Transport und Entsorgung von Sonderabfällen
SWE Stadtwirtschaft GmbH · Erfurt, Thüringen
Aktenzeichen Vergabenummer SW004-2024veröffentlicht 28.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2027
- Hauptleistung
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen
- CPV 90520000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Thüringen.
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Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Thüringen (3 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 79 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 25 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 23:59 Uhrvor 25 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Die SWE Stadtwirtschaft GmbH ist ein Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe und wurde von der Landeshauptstadt Erfurt beauftragt, Sonderabfälle, die im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Erfurt von den privaten Haushaltungen und im Kleingewerbe anfallen, einzusammeln und zu entsorgen. Abfallerzeuger ist somit die Landeshauptstadt Erfurt. Die SWE Stadtwirtschaft GmbH schreibt, im Rahmen der Leistungserbringung für die Stadt Erfurt (ÖrE), die Leistung „Transport und Entsorgung von Sonderabfällen“ aus. Bleiakkus sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Die ausgeschriebene Dienstleistung muss in Übereinstimmung mit den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und bestehenden behördlichen Genehmigungen und Vorgaben erfolgen. Belange des Arbeitsschutzes sind zu beachten. Die Leistungen des Auftragnehmers beinhalten somit alle Arbeiten, die zur fachgerechten und gesetzeskonformen Erbringung der Dienstleistung "Transport und Entsorgung von Sonderabfällen" erforderlich sind.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente einzureichen: - Nachweis Eintragung in das Berufsregister, - Auszug aus dem Handelsregister (bzw. Handwerksrolle).
- Kriterium
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente einzureichen: - Nachweis der Eignung mit Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" (Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.) … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente einzureichen: - Nachweis der Eignung mit Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" (Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.) Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. - Formblatt 235 über „Kapazitäten von Nachunternehmern“, - Eigenerklärung über das Bestehen einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, - Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen.- Kriterium
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente einzureichen: - Nachweis der allgemeinen Eignung per Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" (Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese … ganz lesenkürzer
Mit dem Angebot sind folgende Nachweise, Erklärungen und Dokumente einzureichen: - Nachweis der allgemeinen Eignung per Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen" (Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben.) Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die folgenden Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorzulegen: - Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, - Eigenerklärung über ausgeführte Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, - Eigenerklärung über erforderlichen, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung stehenden Beschäftigten, - Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation, - Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, - Eigenerklärung zur Zahlung von Steuert, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, - Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, - Erklärung Mindestlohn, - Eigenerklärung Russland, - Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Weiterhin sind folgende Nachweise und Angaben mit dem Angebot einzureichen: - Beschreibung der Transport- und Entsorgungswege pro Abfallart, - Angaben und Nachweise zu den vorgesehenen Anlagen für die „Entsorgung von Schadstoffen", - Benennung der vorgesehenen Anlage bzw. Anlagen zur Entsorgung von Schadstoffen. Insbesondere sind Angaben zu Zwischenlagern, Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen zu machen, - Nachweis der Eignung der Anlage bzw. Anlagen zur Entsorgung von Schadstoffen (vorgesehene Zwischenlager, Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlagen) mit folgenden Angaben zu jeder angegebenen Anlage: Nachweis der Betriebsgenehmigung, Nachweis der für die Entsorgung zugelassenen Abfallarten, Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder Nachweise gleichwertiger Art (Entsorgungsnachweise) für die Entsorgung von Schadstoffen, - Erklärung zur Schulung des Fahrzeugführers oder der Fahrzeugführer gemäß der einschlägigen Gefahrgutvorschriften (GGVSEB/ ADR) beispielsweise durch Vorlage der gültigen ADR-Bescheinigung des Fahrzeugführers oder gleichwertiger Art. Der AN versichert, dass die Fahrzeugführer über die entsprechenden Nachweise verfügen und diese bei der Erbringung der Leistung stets mit sich führen. Die Kontrolle der Nachweise erfolgt bei jeder Abholung durch den AG. - Der AN erklärt, dass er zur Erbringung der Leistungen Personal einsetzt (auch für die Transportleistungen), welches sicher die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. - Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes) nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) - Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte) sowie eines festen Ansprechpartners, - Kurzdarstellung des Entsorgungskonzeptes hinsichtlich der Leistungserbringung in Verbindung mit den geforderten Nachweisen, - Auszug aus der Genehmigung der Verwertungsanlage(n). Die beizubringenden Nachweise/Bescheinigungen dürfen, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. Das EfbV Zertifikat kann im Gegensatz dazu auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, muss jedoch zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag einmal um zwei weitere Jahre zu verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 26.09.2024, 23:59 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse abrufbar. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse abrufbar. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer 5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebotes sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt
- Website
- stadtwerke-erfurt.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Thüringen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Thüringen (3 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- REMONDIS GmbH & Co. KG2 Zuschläge
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b640c1d2-a72d-4fe3-a359-a79feb6af565.