Übergang von Frontend-Anwendungen, Weitere Anwendugen (Los 2)
AOK Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen AML-2024#004-2veröffentlicht 24.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 48 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
- Durchführung von Sentinel-Satellitendatenauswertungen im Rahmen des FlächenüberwachungssystemsMinisterium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg · StuttgartFrist 19.11.2026
- Verlängerung der PingIDMUniversität Stuttgart · StuttgartFrist 09.11.2026
- Rahmenvereinbarung operativer Betrieb des SchulverwaltungsnetzesLandeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf · StuttgartFrist 04.12.2026
- Zentrales elektronisches Akten- und Dokumentenmanagementsystem für die BAföG-Ämter (kurz: E-Akte)Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) · StuttgartFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Stuttgart70191, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (372 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Wertungspreis (Gesamtpreis)30 %
- Frontend-Übernahme FE-Produkte: Übernahme existierendes FE-Produkt (Transition und Transformation)17,5 %
- Frontend-Übernahme FE-Produkte: Wartung und Support FE-Produkt14,5 %
- Frontend-Übernahme FE-Produkte: Neu- oder Weiterentwicklung von FE-Produkten17,5 %
- IT-Service-Management (ITSM): Initiale Bereitstellung IT-Service-Management-Prozesse3,5 %
- IT-Service-Management (ITSM): Entwicklungs- und Releaseprozess3,5 %
- IT-Service-Management (ITSM): Testmanagement3,5 %
- Informationssicherheit (ISMS) und Datenschutz10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 27 Monatenan AOK Baden-Württemberg
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Für die 27 Mio. Versicherten bzw. Partner der 11 regionalen AOKs existieren bislang folgende gemeinschaftlichen Frontend-Produkte, teilweise erreichbar unter meine.aok.de und via der App "Meine AOK". Für AOK-Versicherte: -- "Meine AOK" - iOS und Android-App für AOK-Versicherte -- OGS-PK ("Online Geschäftsstelle Privatkunden") - Webportal für AOK-Versicherte Für Partner der AOKs: -- OGS-FK ("Online Geschäftsstelle Firmenkunden") - Webportal für Firmen mit AOK-Versicherten, -- OGS-LE ("Online Geschäftsstelle Leistungserbringer") - Webportal für Abrechner bei der AOK, z.B. Sanitätshäuser (insgesamt die "FE-Produkte"). Diese FE-Produkte bestehen aus verschiedenen funktionalen Elementen, die sich in ihrer Zusammenstellung für Privatkunden / Versicherte (PK) und die Firmenkunden (FK) bzw. Leistungserbringer (LE) unterscheiden. Historisch bedingt wurden die meisten Frontend-Produkte getrennt entwickelt, während nur vereinzelte Komponenten plattformübergreifend sind. Aktuell ist die AOK Systems GmbH als AOK-Entwicklungsdienstleister (der "Entwicklungsdienstleister") für die (Weiter-) Entwicklung der FE-Produkte verantwortlich, während die AOK IT-Infrastruktur-Dienstleister (der "IT-Infrastruktur-Dienstleister") den AOK-übergreifenden Betrieb der FE-Produkte übernehmen. Der Entwicklungsdienstleister stellt die von ihm entwickelten und durch den IT-Infrastruktur-Dienstleister betriebenen FE-Produkte der AOK-Gemeinschaft bundesweit mit regionalen Ausprägungen zur Verfügung. Die FE-Produkte bieten Funktionalitäten wie Stammdatenänderung oder ein Postfach für die Versicherten. Ein Teil dieser Funktionalitäten bedingt Zugriffe auf das Backend-SAP-System oscare(R) der AOKs. Einige FE-Produkte, vor allem die App "Meine AOK", sind momentan nicht in einem Stand, um einheitlich und plattformübergreifend weiterentwickelt zu werden. Daher beabsichtigt die AOK-Gemeinschaft, einheitlich vertreten durch die AML GbR, folgende Leistungen aus diesem Frontend-Portfolio im neu zu vergeben: -- Bereitstellung eines Portalrahmens zur Maximierung von Wiederverwendbarkeit und Wartbarkeit. -- Übernahme der FE-Produkte mit Optimierung der zukünftigen Wartung und Weiterentwicklung. -- Weiterentwicklung der FE-Produkte zur Ermöglichung einer schnellen Reaktion auf veränderte Marktbedürfnisse.
Beschreibung des Loses
Es gelten die Festsetzungen der Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratungHauptgegenstand
- 72261000Software-Unterstützung
- 48400000Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe
- 48445000Softwarepaket für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM)
- 72220000Systemberatung und technische Beratung
- 72227000Beratung im Bereich Software-Integration
- 72246000Systemberatung
Bedingungen
Zuschlag8 von 8 angegeben
- Preis
- Wertungspreis (Gesamtpreis)
- Qualität
- Frontend-Übernahme FE-Produkte: Übernahme existierendes FE-Produkt (Transition und Transformation)
- Qualität
- Frontend-Übernahme FE-Produkte: Wartung und Support FE-Produkt
- Qualität
- Frontend-Übernahme FE-Produkte: Neu- oder Weiterentwicklung von FE-Produkten
- Qualität
- IT-Service-Management (ITSM): Initiale Bereitstellung IT-Service-Management-Prozesse
- Qualität
- IT-Service-Management (ITSM): Entwicklungs- und Releaseprozess
- Qualität
- IT-Service-Management (ITSM): Testmanagement
- Qualität
- Informationssicherheit (ISMS) und Datenschutz
Eignung21 von 21 angegeben
- Kriterium
- Angabe des vollständigen Namens (Firmierung), Gründungsjahr und Rechtsform, Hauptsitz sowie die vollständige Anschrift sowie Ansprechpartner (einschließlich Telefon und E-Mail-Adresse). - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und alle Unterauftragnehmer einzeln einzureichen -
- Kriterium
- Eigenerklärung, dass für den Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / den Unterauftragnehmer die in §§ 123, 124 aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und alle Unterauftragnehmer einzeln einzureichen -
- Kriterium
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/214 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, dass für den Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / den Unterauftragnehmer die in §§ 123, 124 aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und alle Unterauftragnehmer einzeln einzureichen -
- Kriterium
Eigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / der Unterauftragnehmer in das Berufs-/Handelsregister eingetragen ist, die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht, ein Insolvenzverfahren weder beantragt noch anhängig ist und die Krankenversicherungs … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / der Unterauftragnehmer in das Berufs-/Handelsregister eingetragen ist, die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht, ein Insolvenzverfahren weder beantragt noch anhängig ist und die Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeitenden sowie Steuern ordnungsgemäß abgeführt wurden. Ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, soweit der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / der Unterauftragnehmer dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, ist den Auftraggeberinnen auf Anfrage in Kopie zur Verfügung zu stellen. - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und alle Unterauftragnehmer einzeln einzureichen -- Kriterium
- Der Bewerber weist im leistungsgegenständlichen Bereich einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von jeweils 10 Mio. EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nach. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Umsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Wertung addiert. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens -
- Kriterium
Der Bewerber erklärt, dass er spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenvertrags über eine bestehende, gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, mit der mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall abgedeckt sind: -- 1.000.000 EUR gegen Personenschäden, -- 500.000 EUR ge … ganz lesenkürzer
Der Bewerber erklärt, dass er spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenvertrags über eine bestehende, gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, mit der mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall abgedeckt sind: -- 1.000.000 EUR gegen Personenschäden, -- 500.000 EUR gegen Sachschäden sowie -- 500.000 EUR gegen Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen; oder eine solche Versicherung spätestens nach Zuschlag (nach näherer Maßgabe der Vertragsbedingungen) nachweisen wird. - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln einzureichen -- Kriterium
- Der Bewerber ist zertifiziert gemäß ISO/IEC 27001:2013 oder ISO/IEC 27001:2022 oder ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz. Der Bewerber hat das Zertifikat mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft über ein entsprechendes Zertifikat verfügen. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens -
- Kriterium
Der Bewerber erklärt die Datenschutzkonformität seiner vergabegegenständlichen Leistungserbringung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenvertrags entweder durch ein von der zuständigen nationalen Akkreditierungsstelle akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestelltes Zertifikat gemäß Art. 42 DSGV … ganz lesenkürzer
Der Bewerber erklärt die Datenschutzkonformität seiner vergabegegenständlichen Leistungserbringung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenvertrags entweder durch ein von der zuständigen nationalen Akkreditierungsstelle akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestelltes Zertifikat gemäß Art. 42 DSGVO oder durch eine sorgfältig ausgearbeitete Eigenbewertung ("Self-Assessment") in Übereinstimmung mit geeigneten Kriterienwerken. Geeignete Kriterienwerke im vorgenannten Sinne sind Europrivacy, GDPR-CARPA, EuroPriSe, BC5701:2023 und AUDITOR. Der Bewerber hat das Zertifikat oder die Eigenbewertung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Ausschlusskriterium). Legt der Bewerber in Bezug auf die vergabegenständliche Leistungserbringung zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags ein von der zuständigen nationalen Akkreditierungsstelle akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestelltes Zertifikat gemäß Art. 42 DSGVO vor, erhält der Bewerber fünf (5) Punkte in der Bewertung. Legt der Bewerber ein "Self-Assessment" vor, erhält der Bewerber null (0) Punkte in der Bewertung. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft über ein entsprechendes Zertifikat verfügen. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens. Max. fünf (5) Punkte pro Bewerbergemeinschaft -- Kriterium
Der Bewerber verfügt im leistungsgegenständlichen Bereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über eine durchschnittliche Mindestanzahl an ständig beschäftigten Fachkräften im Bereich Frontend-Entwicklung und -Bereitstellung, wie z. B. Projektmanager, Software-Entwickler, Software-Ar … ganz lesenkürzer
Der Bewerber verfügt im leistungsgegenständlichen Bereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über eine durchschnittliche Mindestanzahl an ständig beschäftigten Fachkräften im Bereich Frontend-Entwicklung und -Bereitstellung, wie z. B. Projektmanager, Software-Entwickler, Software-Architekten, Test Manager, in Höhe von 65 FTE (Vollzeitäquivalent). Ein FTE entspricht einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Zu den FTE zählen bei dem Bewerber unmittelbar angestellte Mitarbeitende, einschließlich von in Teilzeit und befristet angestellten Mitarbeitenden, sowie Mitarbeitende, die freiberuflich, in Arbeitnehmerüberlassung oder in ähnlichen Arbeitsverhältnissen für den Bewerber tätig sind. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Beschäftigtenzahlen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Wertung addiert. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens -- Kriterium
Mindestens drei (3) Referenzen über in den letzten drei Jahren (gerechnet vom Tag der Teilnahmefrist) ausgeführte Aufträge über Leistungen der Entwicklung, der Bereitstellung, der Pflege und dem Support von Frontend-Anwendungen, welche mit den Leistungsanforderungen der Leistungsbeschreibung verglei … ganz lesenkürzer
Mindestens drei (3) Referenzen über in den letzten drei Jahren (gerechnet vom Tag der Teilnahmefrist) ausgeführte Aufträge über Leistungen der Entwicklung, der Bereitstellung, der Pflege und dem Support von Frontend-Anwendungen, welche mit den Leistungsanforderungen der Leistungsbeschreibung vergleichbar sind. Die Projekte müssen jeweils erfolgreich mit den angepassten oder entwickelten Produkten produktiv gesetzt worden sein. Die Projekte müssen jeweils einen Auftragswert von netto mind. EUR 0,5 Mio. haben. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Referenzen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Wertung addiert. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens -- Kriterium
- Mindestens eins (1) der genannten Referenzprojekte hatte zumindest auch die Übernahme und Weiterentwicklung eines beim Kunden bereits existierenden Frontend-Produkts zum Gegenstand.
- Kriterium
- Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches zumindest auch die Übernahme eines beim Kunden bereits existierenden Frontend-Produkts und die Transformation und Optimierung der übernommenen Frontend-Codebasis hinsichtlich Standardisierung, Wiederverwendbarkeit und Modularität zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
- Kriterium
Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches Lösungen im Bereich regulierter Märkte zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. Regulierte Märkte sind solche der Finanzen, Versicherungen, der Telekommunikation und des Gesundheitswesens (im Sinne der Deutschen Soz … ganz lesenkürzer
Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches Lösungen im Bereich regulierter Märkte zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. Regulierte Märkte sind solche der Finanzen, Versicherungen, der Telekommunikation und des Gesundheitswesens (im Sinne der Deutschen Sozialgesetzgebung/ SGB V), jedoch mit Ausnahme des Bereichs Gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV). In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.- Kriterium
- Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches unter anderem die Entwicklung oder Integration von Software-Anwendungen im Zusammenspiel mit komplexen SAP-Systemen (z.B. oscare(R)-Anwendungen) oder welches Lösungen im Bereich Gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV) zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
- Kriterium
- Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches die Entwicklung von Anwendungen mit einer mandantenspezifisch unterschiedlichen Ausspielung auf Basis desselben Produkts zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
- Kriterium
- Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches eine Menge von mind. 50.000 aktiven Nutzern im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
- Kriterium
Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches die (Weiter-)Entwicklung kundenzentrierter Gesundheitsanwendungen zum Schwerpunkt hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. Als Gesundheitsanwendungen zählen IT-Lösungen aus dem Gesundheits-, Fitness- und Telemedizinbereich, die es … ganz lesenkürzer
Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches die (Weiter-)Entwicklung kundenzentrierter Gesundheitsanwendungen zum Schwerpunkt hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. Als Gesundheitsanwendungen zählen IT-Lösungen aus dem Gesundheits-, Fitness- und Telemedizinbereich, die es den Benutzern ermöglichen, gesundheitsbezogene Aktivitäten und Informationen innerhalb der vertrauten Umgebung der jeweiligen Anwendung auszuführen, ohne eine separate Anwendung öffnen zu müssen. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.- Kriterium
- Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches die Integration von Produkten Dritter in die Frontend-Produkte des Kunden zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
- Kriterium
- Für jedes der genannten Referenzprojekte, welches die Multi-Plattform-Entwicklung von Anwendungen zum Schwerpunkt hatte, die mit den Leistungsanforderungen der Leistungsbeschreibung vergleichbar ist, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- Es gelten die Regelungen gemäß Ziff. 40 der Rahmenvereinbarung.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Vertragsbedingungen werden die vertragsbezogenen Vorgaben des Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russlandsanktionen) in der jeweils geltenden Fassung reflektieren.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, übe … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) [...] § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zu Beginn des Vergabeverfahrens (31.07.2024, 16:00 Uhr) wird eine digitale Informationsveranstaltung für interessierte Unternehmen durchgeführt. Die Einladung hierzu samt Teilnahmelink und ergänzender Informationen ist im Projektraum im Deutschen Vergabeportal (DTVP) hinterlegt. Eine Aufzeichnung de … ganz lesenkürzer
Zu Beginn des Vergabeverfahrens (31.07.2024, 16:00 Uhr) wird eine digitale Informationsveranstaltung für interessierte Unternehmen durchgeführt. Die Einladung hierzu samt Teilnahmelink und ergänzender Informationen ist im Projektraum im Deutschen Vergabeportal (DTVP) hinterlegt. Eine Aufzeichnung der digitalen Informationsveranstaltung wird Ihnen über das DTVP oder in anderer geeigneter Weise zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für mögliche Klarstellungen, die auf etwaige Fragen interessierter Unternehmen, die während unserer Webkonferenz gestellt werden, ergehen. Hierfür gelten die Ausführungen unter Ziff. 10 des Dokuments "Allgemeine Bewerbungsbedingungen für Vergabeverfahren im Anwendungsbereich der VgV", welches Teil der Vergabeunterlagen ist.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4DHYH37T
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Presselstraße 19, 70191 Stuttgart
- Kontakt
- vergabe@
aok-mein-leben.de
Bei uns erfasst
- Abschluss eines Rahmenvertrags mit einer Agentur zur Erbringung der Leistungen für interne Events08.10.2026 · 5 Angebote
- AOK BW_OKM 2026 VP02.09.2026 · 3 Angebote
- Abschluss eines Vertrages zur Servicemessung Kunde bei der AOK Baden-Württemberg27.08.2026 · 1 Angebot
- Technische Übernahme, Betrieb und Weiterentwicklung des Presse- und Politikportals29.06.2026 · 3 Angebote
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- Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)AOK Baden-Württemberg · StuttgartFrist 20.10.2027
Alle 4 offenen Ausschreibungen von AOK Baden-Württemberg, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- B1 Systems GmbH3 Zuschläge
- EY Strategy & Transactions GmbH3 Zuschläge
- PRISMA European Capacity Platform GmbH3 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH3 Zuschläge
- adesso SE3 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Zentrales elektronisches Akten- und Dokumentenmanagementsystem für die BAföG-Ämter (kurz: E-Akte)Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK)Frist 30.11.2026
- Software zur Auftragsbestätigungs- und LieferscheinverarbeitungUniversitätsklinikum FreiburgFrist 20.11.2026
- Rahmenvertrag wissenschaftlich-technische SoftwareentwicklungFIZ Karlsruhe - Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur GmbHFrist 18.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dc8fbc58-5e6f-40bc-bb59-2e62adf8017f.