Übergabe- und Trafostation Ahrensburg
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen EK23-07veröffentlicht 17.12.2023LieferleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- Vertraulichkeitserklärung verlangtja
- Elektronische Auktionnein
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 34 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 34 Monaten
- Bindefrist endetvor 32 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung, Errichtung, Installation/Montage und Inbetriebnahme einer Mittelspannungs-Übergabeschaltanlage im Netzgebiet der Schleswig-Holstein Netz AG. Das geplante Auftragsvolumen für die Schaltanlage setzt sich aus den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Preispositionen zusammen. Die Energieversorgung der gesamten Ladeinfrastruktur erfolgt über die gegenständlich ausgeschriebene Übergabeschaltanlage. Der maximale Leistungsbedarf liegt bei 3 MW.
Beschreibung des Loses
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (kurz: VHH) ist Partner im Hamburger Verkehrsverbund und betreibt ca. 160 Linien mit ca. 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und über 700 Omnibussen an 13 Standorten in Hamburg und Schleswig-Holstein. Die Verkehrsbetriebe Hamburg Holstein GmbH beabsichtigt ab dem Jahr 2024 einen Teil ihres Busbetriebshofes in Ahrensburg mit Ladeinfrastruktur für batterieelektrische Omnibusse auszustatten. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung einer Energiezentrale als Übergabestation und zentrale Energieversorgung. Diese soll der Ladeinfrastruktur für Elektrobusse auf dem Betriebshof der VHH "Busbetriebshof Ahrensburg" dienen (kein Bestandteil dieses Vergabeverfahrens). Die Leistungen umfassen die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Übergabe- und Trafostation in Ahrensburg. Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 31200000Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Die Wertungspunkte für das Kriterium Preis in EUR, netto (gemäß Anlage A.18 Bewertungsmatrix) werden aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Der niedrigste Angebotspreis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 100 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignung17 von 17 angegeben
- Kriterium
- Im Zuge der Einführung der eForms muss jeder Bieter / jede Bietergemeinschaft Informationen über die nationale Identifikationsnummer (alternativ kann die USt-Identifikationsnummer oder die Registernummer angegeben werden), die Größe des Wirtschaftsteilnehmers und die Nationalität des Eigentümers bereit stellen. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung einzureichen. Es sind folgende unter Abschnitt 5.1.9)“Eignungskriterien“ dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, die unter die Art „Eignung zur … ganz lesenkürzer
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung einzureichen. Es sind folgende unter Abschnitt 5.1.9)“Eignungskriterien“ dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen, die unter die Art „Eignung zur Berufsausübung“ fallen, jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Weiter sind von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Unterlagen (a) Pflichtangaben des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß Anlage A.2 "Weitere Angaben zum Bieter" der Vergabeunterlagen, (b) Verschwiegenheitserklärung & Eigenerklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß Anlage A.6 "Verschwiegenheitserklärung" der Vergabeunterlagen, (c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Paragrafen § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG gemäß Anlage A.9 "Ausschlussgründe AEntG_SchwarzArbG_MiLoG" der Vergabeunterlagen, (d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 gemäß Anlage A.10 "Ausschlussgründe Verordnung EU 2022_576" der Vergabeunterlagen, (e) Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns entsprechend des Vergabegesetzes Hamburg gemäß Anlage A.11 "Mindestlohn HH" der Vergabeunterlagen. Die unter die Art „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und unter die Art „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.- Kriterium
(1.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 34 SektVO / § 36 VgV) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu … ganz lesenkürzer
(1.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unteraufträge, § 34 SektVO / § 36 VgV) gilt das Folgende: Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen sind mit der Abgabe des Angebots Art und Umfang des zu übertragenden Leistungsteils anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die anderen Unternehmen namentlich zu benennen. Für die mitzuteilenden Angaben ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" zu verwenden. Ferner muss der Bieter/die Bietergemeinschaft nachweisen, dass ihm/ihr zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A. 5) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist außerdem für jedes andere Unternehmen der Vordruck Anlage A.8 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. (2.) Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so gilt das Folgende: Im Falle der Eignungsleihe müssen die anderen Unternehmen mit der Abgabe des Angebotes benannt werden und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.4). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.5) zu verwenden. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungsund Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen der Vordruck Anlage A.8 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB einzureichen. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen- Kriterium
Werden gemäß Anlage A.4 Unterauftragnehmer bestimmt, so haben diese in Anlage A. 5 zu bestätigen, dass sie die in Anlage A.4 genannten Auftragsteile im Falle einer Auftragserteilung erbringen werden. Werden gemäß Anlage A.4 Eignungsleiher bestimmt, so haben diese in Anlage A.5 zu bestätigen, dass si … ganz lesenkürzer
Werden gemäß Anlage A.4 Unterauftragnehmer bestimmt, so haben diese in Anlage A. 5 zu bestätigen, dass sie die in Anlage A.4 genannten Auftragsteile im Falle einer Auftragserteilung erbringen werden. Werden gemäß Anlage A.4 Eignungsleiher bestimmt, so haben diese in Anlage A.5 zu bestätigen, dass sie die in Anlage A.4 genannten Kapazitäten im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung stellen werden. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.- Kriterium
- Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat sich der Verschwiegenheit und der Einhaltung des Datenschutzes zu verpflichten. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
- Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
- Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG , für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 S. 1 oder S. 2 SchwarzArbG und für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
- Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach EU-Verordnung 2022/576 nicht vorliegen. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
- Als Nachweis der Eignung zur Berufsausübung wird ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (oder alternativer Nachweis) gefordert, der zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate ist. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
- Als Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung über den Gesamt-Unternehmensumsatz, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre gefordert. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
- Als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung über die Personalstruktur unter Angabe der Gesamtanzahl der Mitarbeitenden sowie einer Aufschlüsselung nach Tätigkeitsgruppen/Qualifizierungsstufen gefordert. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
- Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass sie und ihre Unterauftragnehmer den in Deutschland unmittelbar für die Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten den Mindestlohn zahlen, wie im Hamburgischen Vergabegesetzt festgestellt. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft erklären, dass sie und ihre Unterauftragnehmer den in Deutschland unmittelbar für die Leistungserbringung eingesetzten Beschäftigten den Vergabemindestlohn zahlen, wie im Vergabegesetz Schleswig-Holstein festgestellt. Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Kriterium
- genannt
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinan … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, bankruptcy, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 18.01.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- verlangt: siehe gemäß Vertrag
Ausführung3 von 5 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Curslacker Neuer Deich 37, 21029 Hamburg
- Website
- vhhbus.de
- Kontakt
- vergabestelle@
vhhbus.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bdae3b9f-c38f-431b-b304-0b7ff4a5071d.