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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg - Vergabe eines Rahmenvertrags für Agenturleistungen für das Content-Marketing des Urlaubslandes Baden-Württemberg

Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025/585veröffentlicht 05.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 487 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
28 Monate01.09.2025 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70182, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Umsetzungskonzept, Strategie und deren Herleitungen25 %
  • Skizzierung des Projektmanagements unter Einbezug von Arbeits- und Abstimmungsprozessen sowie Tools15 %
  • Nachvollziehbare Ableitung des Media-Mixes unter Einbezug des Umsetzungskonzeptes und der definierten Kommunikationszielgruppen sowie die Bestimmung des Media-Budgets und dessen Verteilung auf Kanäle unter der Angabe prognostizierter Impressionen25 %
  • Zusätzliche kreative Out-of-the-box-Möglichkeiten innerhalb des Budgetrahmens5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg
    vor 16 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 14 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) sucht eine Agentur für die langfristige Planung, Koordination und Umsetzung der Content-Produktion sowie -Redaktion für das Urlaubsland Baden-Württemberg. Der Fokus liegt dabei auf den jährlich wechselnden Schwerpunktthemen.

Beschreibung des Loses

1.1 Rahmenbedingungen zur Content-Produktion sowie Schwerpunktkampagne 2027 Die Content-Produktion hat in erster Linie die Aufgabe, Aufmerksamkeit für das Urlaubsland Baden-Württemberg zu generieren und das vielfältige Produktportfolio zielgruppengenau zu transportieren und zu verankern. Dieses kommunikative Dach muss für weitere touristische Partner (bspw. einzelne Regionen) und explizite Produktbereiche (bspw. Weinsüden oder Kleinstadtperlen) adaptierbar sein. Weitere Einzelheiten zur ausgeschriebenen Leistung und zum Leistungsumfang sind dem als Anlage 2 beigefügten Agenturbriefing zu entnehmen. 1.2 Planungsphase Der Start der Feinplanung und Umsetzung erfolgt unmittelbar nach der Auftragsvergabe voraussichtlich ab September 2025. Die im Ausschreibungsprozess erarbeitete Umsetzungsidee wird weiter ausgearbeitet und umgesetzt. 1.3 Rahmenvereinbarung für weitere Leistungen Über die Leistung der beschriebenen Jahreskampagne unter Ziffer 1.1 und 1.2 hinaus soll der künftige Agenturpartner auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung weitere Leistungen auf Anforderung der TMBW erbringen. Dies können beispielhaft folgende Leistungen sein: - Content Produktionen (Text, Bild, Video) außerhalb des Jahresthemas - Digitale Kampagnen - Printprodukte Die TMBW ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Der Partner der Rahmenvereinbarung ist verpflichtet, die von TMBW auf Grundlage der Rahmenvereinbarung beauftragten Leistungen zu erbringen. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt bis zu 300.000 EUR netto pro Kalenderjahr, gerechnet ab dem Kalenderjahr 2026. Sofern sich die Rahmenvereinbarung nach Ablauf des ersten Jahres verlängert, sind für die folgenden Kalenderjahre ebenfalls jeweils 300.000 EUR netto vorgesehen. Das Gesamtbudget für das Projekt für die Schwerpunktkampagne 2027 umfasst 210.000 EUR netto. Darin sind die Agenturkosten, das Media-Budget für die Digitalkampagne und der Vertrieb des Magazins enthalten. Für das Jahr 2026 sind nur die Produktionskosten für Content-Erstellung zu berücksichtigen. Ab 2027 kommt das Media-Budget für die Digitalkampagne und den Vertrieb des Magazins hinzu. Im Kalenderjahr 2025 sind ausschließlich Vorgespräche bzw. sog. Auftaktleistungen erforderlich. Für das Jahr 2026 sind nur die Produktionskosten für die Content-Erstellung zu berücksichtigen. Ab 2027 kommt das Media-Budget für die Digitalkampagne und den Vertrieb des Magazins hinzu.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 30Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
Qualität
Umsetzungskonzept, Strategie und deren HerleitungenGewichtung (Punkte, genau) 25Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
Qualität
Skizzierung des Projektmanagements unter Einbezug von Arbeits- und Abstimmungsprozessen sowie ToolsGewichtung (Punkte, genau) 15Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
Qualität
Nachvollziehbare Ableitung des Media-Mixes unter Einbezug des Umsetzungskonzeptes und der definierten Kommunikationszielgruppen sowie die Bestimmung des Media-Budgets und dessen Verteilung auf Kanäle unter der Angabe prognostizierter ImpressionenGewichtung (Punkte, genau) 25Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
Qualität
Zusätzliche kreative Out-of-the-box-Möglichkeiten innerhalb des BudgetrahmensGewichtung (Punkte, genau) 5Weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien werden den ausgewählten Bietern im Rahmen der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.

Eignung6 von 6 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen. Folgender Mindestumsatz ist vorzuweisen: Der durchschnittliche Netto-Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens EUR 250.000,00 netto betragen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Hinweise … ganz lesenEigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderungen: - Nachweis einer Referenz über Umsetzung und Durchführung einer cross-medialen Werbekampagne für Endkunden mit einem Budgetumfang von mindestens 100.000,00 EUR netto. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2020 erfolgt sein. Neben dem Honorar zä … ganz lesenMindestanforderungen: - Nachweis einer Referenz über Umsetzung und Durchführung einer cross-medialen Werbekampagne für Endkunden mit einem Budgetumfang von mindestens 100.000,00 EUR netto. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2020 erfolgt sein. Neben dem Honorar zählen auch folgende Kosten zum Budgetumfang: Medialeistungen, jegliche Produktionskosten, Kosten für Kreativleistungen, Kosten für die Belegung von Werbeflächen (on- und offline), Agenturleistungen, Kosten für Leistungen von Drittagenturen zur Umsetzung. Hinweis: Die Referenz ist von Bewerbergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen. Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten: - Angaben zum Auftraggeber, - Gegenstand und Umfang der Leistung, - Angaben zur Cross-Medialität, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Auftragsvolumen in EUR netto, - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Auswahl der Bewerber: Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird unter den Bewerbern anhand von bis zu drei Referenzen (Mindestreferenzen und maximal zwei weitere Referenzen), die jeweils die Mindestanforderungen gemäß Ziffer 4.2.2 erfüllen, beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Für die Auswahl werden nur die als priorisiert gekennzeichneten bis zu drei Referenzen, die jeweils die Mindestanforderungen erfüllen, bewertet. Hierzu sind die eingereichten Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Die Referenzen werden wie folgt bewertet (je Referenz max. 20 Punkte, insgesamt max. 60 Punkte möglich): Kriterium "Vergleichbarkeit" Erbringung einer Content Produktion, digitalen Kampagne und von Printmedien innerhalb des Referenzprojekts 5 Punkte Erbringung einer Content Produktion oder digitale Kampagne innerhalb des Referenzprojekts 3 Punkte Keine Erbringung einer Content Produktion und/oder digitale Kampagne innerhalb des Referenzprojekts 0 Punkte Kriterium "Partnerbeteiligung" Erbringung einer Kampagne für einen Kunden unter Einbindung einer Partnerbeteiligung / -integration auf Seiten des Auftraggebers 5 Punkte Keine Erbringung einer Kampagne für einen Kunden unter Einbindung einer Partnerbeteiligung / -integration auf Seiten des Auftraggebers 0 Punkte Kriterium "Auftraggeber" Kampagne erfolgte für eine Destinationsmanagementorganisation (DMO) 5 Punkte Kampagne erfolgte für einen sonstigen öffentlichen Auftraggeber im touristischen Bereich 3 Punkte Kampagne erfolgte für einen sonstigen Auftraggeber 0 Punkte Kriterium "Budgetumfang"* Budgetumfang über 350.000 EUR netto 5 Punkte Budgetumfang über 200.000 EUR netto 3 Punkte Budgetumfang über 100.000 EUR netto 1 Punkte *Neben dem Honorar zählen auch folgende Kosten zum Budgetumfang: Medialeistungen, jegliche Produktionskosten, Kosten für Kreativleistungen, Kosten für die Belegung von Werbeflächen Agenturleistungen, Kosten für Leistungen von Drittagenturen zur Umsetzung. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehenswe …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungen für die Jahreskampagne nach Ziffer 1.1 sind unmittelbar nach Auftragserteilung entsprechend der vertraglichen Vorgaben ab September 2025 zu erbringen. Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 01. September 202 … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Rahmenvereinbarung kommt mit Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungen für die Jahreskampagne nach Ziffer 1.1 sind unmittelbar nach Auftragserteilung entsprechend der vertraglichen Vorgaben ab September 2025 zu erbringen. Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 01. September 2025. Die Rahmenvereinbarung endet am 31. Dezember 2027 (Grundlaufzeit). Zum Zeitpunkt der Beendigung der Rahmenvereinbarung bereits abgerufene Leistungen sind durch den Auftragnehmer auszuführen. Zugunsten des Auftraggebers bestehen zwei einseitige Vertragsverlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, d.h. bis zum 31. Dezember 2028 (erste Verlängerungsoption) sowie bis zum 31. Dezember 2029 (zweite Verlängerungsoption). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Optionen besteht nicht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflic … ganz lesenLeistung: Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5JH8 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5JH8 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

38vergebene Aufträge
3,5Angebote je Los im Median (42 Lose mit Angabe)
474.540 €Zuschlagswert im Median
270.502 € – 848.787 €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a415c95a-1622-4def-abfc-aac7d7da27a5.