Überlassung von Standardsoftware des Herstellers BMC, Softwarepflege und Support (Rahmenvereinbarung)
Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-3000-2025-0039veröffentlicht 15.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 3,21 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2027
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
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- Ertüchtigung & Erweiterung der MSR-Technik-Green IT-CubeGSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH · DarmstadtFrist 12.11.2026
- Common-Use-Infrastruktur für die Passagierabfertigung am Flughafen Frankfurt (Future CUTE)Fraport AG · Frankfurt am MainFrist 30.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 3,21 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 3,21 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Überlassung von Standardsoftware des Herstellers BMC aus der Produktkategorie IT-Service Management und Discovery sowie Softwarepflege und Support (Rahmenvereinbarung)
Beschreibung des Loses
Der Betrieb der IT-Lösungen wird durch IT-Service-Management-Prozesse nach ITIL unterstützt. Hierzu hat die HZD seit vielen Jahren eigenentwickelte ITSM-Werkzeuge im Einsatz. Für diese ITSM-Werkzeuge ist eine Ablösung der verwendeten BMC-Software geplant. Darüber hinaus setzt die HZD Standardsoftware des Herstellers BMC ein. Vertragsgegenstand ist die Pflege des bereits käuflich erworbenen Lizenzbestands von BMC sowie die Überlassung weiterer Softwarelizenzen des Herstellers BMC aus der Produktkategorie IT Service Management und Discovery. Der Rahmenvertrag ermöglicht die Überlassung und Pflege von Lizenzen. Über den Rahmenvertrag ist zudem der Bezug von "Extended Support" für die Weiternutzung von Software-Komponenten, die nicht mehr im Regelzeitraum der Software-Pflege sind, möglich, falls "Extended Support" erforderlich und verfügbar ist. Gegebenfalls müssen bereits eingesetzte Lizenzen aus einem unbefristeten Nutzungsverhältnis (Kauf) in ein befristetes Verhältnis (Miete) umgewandelt werden können. Im Falle einer Änderung des Lizenzmodells soll es weiterhin möglich sein, neugestaltete Lizenztypen derselben Produktkategorie zu erwerben. Eine Abnahmeverpflichtung oder eine Mindestabnahmemenge für die ausge-schriebenen Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf und Vergütung der geschätzten Mengen/Stückzahlen oder einer sonstigen (Mindest-) menge. Über den Rahmenvertrag ist der Bezug nachfolgend ausgeführter Lieferungen und Leistungen möglich: •die Software-Pflege bereits erworbener und genutzter BMC Lizenzen, •die befristete Überlassung und Software-Pflege neuer BMC Discovery Lizenzen und Erweiterungen (Add-ons), •die befristete Überlassung und Software-Pflege neuer BMC ARS Remedy Lizenzen, •die Weiternutzung der Remedy Software (Version 9.1.10), die End Of Version Support ist (Extended Support) bis Februar 2027. Der Auftragnehmer überlässt dem Auftraggeber die Standardsoftware in dem zum Lieferzeitpunkt aktuellen Programmstand. Die Standardsoftware ist dem Auftragge-ber zum Download bereitzustellen. Im Rahmen der Softwarepflege sind dem Auftraggeber Patches, Updates, Upgrades und neue Releases/Versionen ebenfalls zum Donwload bereitzustellen. Folgende Lizenzen sind ab dem Vertragsjahr 2026 in Software-Pflege zu nehmen (die Produktbezeichnungen sind der BMC Euro Preisliste entnommen): 1x BMC Extended Support Fee-DSOM, 595x BMC Helix IT Service Management OnPrem-Service Management Specialist Floating User License Add-on LAX72.0.0.00, 648x BMC Helix IT Service Management OnPrem-Service Management Specialist User License Add-on LAX71.0.0.00, 30x BMC Helix IT Service Management OnPrem - Asset Management Floating User License Add-on LAW40.0.0.00, 10x BMC Helix IT Service Management OnPrem-Asset Management User License Add-on LAV32.0.0.00, 1x BMC Helix IT Service Management OnPrem LPU93.0.0.00, 70x BMC Helix IT Service Management OnPrem-Self-Service User License Add-on 50-pk LAO04.0.0.00. Der Auftraggeber plant nach derzeitgem Stand den Abruf der nachfolgend aufgeführten Lizenzen und Lizenzmengen für die Jahre 2026 und 2027 (unverbindliche Schätzmengen): 40x BMC Helix IT Service Management OnPrem-Service Management Specialist User License Add-on LAX71.0.0.00, 10x BMC Helix IT Service Management OnPrem-Service Management Specialist Floating User License Add-on LAX72.0.0.00, 5x BMC Helix IT Service Management OnPrem-Asset Management Floating User License Add-on LAW40.0.0.00, 10x BMC Helix IT Service Management OnPrem-Asset Management User License Add-on LAV32.0.0.00. Die derzeit 9650 gekauften Lizenzen für BMC ARS Discovery müssen gegebenfalls in ein aktuelles Lizenzmodell umgewandelt werden. Über die Vertragslaufzeit von 4 Jahren wird ein Zuwachs von 1000 Lizenzen pro Jahr geschätzt. Softwarepflege für bereits erworbene Lizenzen: 9650x BMC Discovery for Data Center - ESO LPDSD.0.0.00. Softwareüberlassung von jährlich 1000x BMC Discovery for Data Center - ESO LPDSD.0.0.00. Die soeben aufgeführten Softwareprodukte sind in tabellarischer Form in der Leistungsbeschreibung dargestellt. Mängelbeseitigung und Hotline nach den Vorgaben in Kapitel 4.4 der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Wertungsrelevanter Gesamtangebotspreis gemäß Preisblatt (Datei "A 03 Preisblatt"). Siehe auch Tabelle "Erläuterungen" im Preisblatt sowie Ziff. 5.3 der Ausschreibungsbestimmungen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung zweimal automatisch um jeweils 12 Monate (maximale Laufzeit 48 Monate).
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 3.207.196 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mach … ganz lesenkürzer
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der Auftraggeber schätzt den Auftragswert dieser Beschaffung nach den Regeln des § 3 VgV auf 3.207.195,75 Euro (netto). Dieser Wert stellt zugleich den Höchstwert der Leistungen dar, die aus der Rahmenvereinbarung (über die maximale Laufzeit von 48 Monaten) abgerufen werden können. Die Rahmenvereinb … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber schätzt den Auftragswert dieser Beschaffung nach den Regeln des § 3 VgV auf 3.207.195,75 Euro (netto). Dieser Wert stellt zugleich den Höchstwert der Leistungen dar, die aus der Rahmenvereinbarung (über die maximale Laufzeit von 48 Monaten) abgerufen werden können. Die Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf, sobald dieser Höchstwert erreicht wird. Die Möglichkeit des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 GWB Auftragserweiterungen vor Erreichen des Höchstwerts vorzunehmen, bleibt hiervon unberührt.- Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zum Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich d … ganz lesenkürzer
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zum Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014: Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "A 09 Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "A 04 Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Auszug aus der Preisliste des Herstellers BMC, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ausschreibung im EU-Amtsblatt gültig ist.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| MATERNA GmbH, Dortmund | 3 |
Auftraggeber
- Name
- Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
- Anschrift
- Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- vergabestelle@
hzd.hessen.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hessen (21 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH6 Zuschläge
- Crayon Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Crayon Deutschland GmbH2 Zuschläge
- DIgSILENT GmbH2 Zuschläge
- Dedalus HealthCare GmbH2 Zuschläge
- Kramer & Crew GmbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 03.07.2025 auf 09.07.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 09.07.2025 auf 18.07.2025 verschoben
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 01.07.2025 auf 03.07.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 01.07.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 18.07.2025 auf 25.07.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Bereitstellung einer KI-Compute-, Entwick lungs- und IntegrationsplattformUniversitätsklinikum FrankfurtFrist 20.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3d0616c5-eb55-4a89-85cb-2ca6b280a124.