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Tool für kommunales Klimaschutzmonitoring und -Controlling

Stadt Fürth · Fürth, Bayern

Aktenzeichen 23-0172veröffentlicht 21.11.2023erstmals 21.11.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 1051 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.04.2024 – 31.03.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Fürth90762, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (141 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 36 Monaten
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2027
    vor 31 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Einführung internet-basierte Softwarelösung für das kommunale Klimaschutzmonitoring und -Controlling der Stadt Fürth. Das Klimaschutz-Monitoring und -Controlling soll dazu dienen, die Klimaschutzmaßnahmen bzw. die generellen Bemühungen der Stadt Fürth bezüglich Klimaschutz und Klimawandelanpassung kontinuierlich sowohl nach Effizienz- als auch Effektivitätskriterien zu überprüfen und entsprechend zur Berichterstattung sowie zur öffentlichen Kommunikation zu nutzen. Darüber hinaus sollen mit der Softwarelösung mögliche Entwicklungsszenarien zur THG-Reduktion basierend auf den städtischen Klimaschutzzielen ableitbar sein und veranschaulicht werden. Die einzuführende Lösung muss internet-basiert, übersichtlich und nutzerfreundlich sein sowie eine umfassende Datensicherheit gewährleisten.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Auftragsbezogenes Organisationskonzept sowie Qualifikation und Erfahrung der Projektmitarbeitenden.30 %
Auftragsbezogenes Konzept zur Einführung einer internet-basierten Softwarelösung für das kommunale Klimaschutzmonitoring und -Controlling der Stadt Fürth60 %
Nachhaltigkeit bei der Auftragsdurchführung10 %
Qualität
Auftragsbezogenes Organisationskonzept sowie Qualifikation und Erfahrung der Projektmitarbeitenden.Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs- Verhältnisses. Neben dem Preis oder den Kosten können auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien berücksichtigt werden. Die auftragsbezogenen Konzepte stellen dar, wie und mit welchen Mitteln der Bieter die beschriebenen Vertragsleistungen zu erbringen beabsichtigt. Die angebotenen Konzepte müssen sich konkret auf die ausgeschriebenen Leistungen beziehen und sollten dabei die besonderen und herausragenden Leistungsmerkmale des Bieters herausstellen. Das wirtschaftlichste Angebot, welches den Zuschlag erhalten soll, wird in Anlehnung an die Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB V 2.0“ ermittelt.
Qualität
Auftragsbezogenes Konzept zur Einführung einer internet-basierten Softwarelösung für das kommunale Klimaschutzmonitoring und -Controlling der Stadt FürthDer Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs- Verhältnisses. Neben dem Preis oder den Kosten können auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien berücksichtigt werden. Die auftragsbezogenen Konzepte stellen dar, wie und mit welchen Mitteln der Bieter die beschriebenen Vertragsleistungen zu erbringen beabsichtigt. Die angebotenen Konzepte müssen sich konkret auf die ausgeschriebenen Leistungen beziehen und sollten dabei die besonderen und herausragenden Leistungsmerkmale des Bieters herausstellen. Das wirtschaftlichste Angebot, welches den Zuschlag erhalten soll, wird in Anlehnung an die Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB V 2.0“ ermittelt.
Qualität
Nachhaltigkeit bei der AuftragsdurchführungDer Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs- Verhältnisses. Neben dem Preis oder den Kosten können auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Zuschlagskriterien berücksichtigt werden. Das wirtschaftlichste Angebot, welches den Zuschlag erhalten soll, wird in Anlehnung an die Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB V 2.0“ ermittelt.
Preis
Wertungssumme PDie Bewertung des Preises erfolgt gemäß nachstehender Regelung: Berücksichtigt wird die Höhe des Angebotspreises (netto ) [Wertungssumme 1] sowie die angebotenen Stundensätze [Wertungssumme 2]. Die Wertungssumme (P) ermittelt sich aus der Addition der Wertungssummen 1 und 2. Das wirtschaftlichste Angebot, welches den Zuschlag erhalten soll, wird in Anlehnung an die Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB V 2.0“ ermittelt

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
auf der Vergabeplattform (my.vergabe.bayern.de)
Abgabe gültiger Eigenerklärung zur Eignung; Angabe zur Präqualifikation oder alternativ EEE ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Zertifizierung einer staa … ganz lesenAbgabe gültiger Eigenerklärung zur Eignung; Angabe zur Präqualifikation oder alternativ EEE ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Zertifizierung einer staatlichen oder staatlich anerkannten „Präqualifizierungsstelle“ und den Eintrag in die entsprechende Zertifizierungsliste, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot: — entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise; — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 des Formblatts L 212EU sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im entsprechenden Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium
auf der Vergabeplattform (my.vergabe.bayern.de)
Abgabe gültiger Eigenerklärung zur Eignung; Angabe zur Präqualifikation oder alternativ EEE ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Zertifizierung einer staa … ganz lesenAbgabe gültiger Eigenerklärung zur Eignung; Angabe zur Präqualifikation oder alternativ EEE ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Zertifizierung einer staatlichen oder staatlich anerkannten „Präqualifizierungsstelle“ und den Eintrag in die entsprechende Zertifizierungsliste, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot: — entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise; — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 des Formblatts L 212EU sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im entsprechenden Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Kriterium
auf der Vergabeplattform (my.vergabe.bayern.de)
Abgabe gültiger Eigenerklärung zur Eignung; Angabe zur Präqualifikation oder alternativ EEE ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Zertifizierung einer staa … ganz lesenAbgabe gültiger Eigenerklärung zur Eignung; Angabe zur Präqualifikation oder alternativ EEE ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Beschreibung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Zertifizierung einer staatlichen oder staatlich anerkannten „Präqualifizierungsstelle“ und den Eintrag in die entsprechende Zertifizierungsliste, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot: — entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise; — oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 des Formblatts L 212EU sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im entsprechenden Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2024
Vertragsende
31.03.2027
Verlängerung
Betrieb nach Implementierung mind. 4 Jahre mit jährlicher opt. Verlängerungsoption
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
61 Tage
Angebotsöffnung
Stadt Fürth – Zentrale Vergabestelle, Hirschenstraße 2, Submissionsstelle Raum 001, 90762 Fürth. Keine Personen zugelassen
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

301vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (249 Lose mit Angabe)
806.722 €Zuschlagswert im Median
312.605 € – 1,47 Mio. €mittlere Hälfte, 41 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 21.12.2023 auf 22.12.2023 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 21.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c44074e3-4c3d-46fc-b364-edded7d1ca1c.