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Übernahme der Aufgaben der Stiftungsverwaltung der Kreisspitalstiftung Weißenhorn

Kreisspitalstiftung Weißenhorn Stiftung des öffentlichen Rechts · Weißenhorn, Bayern

Aktenzeichen 6/25veröffentlicht 03.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 491 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Beratung in Bayern (14 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Weißenhorn89264, Landkreis Neu-Ulm, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualität70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 08:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Kurze Beschreibung Die Kreisspitalstiftung Weißenhorn (KSS, der Auftraggeber), Stiftung des öffentlichen Rechts, ist eine kreiskommunale Stiftung des Landkreises Neu-Ulm (der Landkreis). Die KSS betreibt zwei akutstationäre Kliniken und ein Gesundheitszentrum mit akutstationärer Geriatrie im Landkreis Neu-Ulm. Träger der KSS ist der Landkreis Neu-Ulm, dessen Organe (Landrätin und Kreistag) die KSS verwalten. Diesen Organen ist die Stiftungsverwaltung der KSS zur Seite gestellt, § 6 der Satzung der KSS. Zur Stiftungsverwaltung werden ein oder mehrere Stiftungsdirektoren bestellt. Derzeit wird eine gesellschaftsrechtliche Neustrukturierung der KSS geprüft. Nach dem Ausscheiden des damaligen Stiftungsdirektors zum 29.02.2024 wurden das Stiftungsdirektorium zunächst interimsweise durch die drei Verwaltungsdirektoren (Ärztlicher Direktor, Verwaltungsdirektor, Verbundpflegedirektor) gebildet. Im Juli 2024 stellte sich heraus, dass die drei Verwaltungsdirektoren nicht für eine dauerhafte Übernahme der Aufgaben der Stiftungsdirektion zur Verfügung stehen würden. Um die Besetzung der Stiftungsverwaltung und damit den laufenden Betrieb zu gewährleisten und die drohende Handlungsunfähigkeit abzuwenden, hat die KSS im Rahmen einer Dringlichkeitsvergabe eine interimistische Stiftungsverwaltung ausgeschrieben. Der Auftrag für diese interimistische Stiftungsverwaltung wurde mit Wirkung zum 01.09.2024 vergeben und läuft bis zum 31.08.2025. Die KSS beabsichtigt, die Stiftungsverwaltung durch einen Dienstleister erbringen zu lassen. Die geplante Vergabe des entsprechenden Auftrags gibt die KSS mit dieser Vorinformation bekannt (§ 38 Abs. 1 VgV). Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Der Auftragnehmer übernimmt die Übernahme der Aufgaben der Stiftungsverwaltung nach § 6 der Satzung der KSS für einen unbefristeten Zeitraum, mindestens aber für zwölf Monate. Der genaue zeitliche Umfang wird in der Leistungsbeschreibung bestimmt, die nach der Interessensbekundung zur Verfügung gestellt werden wird. Der Auftragnehmer muss die Stiftungsverwaltung der KSS übernehmen und dabei insbesondere - die laufenden Aufgaben der Stiftungsverwaltung wahrnehmen - die Umwandlung zu einer steuerbaren Organisationsstruktur forcieren - die politischen Gremien sachdienlich informieren und entscheidungsfähig machen - eng mit der Landrätin als Vertreterin des Trägers in ihrer Verwaltung abgestimmt zusammenarbeiten. Die jetzige interimistische Stiftungsverwaltung hat bereits folgende Schwerpunkte gesetzt: - Kosten- und Erlösoptimierung als operative Sanierungsmaßnahme - Konzeptionelle und organisatorische Einführung und Umsetzung der Deckungsbeitragsrechnung bis hin zur Übergabe der Steuerung an die Chefärzte; von der Personalbemessung bis hin zur Materialbeschaffung - Weiterentwicklung/Optimierung der aktuellen Aufbauorganisation mit der Klinik- und Projektleitung über einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess - Entwicklung eines strategischen und operativen Medizinkonzepts unter Beachtung interner Optimierungspotentiale und unter Berücksichtigung möglicher Kooperationen mit anderen Kliniken und Einrichtungen; inkl. Führung von Kooperationsgesprächen mit dem Ziel entsprechender Kooperationen je Haus der KSS (zwei akutstationäre Kliniken und ein Gesundheitszentrum) Der gesuchte Auftragnehmer soll die Arbeit des zurückliegenden Jahres fortsetzen. Hierzu gehören unter anderem die weitere Reduktion des Defizits, die Optimierung der Verwaltungsstrukturen der KSS und ein Strategieprozess sowie die Identifizierung grundlegender Kooperations- und Entwicklungspotentiale. Neben den Herausforderungen im Einflussbereich der Auftraggeberin muss der Auftragnehmer auch auf das Umfeld des Gesundheitswesens reagieren und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Hier sind insbesondere Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene zu berücksichtigen, welche das Krankenhauswesen betreffen. In der Gesamtschau können diese internen und externen Faktoren zur Entscheidung der Auftraggeberin führen, Kooperationen mit anderen Kliniken einzugehen. Daher können Art und Umfang der Dienstleistung nicht abschließend umschrieben werden. Umfang der Auftragsvergabe Geschätzter Wert ohne MwSt. EUR Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Laufzeit Unbegrenzt

Beschreibung des Loses

Beschaffung eines Dienstleisters zur Erbringung der Stiftungsverwaltung

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 70

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Das Unternehmen ist geeignet, wenn es ausreichende Erfahrungen vorweist, um den Auftrag in angemessener Qualität auszuführen. Dies ist dann der Fall, wenn es innerhalb der letzten drei Jahre mindestens drei Referenzprojekte durchgeführt hat, die in ihrem Schwerpunkt dem hiesigen Auftragsgegenstand ( … ganz lesenDas Unternehmen ist geeignet, wenn es ausreichende Erfahrungen vorweist, um den Auftrag in angemessener Qualität auszuführen. Dies ist dann der Fall, wenn es innerhalb der letzten drei Jahre mindestens drei Referenzprojekte durchgeführt hat, die in ihrem Schwerpunkt dem hiesigen Auftragsgegenstand (Prozessoptimierung / Kostenreduktion oder Kooperationsstrategie im Klinikbereich) entsprechen. Das Unternehmen weist seine Eignung durch eine Eigenerklärung mit Darstellung mindestens dreier, vergleichbarer Referenzen auf dem Formular Referenzblatt nach. Die Darstellung muss die folgenden Informationen enthalten: Abschluss des Referenzprojektes liegt nicht mehr als drei Kalenderjahre zurück und der Schwerpunkt entspricht dem hiesigen Ausschreibungsgegenstand (Geschäftsführung, Prozessoptimierung und Kostenreduktion, Kooperationsstrategien im Klinikbereich)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
4 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss e … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLV5ZG4

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Kreisspitalstiftung Weißenhorn Stiftung des öffentlichen Rechts
Anschrift
Günzburger Straße 41, 89264 Weißenhorn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Kreisspitalstiftung Weißenhorn - Interimistische Stiftungsverwaltung

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 21.08.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (49 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Bayern (14 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c59bc3d7-668f-44b6-9f13-ab76b36a8601.