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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg - Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Agenturleistungen für Digitalmaßnahmen

Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024/1830veröffentlicht 26.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 803 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70182, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 27,8 %, Leistung und Qualität 72,2 %.

  • Preis27,8 %
  • Kreation27,8 %
  • Mediaplanung11,1 %
  • Skalierbarkeit16,7 %
  • Profil / Weitere Leistungen16,7 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,6 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,5 Punkte
25 % teurer−5,6 Punkte
50 % teurer−9,3 Punkte
100 % teurer−13,9 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB
    vor 27 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Agenturleistungen für Digitalmaßnahmen.

Beschreibung des Loses

Die Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW) sucht einen langfristigen Agenturpartner für die Umsetzung von digitalen Werbekampagnen und weiteren Digitalmaßnahmen. Als Entscheidungsgrundlage dient dabei die Grobplanung (Kreation, Media, Budget) einer Jahreskampagne 2025. In diesem Vergabeverfahren soll der Bieter mit der entsprechend den Zuschlagskriterien besten Konzeptidee und einem überzeugenden Preis- Leistungsverhältnis für die Ausführung von Digitalkampagnen für das Urlaubsland Baden-Württemberg ermittelt und ausgewählt werden. Die Jahreskampagne hat in erster Linie die Aufgabe Aufmerksamkeit für das Urlaubsland Baden-Württemberg zu generieren und das vielfältige Produktportfolio zielgruppengenau zu transportieren und zu verankern. Dieses kommunikative Dach muss für weitere touristische Partner (bspw. einzelne Regionen) und explizite Produktableger (bspw. Weinsüden oder Kleinstadtperlen) adaptierbar sein. Um die Zielgruppe bereits frühzeitig in der Urlaubsplanung anzusprechen, ist ein Kampagnenstart im April 2025 angedacht. Die Kampagne soll möglichst lange bis September/Oktober 2025 laufen. Eine Empfehlung der Agentur zur Budgetverteilung und Flighting ist erwünscht. Über die Leistung der beschriebenen Jahreskampagne unter Ziffer 1.1 bis 1.3 hinaus soll der künftige Agenturpartner auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung weitere Leistungen auf Anforderung der TMBW erbringen. Dies können beispielhaft folgende Leistungen sein: - Weitere Produktkampagnen in Anlehnung an die Jahreskampagne - Adaptionen der Jahreskampagne für relevante Auslandsmärkte - Weitere digitale Marketingmaßnahmen (bspw. SEM) - Datenanalyse und Tracking - Unterstützung bei Social Media und Influencer-Marketing - Content Creation (Text, Bild, Video) für Web und/oder Social Media - Trendscouting und Beratung zu aktuellen Entwicklungen im Digitalen

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 25Stundensätze 10% Einkaufskonditionen anhand Mediaplanung 5% Agenturhonorar 10%
Qualität
KreationGewichtung (Punkte, genau) 25Originalität des Konzepts und dessen Herleitung unter Berücksichtigung der Brand und Zielgruppe
Qualität
MediaplanungGewichtung (Punkte, genau) 10Herleitung, Effizienz und Plausibilität
Qualität
SkalierbarkeitGewichtung (Punkte, genau) 15Konzept zur Verlängerung für weitere Partnern wie Regionen oder spezifische Produkte
Qualität
Profil / Weitere LeistungenGewichtung (Punkte, genau) 15Profil/weitere Leistungen

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Untern … ganz lesenDie Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen. Sofern ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" entsprechend.
Kriterium
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
Kriterium
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen. Der durchschnittliche Netto-Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens EUR 250.000,00 netto betragen. (2) Eige … ganz lesen(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen. Der durchschnittliche Netto-Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens EUR 250.000,00 netto betragen. (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Kriterium
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Kriterium
(1) Nachweis einer Referenz über Konzeption und Durchführung einer Werbekampagne für touristische Akteure. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2018 erfolgt sein; (2) Nachweis einer Referenz über Konzeption und Durchführung einer Werbekampagne mit einem Budgetumfan … ganz lesen(1) Nachweis einer Referenz über Konzeption und Durchführung einer Werbekampagne für touristische Akteure. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2018 erfolgt sein; (2) Nachweis einer Referenz über Konzeption und Durchführung einer Werbekampagne mit einem Budgetumfang von mindestens 200.000,00 EUR netto. Die Leistungserbringung muss zumindest teilweise nach dem 31. Dezember 2018 erfolgt sein. Neben dem Honorar zählen auch folgende Kosten zum Budgetumfang: Medialeistungen, jegliche Produktionskosten, Kosten für Kreativleistungen, Kosten für die Belegung von Werbeflächen (on- und offline), Agenturleistungen, Kosten für Leistungen von Drittagenturen zur Umsetzung. Hinweis: Die Referenzen zu (1) und (2) können durch dieselbe Kampagne oder durch zwei unterschiedliche Kampagnen nachgewiesen werden. (3) Unter den Bewerbern wird anhand von max. drei Referenzen (Mindestreferenz(en) und ggf. weitere Referenz(en)) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Für die Auswahl werden nur die als priorisiert gekennzeichneten maximal drei Referenzen bewertet. Hierzu sind die Referenzen durch den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die Vorlage von insgesamt mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht. Die Referenzen werden jeweils wie folgt bewertet: (a) Kriterium "Vergleichbarkeit" Erbringung einer digitalen und internationalen Kampagne für einen Kunden mit Partnerbeteiligung/-integration: 5 Punkte Erbringung einer digitalen Kampagne mit Partnerbeteiligung/-integration: 3 Punkte Keine Erbringung einer Kampagne für einen Kunden mit Partnerbeteiligung/-integration: 0 Punkte (b) Kriterium "Auftraggeber" Kampagne erfolgte für einen öffentlichen Auftraggeber im touristischen Bereich: 5 Punkte Kampagne erfolgte nicht für einen öffentlichen Auftraggeber im touristischen Bereich: 0 Punkte (c) Kriterium "Budgetumfang" (1) Referenz über Konzeption und Durchführung einer Werbekampagne für touristische Akteure Budgetumfang über 200.000. EUR netto: 5 Punkte Budgetumfang über 150.000 EUR netto: 4 Punkte Budgetumfang über 100.000 EUR netto: 3 Punkte Budgetumfang über 50.000 EUR netto: 2 Punkte Budgetumfang über 30.000 EUR netto: 1 Punkt *Neben dem Honorar zählen auch folgende Kosten zum Budgetumfang: Medialeistungen, jegliche Produktionskosten, Kosten für Kreativleistungen, Kosten für die Belegung von Werbeflächen Agenturleistungen, Kosten für Leistungen von Drittagenturen zur Umsetzung. (2) Referenz über Konzeption und Durchführung einer Werbekampagne mit einem Budgetumfang von mindestens 200.000,00 EUR netto und evtl. dritte Referenz Budgetumfang über 500.000 EUR netto: 5 Punkte Budgetumfang über 400.000 EUR netto: 4 Punkte Budgetumfang über 300.000 EUR netto: 3 Punkte Budgetumfang über 200.000 EUR netto: 2 Punkte *Neben dem Honorar zählen auch folgende Kosten zum Budgetumfang: Medialeistungen, jegliche Produktionskosten, Kosten für Kreativleistungen, Kosten für die Belegung von Werbeflächen Agenturleistungen, Kosten für Leistungen von Drittagenturen zur Umsetzung. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Leistungen für die Jahreskampagne nach Ziffer 1.1 sind unmittelbar nach Auftragserteilung entsprechend der vertraglichen Vorgaben ab Januar 2025 zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren geschlossen. Leistungsbeginn ist voraussichtlich de … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Leistungen für die Jahreskampagne nach Ziffer 1.1 sind unmittelbar nach Auftragserteilung entsprechend der vertraglichen Vorgaben ab Januar 2025 zu erbringen. Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren geschlossen. Leistungsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2025. Die Rahmenvereinbarung endet am 31. Dezember 2026. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Rahmenvereinbarung bereits abgerufene Leistungen sind durch den Auftragnehmer auszuführen. Zugunsten des Auftraggebers bestehen zwei einseitige Vertragsverlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung der Optionen besteht nicht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflic … ganz lesenLeistung: Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen bei der Auftragsausführung, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Bei Angebotsabgabe hat jeder Bieter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die TMBW ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Der Partner der Rahmenvereinbarung ist verpflichtet, die von TMBW … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die TMBW ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, Leistungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Der Partner der Rahmenvereinbarung ist verpflichtet, die von TMBW auf Grundlage der Rahmenvereinbarung beauftragten Leistungen zu erbringen. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt bis zu 800.000,00 EUR netto. Sofern sich die Rahmenvereinbarung nach Ablauf der zwei Jahre verlängert, erhöht sich der Rahmen pro Jahr um 200.000 EUR netto.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZHGG0 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMZHGG0 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

38vergebene Aufträge
3,5Angebote je Los im Median (42 Lose mit Angabe)
474.540 €Zuschlagswert im Median
270.502 € – 848.787 €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a591686d-5723-4f5d-9c38-b1c53e0f741d.