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Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg - Vergabe von Planung und Bau eines Messestands

Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025/584veröffentlicht 22.09.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 558 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Möbel in Baden-Württemberg (13 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
40 Monate18.08.2025 – 31.12.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70182, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Gestalterische Qualität des Entwurfs45 %
  • Projektmanagementkonzept15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 15 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens war die Vergabe von Planung und Bau eines Messestands.

Beschreibung des Loses

Die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (nachfolgend: "TMBW") mit Sitz in Stuttgart ist für die übergreifende Vermarktung des Urlaubslandes Baden-Württemberg zuständig. Sie erstellt in enger Zusammenarbeit mit regionalen Tourismusverbänden und -gemeinschaften touristische Angebote, geht strategische Allianzen mit Kooperationspartnern ein und bewirbt diese in unterschiedlichen Medien im In- und Ausland mit dem Fokus auf digitalen Medien. Neben der Ansprache von potenziellen Endkunden für das Reiseland Baden-Württemberg, arbeitet die TMBW mit der Reisebranche zusammen und ist Ansprechpartner für Multiplikatoren und für Journalisten. Eine der zentralen Aufgaben der TMBW ist die Imageförderung und Steigerung des Bekanntheitsgrades des Urlaubslandes Baden-Württemberg mit seinen Regionen, Städten und Marken im Inland sowie in wichtigen Auslandsmärkten. Die TMBW positioniert sich hierbei als Informationskanal für eine einheitliche Vermarktung der Destination Baden-Württemberg. Ein zentrales Instrument zur Vermarktung der Marke Baden-Württemberg und ihrer Partner und Leistungsträger im Inland ist der Gemeinschaftsstand auf der CMT Caravan Motor Touristik Messe (nachfolgend: "CMT") in Stuttgart. Für den Messeauftritt auf der CMT ab dem Jahr 2026 benötigt die TMBW einen neuen Messestand. Vor diesem Hintergrund schrieb die TMBW die Erstellung des Kreativ-Konzepts für den Messestand und den anschließenden Messebau in einem kombinierten Verfahren aus. Hinsichtlich der Erstellung eines Kreativ-Konzepts für den Messestand sind Konzept, Gestaltung sowie Ausführung durch den Auftragnehmer zu erbringen. Der anschließende Messebau umfasst insbesondere die Beschaffung bzw. den Bau der Baukörper, Standelemente sowie Displays für den Messestand, die Beschaffung der erforderlichen Mietelemente (z.B. technische Versorgung, Mietmobiliar), den Auf- sowie Abbau des Messestands vor bzw. nach den Einsatzzeiten sowie die Einlagerung des Messestands. Für die gesamte Leistung der Erstellung des Kreativ-Konzepts sowie den anschließenden Bau des Messestands ist ein Gesamtbudget von max. 280.000 EUR netto im ersten Jahr vorgesehen. Der Messestand ist der TMBW erstmals für die CMT im Januar 2026 zu überlassen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung war auch der Auf- und Abbau des Messestands bei der CMT in den Jahren 2026, 2027 und 2028 (Grundlaufzeit) sowie im Falle der Verlängerung ggf. darüber hinaus, die Einlagerung des Messestands nach den Messen 2026, 2027 und 2028 (Grundlaufzeit) sowie im Falle der Verlängerung ggf. darüber hinaus sowie die technische Betreuung des Messestands. Die technische Betreuung des Messestands umfasst insbesondere die Einrichtung und Betreuung der Technik, insbesondere Tontechnik, Lichttechnik, Videotechnik in Abstimmung mit der TMBW vor Ort während der Messelaufzeiten an den Tagen, an denen auch Events der TMBW an dem Messestand stattfinden (voraussichtlich ca. drei Tage), sowie die telefonische Erreichbarkeit und Betreuung während der gesamten Messelaufzeit. Die Überlassung des Messestands durch den Auftragnehmer hat mietweise zu erfolgen. Die mietweise Überlassung erfolgt jährlich für die CMT. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer der TMBW sowie den Partner der TMBW in Abstimmung mit diesen bei Bedarf auch einzelne Module des Messestands mietweise für andere Veranstaltungs- und Messepräsenzen zu überlassen. Die Entsorgung bzw. anderweitige Verwendung nach Ende der Vertragslaufzeit ist daher Sache des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in Abstimmung mit der TMBW einzelne Module des Messestands - sofern dieser nicht von TMBW oder deren Partnern angemietet wurde - unterjährig auch an Dritte zu vermieten. In diesem Fall liegt es in der Verantwortung des Auftragnehmers, dass die genutzten Module des Messestands in einwandfreiem Zustand erhalten bleiben. Weitere Informationen zum Leistungsumfang waren dem Agenturbriefing (Anlage 2) zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis40 %
Gestalterische Qualität des Entwurfs45 %
Projektmanagementkonzept15 %
Preis
Den Bietern wurden im Rahmen der Angebotsunterlagen weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien zur Verfügung gestellt.
Qualität
Gestalterische Qualität des EntwurfsDen Bietern wurden im Rahmen der Angebotsunterlagen weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien zur Verfügung gestellt.
Qualität
ProjektmanagementkonzeptDen Bietern wurden im Rahmen der Angebotsunterlagen weitere Informationen zu den Zuschlagskriterien zur Verfügung gestellt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
18.08.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt unmittelbar mit Zuschlagserteilung voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli 2025. Die Planung des Messestands ist bis spätesten September 2025 abzuschließen. Die Grundlaufzeit des Vertrags endet am 31.12.2028. Zugunsten der TMBW bestehen zwei einseitige Verl … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Vertragslaufzeit beginnt unmittelbar mit Zuschlagserteilung voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli 2025. Die Planung des Messestands ist bis spätesten September 2025 abzuschließen. Die Grundlaufzeit des Vertrags endet am 31.12.2028. Zugunsten der TMBW bestehen zwei einseitige Verlängerungsoptionen für jeweils zwei Jahre, d.h. für die Jahre 2029 und 2030 (Ende der Vertragslaufzeit am 31.12.2030) sowie 2031 und 2032 (Ende der Vertragslaufzeit am 31.12.2032). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Optionen besteht nicht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5VMA# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die si … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5VMA# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ET Global GmbH, Frankfurt am Main4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

36vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (28 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Möbel in Baden-Württemberg (13 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 080c561f-b2e3-492b-852e-e1ad1b579d6f.