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Frist unbekanntEU-weitBau

Totalunternehmervertrag Säntisstraße Berlin

Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin, Berlin

Aktenzeichen INF1-0356-2023veröffentlicht 15.06.2026Bauleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
35 Monate22.01.2024 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot möglich. Die Änderung zeigt, wie der bestehende Vertrag weiterläuft.

Auftragsänderung: Ein bestehender Vertrag wird geändert, ein neues Angebot ist nicht möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 119 Tage (220 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (459 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 34 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Im Zuge der Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb bis zum Jahr 2030 ist von der BVG die Neuerrichtung des sogenannten Betriebshof Säntisstraße vorgesehen. Dieser liegt im Süden Berlins, im Stadtteil Marienfelde des Bezirks Tempelhof-Schöneberg. Zur Ausstattung des Standort Säntisstraße zählen • ein Verwaltungsgebäude, • eine Werkstatthalle, • eine Servicehalle sowie Ladeinfrastruktur. Gegenstand dieses Vertrages sind die Entwicklung, Planung und der Umbau des bestehenden Betriebshofes Säntisstraße, inklusive aller im Vertrag und seinen Anlagen definierten Teilmaßnahmen. Der AN übernimmt die Funktion eines Totalunternehmers.

Beschreibung des Loses

Nach dem Verkehrsvertrag mit dem Senat Berlin verpflichtet sich die BVG bis 2030 den Busverkehr vollkommen zu dekarbonisieren um damit den Anforderungen aus dem Mobilitätsgesetz Berlin gerecht zu werden. Dazu wird die Busflotte vollständig auf Elektromobilität umgestellt. Aufgrund anderer Betriebsabläufe, gestiegenen Fahrgastzahlen und damit höheren Fahrzeugzahlen besteht ein erhöhter Flächenbedarf für die Betriebshöfe im Berliner Stadtgebiet. Im Zuge dieser Umstellung der Busflotte auf Elektroantrieb ist von den BVG die Neuerrichtung des sogenannten Betriebshof Säntisstraße vorgesehen. Dieser liegt im Süden Berlins, im Stadtteil Marienfelde des Bezirks Tempelhof-Schöneberg und wird auf einer ehemaligen Kleingartenanlage errichtet. Zur Ausstattung des Standorts Säntisstraße zählen ein Verwaltungsgebäude, eine Werkstatthalle, eine Servicehalle sowie die Abstellflächen der Fahrzeuge mit der notwendigen Ladeinfrastruktur und den Außenanlagen. Am Standort kommt es zur Übernahme und Rückgabe der Fahrzeuge durch die Fahrer, Abstellung und Aufladung der Fahrzeuge sowie Reinigung, technische Wartungen und Instandhaltungsmaßnahmen. Im Verwaltungsgebäude finden neben Räumlichkeiten für Bürotätigkeiten, die zum Betrieb des Fahrverkehrs und der Werkstätten notwendig sind, auch Schulungsräume, eine Kantine sowie ein Fitnessraum Platz. In einer Tiefgarage werden Mitarbeitende Ihre Fahrzeuge abstellen können. Zur Zeit beruht das Layout des Standort Säntisstraße auf den Teilflächen A+C, bei voraussichtlicher Beräumung der Teilfläche B (frühestmöglicher Zeitpunkt 2039), kann der Betriebshof flächentechnisch erweitert werden. Das Projekt steht nach der Fertigstellung der Machbarkeitsstudie aktuell vor der Ausschreibung und Vergabe der Planungs- und Bauleistungen. Diese Leistungen sollen an einen Totalunternehmer vergeben werden. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Betriebshofs Säntisstraße ist für Ende 2026 unabdingbar, da die im Rahmen des Förderprogramms "BIG 2025" bestellten Busse zu diesem Zeitpunkt dem Betriebshof zugeordnet werden sollen. Zur Abwicklung des Busbetriebes muss die Funktionalität des Betriebshofes daher zum Ende 2026 vollständig gewährt sein. Die Grundlage bildet eine Funktionale Leistungsbeschreibung. Gegenstand dieses Vertrages sind die Entwicklung, Planung und der Umbau des bestehenden Betriebshofes Säntisstraße, inklusive aller im Vertrag und seinen Anlagen definierten Teilmaßnahmen. Der AN übernimmt die Funktion eines Totalunternehmers. Der Unternehmer schuldet die schlüsselfertige Planung und Erstellung zum Maxiamalfestpreis im Rahmen eines GMP-Modells. Der AG behält sich folgende Vertragskonstruktion vor: Der AG behält sich eine Modifizierung des aktuell gewählten Vertragskonstrukts vor.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
22.01.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin- Luther- Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen. 2. Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung … ganz lesen1. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine Registrierung auf dieser Vergabeplattform vorzunehmen. 2. Sämtliche Vergabeunterlagen werden Interessenten auf rechtzeitige Anforderung direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden. 3. Die Beantwortung von Fragen der Bewerber/Bieter und sonstige verfahrensrelevante Informationen werden allen Bewerbern/Bietern direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote ist der Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht. 4. Auskünfte über die Teilnahmeunterlagen müssen ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform beantragt werden. 5. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die Einreichung von Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig. 6. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor. 7. Sofern der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens(Dritter/ Nachunternehmer) in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will (Formblatt). Entsprechende Nachweise sind in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage der Verpflichtungserklärung "Eignungsleihe" dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 47 SektVO). In Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die erforderliche berufliche Erfahrung kann ein Bewerber die Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 47 Abs. 2 SektVO nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden; 8. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden; 9. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungsund Vergabegesetzentsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten. 10. Nicht berücksichtigte Bewerber werden in Textform über die Vergabeplattform über ihr Ausscheiden informiert. Die nicht berücksichtigten geeigneten Bewerber, deren Teilnahmeantrag nach der Auswahlentscheidung auf dem vierten bzw. nachfolgenden Rängen liegen, erhalten dabei den Status von Reservebewerbern und stehen in der Rangfolge für den Fall zur Verfügung, dass ein oder alle ausgewählten Bewerber aus dem Verhandlungsverfahren ausscheidet/ausscheiden, kein Erstangebot oder Finales Angebot abgibt/abgeben oder mit keinem der Bieter ein Vertragsschluss zustande kommt. Die Entscheid …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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746vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (756 Lose mit Angabe)
682.805 €Zuschlagswert im Median
222.304 € – 2,29 Mio. €mittlere Hälfte, 300 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 02fc3ffa-0106-4154-8b5b-ec52508f7aba.