TV-Inspektion, Kanalreinigung im arrondierten Stadtgebiet der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Los 2.3
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler · Bad Neuenahr-Ahrweiler, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen 423/25veröffentlicht 18.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bad Neuenahr-Ahrweiler53474, Landkreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 188 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (19 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 10 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 8 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beabsichtigt, TV-Untersuchung und Reinigung zu beauftragen. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das beigefügte Leistungsverzeichnis Bezug genommen. Als Mindestanforderung wird u.a. gefordert, dass Unternehmen eine der Maßnahme angemessene Zahl an Mitarbeitenden und Maschinen aufweist. Dabei muss zugesichert werden, dass mindestens zwei Kolonne (Arbeitstruppe) vorgesehen werden. Jede Kolonne (Arbeitstrupp) muss bestehen aus: - einem Reinigungsfahrzeug mit Zweimannbesatzung sowie - einem TV-Inspektionsfahrzeug mit Zweimannbesatzung Hierzu nehmen wir Bezug auf die definierten Mindestanforderungen unter dem Punkt Teilnahmebedingungen / Eignungskriterien. Die Leistungen werden in 3 Losen ausgeschrieben. Es ist möglich, für mehr als ein Los bzw. alle drei Lose Angebote abzugeben. Folgende Beschränkung ist aber dabei unbedingt zu berücksichtigen: Die benannten Arbeitstrupps dürfen nicht mehrfach in den Ausschreibungslosen Los 2.1, Los 2.2 und Los 2.3 eingesetzt oder angegeben werden. - Eine Doppelbenennung eines Arbeitstrupps in mehreren Losen ist unzulässig. - Das Nichtbenennen der geforderten Arbeitstrupps gilt ebenfalls als unzulässig. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Anforderungen, insbesondere - die doppelte Benennung von Arbeitstrupps oder - das fehlende oder unvollständige Benennen der Arbeitstrupps, führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Preis der Leistung
Eignung13 von 13 angegeben
- Anteil der Unterauftragsvergabe
- 1. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. 2. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bieter unter Umständen an Dritte vergeben will.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bieters Der Bewerber muss seine besondere Erfahrung mit Leistungen nachweisen, die dem ausgeschriebenen Auftrag entsprechend. Er hat hierzu mindestens drei vergleichbare Referenzen in den zurückliegenden drei Jahren einzureichen. Zur Erhöhung der Eignung kö … ganz lesenkürzer
Mindestanforderung an die Erfahrung des Bieters Der Bewerber muss seine besondere Erfahrung mit Leistungen nachweisen, die dem ausgeschriebenen Auftrag entsprechend. Er hat hierzu mindestens drei vergleichbare Referenzen in den zurückliegenden drei Jahren einzureichen. Zur Erhöhung der Eignung können weitere Referenzen eingereicht werden. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Eignungsbogen) genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und u … ganz lesenkürzer
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB). 2. Mindestanforderung an die Größe des Büros und des Projektteams: Das Unternehmen muss eine der Maßnahme angemessene Zahl an Mitarbeitenden und Maschinen aufweisen. Dabei muss zugesichert werden, dass mindestens zwei Kolonne (Arbeitstruppe) vorgesehen werden. Jede Kolonne (Arbeitstrupp) muss bestehen aus: - einem Reinigungsfahrzeug mit Zweimannbesatzung sowie - einem TV-Inspektionsfahrzeug mit Zweimannbesatzung Für die Angaben zu jeder Kolonne wird ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung gestellt, welche zum Bestandteil des Vertrags wird.- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bieters mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
- Spezifischer Jahresumsatz
- Erklärung über den Umsatz des Bieters für Planungsleistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mindestanforderung Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungs-summen für Personenschäden mindestens 3 Millionen EUR und zusätzlich für Sachschäden mindestens 1 Millionen EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen. Ausreichend … ganz lesenkürzer
Mindestanforderung Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungs-summen für Personenschäden mindestens 3 Millionen EUR und zusätzlich für Sachschäden mindestens 1 Millionen EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung der Versicherung nachzuweisen. Ausreichend ist eine Bescheinigung, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung steht. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 2. Erklärung des Bieters, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verord … ganz lesenkürzer
1. Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist. 2. Erklärung des Bieters, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.- Eintragung in das Handelsregister
- Ist der Bieter eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis Vorzulegen.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Die geforderten Gütezeichen "R" und "I" (inkl. entsprechender Nachweise) einzureichen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Das Büro/Unternehmen muss eine der Maßnahme angemessene Zahl an Mitarbeitenden und Maschinen aufweisen. Dabei muss zugesichert werden, dass mindestens eine Kolonne (Arbeitstruppe) für die Reinigung und eine Kolonne (Arbeitstruppe) für die TV-Untersuchung vorgesehen wird. Jede Kolonne (Arb … ganz lesenkürzer
Leistung: Das Büro/Unternehmen muss eine der Maßnahme angemessene Zahl an Mitarbeitenden und Maschinen aufweisen. Dabei muss zugesichert werden, dass mindestens eine Kolonne (Arbeitstruppe) für die Reinigung und eine Kolonne (Arbeitstruppe) für die TV-Untersuchung vorgesehen wird. Jede Kolonne (Arbeitstrupp) muss bestehen aus: - einem Reinigungsfahrzeug mit Zweimannbesatzung sowie - einem TV-Inspektionsfahrzeug mit Zweimannbesatzung- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingan … ganz lesenkürzer
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei folgender Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die benannten Arbeitstrupps dürfen nicht mehrfach in den Ausschreibungslosen Los 2.1, Los 2.2 und Los 2.3 eingesetzt oder angegeben werden. - Eine Doppelbenennung eines Arbeitstru … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die benannten Arbeitstrupps dürfen nicht mehrfach in den Ausschreibungslosen Los 2.1, Los 2.2 und Los 2.3 eingesetzt oder angegeben werden. - Eine Doppelbenennung eines Arbeitstrupps in mehreren Losen ist unzulässig. - Das Nichtbenennen der geforderten Arbeitstrupps gilt ebenfalls als unzulässig. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Anforderungen, insbesondere - die doppelte Benennung von Arbeitstrupps oder - das fehlende oder unvollständige Benennen der Arbeitstrupps, führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YK7MHTU# 1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahr … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YK7MHTU# 1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die Vergabeplattform geführt. Das bieterindividuelle Postfach auf der Vergabeplattform fungiert als "elektronischer Briefkasten" der Bieter und ist für den Zugang von Erklärungen, Nachforderungen pp. im Vergabeverfahren maßgeblich und verbindlich. 2. Der Versand der Informationsschreiben gemäß § 134 GWB und sonstiger Schriftverkehr, wie z.B. Nachforderungen, erfolgt ebenso über das Bieterpostfach der Vergabeplattform. 3. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft. 4. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Hauptstraße 116, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
- Website
- bad-neuenahr-ahrweiler.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Webeler Rechtsanwälte
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8a18602f-d753-4da1-a485-2edc04412173.