UC_DL_2026
Max Planck Information and Technology (MaxIT) · München, Bayern
Aktenzeichen 09-MaxIT-2026veröffentlicht 18.10.2026erstmals 09.10.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 € je Los
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
- Ort der Leistung
- München80687, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigtender24.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 61 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Konzepte50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 25 Tagen
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 16 Tagen
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 11 Tagenüber tender24.de
- Öffnung der Angebote 12:05 Uhrvor 11 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 59 TagenLaufzeit bis 31.12.2028
- Bindefrist endetin 4 Monaten4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Gegenstand der vorgesehenen Vergabe ist die Ausschreibung von Betriebs-, Support-, Projekt- und Fortschreibungsleistungen für zentrale Unified-Communication- und Kollaborations-plattformen. Hierzu zählen insbesondere für den Bereich Telefonie die bestehende zentrale Cisco-VoIP-Infrastruktur einschließlich ergänzender Kommunikationskomponenten (u. a. Vermittlungsstellenlösungen, DECT, Fax- und Alarmierungsdienste) sowie für den Bereich Video Conferencing (mit Telefonie- Funktionen) die zentrale Webex-Cloudplattform und künftig vorgesehene Microsoft Teams Lösung beziehungsweise Microsoft 365.
Der Vergabegegenstand unterteilt sich in 2 Lose. Im Folgenden werden die vertragsgegenständlichen Leistungen und zugehörigen Rahmenbedingungen für den Bereich Unified Communications für folgende Leistungsbereiche spezifiziert: Mit dem hier gegenständlichen EU-weiten Vergabeverfahren werden zwei Leistungserbringer ausgewählt, die für die unterschiedlichen Leistungsbereiche in Los 1 und Los 2 jeweils: - über fundiertes Hersteller- und Systemwissen verfügen und den Betrieb der jeweiligen Anwendungsinfrastruktur und -lösung insb. im Rahmen eines Second-Anwendersupports sicherstellen und - die Funktions- und Nutzungsmöglichkeiten der eingesetzten Umgebungen im Rahmen von notwendigen Requests for Change (technisch oder fachlich) und Projekten erhalten und weiterentwickeln. Für den Leistungsbereich Videoconferencing wird zusätzlich die Migration bzw. der Technologiewechsel von Webex zu Microsoft Teams fachlich und technisch unterstützt.
Die Leistungsbereiche sind ausgiebig in Abschnitt 1.5 für Los 1 und 1.6 für Los 2 beschrieben.
Für Los 1 - Dienstleistungen im Bereich VoIP wird ein geschätztes Auftragsvolumen von 2,154 Mio. € netto erwartet. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 2,585 Mio. € netto.
Für Los 2 - Dienstleistungen im Bereich Video Conferencing (mit Telefonie-Funktionen) wird ein geschätztes Auftragsvolumen von 1,981 Mio. € netto erwartet. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 2,377 Mio. € netto.
Gegenstand nach CPV
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Dienstleistungen im Bereich VoIP Gegenstand der vorgesehenen Vergabe ist die Ausschreibung von Betriebs-, Support-, Projekt- und Fortschreibungsleistungen für zentrale Unified-Communication- und Kollaborationsplattformen. Hierzu zählen insbesondere für den Bereich Telefonie die bestehende zentrale Cisco-VoIP-Infrastruktur einschließlich ergänzender Kommunikationskomponenten (u. a. Vermittlungsstellenlösungen, DECT, Fax- und Alarmierungsdienste) sowie für den Bereich Video Conferencing (mit Telefonie-Funktionen) die zentrale Webex-Cloudplattform und künftig vorgesehene Microsoft Teams Lösung beziehungsweise Microsoft 365. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeitskennzahl werden sowohl Angaben zu den Preisen als auch zu Leistungskriterien und zur fachlichen Qualifikation des eingesetzten Personals herangezogen, Näheres siehe Anlage E.1 | 2 Jahre | 1 € |
| 2 | Dienstleistungen im Bereich Video Conferencing (mit Telefonie-Funktionen) Gegenstand der vorgesehenen Vergabe ist die Ausschreibung von Betriebs-, Support-, Projekt- und Fortschreibungsleistungen für zentrale Unified-Communication- und Kollaborationsplattformen. Hierzu zählen insbesondere für den Bereich Telefonie die bestehende zentrale Cisco-VoIP-Infrastruktur einschließlich ergänzender Kommunikationskomponenten (u. a. Vermittlungsstellenlösungen, DECT, Fax- und Alarmierungsdienste) sowie für den Bereich Video Conferencing (mit Telefonie-Funktionen) die zentrale Webex-Cloudplattform und künftig vorgesehene Microsoft Teams Lösung beziehungsweise Microsoft 365. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeitskennzahl werden sowohl Angaben zu den Preisen als auch zu Leistungskriterien und zur fachlichen Qualifikation des eingesetzten Personals herangezogen, Näheres siehe Anlage E.1 | 2 Jahre | 1 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- KonzepteL
- Preis
- Einfache Richtwertmethode nach UfAB
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Zuschlagserteilung schließt sich ab Leistungsbeginn am 01.01.2027 eine ca. einmonatige Transitionsphase an, in welcher sich der Auftragnehmer auf die Hauptleistungserbringung vorbereiten muss (01.01.2027 - 01.02.2027). Die Transitionsphase zu Vertragsbeginn ist in Kapitel 3.1 der Leistungsbeschreibung beschrieben. Die Laufzeit des Vertrages beträgt ab Leistungsbeginn mindestens 24 Monate und höchstens 48 Monate.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- tender24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- 23.10.2026, 12:05 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Anlage A.1 Besondere Bedingung für die Auftragsausführung: Der Auftragnehmer ist bei der Wahl der Personen, die er zur Leistungserbringung einsetzt, frei. Das Weisungsrecht und Direktionsrecht bezüglich der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter verbleibt vollständig und ausschließlich … ganz lesenkürzer
Leistung: Anlage A.1 Besondere Bedingung für die Auftragsausführung: Der Auftragnehmer ist bei der Wahl der Personen, die er zur Leistungserbringung einsetzt, frei. Das Weisungsrecht und Direktionsrecht bezüglich der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter verbleibt vollständig und ausschließlich beim Auftragnehmer als deren Auftraggeber. Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Austraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen, s. Anlage A.1 Leistungsbeschreibung Kap. 1 - Russland-Sanktionen, s. Anlage D.1 (Eigenerklärungen) - Kommunikation mit dem Auftraggeber, s. Anlage D.1 (Eigenerklärungen)- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- KonzepteFachliche Qualifikation
- Preis
- Einfache Richtwertmethode nach UfAB
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 4.962.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- tender24.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- 23.10.2026, 12:05 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Anlage A.1 Besondere Bedingung für die Auftragsausführung: Der Auftragnehmer ist bei der Wahl der Personen, die er zur Leistungserbringung einsetzt, frei. Das Weisungsrecht und Direktionsrecht bezüglich der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter verbleibt vollständig und ausschließlich … ganz lesenkürzer
Leistung: Anlage A.1 Besondere Bedingung für die Auftragsausführung: Der Auftragnehmer ist bei der Wahl der Personen, die er zur Leistungserbringung einsetzt, frei. Das Weisungsrecht und Direktionsrecht bezüglich der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter verbleibt vollständig und ausschließlich beim Auftragnehmer als deren Auftraggeber. Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Austraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen, s. Anlage A.1 Leistungsbeschreibung Kap. 1 - Russland-Sanktionen, s. Anlage D.1 (Eigenerklärungen) - Kommunikation mit dem Auftraggeber, s. Anlage D.1 (Eigenerklärungen)- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Max Planck Information and Technology (MaxIT)
- Art
- Bildung
- Anschrift
- Landsberger Straße 346, 80687 München
- Website
- mpg.de
- Kontakt
- einkauf@
maxit.mpg.de
Bei uns erfasst
- Rahmenvereinbarung MPG Matrix42 202616.10.2026 · 2 Angebote
- PPB 202616.10.2026 · 1 Angebot
- MPG SUSE 2026-202904.10.2026 · 5 Angebote
- GitLab 202602.07.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- CGI Deutschland B.V. & Co. KG4 Zuschläge
- EY Consulting GmbH3 Zuschläge
- virtual7 GmbH3 Zuschläge
- Andersen Germany GmbH2 Zuschläge
- Telekom Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Vision Consulting GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 16.10.2026 auf 23.10.2026 verschoben
- Bekanntmachung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 16.10.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- PARROT - A risk assessment softwareTenneT TSO GmbHFrist 02.12.2026
- Entwicklung der BayernAtlas Freizeit-AppZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für SteuernFrist 01.12.2026
- DiBA DL 2027Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausFrist 11.11.2026
- Softwareentwicklung für das Projekt Landtagsverwaltung; LDBVZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für SteuernFrist 16.11.2026
- Managed Service E-AKTE 2027Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausFrist 26.11.2026
- KLM 2026Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausFrist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 66a5ff53-18d1-44c0-a577-3d401f39c64d.