Transaktionsberatung und Erstellung von Verkehrswertgutachten
AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 18032veröffentlicht 03.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 4,89 Mio. €
- Summe der Lose
- Laufzeit
- 24 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Hauptleistung
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- CPV 79000000
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Planung und schlüsselfertige Errichtung Neubau Prismaschule als TotalunternehmerleistungStadt Langenfeld Rhld. - ZVS · LangenfeldFrist 19.11.2026
- Neubau der Sporthalle Benzstraße - Objektplanung Gebäude und InnenräumeStadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen · BielefeldFrist 16.11.2026
- 221 MWG Neubau Turnhalle Abzw. Maria-Wächtler-Gymnasium: GeneralplanerleistungenGVE Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH · EssenFrist 26.11.2026
- Fachplanung Neugestaltung Dauerausstellung BBMK (Förderkennzeichen EFRE-20300163)Besucher-Bergwerk und Museum Kleinenbremen gGmbH über Kreis Minden-Lübbecke · MindenFrist 09.11.2026
Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (346 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 6 Wochen · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 4,89 Mio. € Summe der Lose
- Laufzeit
- 24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hagen58079, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (198 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Leistungskonzept für die Vermarktung15 %
- Leistungskonzept für die Markterkundung und Anmietung15 %
- Leistungskonzept Gesamtkoordination10 %
- Bewertung Projektbeteiligte10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Auftraggeberin befindet sich in einem Umstrukturierungsprozess hinsichtlich ihres Immobilienportfolios. Das neue Immobilien-Zielbild sieht eine Reduzierung des Flächenbedarfs vor. Nicht mehr benötigte und nicht zielbildgerechte Eigenimmobilien sollen verkauft werden. Dazu sucht die Auftraggeberin im Rahmen dieser Ausschreibung eine Transaktionsberatung (Los 1), die den Transaktionsprozess von der Entwicklung einer Transaktionsstruktur (eine Bestandsanalyse liegt bereits vor) über den Verkaufsprozess bis hin zum Vertragsabschluss koordiniert und betreut. Gleichzeitig soll der Markt für Gewerbeimmobilien an festgelegten Standorten nach bedarfsgerechten Flächen für die Anmietung von Einzelhandels- und Büroflächen durch den Auftragnehmer sondiert werden. Ziel ist es, wirtschaftliche und effiziente Flächen anzumieten. Darüber hinaus ist es Aufgabe des Auftragnehmers im Zusammenwirken mit der Auftraggeberin die Gesamtkoordination der Änderungsprozesse (z. B. Immobilienverkäufe, Anmietungen) zu übernehmen, ausgenommen sind davon z.B. Umzugsdienstleistungen.
Im Rahmen der Vermarktung von Bestandsimmobilien ist eine Verkehrswertermittlung von 48 Eigentumsobjekten durch öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter*innen vorzunehmen (Los 2). Alternativ kann das Gutachten auch von zertifizierten Sachverständigen erstellt und von öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter/-innen bestätigt werden.
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Transaktionsberatung Los1: Es wird ein Dienstleister gesucht, der den Verkaufsprozess von Eigentumsimmobilien bis hin zum Vertragsabschluss koordiniert und betreut. Der Dienstleister soll darüber hinaus den Markt hinsichtlich Anmietung von neuen Gewerbeimmobilien sondieren, mit dem Ziel neue Flächen anzumieten. Darüber hinaus übernimmt er die Gesamtkoordination der Änderungsprozesse. | 24 Monate | 4.579.000 € |
| 2 | Erstellung von Verkehrswertgutachten Es wird ein Dienstleister gesucht, der 48 Verkehrswertgutachten für die Eigentumsimmobilien der Auftraggeberin erstellt. | 24 Monate | 312.500 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Leistungskonzept für die Vermarktung
- Qualität
- Leistungskonzept für die Markterkundung und Anmietung
- Qualität
- Leistungskonzept Gesamtkoordination
- Qualität
- Bewertung Projektbeteiligte
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Vertragsbeginn ist der 15.01.2025. Die Vertragslaufzeit beschränkt sich auf 2 Jahre mit der Option um eine einmalige Verlängerung um zwei Jahre (2 + 2 Jahre). Anschließend verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die Verlängerungsoption obliegt allein der Auftraggeberin. Auftr … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Vertragsbeginn ist der 15.01.2025. Die Vertragslaufzeit beschränkt sich auf 2 Jahre mit der Option um eine einmalige Verlängerung um zwei Jahre (2 + 2 Jahre). Anschließend verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die Verlängerungsoption obliegt allein der Auftraggeberin. Auftragnehmerseitig kann frühestens nach 4 Jahren Vertragslaufzeit gekün-digt werden, auftraggeberseitig bereits nach 2 Jahren Vertragslaufzeit. Es gilt die im Vertrag festgeschriebene Kündigungsfrist von 9 Monaten (s. Anlage 1a, Ziffer 10.4).- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühes … ganz lesenkürzer
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYTDUXK1JC (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYTDUXK1JC (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen -Datenschutzbestimmungen (II) Eignungsnachweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Los 2
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 24 Monate
- Verlängerung
bis zu 1-mal: Vertragsbeginn ist der 15.01.2025. Die Vertragslaufzeit beschränkt sich auf 2 Jahre mit der Option um einer einmaligen Verlängerung um zwei Jahre (2 + 2 Jahre). Die Verlängerungsoption obliegt allein der Auftraggeberin. Auftragnehmerseitig besteht keine Kündigungsoption. Auftraggeberse … ganz lesenkürzer
bis zu 1-mal: Vertragsbeginn ist der 15.01.2025. Die Vertragslaufzeit beschränkt sich auf 2 Jahre mit der Option um einer einmaligen Verlängerung um zwei Jahre (2 + 2 Jahre). Die Verlängerungsoption obliegt allein der Auftraggeberin. Auftragnehmerseitig besteht keine Kündigungsoption. Auftraggeberseitig kann der Vertrag bereits nach 2 Jahren Vertragslaufzeit gekündigt werden. Es gilt die im Vertrag festgeschriebene Kündigungsfrist von 9 Monaten. Der Vertrag endet spätestens am 14.01.2029 (s. Anlage 1b, Ziffer 10.4).- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühes … ganz lesenkürzer
134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYTDUXK1JC (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYTDUXK1JC (I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen: - Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest -Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen -Datenschutzbestimmungen (II) Eignungsnachweise: (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen). (III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Eschborn/Frankfurt (Main | 3 |
| 2 | reVex Immobilienbewertung GmbH, Leipzig | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 58079, 58079 Hagen
- Website
- aok.de
- Kontakt
- vergabestelle@
nw.aok.de
Bei uns erfasst
- Rahmenvereinbarung über Bewegungstrainings zur Sturzprävention für pflegebedürftige Menschen24.09.2026 · 1 Angebot
- Rahmenvereinbarung zur Außen- und Vegetationspflege an diversen Standorten23.09.2026 · 11 Angebote
- Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung für verschiedene Standorte17.09.2026 · 4 Angebote
- Winterdienst an verschiedenen Standorten in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein15.09.2026
Mehr von AOK NordWest - Die Gesundheitskasse.
- Belieferung der radiologisch tätigen Vertragsärzte in den Bereichen der KV Westfalen-Lippe und der KV Nordrhein mit Kontrastmitteln - Fachlos AAOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · HagenFrist 19.11.2026
Alle 1 offenen Ausschreibungen von AOK NordWest - Die Gesundheitskasse., dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (346 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bewa Security GmbH4 Zuschläge
- All Service Sicherheitsdienste GmbH3 Zuschläge
- as mediendesign Inh. Andrea Sindermann e.K.3 Zuschläge
- BearingPoint GmbH2 Zuschläge
- Bietergemeinschaft CP/COMPARTNER + SRP Consulting AG2 Zuschläge
- Dornbach GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 03.12.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bd9d5419-1c41-49d3-999e-682a7b3a316a.