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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Tragwerksplanung des Neubaus Endinger Graben, Abschnitt 1 – 4

Stadt Endingen am Kaiserstuhl · Endingen am Kaiserstuhl, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 24-124veröffentlicht 16.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
45 Monate01.10.2027 – 01.07.2031
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

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  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
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  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
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Fristen und TermineStand 07.11.2026

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  5. Vertragsbeginn
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    in 11 Monaten

Beschreibung

Die Erlebachverdolung und der Endinger Graben im Stadtkern von Endingen verfügen im Hochwasserfall nicht über ausreichende Abflusskapazitäten. Der Endinger Graben dient neben den Zuflüssen aus Schambach und Erlebach auch als Vorflut für die Siedlungsentwässerung. Im Rahmen einer Voruntersuchung wurden erhebliche wasserwirtschaftliche und gewässerökologische Defizite festgestellt. Zur Erreichung der Planungsziele ist ein mehrstufiges Ausbaukonzept vorgesehen, dessen wesentlicher Bestandteil der Neubau und Ausbau des Endinger Grabens in den Abschnitten 1 bis 4 ist. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde hierfür durch Zink Ingenieure im Auftrag der Stadt Endingen erstellt. Das vorliegende Vergabeverfahren umfasst die Tragwerksplanung für diese Maßnahme.

Beschreibung des Loses

Die Erlebachverdolung sowie der Endinger Graben im Stadtkernbereich von Endingen weisen keine ausreichende Abflussleistungsfähigkeit im Hochwasserfall auf. Der Endinger Graben verläuft als ausgebautes, in Teilabschnitten verdoltes, Gewässer durch den Kernstadtbereich von Endingen und mündet am nordwestlichen Stadtrandbereich in das RB Bergheimer Weg. Neben den Zuflüssen aus den beiden Fließgewässern Schambach und Erlebach dient der Endinger Graben auch als Vorflut für die Siedlungsentwässerung. Im Stadtbereich existieren eine Vielzahl von Einleitungen aus den im Misch- und bereichsweise im Trennsystem entwässerten, bebauten Bereichen. Der Endinger Graben weist gravierende wasserwirtschaftliche und gewässerökologische Defizite auf, die im Rahmen einer gesamtheitlichen Voruntersuchung dokumentiert werden konnten. Um die definierten Planungsziele zu erreichen, ist die Realisierung eines umfangreichen mehrstufigen Ausbaukonzept geplant. Ein wichtiger Bestandteil ist der Neubau und Ausbau des Endinger Grabens Abschnitt 1-4. Die Entwurf- und Genehmigungsplanung für die Baumaßnahme Abschnitt 1-4 wurde im Auftrag der Stadt Endingen durch Zink Ingenieure erarbeitet. Es folgt eine Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen bei den Abschnitte 1 bis 4. Abschnitt 1 Neubau Erlebachverdolung Geplant ist eine Neustrukturierung des Verdolungs- und Entwässerungssystems im Abschnitt 1, der sich vom Kreuzungsbereich Riegeler Straße Rempartstraße/Hauptstraße bis zum östlichen Ortsrand von Endingen erstreckt. Vorgesehen ist u.a. der Neubau der Verdolung Erlenbach auf einer Länge von 413 m. Abschnitt 2 - Neubau Endinger Graben Im Abschnitt 2 erfolgt auf einer Länge von ca. 1,65 km ein Neubau des Endinger Grabens entlang des östlichen bzw. nördlichen Ortsrandbereiches, ausgehend von der Riegeler Straße (K 5145) im Süden bis zum Anschluss an den bestehenden Endinger Graben im Nordwesten, in Höhe des Gewerbegebietes Winkel. Der Endinger Graben im Abschnitt 2 übernimmt im Hochwasserfall die Funktion eines Fließpolders. Die geplanten Durchlassbauwerke inkl. Schieber wirken im Hochwasserfall als Drosselelemente und ermöglichen eine Hochwasserbewirtschaftung des naturnahen Gewässerabschnittes. Abschnitt 3 - Ausbau Endinger Graben Der Abschnitt 3 umfasst den Ausbau des Endinger Grabens (L = 900 m), ausgehend vom Brückenbauwerk L 113 bis zur Neubaustrecke im Abschnitt 2 im Osten. Der Endinger Graben verläuft hier in einem relativ schmalen Geländestreifen zwischen der bestehenden Bebauung. Im Zuge der Maßnahme werden die vorhandenen Anlandungen beseitigt und das Abflussprofil geringfügig vergrößert. Abschnitt 4 - Ausbau Endinger Graben westlich L 113 Das Ausbaukonzept sieht den Bau einer Flutmulde (L = 530 m) zur Hochwasserentlastung vor, welche auf der Südseite parallel zum Endinger Graben geführt wird. Im Regelfall wird der Niedrig- und Mittelwasserabfluss über den Endinger Graben abgeführt. Im Zuge der geplanten Maßnahmen ist eine Sicherung, bereichsweise Neuverlegung, der vorhandenen unterirdischen Ver- und Entsorgungseinrichtungen in allen Abschnitten erforderlich. Der Planfeststellungsbeschluss für die Baumaßnahme Abschnitt 1-4 liegt mit dem Datum vom 27.10.2022 vor. Im laufenden Planfeststellungsverfahren wurden Planänderungen vorgenommen. Diese Änderungen wurden mit dem Schreiben vom Landratsamt als unwesentliche Planungsänderungen eingestuft wurde. Bei den Planänderungen handelt es sich um 1. Wegfall der Flachwasserzone in Abschnitt 2 2. Wegfall der geplanten Brücken über den Endinger Graben und der Flutmulde in Abschnitt 4 3. Umbau Einlaufbereich RB Bergheimer Weg als alternatives Wegekonzeptes ohne Brücken Tragwerksplanung Im Abschnitt 2 ist die Herstellung von 5 Kreuzungsbauwerken (Stahlbetonrohre) geplant: Stationierung Straße Durchmesser Länge [m] 1+550 Lichteneckstraße DN 2400 12,90 1+050 Kapellenhöfe DN 1600 10,35 0+670 Wirtschaftsweg DN 1600 9,15 0+271 Wirtschaftsweg DN 1600 11,50 0+023 Wirtschaftsweg DN 2200 16,80

Im Ein- und Auslaufbereich der geplanten Durchlässe sind Einlaufbauwerke aus Ortbeton vorgesehen. Die Planung der Bahnbrücke und der Stahlbetonrohre selbst (Fertigteile) sind nicht Bestandteil der Leistung. Die Verkehrssicherung der Brücken / Durchlässe, insbesondere der Schutz gegen Abstürzen, ist nach den geltenden fachlichen und rechtlichen Vorgaben zu planen (Geländer und Fundamente). Im Abschnitt 2 ist eine Lärmschutzwand entlang der L113 auf einer Länge von ca. 82 m und einer Höhe von ca. 2,30 m zu entwerfen. Der Entwurf der Lärmschutzwand erfolgt nach Beauftragung in enger Abstimmung mit der Objektplanung. Alle Leistungen sind gemäß ZTV-Ing zu planen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Projektumsetzung (Wertung anhand eingereichter Bieterpräsentation mit maximal 15 Folien Projektteam und Projektorganisation - Projektspezifisches Organigramm, Darstellung Projektteam, Verantwortlichkeiten und Vertretung. - Projektkommunikation, Wissenstransfer über die Leistungsphasen hinaus (intern). - berufliche Qualifikation des Projektteams (Weiterbildungen, Zertifikate). - Erfahrung des Projektteams (anhand abgewickelter Vorhaben) - Erfahrung mit öffentlichen Bauherren, Erfahrung mit vergleichbaren Projekten und Projektsituationen.
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Projektumsetzung (Wertung anhand eingereichter Bieterpräsentation mit maximal 15 Folien Präsenz vor Ort - Sicherstellung der vor-Ort-Präsenz zur Teilnahme an Bauherren-, Planer-, Fachplaner-, und weiteren Projektterminen und insbesondere während der Ausführung des Bauvorhabens.
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 35Projektumsetzung (Wertung anhand eingereichter Bieterpräsentation mit maximal 15 Folien Vorgehensweise zur Projektabwicklung - Darstellung und Erläuterung der Schwerpunkte innerhalb der Projektabwicklung bezogen auf das konkret vorliegende Projekt, z.B. Organisation der Planung und Ausführung. Worauf kommt es bei dem Projekt an? - Darstellung der Herangehensweise an das Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement im Allgemeinen und in Bezug auf das konkret vorliegende Projekt. - Darstellung des Projektablaufs unter Berücksichtigung von Planung, Personaleinsatz und wesentlichen Meilensteinen
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Honorarangebot auf Grundlage des Vertragsentwurfs - Das niedrigste Honorarangebot erhält die Höchstpunktzahl. Die weiteren Angebote erhalten die Punktzahl, die dem Verhältnis ihres Honorarangebots zum niedrigsten Angebot entspricht. Die erreichte Punktzahl wird mit der vorher festgelegten Gewichtung (30 %) multipliziert: Punkte = niedrigstes Honorarangebot * 100 % / zu bewertendes Honorarangebot * Höchstpunktzahl (4 Punkte) Bewertungszahl = Punkte * Gewichtung (30 %)

Eignung8 von 8 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Eigenerklärung der Berufszulassung gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2, VgV: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Ingenieurkammer. Bei Bietern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist die Eintragung in da … ganz lesenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Eigenerklärung der Berufszulassung gemäß § 75 Abs. 1 und Abs. 2, VgV: Auszug aus dem Berufsregister bzw. Eintrag (Mitgliedschaft) in Ingenieurkammer. Bei Bietern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, ist die Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt, nachzuweisen oder der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates zu führen. - Bei juristischen Personen: Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Unterlagen müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden: Eigenerklärung der Berufszulassung. Bei Bietern, deren Hauptwohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in das Berufsregister des Staates, in dem ihr Hauptwohnsitz liegt oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf sonstige Weise nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates. - Bei juristischen Personen: Eigenerklärung der Eintragung in das Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister. Bei juristischen Personen, deren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland liegt, Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister bzw. Partnerschaftsregister des Staates, in dem sie niedergelassen sind oder sonstiger gleichwertiger Nachweis nach den jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften dieses Staates. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigung sowie Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU aufgeführt.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Fachliche Eignung Vorlage einer Referenzliste über zwei früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV. Der Bieter hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geford … ganz lesenFachliche Eignung Vorlage einer Referenzliste über zwei früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1, § 75 Abs. 5 VgV. Der Bieter hat geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignete Referenzen sind Referenzen die vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzen, wenn Sie die geforderten Mindestanforderungen erfüllen und die Leistungserbringung erfolgreich war. Mindestanforderungen: - Tragwerksplanung nach § 51 HOAI, innerhalb der LPH 2-6, mind. 4 aufeinanderfolgende Phasen vollständig erbracht. - Mindesthonorarzonen III oder höher. - Bei beiden Referenzprojekten müssen die anrechenbaren Herstellkosten, KG 300+ 400 bei 140.000 € netto liegen. - Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 01.08.2016, vor 01.08.2026 - Angabe der Auftraggeber (eine der beiden Referenzen muss ein öffentlicher Auftraggeber sein).
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Technische und berufliche Eignung - Nachweis, dass in den letzten drei Jahren mindestens drei Personen mit der Berufsqualifikation „Ingenieur/in“ gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV zur Verfügung standen. - Angabe der für die Leistung vorgesehenen technischen Fachkräfte bzw. technischen Stellen (Name, Berufsbezeichnung, vorgesehene Projektfunktion) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass diese bereit ist, mit dem Bieter im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden über mind. 2.000.000 EUR und sonstige Schäden über mind. 2.000.000 EUR, abzusch … ganz lesenNachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass diese bereit ist, mit dem Bieter im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden über mind. 2.000.000 EUR und sonstige Schäden über mind. 2.000.000 EUR, abzuschließen, § 45, Abs. 1 Nr. 3 VgV. Bei Bietergemeinschaften ist diese/r Nachweis / Erklärung für jedes Mitglied erforderlich. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft ist der Nachweis der Zulassungskriterien gemäß dieser Ziffer von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen. Als geeignet gelten die Bieter, die die genannten Eignungskriterien vollständig erfüllen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz: Der Mindestjahresumsatz beträgt 28.000 € netto. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft ist der Nachweis der Zulassungskriterien gemäß dieser Ziffer von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen. Als geeignet gelten die Bieter, die die genannten Eignungskriterien vollständig erfüllen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 833/20141 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. Der/Die Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, … ganz lesenEigenerklärung nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 833/20141 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands. Der/Die Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. - Ich/Wir erklären, dass ich/wir nicht zu den genannten Personen und/oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, - durch die russische Staatsangehörigkeit der/des Bieter/s oder die Niederlassung der/des Bieter/s in Russland, - durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe b zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %, - durch das Handeln der/des Bieter/s im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien unter Artikel 5 zutrifft. - Ich/Wir erkläre/n, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligte Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. - Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswertes entfällt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2027
Vertragsende
01.07.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
91 Tage
Angebotsöffnung
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Marktplatz 6, 79346 Endingen am Kaiserstuhl
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
alea real GmbH

Bei uns erfasst

82Bekanntmachungen
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fc6fc632-360d-4ced-b77c-4d2f553c7dca.