Totalunternehmerleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 248 Betreuungsplätzen in Wunsiedel
Stadt Wunsiedel · Wunsiedel, Bayern
Aktenzeichen SWU_Totalunternehmerleistungen_777.0001veröffentlicht 11.06.2024erstmals 11.06.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 11,37 Mio. €
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge.
- 26E Heizanl u zentr WassererwaermungsanlMarktredwitzFrist 19.01.2027
- 26E Maler und Lackierarbeiten FH und VBHohenberg an der EgerFrist 01.12.2026
- 26E Gas Wasser u EntwaesserungsanlagenMarktredwitzFrist 15.12.2026
- 26E Vorgeh Hinterlueft Fassade MetallbauMarktredwitzFrist 08.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- 11,37 Mio. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Wunsiedel95632, Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 133 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 29 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 29 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 27 Monatenan Stadt Wunsiedel
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 26 Monaten
- Heute
Beschreibung
Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte mit 248 Betreuungsplätzen in Wunsiedel
Beschreibung des Loses
Die Stadt Wunsiedel beabsichtigt die Errichtung (Neubau) einer Kindertagesstätte mit 248 Betreuungsplätzen. Diese Einrichtung soll eine Kinderkrippe, einen Inklusionskindergarten sowie eine Hortbetreuung beherbergen. Da die Stadt nicht über einen genehmigungsfähigen Haushalt verfügt und demnach Lösungen sucht, die Eigenmittelanteile kommunaler Pflichtaufgaben zu senken, soll die Planung und Errichtung des Gebäudes und der Außenanlagen durch einen Totalunternehmer auf einem von diesem zur Verfügung gestellten Grundstück erbracht werden. In dieser Einrichtung im Kernstadtgebiet Wunsiedels sollen folgende Betreuungsplätze angeboten bzw. vorgehalten werden: - Kinderkrippe (0-3 Jahre): 48 Plätze (4 Gruppen x 12 Plätze) - Kindergarten (3-6 Jahre): 75 Plätze (3 Gruppen x 25 Plätze) - Hort (6-10 Jahre): 125 Plätze (5 Gruppen x 25 Plätze) Da mit der neuen Kindertagesstätte insbes. die Hortbetreuung im Kernstadtgebiet zentralisiert werden soll, ist ein Standort zentrumsnah zu favorisieren. Zentrumsnah bedeutet, dass das Grundstück mit einem Radius von 500 m um den Haupteingang des Altbaus der Jean-Paul-Grundschule, Egerstraße 64, 95632 Wunsiedel, welcher den Kreismittelpunkt bildet, zu liegen hat. Liegt ein Grundstück nur anteilig oder außerhalb dieses Radius erfüllt es die Voraussetzungen an das geforderte zentrumsnahe Grundstück nicht. Ein zentrumsnahes Grundstück hat den Vorteil, dass die Hortkinder nach dem Schulunterricht die auf diesem Grundstück zu errichtende Kindertagesstätte, welche den Hort inkludiert, schnell erreichen können und dann keine zusätzliche Beförderung der Kinder erforderlich wird. Nach Kostenschätzung auf Grundlage des Summenraumprogramms für die nutzungsspezifisch getrennten Einheiten des Kindergartens sowie der Kindekrippe und dem Hort werden Baukosten für die Kostengruppen 200-700 zwischen 11,5 Mio. EUR und 13 Mio. EUR (brutto) zu erwarten sein. Nach aktuellen Kostenrichtwerten (FAZR, Stand 02.02.2024) wird mit einer Förderung nach Art. 10 BayFAG von etwas mehr als 8,7 Mio.EUR bei einer gesamt förderfähigen Fläche von ca. 1.410 m² gerechnet. Die Totalunternehmerleistung soll die kommunale Pflichtaufgabe der Stadt ersetzen. Dies schließt die Vorhaltung, ggf. den Kauf und das Eigentum an einem geeigneten und erschlossenen Grundstück in der erforderlichen Grundstücksgröße von mind. 4.800 m² und innerhalb der oben definierten zentrumsnahen Lage ein. Zudem sind von dem Totalunternehmer sämtliche Planungs- und Bauleistungen durchzuführen sowie alle erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1-4 - Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5-9, inkl. aller Bauleistungen. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Eine Beauftragung der Leistungsstufe 2 durch den Auftraggeber erfolgt nur nach der Maßgabe, - dass die für die Leistungsstufe 2 von dem Auftraggeber beantragten Fördermittel bewilligt worden sind entweder durch Vorliegen des Bewilligungsbescheids oder eines vorgelagerten Bescheids über einen vorzeitigen Maßnahmebeginn; - dass die Finanzierung der Leistungsstufe 2 gesichert ist; und - dass keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung des Auftragnehmers vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Die zu erbauende Einrichtung als Kindertagesstätte soll aus zwei unabhängig voneinander funkti-onierenden Gebäudeeinheiten bestehen. Eine Gebäudeeinheit stellt der Kinderhort und die andere Gebäudeeinheit der Kindergarten mit der Kindergrippe dar. Grundsätzlich ist eine organisatorische Verbindung zwischen den Nutzungseinheiten (bei mehrgeschossiger Bauweise in jedem Ge-schoss) herzustellen. Die Nettoraumfläche der beiden Gebäudeeinheiten beträgt insgesamt mindestens 2.650 m² (ohne KFZ-Abstellflächen im Inneren des Gebäudes), wobei die Verkehrsflächen (VF) (sowohl in der jeweiligen Einheit als auch allgemein) sowie die Technikfläche (TF) entwurfsabhängig sind. Unabhängig vom Summenraumprogramm ist für den Bereich Kindergarten mit Kinderkrippe von einer Nutzungsfläche (NUF) mit mind. 1.080 m² und für den Hortbereich von einer Nutzungsfläche (NUF) mit mind. 875 m² auszugehen. Die Außenspielflächen sollen nach Möglichkeit mind. 10 m² pro Kind betragen. Es ergeben sich daher folgende Flächen für: - Krippe mit 4x12 Kindern = 48 Kinder eine Fläche von 480 m² - Kindergarten mit 3x25 Kinder = 75 Kinder eine Fläche von 750 m² - Hort mit 5x25 Kinder = 125 Kinder eine Fläche von 1.250 m² Daraus ergibt sich eine ungefähre Gesamtfläche der Außenanlagen von mind. 2.480 m². Auf dem Baugrundstück sind mind. 20 KFZ-Stellplätze (inkl. einer (1) Lademöglichkeit für ein E-Auto) vorzuhalten. Einer der Stellplätze ist als Behindertenstellplatz auszubauen. Zudem sind Unterstellmöglichkeiten für ca. 20 Fahrräder im Hortbereich vorzusehen. Antragsteller und Zuwendungsempfänger bleibt die Stadt Wunsiedel. Der Totalunternehmer, als Eigentümer des Grundstücks und des Bauwerks, verpflichtet sich für die Dauer der Zweckbindung von 25 Jahren der Stadt Wunsiedel ein dinglich gesichertes Nutzungsrecht einzuräumen. Mieter und Betreiber der Einrichtung soll vss. der Diakonieverein Wunsiedel e.V. werden. Ziel ist die Inbetriebnahme der Einrichtung zum Schuljahresbeginn 2026/2027, also zum 01.09.2026. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung 21.08.2024 [Anlage 802] - Vertrag im Entwurf [Anlage 907]. - Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) [Anlage 807]; - Kostenrichtwerte FAZR (Stand 02.02.2024) [Anlage 810]; - Summenraumprogramm (Stand 26.06.2023) [Anlage 811]; - Kostenübersicht Gesamtplanung 21.08.2024 [Anlage 812].
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sin … ganz lesenkürzer
Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.- Kriterium
Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / d … ganz lesenkürzer
Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen. Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 6 d EU Abs. 1 Satz 3 VOB/A oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.- Kriterium
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräf … ganz lesenkürzer
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). 2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). 2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben, - das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen …- Kriterium
1. Eigenerklärung, aus der der Umsatz (netto) des Unternehmens der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist. [Angaben der abgeschlossenen Geschäftsjahre in Jahren (JJJJ) und Angaben zum Umsatz in EUR (netto)]. Mindestanforderung is … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärung, aus der der Umsatz (netto) des Unternehmens der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist. [Angaben der abgeschlossenen Geschäftsjahre in Jahren (JJJJ) und Angaben zum Umsatz in EUR (netto)]. Mindestanforderung ist ein Umsatz (netto) des Unternehmens in Höhe von mindestens 15.000.000,00 EUR, insgesamt für alle drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind). Beispiel für einen ausreichenden Umsatz (netto) des Unternehmens, insgesamt für alle drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre: - Geschäftsjahr 2022: 4.500.000,00 EUR (netto); - Geschäftsjahr 2021: 5.000.000,00 EUR (netto); - Geschäftsjahr 2020: 5.500.000,00 EUR (netto). 2. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den Umsatz (netto) des Unternehmens. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) der jeweilige Umsatz (netto) der Bewerber-/ Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung. Der Bewerber, das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Umsatz des Unternehmens" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.- Kriterium
1. Eignungskriterium und Mindestanforderungen Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen (schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung), mindestens Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarb … ganz lesenkürzer
1. Eignungskriterium und Mindestanforderungen Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt über früher ausgeführte Leistungen (schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung), mindestens Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerke sowie Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI) einzureichen. Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn die Abnahme zwischen dem 01.01.2019 und spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren eingetreten ist mit einem Auftragswert (brutto) für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen (Bauleistungen und Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI [mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt] von mindestens 5.000.000,00 EUR (brutto) und von mindestens einer Netto-Raumfläche (NRF) von 500 m². [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bewerber hat dabei in Form einer Liste je unternehmensbezogenem Referenzprojekt Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung (schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung), mindestens Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerke sowie Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI) unter Angabe des Namens des Projekts, zu den ausgeführten Planungsleistungen und den ausgeführten Bauleistungen; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto)] des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen (Bauleistungen und Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI); - Netto-Raumfläche (NRF) [Anteil der Brutto-Grundfläche (BGF), der sich in Nutzungsfläche (NUF), Technikfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF) gliedert] (in m²) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts; - Erbringungszeitraum (Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2019 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ)); - öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. A VOB/A); weil der Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate beträgt. Kann ein Bewerber nicht mindestens ein (1) unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, das die aufgestellten Anforderungen erfüllt, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unt …- Kriterium
Fortsetzung zu Unternehmensbezogene Referenzprojekte: Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn die Abnahme zwischen dem 01.01.2019 und spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren eing … ganz lesenkürzer
Fortsetzung zu Unternehmensbezogene Referenzprojekte: Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn die Abnahme zwischen dem 01.01.2019 und spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren eingetreten ist mit einem Auftragswert (brutto) für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen (schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung), mindestens Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeit und Ausbaugewerke und Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI) von mindestens 5.000.000,00 EUR (brutto) und von mindestens einer Netto-Raumfläche (NRF) von 500 m². Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen: Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des Auftragswerts [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen (schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung), mindestens Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerke sowie Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI)] und anhand der Netto-Raumfläche (NRF) [Anteil der Brutto-Grundfläche (BGF), der sich in Nutzungsfläche (NUF), Technikfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF) gliedert] (in m²) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts wie folgt: Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Leistungen (Bauleistungen und Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI) >= 10 Mio. EUR 5 Punkte = 5 Mio. EUR 0 Punkte < 5 Mio. EUR Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Auftragswert zwischen 5 Mio. EUR und 10 Mio. EUR liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Netto-Raumfläche (NRF) [Anteil der Brutto-Grundfläche (BGF), der sich in Nutzungsfläche (NUF), Technikfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF) gliedert] (in m²) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts >= 2.500 m² 5 Punkte = 500 m² 0 Punkte < 500 m² Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit die Netto-Raumfläche (NRF) zwischen 500 m² und 2.500 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Die erzielten Punkte für den Auftragswert und der Netto-Raumfläche (NRF) werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 10 Punkte (5 + 5) erzielt werden. Bei maximal drei (3) unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann der Bewerber somit maximal 30 Punkte (3 x (5 + 5)) erzielen. Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden die chronologisch ersten drei (3) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des unternehmensbezogenen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. A VOB/A); weil der Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 6 …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Ja unter Beachtung von § 132 GWB.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal DTVP). Die Öffnung der Teilnahmeanträge / Angebote wird von mindestens zwei (2) Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Teilnahmefrist / Angebotsfrist durchgeführt (vgl. § 14 EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A).. Bewerber / Bieter sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge / Angebote nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung Auftrag in Deutsch 3. Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere - … ganz lesenkürzer
Leistung: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage 906] geschlossen. 2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung Auftrag in Deutsch 3. Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen; - zur Beantwortung von Bieterfragen; - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen; - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit; - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen; - zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung); - zu Dokumentationszwecken; - zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung; - zu Kommunikationszwecken. 4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. 5. Erklärung Bezug Russland- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ab … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Laufzeit des Vertrages: Beginn: Eintragung der dinglichen Rechte in das Grundbuch Ende: Zeitpunkt der Inbetriebnahme zum 01.09.2026
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AHJB3 I. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Erstangebots automatisch, dass er mit einer Zuschlagserteilung auf das von ihm eingereichte Erstangebot einverstanden ist, soweit dieses zuschlagsfähig ist (also insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht). Alle … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AHJB3 I. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Erstangebots automatisch, dass er mit einer Zuschlagserteilung auf das von ihm eingereichte Erstangebot einverstanden ist, soweit dieses zuschlagsfähig ist (also insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht). Alle von Bietern gemachten Verhandlungsvorschläge finden im Falle der Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Erstangebot keine Berücksichtigung. Sollte ein Bieter nicht wollen, dass der Zuschlag auf dessen Erstangebot erteilt wird, weil er beispielsweise die Leistungen nur anbieten kann, falls Anforderungen während des laufenden Verhandlungsverfahrens geändert werden, hat er mit seinem Erstangebot die Anlage 225 "Kein Zuschlag auf das eigene Erstangebot" unterzeichnet einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Anlage 225 "Kein Zuschlag auf das eigene Erstangebot" von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und mit dem Erstangebot der Bietergemeinschaft einzureichen. Reicht ein Bieter ein Erstangebot ein, dass 1. zuschlagsfähig ist (insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht); 2. nach Wertung der Erstangebote auf Platz 1 liegt; und 3. hat dieser Bieter einer Erteilung des Zuschlags auf sein Erstangebot nicht widersprochen, könnte der Auftraggeber auf ein solches Erstangebot den Zuschlag erteilen. II. Der Auftraggeber verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten (indikativen) Erstangebote mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern. Dabei darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der vom Auftraggeber in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen an die Leistungserbringung und der Zuschlagskriterien (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A). Gegenstand der Verhandlungsgespräche wird insbesondere der Vertrag [Anlage 907] im Entwurf sein. Mit dem Vertrag müssen folgende Ziele erreicht werden: - Absicherung der Fördermittel, - Einhaltung der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) - siehe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR) vom 16. Januar 2015 (FMBl. S. 59), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 28. August 2023 (BayMBl. Nr. 444) geändert worden ist, - Absicherung des öffentlichen Auftraggebers mit Blick auf die Nutzung des Grundstücks und Gebäudes als Kindertagesstätte im Falle o einer Insolvenz des Auftragnehmers während der Planungs- und Bauphase, o einer Insolvenz des Auftragnehmers im nachfolgenden Zweckbindungszeitraum von 25 Jahren, o eines Verkaufs des Grundstücks durch den Auftragnehmer an einen Dritten und o einer Zwangsversteigerung in das Grundstück. Diese Ziele müssen kumulativ erreicht werden. Daher ist es möglich, dass der öffentliche Auftraggeber auf der Grundlage der Verhandlungen mit den Bietern zu dem Ergebnis kommt, dass der Vertrag [Anlage 907] angepasst werden müsste. Dies könnte beispielsweise die Vereinbarung einer Übertragung des Eigentums an dem Grundstück oder die Vereinbarung eines Erbbaurechts zur Folge haben. Ausschließlich die Bieter, die an den Verhandlungsterminen teilgenommen haben, werden zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Wunsiedel
- Anschrift
- Marktplatz 6, 95632 Wunsiedel
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten28.10.2026
- Bodenbeläge24.06.2026
- Elektroinstallation24.06.2026
- Metallbauarbeiten24.06.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Bayern (85 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- STRABAG AG37 Zuschläge
- Schüttler Gerüstbau GmbH36 Zuschläge
- Mickan General-Bau-Gesellschaft Amberg mbH & Co. KG21 Zuschläge
- Pfeiffer Baugesellschaft mbH20 Zuschläge
- Söll Gerüstbau GmbH18 Zuschläge
- Richard Schulz Tiefbau GmbH & Co. KG17 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens7 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 12.07.2024
- 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.08.2024 auf 30.08.2024 verschoben
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.08.2024 auf 16.08.2024 verschoben
- BekanntmachungFrist 12.07.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 12.07.2024 auf 02.08.2024 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 30.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 16c2d309-5e80-4d0c-bbf3-1083db8f2179.