Totalunternehmerleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 248 Betreuungsplätzen in Wunsiedel
Stadt Wunsiedel · Wunsiedel, Bayern
Aktenzeichen SWU_Totalunternehmerleistungen_777.0001veröffentlicht 27.05.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 21,37 Mio. €
- Laufzeit
- 25 Monate
- 22.05.2025 – 30.06.2027
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge.
- 26E Heizanl u zentr WassererwaermungsanlMarktredwitzFrist 19.01.2027
- 26E Maler und Lackierarbeiten FH und VBHohenberg an der EgerFrist 01.12.2026
- 26E Gas Wasser u EntwaesserungsanlagenMarktredwitzFrist 15.12.2026
- 26E Vorgeh Hinterlueft Fassade MetallbauMarktredwitzFrist 08.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- 21,37 Mio. €
- Laufzeit
- 25 Monate22.05.2025 – 30.06.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wunsiedel95632, Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 133 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- 1. Kalkulatorischer Gesamtpreis50 %
- 2. Persönliche Erfahrung des Projektteams25 %
- 3. Ausführungskonzept25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 30.06.2027
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Heute
Beschreibung
Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 248 Betreuungsplätzen in Wunsiedel
Beschreibung des Loses
Die Stadt Wunsiedel beabsichtigt die Errichtung (Neubau) einer Kindertagesstätte mit 248 Betreuungsplätzen. Diese Einrichtung soll eine Kinderkrippe, einen Inklusionskindergarten sowie eine Hortbetreuung beherbergen. Da die Stadt nicht über einen genehmigungsfähigen Haushalt verfügt und demnach Lösungen sucht, die Eigenmittelanteile kommunaler Pflichtaufgaben zu senken, soll die Planung und Errichtung des Gebäudes und der Außenanlagen durch einen Totalunternehmer auf einem von diesem zur Verfügung gestellten Grundstück erbracht werden. In dieser Einrichtung im Kernstadtgebiet Wunsiedels sollen folgende Betreuungsplätze angeboten bzw. vorgehalten werden: - Kinderkrippe (0-3 Jahre): 48 Plätze (4 Gruppen x 12 Plätze) - Kindergarten (3-6 Jahre): 75 Plätze (3 Gruppen x 25 Plätze) - Hort (6-10 Jahre): 125 Plätze (5 Gruppen x 25 Plätze) Da mit der neuen Kindertagesstätte insbes. die Hortbetreuung im Kernstadtgebiet zentralisiert werden soll, ist ein Standort zentrumsnah zu favorisieren. Zentrumsnah bedeutet, dass das Grundstück mit einem Radius von 500 m um den Haupteingang des Altbaus der Jean-Paul-Grundschule, Egerstraße 64, 95632 Wunsiedel, welcher den Kreismittelpunkt bildet, zu liegen hat. Liegt ein Grundstück nur anteilig oder außerhalb dieses Radius erfüllt es die Voraussetzungen an das geforderte zentrumsnahe Grundstück nicht. Ein zentrumsnahes Grundstück hat den Vorteil, dass die Hortkinder nach dem Schulunterricht die auf diesem Grundstück zu errichtende Kindertagesstätte, welche den Hort inkludiert, schnell erreichen können und dann keine zusätzliche Beförderung der Kinder erforderlich wird. Nach Kostenschätzung auf Grundlage des Summenraumprogramms für die nutzungsspezifisch getrennten Einheiten des Kindergartens sowie der Kindekrippe und dem Hort werden Baukosten für die Kostengruppen 200-700 zwischen 12,5 Mio. EUR und 13,5 Mio. EUR (brutto) zu erwarten sein. Nach aktuellen Kostenrichtwerten (FAZR, Stand 02.02.2024) wird mit einer Förderung nach Art. 10 BayFAG von etwas mehr als 8,7 Mio.EUR bei einer gesamt förderfähigen Fläche von ca. 1.410 m² gerechnet. Die Totalunternehmerleistung soll die kommunale Pflichtaufgabe der Stadt ersetzen. Dies schließt die Vorhaltung, ggf. den Kauf und das Eigentum an einem geeigneten und erschlossenen Grundstück in der erforderlichen Grundstücksgröße von mind. 4.800 m² und innerhalb der oben definierten zentrumsnahen Lage ein. Zudem sind von dem Totalunternehmer sämtliche Planungs- und Bauleistungen durchzuführen sowie alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4 analog HOAI - Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5-9 analog HOAI, inkl. aller Bauleistungen. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die zu erbauende Einrichtung als Kindertagesstätte soll aus zwei unabhängig voneinander funkti-onierenden Gebäudeeinheiten bestehen. Eine Gebäudeeinheit stellt der Kinderhort und die andere Gebäudeeinheit der Kindergarten mit der Kindergrippe dar. Grundsätzlich ist eine organisatorische Verbindung zwischen den Nutzungseinheiten (bei mehrgeschossiger Bauweise in jedem Ge-schoss) herzustellen. Die Nettoraumfläche der beiden Gebäudeeinheiten beträgt insgesamt mindestens 2.650 m² (ohne KFZ-Abstellflächen im Inneren des Gebäudes), wobei die Verkehrsflächen (VF) (sowohl in der jeweiligen Einheit als auch allgemein) sowie die Technikfläche (TF) entwurfsabhängig sind. Unabhängig vom Summenraumprogramm ist für den Bereich Kindergarten mit Kinderkrippe von einer Nutzungsfläche (NUF) mit mind. 1.080 m² und für den Hortbereich von einer Nutzungsfläche (NUF) mit mind. 875 m² auszugehen. Die Außenspielflächen sollen nach Möglichkeit mind. 10 m² pro Kind betragen. Es ergeben sich daher folgende Flächen für: - Krippe mit 4x12 Kindern = 48 Kinder eine Fläche von 480 m² - Kindergarten mit 3x25 Kinder = 75 Kinder eine Fläche von 750 m² - Hort mit 5x25 Kinder = 125 Kinder eine Fläche von 1.250 m² Daraus ergibt sich eine ungefähre Gesamtfläche der Außenanlagen von mind. 2.480 m². Auf dem Baugrundstück sind mind. 20 KFZ-Stellplätze (inkl. einer (1) Lademöglichkeit für ein E-Auto) vorzuhalten. Einer der Stellplätze ist als Behindertenstellplatz auszubauen. Zudem sind Unterstellmöglichkeiten für ca. 20 Fahrräder im Hortbereich vorzusehen (s. hierzu weitere Ausführungen in KGR 500 der Anlage 802). Antragsteller und Zuwendungsempfänger bleibt die Stadt Wunsiedel. Der Totalunternehmer, als Eigentümer des Grundstücks und des Bauwerks, verpflichtet sich für die Dauer der Zweckbindung von 25 Jahren der Stadt Wunsiedel ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht einzuräumen. Mieter und Betreiber der Einrichtung soll vss. der Diakonieverein Wunsiedel e.V. werden. Ziel ist die Inbetriebnahme der Einrichtung zum Schuljahresbeginn 2026/2027, also zum 01.09.2026. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung 28.01.2025 [Anlage 802] - Vertrag im Entwurf Stand: 11.03.2025 [Anlage 907]. - Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) [Anlage 807]; - Kostenrichtwerte FAZR (Stand 02.02.2024) [Anlage 810]; - Summenraumprogramm (Stand 26.06.2023) [Anlage 811]; - Kostenübersicht Gesamtplanung 28.01.2025 [Anlage 812].
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- 1. Kalkulatorischer GesamtpreisAlle wertungsrelevanten Angebote werden hinsichtlich des von den Bietern angebotenen Kalkulatorischen Gesamtpreises verglichen. Hierfür hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft die Anlage 803 "Preisblatt"_Stand 11.03.2025 vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.
- Qualität
- 2. Persönliche Erfahrung des ProjektteamsBewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (gemeinsam Projektteam) anhand je eines (1) vergleichbaren persönlichen Referenzprojekts für ein Bauwerk (Neubau / Generalsanierung). a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter geleitet haben. c) Die Mindestanforderungen (i) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i) Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Totalunternehmerleistungen für ein Bauwerk (Neubau oder Generalsanierung) umfasst haben. Damit das persönliche Referenzprojekt gewertet wird, muss das persönliche Referenzprojekt mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Gegenstand der Leistungen waren Totalunternehmerleistungen (Neubau oder Generalsanierung) mit mindestens folgendem Inhalt: o schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung); o mindestens Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerke; o Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI; o Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2019 bis zum Ablauf der Angebotsfrist (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den indikativen Folgeangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Folgeangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem gegenständlichen Verfahren; - Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) für die Bauleistungen und Planungsleistungen, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] o von mindestens 5.000.000,00 EUR (brutto); - Netto-Raumfläche (NRF) [Anteil der Brutto-Grundfläche (BGF), der sich in Nutzungsfläche (NUF), Technikfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF) gliedert] (in m²) des persönlichen Referenzprojekts o von mindestens 500 m². Erfüllt das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und / oder das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters nicht die oben genannten Mindestanforderungen führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) für die Bauleistungen und Planungsleistungen, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat)] >= 10 Mio. EUR: 5 Punkte = 5 Mio. EUR: 0 Punkte < 5 Mio. EUR: Kein geeignetes Referenzprojekt; führt zum Ausschluss des Angebots Soweit der Auftragswert zwischen 5 Mio. EUR und 10 Mio. EUR liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Netto-Raumfläche (NRF) [Anteil der Brutto-Grundfläche (BGF), der sich in Nutzungsfläche (NUF), Technikfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF) gliedert] (in m²) des persönlichen Referenzprojekts >= 2.500 m²: 5 Punkte = 500 m²: 0 Punkte < 500 m²: Kein geeignetes Referenzprojekt; führt zum Ausschluss des Angebots Soweit die Netto-Raumfläche (NRF) zwischen 500 m² und 2.500 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Art der Nutzung Kindertagesstätte [Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Dies sind Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder]: 1 keine Kindertagesstä …
- Qualität
- 3. AusführungskonzeptBewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. Darin hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die folgenden Ziele bestmöglich zu erreichen: - So zu planen, dass eine technische Lösung durch die Erzielung eines möglichst geringen Energieverbrauchs (bei verkehrsüblichem Nutzerverhalten) während der Betriebsphase erreicht wird; (Unterkriterium 1: 0 bis 5 Bewertungspunkte) - So zu planen, dass die funktionsgerechteste Lösung durch möglichst wartungsarme Anlagen erreicht wird; (Unterkriterium 2: 0 bis 5 Bewertungspunkte) - So zu planen, dass die gestalterisch beste Lösung durch eine möglichst ästhetische Außenfassade erreicht wird; dafür sind Handskizzen einzureichen, die nicht das Niveau einer Grundleistung erreichen sollen; wir weisen darauf hin, dass die Ausarbeitungen nicht vergütet werden; (Unterkriterium 3: 0 bis 5 Bewertungspunkte) Mit den drei (3) Unterkriterien kann der Bieter somit maximal insgesamt 15,00 Punkte (3 x 5,00) erzielen. Das Ausführungskonzept darf einen Umfang von maximal drei (3) DIN A4-Seiten je Unterkriterium nicht überschreiten. Angaben ab Seite 4 je Unterkriterium bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite sowie die Handskizzen bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Dabei hat der Bieter in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 1"; "Unterkriterium 2"; "Unterkriterium 3"). Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Unterkriterium 1; dann 2, dann 3) Zur Abgabe des Ausführungskonzepts ist die Anlage 602 "Konzept(e)" zwingend zu verwenden. Diese Anlage ist vollständig auszufüllen und mit dem Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wird insoweit nicht erfolgen. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthalte-nen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Die erzielten Bewertungspunkte für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" werden mit dem Gewichtungsfaktor 1,4667 multipliziert, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" 22,00 Leistungspunkte erzielt werden.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 22.05.2025
- Vertragsende
- 30.06.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Ja unter Beachtung von § 132 GWB.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5AJA I. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Erstangebots automatisch, dass er mit einer Zuschlagserteilung auf das von ihm eingereichte Erstangebot einverstanden ist, soweit dieses zuschlagsfähig ist (also insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht). Alle … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5AJA I. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Erstangebots automatisch, dass er mit einer Zuschlagserteilung auf das von ihm eingereichte Erstangebot einverstanden ist, soweit dieses zuschlagsfähig ist (also insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht). Alle von Bietern gemachten Verhandlungsvorschläge finden im Falle der Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Erstangebot keine Berücksichtigung. Sollte ein Bieter nicht wollen, dass der Zuschlag auf dessen Erstangebot erteilt wird, weil er beispielsweise die Leistungen nur anbieten kann, falls Anforderungen während des laufenden Verhandlungsverfahrens geändert werden, hat er mit seinem Erstangebot die Anlage 225 "Kein Zuschlag auf das eigene Erstangebot" unterzeichnet einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Anlage 225 "Kein Zuschlag auf das eigene Erstangebot" von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und mit dem Erstangebot der Bietergemeinschaft einzureichen. Reicht ein Bieter ein Erstangebot ein, dass 1. zuschlagsfähig ist (insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht); 2. nach Wertung der Erstangebote auf Platz 1 liegt; und 3. hat dieser Bieter einer Erteilung des Zuschlags auf sein Erstangebot nicht widersprochen, könnte der Auftraggeber auf ein solches Erstangebot den Zuschlag erteilen. II. Der Auftraggeber verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten (indikativen) Erstangebote mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen an die Leistungserbringung und der Zuschlagskriterien (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A). Gegenstand der Verhandlungsgespräche wird insbesondere der Vertrag [Anlage 907] im Entwurf sein. Mit dem Vertrag müssen folgende Ziele erreicht werden: - Absicherung der Fördermittel, - Einhaltung der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) - siehe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) vom 16. Januar 2015 (FMBl. S. 59), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 28. August 2023 (BayMBl. Nr. 444) geändert worden ist, - Absicherung des öffentlichen Auftraggebers mit Blick auf die Nutzung des Grundstücks und Gebäudes als Kindertagesstätte im Falle o einer Insolvenz des Auftragnehmers während der Planungs- und Bauphase, o einer Insolvenz des Auftragnehmers im nachfolgenden Zweckbindungszeitraum von 25 Jahren, o eines Verkaufs des Grundstücks durch den Auftragnehmer an einen Dritten und o einer Zwangsversteigerung in das Grundstück. Diese Ziele müssen kumulativ erreicht werden. Daher ist es möglich, dass der öffentliche Auftraggeber auf der Grundlage der Verhandlungen mit den Bietern zu dem Ergebnis kommt, dass der Vertrag [Anlage 907] angepasst werden müsste. Dies könnte beispielsweise die Vereinbarung einer Übertragung des Eigentums an dem Grundstück oder die Vereinbarung eines Erbbaurechts zur Folge haben. Ausschließlich die Bieter, die an den Verhandlungsterminen teilgenommen haben, werden zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Aumer Vermietungs GmbH (Vertretungsberechtigtes Mitglied der Bietergemeinschaft), Brennberg; Kranbetrieb Aumer GmbH (2. Mitglied der Bietergemeinschaft), Wörth an der Donau | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Wunsiedel
- Anschrift
- Marktplatz 6, 95632 Wunsiedel
- Website
- wunsiedel.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten28.10.2026
- Bodenbeläge24.06.2026
- Elektroinstallation24.06.2026
- Metallbauarbeiten24.06.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Bayern (85 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- STRABAG AG37 Zuschläge
- Schüttler Gerüstbau GmbH36 Zuschläge
- Mickan General-Bau-Gesellschaft Amberg mbH & Co. KG21 Zuschläge
- Pfeiffer Baugesellschaft mbH20 Zuschläge
- Söll Gerüstbau GmbH18 Zuschläge
- Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG17 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens7 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 12.07.2024
- 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.08.2024 auf 30.08.2024 verschoben
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.08.2024 auf 16.08.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 12.07.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 12.07.2024 auf 02.08.2024 verschoben
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 30.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Brueckenbau und StrassenbauStaatliches Bauamt SchweinfurtFrist 12.11.2026
- Dachabdichtungsarbeiten, FlachdächerLandeshauptstadt München, BaureferatFrist 04.12.2026
- Ahlbachgruppe - Neubau der Kläranlage - Schlammentwässerung, ÜSS-EindickungBayernGrund GmbHFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 56a6fd85-3e2c-4ea0-8835-644c3b37b59a.