Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler, Teilmaßnahme: TWA
Talsperrenverband Nonnweiler · Nonnweiler, Saarland
Aktenzeichen 08022veröffentlicht 23.08.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 13,8 Mio. €
- Laufzeit
- 28 Monate
- 15.02.2027 – 30.06.2029
- Leistungsart
- Bauleistungen
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Saarland.
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Alle Ausschreibungen: Elektroinstallation in Saarland (3 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- 13,8 Mio. €
- Laufzeit
- 28 Monate15.02.2027 – 30.06.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Nonnweiler66620, Landkreis St. Wendel, Saarland
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
- Elektronische Auktionnein
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Preis70 %
- Projektumsetzung20 %
- Qualifikation, Erfahrung und Zusammensetzung des Projektteams10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 46 Tagen
- Heute
- Vertragsbeginnin 3 MonatenLaufzeit bis 30.06.2029
Beschreibung
Der Talsperrenverband Nonnweiler plant die Errichtung der Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Die Vergabeeinheit VE05 umfasst die Leistungen der zugehörigen Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen für die Maschinentechnik+ Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Der Inhalt der vorliegenden Ausschreibung (Vergabeeinheit 05) besteht im Wesentlichen aus der Technischen Ausrüstung der Trinkwasseraufbereitungsanlage mit einer Aufbereitungskapazität von max. 800m³/h. Die Aufbereitung ist mittels Ultrafiltrationsmembranen, nachfolgender Kalksteinfiltration und UV-Desinfektion vorgesehen. Die Schlammbehandlung erfolgt mittels Lamellenseparator und Bandfilter. Im Einzelnen können die Leistungen dem Leistungsverzeichnis (Anlage A0), den Unterlagen unter Anlage B sowie den Planunterlagen unter Anlage C entnommen werden. Die Leistungen für die Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik werden gemäß § 13 Abs. 1 SektVO im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (2-stufiges Verfahren) ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren gliedert sich in mehrere Stufen. Interessierte Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften beteiligen sich zunächst an einem Teilnahmewettbewerb, indem sie ihren Teilnahmeantrag mit den darin genannten ergänzenden Unterlagen und Nachweisen einreichen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, für welche nach Prüfung der Teilnahmeanträge keine Ausschlussgründe vorliegen und welche alle Eignungsanforderungen erfüllen, erreichen die zweite Verfahrensstufe. Sie werden zu gegebener Zeit zur Abgabe ihres Erstangebotes aufgefordert und zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Wichtig: Angebote sind erst in der zweiten Verfahrensstufe nach gesonderter Aufforderung einzureichen. Näheres zum Verfahrensablauf in den einzelnen Verfahrensstufen ist den Abschnitten 5 und 6 der Infobroschüre zu entnehmen. Für die Ausführung der Leistung gelten folgende Fristen: Teilinbetriebnahme mit 400 m3/h Trinkwasserlieferung: 28.02.2029 Fertigstellung der Anlage mit der vollen Aufbereitungsmenge von 800 m3/h: 30.06.2029 Angaben zu Ausführungs- und Zwischenfristen sowie zu Vertragsstrafen sind dem Vertragsentwurf (Anlage A26) zu entnehmen. Alle Informationen zu dem Vergabeverfahren und eine Übersicht über sämtliche Ausschreibungsunterlagen können der Infobroschüre entnommen werden.
Beschreibung des Loses
Der Talsperrenverband Nonnweiler plant die Errichtung der Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Die Vergabeeinheit VE05 umfasst die Leistungen der zugehörigen Maschinentechnik + Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind sämtliche Leistungen für die Maschinentechnik+ Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler. Der Inhalt der vorliegenden Ausschreibung (Vergabeeinheit 05) besteht im Wesentlichen aus der Technischen Ausrüstung der Trinkwasseraufbereitungsanlage mit einer Aufbereitungskapazität von max. 800m³/h. Die Aufbereitung ist mittels Ultrafiltrationsmembranen, nachfolgender Kalksteinfiltration und UV-Desinfektion vorgesehen. Die Schlammbehandlung erfolgt mittels Lamellenseparator und Bandfilter. Verweis auf Ziff. 2.1 Bekanntmachung
Gegenstand nach CPV
- 45252126Bau von TrinkwasseraufbereitungsanlagenHauptgegenstand
- 45311200Elektroinstallationsarbeiten
- 45315100Elektrotechnikinstallation
- 45315500Mittelspannungsarbeiten
- 45315600Niederspannungsarbeiten
- 45315700Installation von Schaltanlagen
- 45317100Elektroinstallationsarbeiten für Pumpanlagen
- 45317300Elektroinstallationsarbeiten für Stromverteilungsanlagen
- 45351000Maschinentechnische Installationsarbeiten
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Zuschlagskriterien in der 2. Verfahrensstufe (Angebot und Verhandlung) Das Angebot mit dem niedrigsten Netto-Gesamtpreis erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einem höheren Netto-Gesamtpreis erhält einen prozentualen Punktabzug, welcher dem Prozentwert entspricht, um den der Netto-Gesamtangebotspreis über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis liegt. Liegt der Netto-Gesamtpreis eines Angebotes beispielsweise 12,50 % über dem niedrigsten Netto-Gesamtangebotspreis, so erhält der Bieter (100% - 12,50%) x 10 = 8,75 Punkte. Die erreichte Punktzahl ("vergebene Punkte") wird auf zwei Nachkommastellen gerundet, die erreichte gewichtete Punktzahl ("erzielte Punktzahl") wird auf 1 Nachkommastelle gerundet.
- Qualität
- ProjektumsetzungZuschlagskriterien in der 2. Verfahrensstufe (Angebot und Verhandlung): Die Projektumsetzung erfordert unter Berücksichtigung der vorgegebenen Randbedingungen (u.a. einzuhaltende Fristen, beengte Raumverhältnisse, begrenzte Ableitungsmöglichkeiten bei der in mehreren Teilabschnitten umzusetzenden Anlageninbetriebnahme) besonders hohe Ansprüche an die fachliche Kompetenz, die Bauvorbereitung (Werkplanung, Vorfertigung) und die Bauablaufplanung. Der Bieter/die Bietergemeinschaft stellt ein Konzept zur fachlichen und organisatorischen Umsetzung der vertraglich geschuldeten Leistungen im Hinblick auf die Erreichung der Projektziele hinsichtlich Qualitäten, Kosten und Terminen, dar und erläutert dieses. Die Darstellung hat in Form eines Konzeptes oder einer Präsentation im Umfang von nicht mehr als 5 DIN A4-Seiten bzw. (und/oder) 10 Präsentationsfolien zu erfolgen. Hierbei soll der Bieter insbesondere auf die folgenden Punkte eingehen: Bauablaufplanung, Inbetriebnahmekonzept, Probebetrieb (u.a. Betriebsoptimierung, Verfügbarkeit bei Fehlermeldungen während der Inbetriebnahme oder des Probebetriebs), Qualitätssicherung (u.a. Ultrafiltration erste und zweite Stufe, Dosiertechnik, Entsäuerung und Entmanganung, Fertigung und Montage der Rohrleitungen), Koordination des Anlagenbaus mit der E-Technik und Automatisierung, Schnittstellenkoordination mit der bauherrenseitigen Bautechnik, Überwachung Termine (u.a. Vorfertigung, Bestelltermine) und Kosten, Struktur der Projektdokumentation, Betriebs- und Wartungsanleitung. Außerdem legt der Bieter/die Bietergemeinschaft einen terminlichen Projektablaufplan vor. Auf Ziff. 2.1, Anlage 21 wird verwiesen.
- Qualität
- Qualifikation, Erfahrung und Zusammensetzung des ProjektteamsZuschlagskriterien in der 2. Verfahrensstufe (Angebot und Verhandlung): Darstellung der Qualifikation, Erfahrung und Zusammensetzung des für die Durchführung der Leistung vorgesehenen Projektteams, einschließlich des eingesetzten Nachunternehmerpersonals, soweit dieses unmittelbar mit der Leistungserbringung betraut ist. Die Darstellung hat in Form eines Konzeptes oder einer Präsentation im Umfang von nicht mehr als 5 DIN A4-Seiten bzw. (und/oder) 10 Präsentationsfolien zu erfolgen. Das Konzept / die Präsentation muss ein aussagefähiges Organigramm beinhalten. Bewertet werden insbesondere: einschlägige Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten, fachliche Qualifikation, z.B. Ausbildung (Zeugnisse), Zertifikate, Erfahrung im Umgang mit spezifischen Anforderungen des Auftrags, sinnvolle Zusammensetzung und Aufgabenverteilung im Team, Vertretungsregelungen und personelle Redundanzen, verpflichtend zugesagte Präsenz des Leitungspersonals auf der Baustelle. Bestandteil des Konzepts / der Präsentation hat auch eine Darstellung der vorgesehenen personellen Besetzung der Baustelle (Leitungspersonal und gewerbliches Personal) insgesamt - gegebenenfalls in zeitlicher Staffelung - zu sein. Berufserfahrung und Qualifikation sind für die folgenden Personen sowie ihre jeweilige Vertretung darzulegen: Gesamtprojektleiter/-in*, Bauleiter/-in Maschinentechnik*, Bauleiter/-in Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik*, Gesamtverantwotliche(r) Inbetriebnahme*, Verantwortlicher für die Anlagenprogrammierung / Automatisierung Eine Person kann bei entsprechender Eignung Mehrfachfunktionen übernehmen. *verpflichtende Teilnahme am Verhandlungsgespräch Es wird auf die Ziff. 2.2, Anlage 21 verwiesen.
Eignung7 von 7 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Für den Bewerber, für weitere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und für Nachunternehmen wird ein Nachweis zu einer Eintragung im Handelsregister oder einem vergleichbaren Register verlangt, welcher nicht älter als 6 Monate sein darf.
- Finanzkennzahlen
- Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) Erklärung einer Bank mit Bestätigung der Kundenverbindung, Angaben zur Kontoführung sowie Beurteilung der finanziellen Verhältnisse als Fremdnachweis (nicht älter als 3 Monate), jeweils für Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmen mit Eignungsleihe.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) Erklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe (mindestens 2 Millionen € je Schadensfall für Personen- und Sachschäden plus 5.000.000 € je Schadensfall f … ganz lesenkürzer
Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) Erklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe (mindestens 2 Millionen € je Schadensfall für Personen- und Sachschäden plus 5.000.000 € je Schadensfall für Vermögensschäden, wobei die Deckungssummen pro Versicherungsjahr 2-fach maximiert zur Verfügung stehen; bei einer aktuell niedrigeren Höhe kann auch eine Bescheinigung der Versicherung vorgelegt werden, in der bestätigt wird, dass bei einer Beauftragung die Versicherungssumme auf die vorgegebene Mindesthöhe angepasst wird / werden kann). Im Falle einer Bewerbergemeinschaften muss die gesamtschuldnerische Haftung in einer Arbeitsgemeinschaft von der Deckung umfasst sein.- Durchschnittlicher Jahresumsatz
Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) Der durchschnittliche Jahresumsatz für die Jahre 2023, 2024, 2025 mit vergleichbaren Leistungen der Maschinentechnik für Wasseraufbereitungsanlagen muss für den Leistungserbri … ganz lesenkürzer
Mindestanforderung an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) Der durchschnittliche Jahresumsatz für die Jahre 2023, 2024, 2025 mit vergleichbaren Leistungen der Maschinentechnik für Wasseraufbereitungsanlagen muss für den Leistungserbringer der Maschinentechnik mindestens 6.000.0000,00 € brutto betragen. Der durchschnittliche Jahresumsatz für die Jahre 2023, 2024, 2025 mit vergleichbaren Leistungen der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für Wasseraufbereitungsanlagen muss für den Leistungserbringer der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik mindestens 2.000.000,00 € brutto betragen. Der Auftraggeber behält sich vor, für die jeweils mit vergleichbaren Leistungen angegebenen Jahresumsätze die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters vorlegen zu lassen.- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Mindestanforderung an die Referenzen in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) Generelle Festlegungen: a) Das/die Referenzprojekt(e) muss/müssen jeweils für den Leistungserbringer der entsprechenden Teilleistungen im hier gegenständlichen Projekt vorliegen. Auf § 47 SektVO wird hingewiesen. I … ganz lesenkürzer
Mindestanforderung an die Referenzen in der 1. Verfahrensstufe (Teilnahmewettbewerb) Generelle Festlegungen: a) Das/die Referenzprojekt(e) muss/müssen jeweils für den Leistungserbringer der entsprechenden Teilleistungen im hier gegenständlichen Projekt vorliegen. Auf § 47 SektVO wird hingewiesen. Ist beim gegenständlichen Projekt beispielsweise die Erbringung der Teilleistung „Maschinentechnik“ und/oder die Teilleistung „Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik“ durch einen Nachunternehmer (Eignungsleihe) oder durch ein weiteres Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgesehen, so muss die Eignung konkret für den jeweiligen Leistungserbringer im Projekt TWA Eiweiler nachgewiesen werden, indem das/die Referenzprojekt(e) – wie im Weiteren definiert – vom Leistungserbringer vorliegt/vorliegen. b) Sollte ein vom jeweiligen Leistungserbringer im Projekt TWA Eiweiler vorgelegtes Referenzprojekt die Anforderungen mehrerer der nachfolgend geforderten Referenzprojekte erfüllen, ist eine Mehrfachbenennung zulässig. c) Bei den Referenznachweisen muss es sich grundsätzlich um Leistungen handeln, die der jeweilige Leistungserbringer für das hier gegenständliche Projekt selbst erbracht hat. Einem Bewerber, einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und/oder einem Nachunternehmen mit Eignungsleihe können Referenzen eines Vorgängerunternehmens zugerechnet werden, sofern eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzprojekte zuständig waren, und den Mitarbeitenden in dem neu gegründeten Unternehmen besteht. Wesentliche Führungskräfte und Mitarbeitende, die an den Referenzprojekten des Vorgängerunternehmens mitgewirkt hatten, müssen nachweislich nach wie vor für den jetzt benannten Leistungserbringer tätig sein. 1) Mindestens 1 Referenzprojekt zur Maschinentechnik für die Wasseraufbereitung Bei dem Projekt muss es sich um den Neubau, die Erweiterung oder die Ertüchtigung der Maschinentechnik einer Wasseraufbereitungsanlage handeln. Die Baukosten der Maschinentechnik müssen mindestens 3.500.000,00 € brutto betragen. Die Inbetriebnahme muss im Zeitraum zwischen dem 01.07.2016 und dem 01.09.2026 erfolgreich stattgefunden haben. 2) Mindestens 1 Referenzprojekt zur Maschinentechnik für die Trinkwasseraufbereitung mit Ultrafiltration oder Mikrofiltration Bei dem Projekt muss es sich um den Neubau, die Erweiterung oder die Ertüchtigung der Maschinentechnik einer Trinkwasseraufbereitungsanlage mit Ultrafiltration oder Mikrofiltration handeln. Die über die Ultrafiltration oder Mikrofiltration aufbereitete Filtratmenge muss hierbei mindestens 100 m³/h betragen. Die Inbetriebnahme muss im Zeitraum zwischen dem 01.07.2016 und dem 01.09.2026 erfolgreich stattgefunden haben. 3) Mindestens 1 Referenzprojekt zur Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik für die Wasseraufbereitung Bei dem Projekt muss es sich um den Neubau, die Erweiterung oder die Ertüchtigung der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik einer Wasseraufbereitungsanlage handeln. Die Baukosten der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik müssen mindestens 1.000.000,00 € brutto betragen. Die Inbetriebnahme muss im Zeitraum zwischen dem 01.07.2016 und dem 01.09.2026 erfolgreich stattgefunden haben. Sofern nicht die geforderte Zahl der Referenzen vorliegt und jeweils sämtliche Mindestanforderungen an diese erfüllt werden, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Referenzen, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht gewertet.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.02.2027
- Vertragsende
- 30.06.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
verlangt: 1. Vertragserfüllungssicherheit Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss eine unwiderrufliche, unbefristete, selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft einer Bank, Sparkasse oder eines anerkannten Kreditversicherers mit Sitz oder Niederla … ganz lesenkürzer
verlangt: 1. Vertragserfüllungssicherheit Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss eine unwiderrufliche, unbefristete, selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft einer Bank, Sparkasse oder eines anerkannten Kreditversicherers mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, zur Absicherung aller sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Vertragserfüllung einschließlich der Ansprüche des Auftraggebers aus Schadensersatz, Erstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen und aus Vertragsstrafe in Höhe von 5 Prozent der Bruttoauftragssumme. Der Bürge verzichtet auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Vorausklage nach §§ 770 I, 771 BGB sowie auf das Recht zur Hinterlegung. Der Bürge verzichtet darüber hinaus auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 II BGB, wobei der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nicht für den Fall gilt, dass die Gegenforderung des Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Ansprüche aus der Bürgschaft dürfen nicht vor den gesicherten Ansprüchen verjähren. Soweit der Auftragnehmer die Vertragserfüllungsbürgschaft nicht innerhalb der vereinbarten Frist leistet, ist der Auftraggeber berechtigt, die Abschlagszahlungen um jeweils höchstens zehn Prozent zu kürzen, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist. Der Auftraggeber reicht die Vertragserfüllungsbürgschaft grundsätzlich nach der Abnahme und Zug um Zug gegen Rückstellung der Sicherheit für Mängelansprüche gemäß § 14 Nr. 2 dieses Vertrags zurück. Sofern der Auftraggeber spätestens mit der Abnahme zu Recht Mängel gerügt und/oder sich sonstige Ansprüche gleich welcher Art, insbesondere Schadenersatzansprüche und Ansprüche auf Zahlung von Vertragsstrafe) vorbehalten hat, ist er berechtigt, bis zu deren Erfüllung die Rückgabe bzw. Enthaftung der Bürgschaft in Höhe der (bei Einschaltung eines anderen Auftragnehmers absehbaren) Mangelbeseitigungskosten und/oder des Werts der daneben geltend gemachten Ansprüche, zuzüglich einer Pauschale von 10 % des je einfachen Werts für Nebenforderungen wie Zinsen, Kosten der Rechtsverfolgung und usw. zu verweigern. Klargestellt wird, dass es dem Auftraggeber verwehrt ist, wegen derselben Ansprüche einerseits die Vertragserfüllungsbürgschaft nicht zu enthaften und andererseits gegen einen einbehaltenen Werklohn(-restbetrag) Einwendungen zu erheben und Ihnen nicht auszuzahlen (Verbot der Doppelsicherung). Im Übrigen gilt § 17 VOB/B. Der Auftragnehmer hat insbesondere das Recht, eine Sicherheit durch eine andere zu ersetzen. 2. Sicherheit für Mängelansprüche Der Auftragnehmer hat nach der Abnahme mit Vorlage der Schlussrechnung gemäß Nr. 1 eine Bürgschaft einer Bank, Sparkasse oder eines anerkannten Kreditversicherers mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union i.H.v. 5 % der Schlussrechnungssumme in ihrer aufgrund der Prüfung richtigen Höhe zu übergeben. Die Bürgschaft erstreckt sich auf die Erfüllung von Mängelansprüchen, sämtliche Freistellungs- und Regressansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer und die Erstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen. Der Bürge verzichtet auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Vorausklage nach §§ 770 I, 771 BGB sowie auf das Recht zur Hinterlegung. Der Bürge verzichtet darüber hinaus auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nach § 770 II BGB, wobei der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit nicht für den Fall gilt, dass die Gegenforderung des Auftragnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Ansprüche aus der Bürgschaft dürfen nicht vor den gesicherten Ansprüchen verjähren. Soweit der Auftragnehmer die Bürgschaft für Mängelansprüche nicht innerhalb der vereinbarten Frist leistet, ist der Auftraggeber berechtigt, die Schlusszahlung um den Betrag der zu stellenden Bürgschaft zu kürzen und einzubehalten. Im Übrigen gilt § 17 VOB/B. Der Auftragnehmer hat insbesondere das Recht, eine Sicherheit durch eine andere zu …
Ausführung5 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Anforderungen an das Projektteam
- Vertraulichkeit
- keine Erklärung verlangt
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie, 66115 Saarbrücken
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von … ganz lesenkürzer
Vorgaben und Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß §160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Verfahrensstufe 1 – Teilnahmewettbewerb Eine unbeschränkte Zahl von Bewerbern wird zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Das Preisangebot ist nicht mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, sondern erst nach gesonderter Aufforderung in der zweiten Verfahrensstufe. Während der Verfahrensstufe 1 (Te … ganz lesenkürzer
Verfahrensstufe 1 – Teilnahmewettbewerb Eine unbeschränkte Zahl von Bewerbern wird zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert. Das Preisangebot ist nicht mit dem Teilnahmeantrag abzugeben, sondern erst nach gesonderter Aufforderung in der zweiten Verfahrensstufe. Während der Verfahrensstufe 1 (Teilnahmewettbewerb) sind Fragen der Bewerber ausschließlich über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Bewerbungsschluss einzureichen. Die Beantwortung der Bewerberfragen durch die Vergabestelle erfolgt vollelektronisch über die Vergabeplattform. Bewerber reichen den vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Teilnahmeantrag mit allen darin geforderten Belegen, Nachweisen und Anlagen fristgerecht elektronisch ein. Die Unterlagen, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind, können der Anlage „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb - EU“ (Anlage A2) sowie den Hinweisen im Teilnahmeantrag (Anlage A1) selbst entnommen werden. Die Ausschlusskriterien für den Teilnahmeantrag können der Checkliste für die Prüfung der Teilnahmeanträge (Anlage A4) entnommen werden. Der Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen, wenn die Kriterien unter Ziff. 2.1.6. und 5.1.9 Eignungskriterien der Bekanntmachung nicht erfüllt sind. Präqualifikation: Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmen können sich für den Nachweis ihrer Eignung auf eine bestehende Präqualifikation berufen. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die im PQ-Verzeichnis für die dort erfassten Leistungsbereiche hinterlegten Referenzen alle Anforderungen des hier in Rede stehenden Vergabeverfahrens in Gänze erfüllen. Wenn dies nicht der Fall ist, die Referenzen somit also unzureichend sind, ist eine Nachforderung von Referenzen für die von der Präqualifikation erfassten Leistungsbereiche nicht möglich. Dies führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Für von der Präqualifikation nicht erfasste Leistungsbereiche, welche jedoch Gegenstand des hier zu vergebenden Auftrags sind, ist von dem jeweiligen Leistungserbringer Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ (Anlage A5) vollständig und fehlerfrei auszufüllen und in unterzeichneter Form vorzulegen. Erfüllen die weiteren im PQ-Register hinterlegten Angaben und Nachweise die Mindestanforderungen des hier in Rede stehenden Vergabeverfahrens nicht in Gänze, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, wenn das jeweilige Unternehmen nicht weitere Erklärungen, Nachweise und Angaben vorlegt, welche allen Mindestanforderungen gerecht werden. Bewerbergemeinschaft: Eine Bewerbergemeinschaft hat die Aufgabenteilung plausibel darzulegen sowie die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen (Bewerbergemeinschaft FB 1314, Anlage A6). Außerdem sind der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft sowie die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Sämtliche Belege, Nachweise und Anlagen zum Teilnahmeantrag sind jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft formgerecht vorzulegen. Nachunternehmer, Eignungsleihe: Die Leistungsteile, die durch ein Nachunternehmen erbracht werden sollen, sowie die Nachunternehmen sind zu benennen. Zu beachten sind die Hinweise zu den Formblättern 233, 235, 236 im Teilnahmeantrag (Anlage A7- A9). Die jeweils von den Nachunternehmen ohne Eignungsleihe und den Nachunternehmen mit Eignungsleihe vorzulegenden Eigenerklärungen und Nachweise sind im Teilnahmeantrag (Anlage A1) im Einzelnen genannt. Nachunternehmen, welche von mehr als einem Bewerber/einer Bewerbergemeinschaft eingebunden werden, verpflichten sich zur Geheimhaltung (Anlage A12). Gemäß § 47 SektVO kann ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung ste …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- An der Talsperre, 66620 Nonnweiler
- Kontakt
- info@
talsperre-nonnweiler.de
Bei uns erfasst
- Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler - Teilmaßnahme: Zuleitung zur Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA), 3. BA (Waldbereich)30.08.2026 · 7 Angebote
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Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2026): Trinkwasseraufbereitungsanlage (TWA) Eiweiler, Teilmaßnahme: TWA
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 14.08.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Saarland. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Saarland (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bard & Beckmann GmbH4 Zuschläge
- BVT Bellmann GmbH3 Zuschläge
- Bautra Baugesellschaft mbH3 Zuschläge
- Friedrich, M. GmbH3 Zuschläge
- Gerüstbau Braunbach & Bernhardt3 Zuschläge
- LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Jahresvertragsarbeiten TeWeMa 2027-2028Gemeinde MandelbachtalFrist 20.11.2026
- Sanierung Saar Radweg Mettlach-SHB & Baustraße TabenLandesbetrieb für StraßenbauFrist 11.11.2026
- Bearbeitung der Freianlagen sowie Beleuchtungsarbeiten in verschiedenen Maßnahmenbereichen an der Kreuzung Lothringerstraße/Rieffstraße/Zur Stadthalle, 66663 MerzigKreisstadt MerzigFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4d49e4cd-5a3a-4be9-95ba-a26b08c1262f.