Totalunternehmerleistungen für den Neubau der Studierendenwohnanlage "Illerpark" Neu-Ulm
Studierendenwerk Augsburg AdöR · Augsburg, Bayern
Aktenzeichen SWA_Neu-Ulm_777.0001veröffentlicht 09.06.2026BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 7,87 Mio. €
- Laufzeit
- 23 Monate
- 13.10.2026 – 15.09.2028
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Augsburg.
- B30a Tief-und Landschaftsbau, Neub. Doppel-TH f. Bischof-Ulrich-Schule, Reinöhlstr. 76a, 86156 Augs.St. Ulrichswerk der Diözese Augsburg GmbH · AugsburgFrist 27.11.2026
- Metallbauarbeiten - Vierkantstahlrohr-Stelen, Sonderkonstruktion zur Wartung der TurmuhrenStadt Augsburg · AugsburgFrist 10.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- 7,87 Mio. €
- Laufzeit
- 23 Monate13.10.2026 – 15.09.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- 1. Persönliche Erfahrung des Projektteams15 %
- Fortführung: Persönliche Erfahrung des Projektteams0 %
- 2. Ausführungskonzept15 %
- 3. Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 4 Monaten
- Vertragsbeginnvor 26 TagenLaufzeit bis 15.09.2028
- Heute
Beschreibung
Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau der Studierendenwohnanlage "Illerpark" Neu-Ulm.
Beschreibung des Loses
Das Studierendenwerk Augsburg beabsichtigt, im Baugebiet "Wohnen am Illerpark" in Neu-Ulm die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) einer Studierendenwohnanlage. Diese Studierendenwohnanlage muss gemäß des überarbeiteten Wettbewerbsergebnisses 72 Wohnheimplätze einschließlich der baurechtlich erforderlichen Stellplätze aufweisen. Die Wohnplatzgröße beträgt max. 19,5 m². Dem Studierendenwerk wurde hierfür in Neu-Ulm, in dem Bebauungsplange-biet M 62.4 "Wohnen am Illerpark" in Ludwigsfeld, das Grundstück mit der Flurnummer 452/34 angeboten. Das Studierendenwerk hat für das Vorhaben einen Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 durchgeführt. Im Anschluss an den Wettbewerb hat das Studierendenwerk ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb über die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) geändert worden ist (im Folgenden nur "HOAI")) für das Vorhaben durchgeführt. Die Wettbewerbsteilnehmerin Drei Architekten Streule Vogel Partnerschaft mbB (im Folgenden "Drei Architekten mbB") hat auf ihr Angebot den Zuschlag erhalten. Die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI für das Leistungsbild Objektplanung - Gebäude und Innenräume werden demgemäß von Drei Architekten mbB erbracht. Die bisherigen Planungsleistungen, die funktionale Leistungsbeschreibung sowie die Leitdetails sind den gegenständlichen Leistungen zugrunde zu legen. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden alle weiteren Planungs- und Bauleistungen für den Neubau dieser Studierendenwohnanlage im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung an einen Totalunternehmer beauftragt. Ziel des Vorhabens ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) der Studierendenwohnanlage. Hierfür sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Totalunternehmer oder von ihm zu beauftragender Nachunternehmer zu erbringen. Dies umfasst insbesondere alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise die Freiflächen- und Infrastrukturplanung, die Fachplanung Technische Ausrüstung, die Fachplanung Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Auch alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme sollen spätestens zum September 2028 erfolgen. Das Bauvorhaben hat den Fördermittelbestimmungen zu entsprechen, um eine maximale Förderung zu erzielen. Für die Beantragung und den Abruf der Fördermittel ist der Totalunternehmer nicht verantwortlich. Die Totalunternehmerleistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: alle weiteren Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphasen 1 bis 4 analog HOAI; - Leistungsstufe 2: Planungsleistungen im Sinne der Leistungsphase 5 analog HOAI; - Leistungsstufe 3: (Planungs-/Überwachungs-)Leistungen im Sinne der Leistungsphase 8 analog HOAI sowie alle Bauleistungen. Das Studierendenwerk beauftragt mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Das Studierendenwerk behält sich vor, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen (2 und 3) zu beauftragen. Das Studierendenwerk beabsichtigt, Leistungen - der Leistungsstufe 2 zu beauftragen, wenn der Bauantrag eingereicht wurde; - der Leistungsstufe 3 zu beauftragen, wenn der Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurde. Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Funktionale Leistungsbeschreibung [Anlage 802]; - Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über die Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studierende (StudR 2023) vom 4. August 2023 (BayMBl. Nr. 441) [Anlage 807]; - Wettbewerbsarbeit des Gewinners [Anlage 808]; - Bebauungsplan M 62.4 und 1. Änderung; - SWU Bauherrenmappe Illerpark (Anlage 909); - Qualitätshandbuch Illerpark (Anlage 908); - Schematische Stadtplanung; - Planunterlagen (Anlage 910).
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- 1. Persönliche Erfahrung des ProjektteamsBewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters (gemeinsam Projektteam) anhand je mindestens eines (1) vergleichbaren persönlichen Referenzprojekts für ein Bauwerk (Neubau oder Generalsanierung). a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben. b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als stellvertretender Projektleiter oder als Projektleiter geleitet haben. c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und an das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt: (i.) Das jeweilige persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Totalunternehmerleistungen (Neubau oder Generalsanierung) umfasst haben. Damit das persönliche Referenzprojekt gewertet wird, muss das persönliche Referenzprojekt mindestens folgende Anforderungen erfüllen: - Gegenstand der Leistungen waren Totalunternehmerleistungen mit mindestens folgendem Inhalt: o schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung); o mindestens Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerken; o Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI (gilt für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter) o Bauabnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist (bei den indikativen Erstangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Erstangebote abgestellt; bei den indikativen Folgeangeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser indikativen Folgeangebote abgestellt; bei den endgültigen Angeboten wird auf die Frist zur Abgabe dieser endgültigen Angebote abgestellt) in dem gegenständlichen Verfahren. - Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) für die Bauleistungen und Planungsleistungen, die der Projektleiter als Projektleiter [bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter] geleitet hat o von mindestens 7.000.000,- EUR (brutto); - Brutto-Grundfläche (kurz: BGF) nach DIN 277:2021-08 [Summe der Netto Raumfläche (NRF) und der Konstruktions-Grundfläche (KGF)] des Referenzprojekts für die von dem Projektleiter und dem stellvertretenden Projektleiter erbrachten Leistungen o von mindestens 1000 m². Erfüllt das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und / oder das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters nicht die oben genannten Mindestanforderungen führt dies zum Ausschluss des Angebots. (ii.) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt: 1. Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) für die Bauleistungen und Planungsleistungen, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat]; >= 9.360.000 EUR (brutto): 5 Punkte = 7 Mio. EUR (brutto): 0 Punkte < 7 Mio. EUR (brutto): Kein geeignetes Referenzprojekt; führt zum Ausschluss des Angebots Soweit der Auftragswert zwischen 7 Mio. EUR (brutto) und 9.360.000 EUR (brutto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einem Auftragswert in Höhe von 8.180.000 EUR (brutto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. 2. Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277:2021-08 [Summe der Netto-Raumfläche (NRF) und der Konstruktions-Grundfläche (KGF)] des persönlichen Referenzprojekts >= 1.500 m²: 5 Punkte = 1000 m²: 0 Punkte < 1000 m²: Kein geeignetes Referenzprojekt; führt zum Ausschluss des Angebots Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) zwischen 1.000 m² und 1.500 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispie …
- Qualität
- Fortführung: Persönliche Erfahrung des ProjektteamsFür den Fall, dass mit dem Angebot mehr als ein (1) geeignetes persönliches Referenzprojekt jeweils für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter eingereicht wird, wird jeweils das chronologisch erste geeignete persönliche Referenzprojekt gewertet. Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet. Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 603 "Erfahrung des Projektteams". Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten projektverantwortlichen Projektleiter und den benannten stellvertretenden Projektleiter zu erbringen. Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant. HINWEIS: Die Punkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 2,50; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" 75,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
- Qualität
- 2. AusführungskonzeptBewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um das übergeordnete Ziel der termingerechten Fertigstellung, durch die möglichst rasche Erbringung der Planungs- und Bauleistungen sowie eine möglichst frühzeitige Abnahme erreicht wird, sicherzustellen. Dem Auftraggeber ist es wichtig, dass der Bieter möglichst viele vergleichbare Leistungen bereits erbracht hat, sei es - selbst, - durch in dem gegenständlichen Vergabeverfahren angebotene Mitglieder der Bietergemeinschaft oder - durch in dem gegenständlichen Vergabeverfahren vorliegend angebotene Unterauftragnehmer. Daher soll der Bieter darauf eingehen, welche Unternehmen für welche Leistungen vorgesehen sind und inwieweit der Auftraggeber mit diesen Unternehmen in der Vergangenheit bereits vergleichbare Leistungen ausgeführt hat, damit vorliegend das übergeordnete Ziel der termingerechten Planungs- und Bauleistungen sichergestellt wird. (Unterkriterium 1: 0 bis 5 Bewertungspunkte) Das Ausführungskonzept darf einen Umfang von maximal drei (3) DIN A4-Seiten für das Unterkriterium nicht überschreiten. Angaben ab Seite 4 bleiben bei der Bewertung des Ausführungskonzeptes unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung der zulässigen Seitenanzahl und des Ausführungskonzeptes unberücksichtigt. Der Bieter soll das "Ausführungskonzept" wie folgt bezeichnen: Anlage 602 - Ausführungskonzept. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant. HINWEIS: Die Bewertungspunkte (maximal 5 Bewertungspunkte) werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 15,00; mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen . Maximal können für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" 75,00 qualitative Leistungspunkte erzielt werden.
- Preis
- 3. Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)Wertungsrelevanter Preis (P) = kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 803 "Preisblatt". HINWEIS: Das Zuschlagskriterium "Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)" ist für alle Leistungsstufen, auch für solche, die nicht mit Erteilung des Zuschlags unmittelbar beauftragt werden, wertungsrelevant.
Eignung6 von 6 angegeben
- Spezifischer Jahresumsatz
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von mindestens 14.000.000,- EUR (netto) pro Kalenderjah … ganz lesenkürzer
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2023, 2024 und 2025) je einen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von mindestens 14.000.000,- EUR (netto) pro Kalenderjahr (Mindestanforderung) erwirtschaftet hat. Die Bewerber / die Bewerbergemeinschaften, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei (3) Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. "Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bewerber / Bewerbergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025) der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren; bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens 2 geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung) mit mindestens Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerke sowie Planungsleistungen m … ganz lesenkürzer
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens 2 geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung) mit mindestens Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerke sowie Planungsleistungen mindestens der Leistungsphase 5 i.S.d. HOAI einzureichen. Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Totalunternehmerleistungen umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen: - schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung); - mit mind. Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerke; - Planungsleistungen mind. der Leistungsphase 5 i.S.d. HOAI; - Erbringungszeitraum (Bauabnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem gegenständlichen Verfahren). - Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Bauleistungen und Planungsleistungen] von mindestens 7.000.000,- EUR (brutto); - Brutto-Grundfläche (kurz: BGF) nach DIN 277:2021-08 [Summe der Netto-Raumfläche (NRF) und der Konstruktions-Grundfläche (KGF)] des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von mindestens 1.000 m²; Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen. Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung unter Angabe der folgenden Mindestanforderungen: - schlüsselfertiger Bau (Neubau oder Generalsanierung), - mind. Bauleistungen mit den Gewerken Baumeisterarbeiten und Ausbaugewerke sowie - Planungsleistungen mind. der Leistungsphase 5 i.S.d. HOAI unter Angabe zu den ausgeführten Planungsleistungen und den ausgeführten Bauleistungen; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Auftragswert (vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto)) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Bau- und Planungsleistungen); - Brutto-Grundfläche nach DIN 277:2021-08 (kurz BGF) (in m²) [Summe der Netto-Raumfläche (NRF) und der Konstruktions-Grundfläche (KGF)] des unternehmensbezogenen Referenzprojekts]; - Erbringungszeitraum (Bauabnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ)); - öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers; - Art der Nutzung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind 2 zusätzliche Projektblätter (also max. 2 einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 5 Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A); weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbes. weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblic …- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Fortführung "Referenzen zu bestimmten Arbeiten": Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des Auftragswerts (brutto) (1.) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Bau- und Planungsleistungen], un … ganz lesenkürzer
Fortführung "Referenzen zu bestimmten Arbeiten": Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des Auftragswerts (brutto) (1.) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Bau- und Planungsleistungen], und anhand der Brutto-Grundfläche (BGF) (2.) [Summe der Netto-Raumfläche (NRF) und der Konstruktions-Grundfläche (KGF)] und der Art der Nutzung (3.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts dient wie folgt: 1. Auftragswert (brutto) [vereinnahmte Vergütung - EUR (brutto) des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die von dem Referenznehmer erbrachten Bau- und Planungsleistungen) >= 9.360.000 EUR (brutto): 5 Punkte = 7 Mio. EUR (brutto): 0 Punkte < 7 Mio. EUR (brutto): Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit der Auftragswert zwischen 7 Mio. EUR (brutto) und 9.360.000 EUR (brutto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle. Beispiel: Bei einem Auftragswert in Höhe von 8.180.000 EUR (brutto) erhält der Bewerber 2,50 Punkte. 2. Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277:2021-08 des unternehmensbezogenen Referenzprojekts [Summe der Netto-Raumfläche(NRF) und der Konstruktions-Grundfläche (KGF)] >= 1.500 m²: 5 Punkte = 1.000 m²: 0 Punkte < 1.000 m²: Kein geeignetes Referenzprojekt Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) zwischen 1.000 m² und 1.500 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation verge-ben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) in Höhe von 1.250 m² erhält der Bewerber 2,50 Punkte. 3. Art der Nutzung Studierendenwohnheim [Ein Studentenwohnheim oder Studierendenwohnheim (teilweise auch Studentenwohnanlage, Studentendorf oder kurz Studentenheim genannt) ist eine Unterkunft für Studierende während des Studiums.]: 5 Punkte Gemeinschaftliches Wohnen (Altenwohnheim [Ein Altenheim oder Altersheim (auch Feierabendheim, Feierabendhaus, Pensionistenheim, Seniorenheim oder Seniorenresidenz genannt) ist eine Wohneinrichtung für alte Menschen, in der sie Betreuung und Pflege erhalten können.]; Jugendwohnheime [Wohnheim für berufstätige oder in Ausbildung stehende Jugendliche, die nicht zu Hause wohnen können.]): 3 Punkte kein Studierendenwohnheim; kein gemeinschaftliches Wohnen: 0 Punkte Die erzielten Punkte für den Auftragswert (1.), die Brutto-Grundfläche (BGF) (2.) und die Art der Nutzung (3.) werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können max. 15 Punkte (5 + 5 + 5) erzielt werden. Bei maximal 3 unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann der Bewerber somit maximal 45 Punkte (3 x (5 + 5 + 5)) erzielen. Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden die chronologisch ersten 3 geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet. Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind 2 zusätzliche Projektblätter (also max. 2 einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (z.B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt werden, die mehr als 5 Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a VOB/A); weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbes. weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben. Bei Bewer …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenkürzer
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 8 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 13.10.2026
- Vertragsende
- 15.09.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Totalunternehmervertrag [Anlage 907] geschlossen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu … ganz lesenkürzer
Leistung: 1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Totalunternehmervertrag [Anlage 907] geschlossen. Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. 2. Die Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar und zwingend einzuhalten sind, ergeben sich aus der Funktionalen Leistungsbeschreibung (Anlage 802), dort die türkis hinterlegten Leistungsbestandteile. Darüber hinaus hat die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen. 3. Datenschutz 4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er an Dritte beabsichtigt zu vergeben, zu benennen. Es ist die Anlage 303 mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen. 5. Erklärung Bezug Russland: Es ist die Anlage 327 mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5YGN# 1. Bewerber-/Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber -/Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft) unterzeichnet … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5YGN# 1. Bewerber-/Bietergemeinschaft: Im Falle der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber -/Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber-/Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird. Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen. 2. Ausschlussgründe: Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen nicht verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über da …
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bürgermeister-Ulrich-Straße 152, 86179 Augsburg
- Website
- studierendenwerk-augsburg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 450 (Bauarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Hochbau in Bayern (85 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
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- Haustechnik Meyer GmbH5 Zuschläge
- IBOTECH GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.07.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 289c7332-a935-4ae9-98cc-c557bab6ba0b.