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Frist unbekanntEU-weitMedizintechnikLieferleistungen

Tomo-Therapie-Gerät

Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 53/2026/EU/E15veröffentlicht 22.10.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39120, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Der Auftragnehmer erbringt die Lieferung eines Tomo-Therapie-Gerätes in dem im Folgenden beschriebenen Umfang. Um weiterhin in jedem Fall die ideale Bestrahlungstherapieform anbieten zu können, verfügt die Abteilung Klinik für Strahlentherapie über ein breites Gerätespektrum für die Teletherapie. Eingesetzt werden zwei C-Arm Beschleuniger und das zu ersetzendes TomoTherapie HD Edge Gerät. Der zu beschaffende Linearbeschleuniger soll für hochpräzise intensitätsmodulierte helikale Bestrahlungen eingesetzt, bei denen ein sehr hoher Modulationsgrad mit gleichzeitig steilst möglichem Dosisabfall zum Normalgewebe erreicht werden muss, z.B. bei Bestrahlung von Pleuramesotheliomen oder Multitarget-Bestrahlugen beim multifokalen Ewing-Sarkom, außerdem bei besonders langen Zielvolumina von bis zu 135 cm Länge und als Ausfallkonzept für die beiden C-Arm Beschleuniger. Das Einsatzgebiet beinhaltet auch die Bestrahlung pädiatrischer Patienten, insbesondere Ganzkörperbestrahlungen bei Kindern in Narkose. Darüber hinaus fungiert das Gerät als Ausfallkonzept für Neuroachsenbestrahlungen pädiatrischer Patienten, bei denen grundsätzlich primär eine Partikeltherapie durchgeführt wird.

Beschreibung des Loses

Darüber hinaus soll das zu beschaffende Gerät die technischen Voraussetzungen für online / offline adaptive Bestrahlungen beinhalten, sowie röntgenbasiertes Gating oder Tracking zur Bestrahlung atembeweglicher Tumoren ermöglichen.Eine online-adaptive Strahlentherapie soll sicher möglich sein bzw. in Kürze innerhalb einer Innovationsklausel realisiert werden können.Größtmögliche Kompatibilität des einzubringenden Linearbeschleunigers mit dem vorhandenen Bestrahlungsraum ist zu gewährleisten.Es ist ein Strahlenschutzplan zu erstellen, aus dem unter Erfüllung der strahlenschutzrechtlichen Anforderungen die notwendigen Veränderungsmaßnahmen hervorgehen.

Zulassung aller Systeme als Medizinprodukt, auch in Kombination untereinander.Zur Qualitätssicherung müssen sowohl für die Maschinen-QS als auch für die Patienten-QS (Dosimetrie) beschleunigerspezifische sowie externe Systeme, insbesondere für die Verifikation von stereotaktischen, Rotations- und Bewegungsbestrahlungen, angeboten werden. Die Deinstallation und Entsorgung des alten TomoTherapie HD Edge-Beschleunigers muss vom Bieter übernommen werden.Es muss für den Betrieb nach Abschluss des Austauschprozesses ein Service- und Wartungskonzept vorgelegt werden.Die Beauftragung und die Übernahme der Prüfgebühren des Sachverständigen für das zu installierende System soll vom Anbieter übernommen werden. Zur Abnahmeprüfung des Systems nach deutscher Rechtsnorm inklusive der kV-Bildgebung müssen deutsche fachkundige Techniker zur Verfügung gestellt werden.

Technische Innovationen und Neuentwicklungen sind während des laufenden Vertragsverhältnisses anzubieten (z.B. online adaptive Planung und Therapie). Das Universitätsklinikum Magdeburg kauft diese im Rahmen des geschlossenen Liefervertrages.

Die Leistung ist vollständig und funktionsfähig zu erbringen und muss den technischen, qualitativen und organisatorischen Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung sowie den einschlägigen Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

- Bestrahlung von Zielvolumina bis 135 cm Länge ohne Unterbrechung möglich. - Helikales Bestrahlungsprinzip - Höchstmögliche Intensitätsmodulation für besonders komplexe Bestrahlungen und als Ausfallkonzept für die am Standort vorhandenen C-Arm Beschleuniger. - Integriertes kV-CT für Image Guidance. - Hohe Bildqualität des integrierten kV-CT für adaptive Bestrahlungen, sowohl im Hinblick auf Auflösung, Kontrast, und Hounsfield-Unit-Genauigkeit, für alle Körperregionen. Die Konturierung, Bestrahlungsplanung und Dosisberechnung muss direkt auf den Bildern des integrierten kV-CT mit ausreichender Genauigkeit möglich sein. Gating oder Tracking unter Verwendung von innerer anatomischer Information durch Röntgenbildgebung während der Bestrahlung und automatische Bilderkennung - Anbindung an bestehendes Oncology-Informations-System (OIS) Aria für den Datenabgleich der Bestrahlungsdaten der jeweils zu bestrahlenden Patienten sowie für Dosisaufzeichnung und Image Review. - Kompatibilität zum bestehenden Bestrahlungsplanungssystem Precison, so dass mit dem Planungssystem weiterhin erstellte Bestrahlungspläne geladen und bestrahlt werden können. - Hoher Integrationsgrad der einzelnen Komponenten im Bestrahlungsworkflow inkl. Image Guidance und Gating/Tracking an der Bedienkonsole. - Online adaptive Bestrahlungsplanung / Bestrahlungstechniken muss/müssen möglich sein bzw. in Kürze verfügbar sein.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

100100 %
Preis
100Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die folgenden Dokumente stehen dem Verfahren nach Einreichung der unterschriebenen Vertrauklichkeitsvereinbarung zur Verfügung: A-01_Checkliste A-03_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes eu A-04_Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen A-05_Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen 003_07.2025 B-0 … ganz lesenDie folgenden Dokumente stehen dem Verfahren nach Einreichung der unterschriebenen Vertrauklichkeitsvereinbarung zur Verfügung: A-01_Checkliste A-03_Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes eu A-04_Teilnahme- und Bewerbungsbedingungen A-05_Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen 003_07.2025 B-02_Eignungskriterien_EU_ohne TW B-03_Leistungsbeschreibung_Tomo-Therapie-Gerät B-07_Formblatt Angebotsschreiben UKMD B-08_Besondere Vertragsbedingungen_UKMD B-09_Eigenerklärung zum Unternehmen und Referenzen B-10_Formblatt Erklärung zur BG B-11_20220703_Vertraulichkeitsvereinbarung_UKMD_deutsch B-12_AV_Vertrag_MUSTER_Stand_08-2023 B-13_Erfassungsbogen Medizinprodukte C-01_Ergänzende Vertragsbedingungen C-02_Angaben zum Bewerber_Bieter C-03_Bewerbererklärung-EU-Vergaberichtlinie 2004-148-EG C-04_Eigenerklärung_Sanktionspaket Russland C-05_TVergG_Eigenerklärung_Tariftreue_260101 C-06_ Eigenerklärung_Nachunternehmereinsatz C-07_Eigenerklärung ILO Kernarbeitsnormen C-08_ Eigenerklärung_Auschlussgründe C-09_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Eigenerklärungen sind ausreichend, sofern dies vom Auftraggeber angegeben ist. Während des Verfahrens ablaufende Bescheinigungen sind unaufgefordert zu aktualisieren.
Hinweis
Der Gesamtwert der Beschaffung (Ziff. II.1.7, V.2.4) ist zur Wahrung von Betriebsund Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers nicht bekanntzumachen, § 39 Abs. 6 VgV. Er wird daher fiktiv mit 1,00 EUR angegeben. Das benannte Datum (Ziff. V.2.1) ist das, an dem entschieden wurde, den Vertrag mit dem b … ganz lesenDer Gesamtwert der Beschaffung (Ziff. II.1.7, V.2.4) ist zur Wahrung von Betriebsund Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers nicht bekanntzumachen, § 39 Abs. 6 VgV. Er wird daher fiktiv mit 1,00 EUR angegeben. Das benannte Datum (Ziff. V.2.1) ist das, an dem entschieden wurde, den Vertrag mit dem benannten AN zu schließen. Der Vertragsschluss erfolgt nach Ablauf der Wartefrist des § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: „Die Unwirksamkeit [eines direkt vergebenen Vertrags] nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“ Der vorliegende Auftrag wird daher erst 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erteilt. Innerhalb dieser Frist kann ein Nachprüfungsantrag bei der benannten Vergabekammer gegen die beabsichtigte Auftragserteilung eingelegt werden (§§ 160 ff. GWB). Vorab können Rügeobliegenheiten bestehen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: „Der (Nachprüfungs-)Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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67vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
529.510 €Zuschlagswert im Median
341.757 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 32 Werte

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