Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für die Leistungsphasen 1 bis 4, stufenweise für den Neubau der Studierendenwohnanlage "Illerpark" Neu-Ulm
Studierendenwerk Augsburg AdöR · Augsburg, Bayern
Aktenzeichen SWA777.0003veröffentlicht 03.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Geschätzter Wert
- 235 Tsd. €
- Laufzeit
- 32 Monate
- 27.01.2026 – 01.10.2028
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Augsburg.
- Objektplanung Gebäude für Sanierung Waschhaus, Umbau und Aufstockung Maria Ward Gymnasium AugsburgSchulwerk der Diözese Augsburg (kirchliche Stiftung d.Ö.R.) · AugsburgFrist 13.11.2026
- Naturschutzfachkartierung im Landkreis Weilheim-SchongauBayerisches Landesamt für Umwelt · AugsburgFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 23 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 235 Tsd. €
- Laufzeit
- 32 Monate27.01.2026 – 01.10.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- 1. Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens50 %
- 2. Bereitschaft zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses5 %
- 3. Ausführungskonzept - Arbeitsweise des Bieters15 %
- 4. Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 01.10.2028
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Heute
Beschreibung
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 4, für den Neubau der Studierendenwohnanlage "Illerpark" Neu-Ulm
Beschreibung des Loses
Der Auftraggeber beabsichtigt, auf dem Grundstück mit der Flurnummer 452/34 in Neu-Ulm, welches in dem neuen Wohnquartier "Am Illerpark" gelegen ist, eine Studierendenwohnanlage mit mindestens 71 Wohnheimplätzen einschließlich erforderlichen Stellplätzen zu errichten. Der Auftraggeber ist zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung noch nicht Eigentümer des Grundstücks; Eigentümer des Grundstücks zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung ist die Stadt Neu-Ulm. Der Vertrag über die gegenständlich zu vergebenden Leistungen der Objektplanung Gebäude und In-nenräume steht daher unter der aufschiebenden Bedingung, dass der zuständige Ausschuss des Stadtrats Neu-Ulm dem Auftraggeber das Grundstück zuteilt. Die Studierendenwohnanlage soll mit Fördermitteln nach den Richtlinien für die För-derung von Wohnraum für Studierende (StudR 2023), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 4. August 2023, Az. 31-4741-2-12 (BayMBl. Nr. 441), die durch Bekanntmachung vom 11. November 2024 (BayMBl. Nr. 567) geändert worden ist (nachfolgend "Fördermittelrichtlinie" genannt), realisiert werden. Der Auftraggeber hat für die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume einen nicht offenen Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren durchgeführt. Im Anschluss an den Wettbewerb führt der Auftraggeber das gegenständliche Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb über die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. der Hono-rarordnung für Architekten und Ingenieure Stand 2021 (HOAI)) für das Projekt "Studierendenwohnanlage "Am Illerpark", Neu-Ulm" mit den drei Preisträgern durch (nachfolgend "Vergabeverfahren" genannt). Dem Auftrag liegt eine stufenweise Beauftragung des Auftragnehmers in sechs (6) Stufen zugrunde. In den Stufen eins (1) bis drei (3) sind die erforderlichen Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume zum Erhalt einer Baugenehmigung zu erbringen sowie zusätzlich eine funktionale Leistungsbeschreibung zu erstellen, auf deren Basis sämtliche weiteren Planungsleistungen sowie die Bauausführung an einen Totalunternehmer beauftragt werden. In der Stufe vier (4) sind die Leitdetails zu erstellen. In der Stufe fünf (5) sind die erforderlichen Leistungen der künstlerischen Leitung zu erbringen. In der Stufe sechs (6) sind während der Bau- und Gewährleistungsphase die erforderlichen fachtechnischen Unterstützungsleistungen zu erbringen, die den Auftraggeber in die Lage versetzen, seine Rechte mit Blick auf eine vertragsgemäße Errichtung des Bauvorhabens wahrnehmen zu können. Wettbewerbsgegenstand war die Planung der Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume eines Wohnheims für Studierende (Bauwerksplanung). Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: - Leistungsstufe 1: - Aufbereitung der Wettbewerbsarbeit zur Vorlage bei dem zuständigen Ausschuss der Stadt Neu-Ulm zur Entscheidung über die Zuteilung des Grundstücks - Leistungsstufe 2: - Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) - Vorplanung ohne Zuarbeit Fachplaner (Leistungsphase 2) - Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung - Leistungsstufe 3: - Vervollständigung Vorplanung mit Zuarbeit Fachplaner (Leistungsphase 2) - Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) - Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) - Leistungsstufe 4: - Erstellung von Leitdetails - Leistungsstufe 5: - Künstlerische Oberleitung - Leistungsstufe 6: - Baubegleitende, fachtechnische Beratung des Auftraggebers Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Besondere Leistung der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen und / oder Besondere Leistungen) der Leistungsstufen 2, 3, 4, 5 und 6 zu beauftragen. Eine Beauftragung der Leistungsstufen 5 und 6 ist jedoch nur wirksam (aufschiebende Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB), wenn - die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid in Höhe von mindestens 65.000 EUR (brutto) je Wohnheimplatz oder einen vorgelagerten Bescheid über die Bewilligung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn nach Ziffer 5.4 der Förderrichtlinie erteilt hat, und - die Finanzierung der Leistungsstufe 5 (bei Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 5) und der Leistungsstufe 6 (bei Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 6) gesichert ist . Für die Vergütung von Besonderen Leistungen, für die kein Teilpauschalhonorar sondern eine Vergütung nach Aufwand vereinbart wurde, sowie für geänderte / zusätzliche Leistungen, die nach Zuschlagserteilung beauftragt und nach Aufwand vergütet werden, gelten die nachfolgend genannten Stundensätze Gesellschafter / Partner / Geschäftsführer / Projektleiter / stellvertretender Projektleiter 115,- EUR (netto) Qualifizierter Mitarbeiter (Architekten oder Ingenieure) 95,- EUR (netto) Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 75,- EUR (netto) . Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen: - Anlage 802 - Leistungsbeschreibung; - Anlage 807 - Richtlinien für die Förderung von Wohnraum für Studie-rende (StudR 2023), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 4. August 2023, Az. 31-4741-2-12 (BayMBl. Nr. 441), die durch Bekanntmachung vom 11. November 2024 (BayMBl. Nr. 567) geändert worden ist; - Anlage 810 - der Lageplan/Flurkartenauszug; - Anlage 811 - Kostenaufteilung_71 WP_31.10.2025; - Anlage 906 - Vertrag; - Anlage 910 - Auslobungsunterlagen; - Anlage 912 - Protokoll der Preisgerichtssitzung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- 1. Ergebnis des WettbewerbsverfahrensDas Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens wird wie folgt bei der Wertung der Angebote berücksichtigt: 1. Preis = 250 qualitative Leistungspunkte 3. Preis = 150 qualitative Leistungspunkte HINWEIS: Die qualitative Leistungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 1. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens" 250 Leistungspunkte erzielt werden.
- Qualität
- 2. Bereitschaft zur Weiterentwicklung des WettbewerbsergebnissesBewertet wird die Erklärung des Bieters über die "Bereitschaft zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses". Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, in welchem Umfang er / sie bereit ist, den Anmerkungen des Preisgerichts zur Weiterentwicklung seiner Wettbewerbsarbeit nachzukommen. Hierfür hat jeder Bieter / jede Bietergemeinschaft die individuellen Anmerkungen des Preisgerichts zu seiner / ihrer jeweiligen Wettbewerbsarbeit in Bezug zu nehmen. Diese Anmerkungen ergeben sich aus dem Protokoll der Preisgerichtssitzung vom 8. Oktober 2025, welches diesem Vergabeverfahren als Anlage 912 beigefügt ist. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat hierbei zu erklären, ob er / sie den individuellen Anmerkungen des Preisgerichts zu seiner / ihrer Wettbewerbsarbeit: - vollständig; - im Wesentlichen; - geringfügig; oder - gar nicht nachkommen wird. Soweit der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, den Anmerkungen des Preisgerichts zu seiner Wettbewerbsarbeit "im Wesentlichen" oder "geringfügig" nachzukommen, hat er zudem anzugeben, - welche Anmerkungen des Preisgerichts zu seiner / ihrer Wettbewerbsarbeit der Bieter / die Bietergemeinschaft nicht umsetzen wird; damit erklärt der Bieter automatisch, dass die übrigen Anmerkungen des Preisgerichts zu seiner Wettbewerbsarbeit, welche an dieser Stelle nicht aufgeführt werden, umgesetzt werden; und - aus welchen Gründen der Bieter / die Bietergemeinschaft die Anmerkungen des Preisgerichts zu seiner / ihrer Wettbewerbsarbeit nicht umsetzen wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 601 "Erklärung zur Bereitschaft zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses" zu verwenden und diese Anlage vollständig ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. Die Bewertungssystematik der "Bereitschaft zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses" ist wie folgt: Angabe zur Bereitschaft zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses Punkte vollständig: 5 Punkte im Wesentlichen: 3 Punkte geringfügig: 1 Punkt gar nicht: 0 Punkte HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 5. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Bereitschaft zur Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses" 25 Leistungspunkte erzielt werden.
- Qualität
- 3. Ausführungskonzept - Arbeitsweise des BietersBewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept über die Arbeitsweise des Bieters. In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, - um die Koordination der eigenen Leistungen mit den Leistungen anderer Beteiligter (Bauherr (Studierendenwerk Augsburg) / Totalunternehmer / Statiker / Fachingenieure) bestmöglich sicherzustellen; (Unterkriterium 3.1:0 bis 5 Bewertungspunkte). - um bestmöglich sicherzustellen, dass die zu erstellende Funktionale Leistungsbeschreibung eine möglichst hohe Flexibilität für die Erbringung der Leistungen des Totalunternehmers vorsehen wird; (Unterkriterium 3.2: 0 bis 5 Bewertungspunkte). - um eine Einhaltung des der Kostenobergrenze bestmöglich sicherzustellen, es sind insbesondere Ausführungen zu Möglichkeiten der Kosteneinsparungen ohne Beeinträchtigung der Qualität des jeweiligen Wettbewerbsentwurfs darzustellen; (Unterkriterium 3.3: 0 bis 5 Bewertungspunkte). Das Ausführungskonzept darf je Unterkriterium einen Umfang von maximal zwei (2) DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Angaben je Unterkriterium ab jeweils der Seite 3 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Eine inhaltsleere Titelseite bleibt bei der Bewertung unberücksichtigt. Dabei hat der Bieter in seinem Ausführungskonzept konkret anzugeben, auf welches Unterkriterium er seine Angaben bezieht, indem er das jeweilige Unterkriterium konkret bezeichnet (zum Beispiel: "Angaben zu "Unterkriterium 3.1", "Angaben zu Unterkriterium 3.2" und "Angaben zu Unterkriterium 3.3"). Der Bieter hat die Unterkriterien in chronologischer Reihenfolge abzuarbeiten (Zuerst Unterkriterium 3.1, dann 3.2 und anschließend Unterkriterium 3.3). Diese Anlage 602 "Konzept(e)" ist vollständig auszufüllen und mit dem Ausführungskonzept als Teil des Angebots ausschließlich in elektroni-scher Form einzureichen. Sollte das Ausführungskonzept fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung wäre insoweit nicht möglich. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seines Ausführungskonzepts zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Die erzielten Bewertungspunkte für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept - Arbeitsweise des Bieters" werden addiert (maximal 15 Bewertungspunkte) und sodann multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 5. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Ausführungskonzept" 75 Leistungspunkte erzielt werden.
- Preis
- 4. Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801]. Maßgebend für die von dem Bieter angebotenen Preise ist ausschließlich die Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog". Der Bieter hat die Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots zwingend im Excel-Format ausschließlich in elektronischer Form einzureichen. Hinweis: Wird diese Anlage nicht im Excel-Format von dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Ausfüllhinweise: In der Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog" hat der Bieter in allen grau hinterlegten Feldern Preisangaben in EUR (netto) und bei dem Abschlag sowie den Leistungen der Leistungsstufen 4 und 5 Prozentangaben (%) anzugeben. In dem Leistungs- und Vergütungskatalog sind eine Honorarzone und ein Honorarsatz fest vorgegeben. Diese bleiben während der Vertragslaufzeit fest vereinbart. Die Nebenkosten gemäß § 14 HOAI werden pauschal in Höhe von 3 % bezogen auf die Grundleistungen (netto) erstattet. Eine Änderung während der Vertragslaufzeit erfolgt nicht. Die in grau hinterlegten Felder beinhalten die Preise für bestimmte Besondere Leistungen, die pauschal vergütet werden. Ist ein Wert bereits in einem grau hinterlegten Feld eingetragen, kann der Bieter diesen ändern. Ändert er diesen nicht, bietet er dadurch den eingetragenen Wert an. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Zuschlagserteilung nur die Leistungen beauftragt werden, die in der Anlage 801 mit "Zuschlag" gekennzeichnet sind. Bei den Leistungen, die mit "Optional" gekennzeichnet sind, handelt es sich um optionale Leistungen, für welche eine gesonderte Beauftragung des Auftraggebers erforderlich ist. Die Besonderen Leistungen die pauschal vergütet werden, sind ebenfalls wertungsrelevant. Die Beauftragung hängt davon ab, ob der Auftraggeber diese Leistungen während der Vertragslaufzeit einseitig abruft. Auf die sich dadurch errechnende Honorarsumme hat der Bieter einen Abschlag in Prozent (%) im dafür vorgesehenen Feld des Leistungs- und Vergütungskatalogs anzubieten. Ist ein Wert bereits in diesem grau hinterlegten Feld eingetragen, kann der Bieter diesen ändern. Ändert er diesen nicht, bietet er dadurch den eingetragenen Wert an. Alle Preisangaben sind wertungsrelevant. Die anrechenbaren Kosten sind kalkulatorische Annahmen, um die Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen (sog. "kalkulatorischer Preis").
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 27.01.2026
- Vertragsende
- 01.10.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1. Ausschlussgründe Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten recht … ganz lesenkürzer
1. Ausschlussgründe Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Auss …- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AM4YJ# Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Erstangebots automatisch, dass er mit einer Zuschlagserteilung auf das von ihm eingereichte Erstangebot einverstanden ist, soweit dieses zuschlagsfähig ist (also insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht). Alle … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1AM4YJ# Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Erstangebots automatisch, dass er mit einer Zuschlagserteilung auf das von ihm eingereichte Erstangebot einverstanden ist, soweit dieses zuschlagsfähig ist (also insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht). Alle von Bietern gemachten Verhandlungsvorschläge finden im Falle der Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste Erstangebot keine Berücksichtigung. Sollte ein Bieter nicht wollen, dass der Zuschlag auf dessen Erstangebot erteilt wird, weil er beispielsweise die Leistungen nur anbieten kann, falls Anforderungen während des laufenden Verhandlungsverfahrens geändert werden, hat er mit seinem Erstangebot die Anlage 325 "Kein Zuschlag auf das eigene Erstangebot" unterzeichnet einzureichen. Reicht ein Bieter ein Erstangebot ein, das 1. zuschlagsfähig ist (insbesondere nicht von den Vergabeunterlagen abweicht); 2. nach Wertung der Erstangebote auf Platz 1 liegt; und 3. hat dieser Bieter einer Erteilung des Zuschlags auf sein Erstangebot nicht widersprochen, könnte der Auftraggeber auf ein solches Erstangebot den Zuschlag erteilen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Drei Architekten Streule Vogel Partnerschaft mbB, Stuttgart | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bürgermeister-Ulrich-Straße 152, 86179 Augsburg
- Website
- studierendenwerk-augsburg.de
- Kontakt
- bau-vergabe@
stw-a.de
Bei uns erfasst
- Totalunternehmerleistungen für den Neubau der Studierendenwohnanlage "Illerpark" Neu-Ulm17.10.2026 · 3 Angebote
- Wäschereileistungen für das Studierendenwerk Augsburg27.09.2026 · 4 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ALN Architekturbüro Leinhäupl + Neuber GmbH8 Zuschläge
- Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB8 Zuschläge
- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
- LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Neubau Bildungscampus Sehen und Hören Nürnberg - GeneralplanungBezirk MittelfrankenFrist 04.12.2026
- RS-731 Objektplanung LPH6-9Landkreis SchweinfurtFrist 02.12.2026
- RS-730 Objektplanung LPH1-5Landkreis SchweinfurtFrist 02.12.2026
- 2026-11-rotkreuzklinikum-muenchen-aemp-leistungen-objektplanungRotkreuzklinikum München gemeinnützige GmbHFrist 03.12.2026
- Rahmenvereinbarung: Erstellung der Planungsleistungen für Bahnquerungen in den Projektgebieten 8 und 9Eigenbetrieb Digitale Infrastruktur Landkreis ChamFrist 30.11.2026
- Bezirk Niederbayern - Neubau Resozialisierungshaus am BKH Straubing - Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI - Leistungsphasen 3-6, 8Bezirk NiederbayernFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a9b2fbe8-b975-4ffc-8387-8786fbe36941.