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Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen LOT-0001 2025-34veröffentlicht 22.11.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 331 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22089, Hamburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Die Wertung der Angebote erfolgt durch Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis- Verhältnis (Z), die nach folgender Formel aus der Gesamtpreiskennzahl (P) und den Leis-tungspunkten (L) ermittelt wird: Z = L / P.50 %
  • Die Wertung der Angebote erfolgt durch Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis- Verhältnis (Z), die nach folgender Formel aus der Gesamtpreiskennzahl (P) und den Leis-tungspunkten (L) ermittelt wird: Z = L / P.50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Mit Artikel 1 Nr. 4 der zweiten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung – BKV vom 18. Dezember 1992 wurden Gefährdungen „durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung“ mit der Aufnahme der Berufskrankheit Nr. 2108 generell als mögliche Ursache einer band-scheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule anerkannt. Seit 1994 bietet die BGW das BGW Rückenkolleg an. Die Inhalte und die Effizienz des Rückenkollegs wurden kontinuierlich evaluiert, optimiert und für neue Versichertengruppen angepasst. Beim BGW-Rückenkolleg handelt es sich um ein nachhaltiges und individuelles Programm zur Sekundären Individualprävention - SIP berufsbedingter Wirbelsäulenerkrankungen. Zurzeit findet das Programm an zwei Standorten statt: im BG Klinikum Hamburg und im BGW-Rückenkolleg im Charlottencenter in Halle (Saale). In Kooperation mit den BG Klini-ken wird dieses Angebot seit 1994 von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Zielgruppe dieser Maßnahme sind Pflegekräfte mit LWS-Beschwerden in Kliniken und in der stationären und ambulanten Kranken- und Altenpflege, die ihre gefährdende Tätigkeit laufend ausüben aber auch Versicherte aus anderen Berufsfeldern.

Nach der Eröffnung des ersten eigenen Standorts des BGW-Rückenkollegs im Charlotten-center in Halle im Herbst 2021 beabsichtigt die Auftraggeberin, im organisatorischen Verantwortungsbereich am Standort Hamburg ebenfalls eine eigene feste Einrichtung für das Rückenkolleg zu schaffen und mit den erforderlichen Geräten und Softwareprodukten aus-zustatten. Im Zuge dessen werden auch die Geräte für den Standort Halle neu ausgeschrieben, da die bisherige Ausschreibungsfrist endet.

Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.

Beschreibung des Loses

Mit Artikel 1 Nr. 4 der zweiten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung – BKV vom 18. Dezember 1992 wurden Gefährdungen „durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung“ mit der Aufnahme der Berufskrankheit Nr. 2108 generell als mögliche Ursache einer band-scheibenbedingten Erkrankung der Lendenwirbelsäule anerkannt. Seit 1994 bietet die BGW das BGW Rückenkolleg an. Die Inhalte und die Effizienz des Rückenkollegs wurden kontinuierlich evaluiert, optimiert und für neue Versichertengruppen angepasst. Beim BGW-Rückenkolleg handelt es sich um ein nachhaltiges und individuelles Programm zur Sekundären Individualprävention - SIP berufsbedingter Wirbelsäulenerkrankungen. Zurzeit findet das Programm an zwei Standorten statt: im BG Klinikum Hamburg und im BGW-Rückenkolleg im Charlottencenter in Halle (Saale). In Kooperation mit den BG Klini-ken wird dieses Angebot seit 1994 von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Zielgruppe dieser Maßnahme sind Pflegekräfte mit LWS-Beschwerden in Kliniken und in der stationären und ambulanten Kranken- und Altenpflege, die ihre gefährdende Tätigkeit lau-fend ausüben aber auch Versicherte aus anderen Berufsfeldern.

Nach der Eröffnung des ersten eigenen Standorts des BGW-Rückenkollegs im Charlottencenter in Halle im Herbst 2021 beabsichtigt die Auftraggeberin, im organisatorischen Verantwortungsbereich am Standort Hamburg ebenfalls eine eigene feste Einrichtung für das Rückenkolleg zu schaffen und mit den erforderlichen Geräten und Softwareprodukten auszustatten. Im Zuge dessen werden auch die Geräte für den Standort Halle neu ausgeschrieben.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Die Wertung der Angebote erfolgt durch Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis- Verhältnis (Z), die nach folgender Formel aus der Gesamtpreiskennzahl (P) und den Leis-tungspunkten (L) ermittelt wird: Z = L / P.50 %
Die Wertung der Angebote erfolgt durch Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis- Verhältnis (Z), die nach folgender Formel aus der Gesamtpreiskennzahl (P) und den Leis-tungspunkten (L) ermittelt wird: Z = L / P.50 %
Preis
Die Wertung der Angebote erfolgt durch Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis- Verhältnis (Z), die nach folgender Formel aus der Gesamtpreiskennzahl (P) und den Leis-tungspunkten (L) ermittelt wird: Z = L / P.Die für die Bewertung des Angebots zu berücksichtigende Preiskennzahl P enthält alle von der Auftraggeberin an den/die Auftragnehmende/n zu entrichtenden Entgeltanteile über die Vertragslaufzeit. Dazu zieht die Auftraggeberin den im Preisblatt ermittelten Wertungspreis heran.
Qualität
Die Wertung der Angebote erfolgt durch Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis- Verhältnis (Z), die nach folgender Formel aus der Gesamtpreiskennzahl (P) und den Leis-tungspunkten (L) ermittelt wird: Z = L / P.Zur Gewichtung der einzelnen B-Kriterien und ihrer Bewertung wird auf die Bewertungs-matrix (Datei: Bewertungsmatrix) verwiesen. Das Prinzip der Bewertung erfolgt überschlägig wie nachfolgend dargestellt. Für jedes einzelne Kriterium kann der Erwartungshorizont (Zielerfüllungsgrad) und die Gewichtung aus der Bewertungsmatrix entnommen werden.

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammer … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 330 (Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

10vergebene Aufträge
0Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hamburg (11 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.12.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b7b4ba6a-7c8d-4e9d-83a9-16d2d90953ff.