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Transport und Verwertung von Abfällen (Restabfall inkl. hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und Restsperrabfall)

Stadtwerke Baden-Baden · Baden-Baden, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024/177veröffentlicht 17.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 780 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Baden-Württemberg (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.01.2025 – 31.12.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Baden-Baden76530, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadtverwaltung Baden-Baden
    vor 26 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 26 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    Stadt Baden-Baden, Fachgebiet Vergabe, Zimmer 100-104, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden Eine persönliche Teilnahme der Bieter und Ihrer Bevollmächtigten an der Angebotsöffnung sind nicht zugelassen. Es findet eine 100% elektronische Angebotsöffnung statt.
    vor 26 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 22 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zu Abholung, Transport und Verwertung der folgenden Abfallarten: - Restabfall inkl. hausmüllähnliche Gewerbeabfälle (Siedlungsabfall) und Restsperrabfall Gesamtmenge bzw. Umfang des Auftrags, Gesamtmenge ca. 11.000 Mg pro Jahr, davon - Restabfall (Siedlungsabfall) und hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle: ca. 70 % (7.700 Mg) pro Jahr sowie Reste aus der Sortierung von Sperrmüll: ca. 30 % (3.300 Mg) pro Jahr

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Zur Ermittlung des wertungsrelevanten Angebotspreises wird der Preis für die Übernahme und den Transport der Abfallfraktionen mit dem jeweiligen Mengengerüst und der Vertragslaufzeit in Jahren (ohne Verlängerungsoption) sowie der MwSt. (19,00 %) multipliziert.100 %
Preis
Zur Ermittlung des wertungsrelevanten Angebotspreises wird der Preis für die Übernahme und den Transport der Abfallfraktionen mit dem jeweiligen Mengengerüst und der Vertragslaufzeit in Jahren (ohne Verlängerungsoption) sowie der MwSt. (19,00 %) multipliziert.Angebotspreis 100%

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der … ganz lesen(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Bereits mit dem Angebot sind einzureichen: die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4), (5), (6), (7), (16) und (17) (4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck „Verpflichtungserklärung Mindestlohn“). (5). Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. (6) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB. (7) Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (8) Im Falle einer geplanten Verbringung von Abfällen oder Teilmengen der zu verwertenden Abfälle ins EU-Ausland hat der Bieter zwingend mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen: - Aktueller Nachweis des Notifizierenden (sofern dieser nicht Bieter ist) über die Eintragung im Berufs- oder Han- delsregister (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). - Aktueller Nachweis des Notifizierenden (auch wenn dies der Bieter ist) aus dem Bundeszentralregister dafür, dass die Kenntnis gemäß § 123 GWB für die Personen, welche mit der Notifizierung betraut werden sollen, unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen. Wenn eine Bescheinigung nicht ausgestellt wird oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann dies durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde oder einem Notar ersetzt werden. (9) Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, bezogen auf die ausgeschriebene Leistung. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen. (10) Nachweis über die Anlagenzulassung der für die Leistungserbringung genutzten Anlagen, der den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat, gemäß der einschlägigen rechtlichen Regelungen oder gleichwertiger Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, für die voraussichtliche Auftragsdauer und die voraussichtlichen Auftragsmenge (z. B. Genehmigungsbescheid). Bei Nutzung einer Anlage außerhalb des Landes Baden-Württemberg ist zusätzlich nachzuweisen, dass die oberste Abfallrechtsbehörde des Landes Baden-Württemberg einer entsprechenden Nutzung zustimmt. (11) Eigenerklärung des Bieters bzgl. „der im Preisblatt benannte Verwertungsanlage ist eine Annahmeverpflichtung einzureichen“ (entsprechend. Nr. 3.1.12 im Leistungsverzeichnis Seite 10). (12) Eigenerklärung des Bieters bzgl. „Angabe der zur Verfügung gestellten Annahmekapazitäten (Abfallmenge in Mg pro Jahr)“ (entsprechend. Nr. 3.1.12 im Leistungsverzeichnis Seite 10). (13) Eigenerklärung des Bieters bzgl. „Angabe des Auftrags („Ver …
Kriterium
(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der … ganz lesen(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Bereits mit dem Angebot sind einzureichen: die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4), (5), (6), (7), (16) und (17) (4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck „Verpflichtungserklärung Mindestlohn“). (5). Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. (6) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB. (7) Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (8) Im Falle einer geplanten Verbringung von Abfällen oder Teilmengen der zu verwertenden Abfälle ins EU-Ausland hat der Bieter zwingend mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen: - Aktueller Nachweis des Notifizierenden (sofern dieser nicht Bieter ist) über die Eintragung im Berufs- oder Han- delsregister (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). - Aktueller Nachweis des Notifizierenden (auch wenn dies der Bieter ist) aus dem Bundeszentralregister dafür, dass die Kenntnis gemäß § 123 GWB für die Personen, welche mit der Notifizierung betraut werden sollen, unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen. Wenn eine Bescheinigung nicht ausgestellt wird oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann dies durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde oder einem Notar ersetzt werden. (9) Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, bezogen auf die ausgeschriebene Leistung. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen. (10) Nachweis über die Anlagenzulassung der für die Leistungserbringung genutzten Anlagen, der den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat, gemäß der einschlägigen rechtlichen Regelungen oder gleichwertiger Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, für die voraussichtliche Auftragsdauer und die voraussichtlichen Auftragsmenge (z. B. Genehmigungsbescheid). Bei Nutzung einer Anlage außerhalb des Landes Baden-Württemberg ist zusätzlich nachzuweisen, dass die oberste Abfallrechtsbehörde des Landes Baden-Württemberg einer entsprechenden Nutzung zustimmt. (11) Eigenerklärung des Bieters bzgl. „der im Preisblatt benannte Verwertungsanlage ist eine Annahmeverpflichtung einzureichen“ (entsprechend. Nr. 3.1.12 im Leistungsverzeichnis Seite 10). (12) Eigenerklärung des Bieters bzgl. „Angabe der zur Verfügung gestellten Annahmekapazitäten (Abfallmenge in Mg pro Jahr)“ (entsprechend. Nr. 3.1.12 im Leistungsverzeichnis Seite 10). (13) Eigenerklärung des Bieters bzgl. „Angabe des Auftrags („Ver …
Kriterium
(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der … ganz lesen(1) Nachweise und Erklärungen zur Eignung entsprechend KEV-Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre, Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte/Führungskräfte der letzten drei Jahre, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, Angabe zur Zuverlässigkeit, Wettbewerbsregister, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft). (2) Bei vorgesehenem Einsatz eines Unterauftragnehmers ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Unterauftragsnehmerleistung zu benennen (KEV-Vordruck „Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“). Bereits mit dem Angebot sind einzureichen: die Namen der Unterauftragnehmer, die Nachweise zur Eignung des Unterauftragnehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters). (3) Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (KEV-Vordruck „Erklärung der Bietergemeinschaft“). Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt „Nachweisliste“ ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird, wie insbesondere die nachfolgenden Ziffern (4), (5), (6), (7), (16) und (17) (4) Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (KEV-Vordruck „Verpflichtungserklärung Mindestlohn“). (5). Eigenerklärung 5. Sanktionspaket EU. (6) Eigenerklärung zur §§ 123 + 124 GWB. (7) Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (8) Im Falle einer geplanten Verbringung von Abfällen oder Teilmengen der zu verwertenden Abfälle ins EU-Ausland hat der Bieter zwingend mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen: - Aktueller Nachweis des Notifizierenden (sofern dieser nicht Bieter ist) über die Eintragung im Berufs- oder Han- delsregister (Eignungskriterium: Verlässlichkeit). - Aktueller Nachweis des Notifizierenden (auch wenn dies der Bieter ist) aus dem Bundeszentralregister dafür, dass die Kenntnis gemäß § 123 GWB für die Personen, welche mit der Notifizierung betraut werden sollen, unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen. Wenn eine Bescheinigung nicht ausgestellt wird oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann dies durch eine eidesstattliche Erklärung oder eine förmliche Erklärung vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde oder einem Notar ersetzt werden. (9) Aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist, bezogen auf die ausgeschriebene Leistung. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen. (10) Nachweis über die Anlagenzulassung der für die Leistungserbringung genutzten Anlagen, der den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat, gemäß der einschlägigen rechtlichen Regelungen oder gleichwertiger Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, für die voraussichtliche Auftragsdauer und die voraussichtlichen Auftragsmenge (z. B. Genehmigungsbescheid). Bei Nutzung einer Anlage außerhalb des Landes Baden-Württemberg ist zusätzlich nachzuweisen, dass die oberste Abfallrechtsbehörde des Landes Baden-Württemberg einer entsprechenden Nutzung zustimmt. (11) Eigenerklärung des Bieters bzgl. „der im Preisblatt benannte Verwertungsanlage ist eine Annahmeverpflichtung einzureichen“ (entsprechend. Nr. 3.1.12 im Leistungsverzeichnis Seite 10). (12) Eigenerklärung des Bieters bzgl. „Angabe der zur Verfügung gestellten Annahmekapazitäten (Abfallmenge in Mg pro Jahr)“ (entsprechend. Nr. 3.1.12 im Leistungsverzeichnis Seite 10). (13) Eigenerklärung des Bieters bzgl. „Angabe des Auftrags („Ver …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2028
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Auftraggeber ist berechtigt, zweimal die Laufzeit des Vertrags um jeweils ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber ein halbes Jahr vor Vertragsende, also spätestens - bis zum 30.06.2028, für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2029 bzw. - bis zum 30.06.2029, für eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2030 beauftragt werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
18.09.2024, 23:59 Uhr. Stadt Baden-Baden, Fachgebiet Vergabe, Zimmer 100-104, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden Eine persönliche Teilnahme der Bieter und Ihrer Bevollmächtigten an der Angebotsöffnung sind nicht zugelassen. Es findet eine 100% elektronische Angebotsöffnung statt.. Ende der Zuschlags- und Bindefrist: 15.11.2024
Sicherheiten
verlangt: - Es ist eine Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von 3,0 % der Auftragssumme brutto zu leisten. Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Union zugelassenes und anerkanntes Kred … ganz lesenverlangt: - Es ist eine Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung in Höhe von 3,0 % der Auftragssumme brutto zu leisten. Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Union zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt KFB Sicherheit 1 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau- oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht v … ganz lesenHinweis zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 100 76137 Karlsruhe Für die Überprüfung, ob öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Waren,- Bau- oder Dienstleistungen gegen das dabei einzuhaltende Vergaberecht verstoßen haben, können bei den sogenannten europaweiten Vergaben die Vergabekammern angerufen werden. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, die ein unmittelbares Interesse am Auftrag haben und geltend machen, durch Vergabeverstöße in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Die Unternehmen erhalten damit die Möglichkeit, ihre subjektiven Rechte in einem eigens dafür geschaffenen Rechtsweg geltend zu machen. Die Vergabekammern können bei Vorliegen von Rechtsverletzungen Maßnahmen anordnen, bis hin zur Aufhebung von Vergabeverfahren, um diese Rechtsverletzungen zu beseitigen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)# Eine Aufteilung der Gesamtleistung der Verwertung des Restabfalls, hausmüllähnlichen Gewerbeabfall und Restsperrabfall in Lose ist angesichts der geringen Gesamtmenge nicht geboten. Angesichts des Gesamtumfangs der Leistung kann auch d … ganz lesen#Besonders geeignet für: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)# Eine Aufteilung der Gesamtleistung der Verwertung des Restabfalls, hausmüllähnlichen Gewerbeabfall und Restsperrabfall in Lose ist angesichts der geringen Gesamtmenge nicht geboten. Angesichts des Gesamtumfangs der Leistung kann auch die Gesamtleistung von einem mittelständischen Unternehmen aus der Entsorgungsbranche aus einer Hand erbracht werden. Dies bestätigen auch frühere Vergabeverfahren des Auftraggebers, bei denen sich stets auch mittelständische Unternehmen beworben haben.
Hinweis
Besondere Hinweise: - Die Kommunikation hat in deutscher Sprache über die Vergabeplattform Subreport zu erfolgen. - Fragen sind bis spätestens 06.09.2024, 12:00 Uhr zu stellen. - Der Fragen- und Antwortkatalog wird letztmalig am 11.09.2024 veröffentlicht. Datenschutzhinweise: 1. Verantwortliche … ganz lesenBesondere Hinweise: - Die Kommunikation hat in deutscher Sprache über die Vergabeplattform Subreport zu erfolgen. - Fragen sind bis spätestens 06.09.2024, 12:00 Uhr zu stellen. - Der Fragen- und Antwortkatalog wird letztmalig am 11.09.2024 veröffentlicht. Datenschutzhinweise: 1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung: Stadt Baden-Baden Fachgebiet Vergabe Marktplatz 2 76530 Baden-Baden E-Mail: vergabe@baden-baden.de 2. Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Stadt Baden-Baden Behördlicher Datenschutzbeauftragter Briegelackerstraße 8 76532 Baden-Baden E-Mail: datenschutz@baden-baden.de 3. Übermittlung in ein Drittland: Eine Übermittlung in ein Drittland ist nicht beabsichtigt. 4. Dauer der Datenspeicherung: Soweit erforderlich verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer des Vergabeverfahrens und im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. 5. Ihre Rechte: Sie – als betroffene Person – können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder die Löschung (Art. 17 DSGVO) Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO) sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten (Art. 20 DSGVO) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit. Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI BW) , Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711/ 615541 -0, https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ 6. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- und Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken. Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B und lit. C DSGVO erhoben. 7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit dies erforderlich ist – weitergegeben an - das Bundeskartellamt wegen der Einsicht in das Wettbewerbsregister; - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen; - beauftragte externe Dienstleister (z.B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.); - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen; - die Fachämter zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags; - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

258vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (268 Lose mit Angabe)
495.950 €Zuschlagswert im Median
330.875 € – 937.705 €mittlere Hälfte, 39 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 18.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a6e8ee36-5384-4a64-83bc-1b0c6bd3255c.