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Frist unbekanntEU-weitIT und Software

Transparenzbekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB für die Reinvestition der Hardware des Einsatzleitsystems (ELS)

Stadt Dessau-Roßlau · Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen Vorinformation Reinvestition ELSveröffentlicht 09.07.2026Lieferleistungen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
84 Monate
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dessau-Roßlau06844, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Beauftragung ist die Reinvestition des Einsatzleitsystems COBRA für die Leitstelle der Berufsfeuerwehr Dessau-Roßlau. Ziel der Maßnahme ist die nachhaltige Sicherstellung des Leitstellenbetriebs durch die Migration auf die aktuelle Systemgeneration einschließlich der Aktualisierung der Software, der Übernahme bestehender Konfigurationen, Datenbestände und Schnittstellen sowie des Abschlusses eines Softwarepflege- und Supportvertrages.

Der Leistungsumfang umfasst neben der Bereitstellung der aktuellen COBRA-Softwareversion sämtliche hierfür erforderlichen Migrations-, Installations-, Integrations- und Validierungsleistungen. Im Zuge der Softwaremigration ist zudem die Anpassung der zugrunde liegenden Systemplattform erforderlich, um die technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen der aktuellen Softwaregeneration dauerhaft erfüllen zu können. Die hierfür notwendigen Infrastrukturmaßnahmen dienen ausschließlich der Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebs der Software und sind untrennbarer Bestandteil der Reinvestition.

Die Entscheidung für eine direkte Auftragsvergabe gründet sich auf zwingende technische Gründe. Das Einsatzleitsystem COBRA bildet mit seinen proprietären Datenbanken, Datenmodellen, Konfigurationsständen sowie den zahlreichen Schnittstellen zu Alarmierungs-, Kommunikations- und Einsatzmanagementsystemen eine herstellerspezifische Gesamtlösung. Die Migration auf die aktuelle Systemgeneration setzt den Einsatz exklusiver Herstellerwerkzeuge sowie tiefgehender Kenntnisse der internen Systemarchitektur voraus. Nur der Hersteller verfügt über die notwendigen Verfahren zur konsistenten Überführung der bestehenden Systemkonfigurationen und Einsatzdaten sowie zur Validierung der vollständigen Funktionsfähigkeit aller angeschlossenen Subsysteme.

Ein Wechsel auf ein Fremdsystem oder die Durchführung der Migration durch Dritte würde erhebliche Risiken für die Integrität der einsatzkritischen Daten, die Kompatibilität der Schnittstellen sowie die Verfügbarkeit des Leitstellenbetriebs begründen. Die Leitstelle ist auf einen durchgängigen und hochverfügbaren Betrieb angewiesen. Ausfälle oder Funktionseinschränkungen während der Migration sind auszuschließen. Die Beauftragung des Herstellers stellt daher die einzige Möglichkeit dar, die Kontinuität des Einsatzleitsystems, die Betriebssicherheit sowie die vollständige Funktionalität der Leitstelle sicherzustellen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
84 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rech … ganz lesenWettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Aus zwingenden technischen Gründen kann für die benötigte Leistung kein Wettbewerb hergestellt werden, da ausschließlich nur ein besteimmter Auftragnehmer, wie beschrieben, über die erforderlichen spezifischen technischen Eigenschaften, Systemkompatibilität und Schnittstellen verfügt. Zur Absicherung des Vertragsschlusses wird eine Exante-Transparenzbekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 GWB veröffentlicht, die den Auftraggeber vor einer späteren Unwirksamkeit des Vertrages schützt, sofern innerhalb von 10 Kalendertagen kein Nachprüfungsantrag gestellt wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

40vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (41 Lose mit Angabe)
396.658 €Zuschlagswert im Median
218.932 € – 483.365 €mittlere Hälfte, 20 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c99d5488-d509-4f5e-a8f8-4711acf03f8d.