TUM Campus im Olympiapark (TUM CiO) - „Technisches Facility Management“ (TFM)
Freistaat Bayern, vertreten durch die Technische Universität München · München, Bayern
Aktenzeichen 0001veröffentlicht 20.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.01.2027 – 31.12.2031
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 62 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.01.2027 – 31.12.2031, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Qualität40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 48 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 55 TagenLaufzeit bis 31.12.2031
Beschreibung
Der Auftraggeber der ausgeschriebenen Leistungen „Technisches Facility Management“ (TFM) am TUM Campus im Olympiapark (TUM CiO) ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Technische Universität München (im Weitern: AG). Die Liegenschaft setzt sich aus den Bereichen Fakultäts- und Hallengebäude (Neubau), Präventionszentrum (Bestandgebäude), Beach- und Tennisanlage, Sport- und Außenanlagen zusammen. Die der Versorgung und dem Betrieb der Liegenschaft dienenden technischen Anlagen umfassen insbesondere: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen / Wärmeversorgungs- und Wärmeerzeugungsanlagen / Wärmeverteilnetze / Raumheizflächen / Lüftungsanlagen und Teilklimaanlagen / Kälteversorgungsanlagen und Kälteverteilnetze / Starkstromanlagen / Förderanlagen (4 im Fakultäts- und Hallengebäude, 1 im Präventionszentrum) / Eigenstromversorgungsanlagen und Niederspannungsschaltanlagen / PV-Anlage / Beleuchtungsanlagen / Blitzschutz- und Erdungsanlagen / Audiovisuelle Medien- und Antennenanlagen / Medienversorgungsanlagen, Medizin- und labortechnische Anlagen / Feuerlöschanlagen.
Der AG wird an den AN - soweit gesetzlich zulässig - aus seiner Betreiberverantwortung sämtliche Betreiber- und Verkehrssicherungspflichten für die Liegenschaft übertragen. Der AN schuldet nach Art und Umfang sämtliche erforderlichen und zweckmäßigen Leistungen, die für einen sicheren, funktionstüchtigen, nachhaltigen, wirtschaftlichen, störungsfreien und serviceorientierten Gebäudebetrieb der Liegenschaft sowie für die Verkehrssicherung erforderlich sind. Zusammenfassend ergeben sich die nachfolgenden Leistungsbestandteile für den AN: Betreiben mit einem CAFM-System durch den AN / Dokumentation und Berichtswesen / Implementierungsphase / Technisches Facility Management (Technische Betreuung) / Störungsmeldungs-, Service- und Leitzentrale / Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft / Gefährdungsbeurteilung / Technischer Betrieb / Betriebsführung, Inspektion Außenanlagen und bauliche Anlagen / Inspektion / Wartung / Umwelt- und Hygieneverantwortung / Instandsetzung / Prüfungen / Störungsmanagement / Begleitung, Steuerung, Koordination von Dritten / Gewährleistungsmanagement für den AG / Energie- u. Medienmonitoring / Wartung Dach und Fach / Betreuung der Medien- und Veranstaltungstechnik.
Die dem AN übertragenen Leistungen ergeben sich aus der Gesamtheit der Vergabeunterlagen.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 60Für die Angebotswertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ wird eine Punkteskala von 0,00 bis 60,00 Punkte festgelegt. Die Wertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ wird nach der in der Wertungsmatrix „Zuschlagskriterien“ beschriebenen Wertungsmethode vorgenommen. Gewertet werden die vom Bieter angebotenen Preise der nachstehenden Positionen: • „Implementierungsphase“ • „Technischen Facility Managements“ (TFM) • „Stundenverrechnungssätze" Der angebotene Preis für die „Implementierungsphase“ (Ziff.12.1 des Vertrages) wird der Wertung zu Grunde gelegt. Der angebotene Preis für die „Technischen Facility Managements“ (TFM) (Ziff.12.2 des Vertrages) wird über die Vertragslaufzeit von 5 Jahren aufsummiert. Die in Ziff. 3.3., Ziff. 3.4. und Ziff 3.5. des Angebots des Bieters angebotenen „Stundenverrechnungssätze“ werden jeweils mit einem fiktiven Ansatz von 100 Stunden multipliziert und zu einer Gesamtsumme aufsummiert. (Die Anfahrtspauschale in Ziff 3.6. des Angebots des Bieters bleibt unberücksichtigt). Der angebotene Preis für die „Implementierungsphase“ wird sodann mit dem aufsummierten Preis für die „Technischen Facility Managements“ (TFM) und mit der Gesamtsumme der aufsummierten „Stundenverrechnungssätze“ addiert und so der „Preis“ ermittelt. Die Höchstpunktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten „Preis“. Die dahinter liegenden Angebote werden mit der unten beschriebenen Berechnungsformel linear interpoliert. Der Wertung des Zuschlagskriteriums "Preis" liegt folgende Berechnungsmethode zu Grunde: 60 x (Preis des günstigsten wertungsfähigen Angebots / Preis des zu wertenden Angebots) = erzielte Punktzahl
- Qualität
- Gewichtung (Punkte, genau) 40Für die Wertung des Zuschlagskriteriums „Umsetzungskonzept zum „Technischen Facility Management“ (TFM)“ wird eine Punkteskala von 0,00 bis 40,00 Punkte festgelegt. Die Wertung des Zuschlagskriteriums „Umsetzungskonzept zum „Technischen Facility Management“ (TFM)“ wird nach der in der Wertungsmatrix „Zuschlagskriterien“ beschriebenen Wertungsmethode vorgenommen. Für die Wertung des Zuschlagskriteriums „Umsetzungskonzept zum „Technischen Facility Management“ (TFM)““ wird eine Punkteskala von 0,00 bis 40,00 Punkte festgelegt. Dabei werden nachfolgende Bestandteile des „Umsetzungskonzept zum „Technischen Facility Management“ (TFM)““ (Nummerierung entspricht der Wertungsmatrix Zuschlagskriterien (Anlage) berücksichtigt. Die Punkte verteilen sich auf die Bestandteile des Zuschlagskriteriums „Umsetzungskonzept zum „Technischen Facility Management“ (TFM)““ wie folgt: Kat. Zuschlagskriterium Punkte II.1. Implementierungsphase 8 II.2. Personal 10 II.3. Systembeschreibung CAFM-System 3 II.4. Störungsmanagement/Reaktionszeiten 5 II.5. Nachunternehmereinsatz 3 II.6. Kommunikation und Dokumentation 3 II.7. Betreiberverantwortung 5 II.8. Qualitätsmanagement 3 Summe 40 Die in den einzelnen Bestandteilen des „Umsetzungskonzept zum „Technischen Facility Management“ (TFM)““ erzielten Punkte werden addiert und ergeben sodann die Punktzahl für das Zuschlagskriterium „Umsetzungskonzept zum „Technischen Facility Management“ (TFM)“.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2031
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- Verlängerungsoption um 5 Jahre
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- ?keine Angabe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekam … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Interessensbekundung gerügt hat. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Piepenbrock Facility Management GmbH & Co. KG, München | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Arcisstraße 21, 80333 München
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 10.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0644f057-a15f-4fc6-867a-a899b122dd54.