kooperationen mit anderen Kliniken einzugehen. Daher können Art und Umfang der Dienstleistung nicht abschließend umschrieben werden. Umfang der Auftragsvergabe Geschätzter Wert ohne MwSt. EUR Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit Unbegrenzt
Beschreibung des Loses
Beschaffung eines Dienstleisters zur Erbringung der Stiftungsverwaltung
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 70
Eignung4 von 4 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Das Unternehmen ist geeignet, wenn es ausreichende Erfahrungen vorweist, um den Auftrag in angemessener Qualität auszuführen. Dies ist dann der Fall, wenn es innerhalb der letzten drei Jahre mindestens drei Referenzprojekte durchgeführt hat, die in ihrem Schwerpunkt dem hiesigen Auftragsgegenstand ( … ganz lesenkürzer
Das Unternehmen ist geeignet, wenn es ausreichende Erfahrungen vorweist, um den Auftrag in angemessener Qualität auszuführen. Dies ist dann der Fall, wenn es innerhalb der letzten drei Jahre mindestens drei Referenzprojekte durchgeführt hat, die in ihrem Schwerpunkt dem hiesigen Auftragsgegenstand (Prozessoptimierung / Kostenreduktion oder Kooperationsstrategie im Klinikbereich) entsprechen. Das Unternehmen weist seine Eignung durch eine Eigenerklärung mit Darstellung mindestens dreier, vergleichbarer Referenzen auf dem Formular Referenzblatt nach. Die Darstellung muss die folgenden Informationen enthalten: Abschluss des Referenzprojektes liegt nicht mehr als drei Kalenderjahre zurück und der Schwerpunkt entspricht dem hiesigen Ausschreibungsgegenstand (Geschäftsführung, Prozessoptimierung und Kostenreduktion, Kooperationsstrategien im Klinikbereich)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 4 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss e … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YLV5ZG4
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Kreisspitalstiftung Weißenhorn Stiftung des öffentlichen Rechts
- Anschrift
- Günzburger Straße 41, 89264 Weißenhorn
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Kreisspitalstiftung Weißenhorn - Interimistische Stiftungsverwaltung21.08.2024 · 1 Angebot
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Kreisspitalstiftung Weißenhorn - Interimistische Stiftungsverwaltung
- Zuschlag an HCS Partners GmbH, 1 Angebot
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 21.08.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Bayern (14 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- KCW GmbH2 Zuschläge
- WMC Healthcare GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Rahmenvertrag BeratungsdienstleistungenFMS Wertmanagement AöRFrist 20.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c59bc3d7-668f-44b6-9f13-ab76b36a8601.