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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenBeratungIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Übergang von Frontend-Anwendungen, Portalrahmen und OGS-FK (Los 1)

AOK Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen AML-2024#004-1veröffentlicht 24.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 803 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70191, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 117 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (372 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Bereitstellung Portalrahmen: Initialentwicklung/Bereitstellung Portalrahmen12 %
  • Bereitstellung Portalrahmen: Wartung und Support Portalrahmen7,5 %
  • Bereitstellung Portalrahmen: Weiterentwicklung Portalrahmen12 %
  • Frontend-Übernahme OGS-FK: Übernahme existierendes FE-Produkt (Transition und Transformation)8 %
  • Frontend-Übernahme OGS-FK: Wartung und Support FE-Produkt5 %
  • Frontend-Übernahme OGS-FK: Neu- oder Weiterentwicklung von FE-Produkten8 %
  • IT-Service-Management (ITSM): Initiale Bereitstellung IT-Service-Management-Prozesse2,5 %
  • IT-Service-Management (ITSM): Entwicklungs- und Releaseprozesse2,5 %
  • IT-Service-Management (ITSM): Testmanagement2,5 %
  • Informationssicherheit (ISMS) und Datenschutz10 %
  • Wertungspreis (Gesamtpreis)30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an AOK Baden-Württemberg
    vor 27 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Für die 27 Mio. Versicherten bzw. Partner der 11 regionalen AOKs existieren bislang folgende gemeinschaftlichen Frontend-Produkte, teilweise erreichbar unter meine.aok.de und via der App "Meine AOK". Für AOK-Versicherte: -- "Meine AOK" - iOS und Android-App für AOK-Versicherte -- OGS-PK ("Online Geschäftsstelle Privatkunden") - Webportal für AOK-Versicherte Für Partner der AOKs: -- OGS-FK ("Online Geschäftsstelle Firmenkunden") - Webportal für Firmen mit AOK-Versicherten, -- OGS-LE ("Online Geschäftsstelle Leistungserbringer") - Webportal für Abrechner bei der AOK, z.B. Sanitätshäuser (insgesamt die "FE-Produkte"). Diese FE-Produkte bestehen aus verschiedenen funktionalen Elementen, die sich in ihrer Zusammenstellung für Privatkunden / Versicherte (PK) und die Firmenkunden (FK) bzw. Leistungserbringer (LE) unterscheiden. Historisch bedingt wurden die meisten Frontend-Produkte getrennt entwickelt, während nur vereinzelte Komponenten plattformübergreifend sind. Aktuell ist die AOK Systems GmbH als AOK-Entwicklungsdienstleister (der "Entwicklungsdienstleister") für die (Weiter-) Entwicklung der FE-Produkte verantwortlich, während die AOK IT-Infrastruktur-Dienstleister (der "IT-Infrastruktur-Dienstleister") den AOK-übergreifenden Betrieb der FE-Produkte übernehmen. Der Entwicklungsdienstleister stellt die von ihm entwickelten und durch den IT-Infrastruktur-Dienstleister betriebenen FE-Produkte der AOK-Gemeinschaft bundesweit mit regionalen Ausprägungen zur Verfügung. Die FE-Produkte bieten Funktionalitäten wie Stammdatenänderung oder ein Postfach für die Versicherten. Ein Teil dieser Funktionalitäten bedingt Zugriffe auf das Backend-SAP-System oscare(R) der AOKs. Einige FE-Produkte, vor allem die App "Meine AOK", sind momentan nicht in einem Stand, um einheitlich und plattformübergreifend weiterentwickelt zu werden. Daher beabsichtigt die AOK-Gemeinschaft, einheitlich vertreten durch die AML GbR, folgende Leistungen aus diesem Frontend-Portfolio im neu zu vergeben: -- Bereitstellung eines Portalrahmens zur Maximierung von Wiederverwendbarkeit und Wartbarkeit. -- Übernahme der FE-Produkte mit Optimierung der zukünftigen Wartung und Weiterentwicklung. -- Weiterentwicklung der FE-Produkte zur Ermöglichung einer schnellen Reaktion auf veränderte Marktbedürfnisse.

Beschreibung des Loses

Es gelten die Festsetzungen der Leistungsbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag11 von 11 angegeben

Bereitstellung Portalrahmen: Initialentwicklung/Bereitstellung Portalrahmen12 %
Bereitstellung Portalrahmen: Wartung und Support Portalrahmen7,5 %
Bereitstellung Portalrahmen: Weiterentwicklung Portalrahmen12 %
Frontend-Übernahme OGS-FK: Übernahme existierendes FE-Produkt (Transition und Transformation)8 %
Frontend-Übernahme OGS-FK: Wartung und Support FE-Produkt5 %
Frontend-Übernahme OGS-FK: Neu- oder Weiterentwicklung von FE-Produkten8 %
IT-Service-Management (ITSM): Initiale Bereitstellung IT-Service-Management-Prozesse2,5 %
IT-Service-Management (ITSM): Entwicklungs- und Releaseprozesse2,5 %
IT-Service-Management (ITSM): Testmanagement2,5 %
Informationssicherheit (ISMS) und Datenschutz10 %
Wertungspreis (Gesamtpreis)30 %
Qualität
Bereitstellung Portalrahmen: Initialentwicklung/Bereitstellung Portalrahmen
Qualität
Bereitstellung Portalrahmen: Wartung und Support Portalrahmen
Qualität
Bereitstellung Portalrahmen: Weiterentwicklung Portalrahmen
Qualität
Frontend-Übernahme OGS-FK: Übernahme existierendes FE-Produkt (Transition und Transformation)
Qualität
Frontend-Übernahme OGS-FK: Wartung und Support FE-Produkt
Qualität
Frontend-Übernahme OGS-FK: Neu- oder Weiterentwicklung von FE-Produkten
Qualität
IT-Service-Management (ITSM): Initiale Bereitstellung IT-Service-Management-Prozesse
Qualität
IT-Service-Management (ITSM): Entwicklungs- und Releaseprozesse
Qualität
IT-Service-Management (ITSM): Testmanagement
Qualität
Informationssicherheit (ISMS) und Datenschutz
Preis
Wertungspreis (Gesamtpreis)

Eignung21 von 21 angegeben

Kriterium
Angabe des vollständigen Namens (Firmierung), Gründungsjahr und Rechtsform, Hauptsitz sowie die vollständige Anschrift sowie Ansprechpartner (einschließlich Telefon und E-Mail-Adresse). - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und alle Unterauftragnehmer einzeln einzureichen -
Kriterium
Eigenerklärung, dass für den Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / den Unterauftragnehmer die in §§ 123, 124 aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und alle Unterauftragnehmer einzeln einzureichen -
Kriterium
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/214 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022, dass für den Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / den Unterauftragnehmer die in §§ 123, 124 aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und alle Unterauftragnehmer einzeln einzureichen -
Kriterium
Eigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / der Unterauftragnehmer in das Berufs-/Handelsregister eingetragen ist, die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht, ein Insolvenzverfahren weder beantragt noch anhängig ist und die Krankenversicherungs … ganz lesenEigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / der Unterauftragnehmer in das Berufs-/Handelsregister eingetragen ist, die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft besteht, ein Insolvenzverfahren weder beantragt noch anhängig ist und die Krankenversicherungsbeiträge der Mitarbeitenden sowie Steuern ordnungsgemäß abgeführt wurden. Ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, soweit der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft / der Unterauftragnehmer dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist, ist den Auftraggeberinnen auf Anfrage in Kopie zur Verfügung zu stellen. - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und alle Unterauftragnehmer einzeln einzureichen -
Kriterium
Der Bewerber weist im leistungsgegenständlichen Bereich einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz von jeweils 15 Mio. EUR in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren nach. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Umsätze der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Wertung addiert. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens -
Kriterium
Der Bewerber erklärt, dass er spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenvertrags über eine bestehende, gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, mit der mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall abgedeckt sind: -- 1.000.000 EUR gegen Personenschäden, -- 500.000 EUR ge … ganz lesenDer Bewerber erklärt, dass er spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenvertrags über eine bestehende, gültige Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, mit der mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall abgedeckt sind: -- 1.000.000 EUR gegen Personenschäden, -- 500.000 EUR gegen Sachschäden sowie -- 500.000 EUR gegen Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen; oder eine solche Versicherung spätestens nach Zuschlag (nach näherer Maßgabe der Vertragsbedingungen) nachweisen wird. - für den Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln einzureichen -
Kriterium
Der Bewerber ist zertifiziert gemäß ISO/IEC 27001:2013 oder ISO/IEC 27001:2022 oder ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz. Der Bewerber hat das Zertifikat mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft über ein entsprechendes Zertifikat verfügen. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens -
Kriterium
Der Bewerber erklärt die Datenschutzkonformität seiner vergabegegenständlichen Leistungserbringung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenvertrags entweder durch ein von der zuständigen nationalen Akkreditierungsstelle akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestelltes Zertifikat gemäß Art. 42 DSGV … ganz lesenDer Bewerber erklärt die Datenschutzkonformität seiner vergabegegenständlichen Leistungserbringung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rahmenvertrags entweder durch ein von der zuständigen nationalen Akkreditierungsstelle akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestelltes Zertifikat gemäß Art. 42 DSGVO oder durch eine sorgfältig ausgearbeitete Eigenbewertung ("Self-Assessment") in Übereinstimmung mit geeigneten Kriterienwerken. Geeignete Kriterienwerke im vorgenannten Sinne sind Europrivacy, GDPR-CARPA, EuroPriSe, BC5701:2023 und AUDITOR. Der Bewerber hat das Zertifikat oder die Eigenbewertung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen (Ausschlusskriterium). Legt der Bewerber in Bezug auf die vergabegenständliche Leistungserbringung zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags ein von der zuständigen nationalen Akkreditierungsstelle akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestelltes Zertifikat gemäß Art. 42 DSGVO vor, erhält der Bewerber fünf (5) Punkte in der Bewertung. Legt der Bewerber ein "Self-Assessment" vor, erhält der Bewerber null (0) Punkte in der Bewertung. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft über ein entsprechendes Zertifikat verfügen. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens. Max. fünf (5) Punkte pro Bewerbergemeinschaft -
Kriterium
Der Bewerber verfügt im leistungsgegenständlichen Bereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über eine durchschnittliche Mindestanzahl an ständig beschäftigten Fachkräften im Bereich der Entwicklung und Bereitstellung von technischen Frontend-Frameworks und Frontends, wie z. B. Proj … ganz lesenDer Bewerber verfügt im leistungsgegenständlichen Bereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren über eine durchschnittliche Mindestanzahl an ständig beschäftigten Fachkräften im Bereich der Entwicklung und Bereitstellung von technischen Frontend-Frameworks und Frontends, wie z. B. Projektmanager, Software-Entwickler, Software-Architekten, Test Manager, in Höhe von 85 FTE (Vollzeitäquivalent). Ein FTE entspricht einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Zu den FTE zählen bei dem Bewerber unmittelbar angestellte Mitarbeitende, einschließlich von in Teilzeit und befristet angestellten Mitarbeitenden, sowie Mitarbeitende, die freiberuflich, in Arbeitnehmerüberlassung oder in ähnlichen Arbeitsverhältnissen für den Bewerber tätig sind. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Beschäftigtenzahlen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Wertung addiert. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens -
Kriterium
Mindestens fünf (5) Referenzen über in den letzten drei Jahren (gerechnet vom Tag der Teilnahmefrist) ausgeführte Aufträge über Leistungen der Anpassung oder Entwicklung, der Bereitstellung, der Wartung und dem Support von Frontend-Frameworks oder zugehörigen Anwendungen, welche mit den Leistungsanf … ganz lesenMindestens fünf (5) Referenzen über in den letzten drei Jahren (gerechnet vom Tag der Teilnahmefrist) ausgeführte Aufträge über Leistungen der Anpassung oder Entwicklung, der Bereitstellung, der Wartung und dem Support von Frontend-Frameworks oder zugehörigen Anwendungen, welche mit den Leistungsanforderungen der Leistungsbeschreibung vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen haben einen Web-/Mobile-Standard-Software-Stack zum Gegenstand, welcher eine Entwicklung mit hohem Wiederverwendungsgrad, ggf. auch Multi-Plattform-Entwicklung, unterstützt. Die Projekte müssen jeweils erfolgreich mit den angepassten oder entwickelten Produkten produktiv gesetzt worden sein. Die Projekte müssen jeweils einen Auftragswert von netto mind. EUR 2,5 Mio. haben. - im Falle einer Bewerbergemeinschaft werden die Referenzen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft für die Wertung addiert. Das Gleiche gilt beim Einsatz eines eignungsverleihenden Nachunternehmens -
Kriterium
Für jedes dieser Referenzprojekte, welches die Entwicklung und Bereitstellung eines technischen Frontend-Frameworks im Sinne einer Entwicklungsumgebung aus mehreren Anwendungen, mit deren Hilfe Softwareprodukte erzeugt werden können, zum Gegenstand hat, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Kriterium
Für jedes dieser Referenzprojekte, welches zumindest auch die Übernahme eines beim Kunden bereits existierenden Frontend-Produkts und die Transformation und Optimierung der übernommenen Frontend-Codebasis hinsichtlich Standardisierung, Wiederverwendbarkeit und Modularität zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Kriterium
Für jedes dieser Referenzprojekte, welches Lösungen im Bereich regulierter Märkte zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. Regulierte Märkte sind solche der Finanzen, Versicherungen, der Telekommunikation und des Gesundheitswesens (im Sinne der Deutschen Sozialgese … ganz lesenFür jedes dieser Referenzprojekte, welches Lösungen im Bereich regulierter Märkte zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. Regulierte Märkte sind solche der Finanzen, Versicherungen, der Telekommunikation und des Gesundheitswesens (im Sinne der Deutschen Sozialgesetzgebung/ SGB V), jedoch mit Ausnahme des Bereichs Gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV). In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Kriterium
Für jedes dieser Referenzprojekte, welches unter anderem die Entwicklung oder Integration von Software-Anwendungen im Zusammenspiel mit komplexen SAP-Systemen (z.B. oscare(R)-Anwendungen) oder welches Lösungen im Bereich Gesetzlicher Krankenversicherungen (GKV) zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Kriterium
Für jedes dieser Referenzprojekte, welches unter anderem die Anbindung des Frontend-Frameworks an eine Integrationsschicht, über welche Backend-Funktionen der FE-Produkte via REST-API bereitgestellt werden, zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Kriterium
Für jedes dieser Referenzprojekte, welches eine Menge von mind. 50.000 aktiven Nutzern im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Kriterium
Für jedes dieser Referenzprojekte, welches die Entwicklung oder Integration kundenzentrierter Gesundheitsanwendungen zum Schwerpunkt hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. Als Gesundheitsanwendungen zählen IT-Lösungen aus dem Gesundheits-, Fitness- und Telemedizinbereich, die e … ganz lesenFür jedes dieser Referenzprojekte, welches die Entwicklung oder Integration kundenzentrierter Gesundheitsanwendungen zum Schwerpunkt hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. Als Gesundheitsanwendungen zählen IT-Lösungen aus dem Gesundheits-, Fitness- und Telemedizinbereich, die es den Benutzern ermöglichen, gesundheitsbezogene Aktivitäten und Informationen innerhalb der vertrauten Umgebung der jeweiligen Anwendung auszuführen, ohne eine separate Anwendung öffnen zu müssen. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Kriterium
Für jedes dieser Referenzprojekte, welches die Integration von Produkten Dritter in die Frontend-Produkte des Kunden zum Gegenstand hatte, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Kriterium
Für jedes dieser Referenzprojekte, welches die Ermöglichung von Multi-Plattform-Entwicklung von Anwendungen zum Schwerpunkt hatte, die mit den Leistungsanforderungen der Leistungsbeschreibung vergleichbar ist, erhält der Bewerber einen (1) Punkt in der Bewertung. In die Wertung fließen bis zu fünf (5) Referenzen ein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
Es gelten die Regelungen gemäß Ziff. 40 der Rahmenvereinbarung.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Vertragsbedingungen werden die vertragsbezogenen Vorgaben des Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russlandsanktionen) in der jeweils geltenden Fassung reflektieren.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, übe … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung: § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...] § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) [...] § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...] § 168 Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. [...]
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Zu Beginn des Vergabeverfahrens (31.07.2024, 16:00 Uhr) wird eine digitale Informationsveranstaltung für interessierte Unternehmen durchgeführt. Die Einladung hierzu samt Teilnahmelink und ergänzender Informationen ist im Projektraum im Deutschen Vergabeportal (DTVP) hinterlegt. Eine Aufzeichnung de … ganz lesenZu Beginn des Vergabeverfahrens (31.07.2024, 16:00 Uhr) wird eine digitale Informationsveranstaltung für interessierte Unternehmen durchgeführt. Die Einladung hierzu samt Teilnahmelink und ergänzender Informationen ist im Projektraum im Deutschen Vergabeportal (DTVP) hinterlegt. Eine Aufzeichnung der digitalen Informationsveranstaltung wird Ihnen über das DTVP oder in anderer geeigneter Weise zur Verfügung gestellt. Gleiches gilt für mögliche Klarstellungen, die auf etwaige Fragen interessierter Unternehmen, die während unserer Webkonferenz gestellt werden, ergehen. Hierfür gelten die Ausführungen unter Ziff. 10 des Dokuments "Allgemeine Bewerbungsbedingungen für Vergabeverfahren im Anwendungsbereich der VgV", welches Teil der Vergabeunterlagen ist.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DHYHX5Z

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (162 Lose mit Angabe)
442.519 €Zuschlagswert im Median
261.330 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 57 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Auftragsänderung
  2. Auftragsänderung
  3. Vergabebekanntmachung
  4. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aa163049-55e5-4a3e-9eb7-17746ad20e95.