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TNW_Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V._Sanierung und Erweiterung Berufsschule zur Sonderpädagogischen Förderschule St. Franziskus im Bildungswerk Abensberg_ELT

Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V. · Regensburg, Bayern

Aktenzeichen 106/24veröffentlicht 07.05.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 883 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Regensburg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Regensburg93055, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 140 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Berufsschule St. Franziskus Abensberg ist eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Schulaufsichtlich ist die Schule der Regierung von Niederbayern unterstellt und liegt im Landkreis Kelheim. Die Berufsschule St. Franziskus befindet sich direkt auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes B.B.W. St. Franziskus in Abensberg. Gemeinsam mit dem Berufsbildungswerk fördert die Berufsschule St. Franziskus die berufliche Handlungskompetenz der Schülerschaft für ihr künftiges Berufsleben und ist im Rahmen des dualen Ausbildungssystems Partner im beruflichen Rehabilitations- und Ausbildungsprozesses. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den letzten Jahren und die Einbindung der Außenstelle des Berufsvorbereitungsjahres BVJ werden an der St. Franziskus Berufsschule zusätzliche Unterrichtsräume benötigt. Das bestehende Schulgebäude soll zeitnah saniert werden und mit einem Erweiterungsneubau eine zeitgemäße pädagogische Ausrichtung erhalten. In diesem Zuge soll der bisher räumlich ausgelagerte Schulbetrieb des BVJ wieder an den Schulstandort der St. Franziskus Berufsschule geholt werden. In einem aktuell laufenden Schulentwicklungsprozess wird zusammen mit der Regierung von Niederbayern ein zukunftsfähiges pädagogisches Konzept erarbeitet, welches zeitgemäße und innovative didaktische Konzepte berücksichtigt und auf handlungsorientiertes, projektorientiertes, selbst gesteuertes und soziales Lernen im Kontext einer sonderpädagogischen Förderung ausgerichtet ist. Die Berufsschule St. Franziskus möchte zukünftig noch intensiver mit gruppenbezogenen und individuellen Fördermaßnahmen eine inklusive Lernumgebung anbieten. Hierfür werden als weitere Gelingensfaktoren u.a. ein fächer- und klassenübergreifendes Zusammenwirken der Lehrkräfte, die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team und eine kooperative Bildungspartnerschaft mit den Ausbildungsstätten definiert. Und letztendlich soll die Schülerschaft mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten gestärkt werden, um die Probleme und Herausforderungen des Heranwachsens und der beruflichen Lebenswelt zu meistern. Beauftragt werden stufenweise die Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (ELT), Anlagengruppen 4, 5, und 6 gem. § 53 Absatz 2 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1, Leistungsphasen 5 -9, sowie Teilleistungen der Leistungsphase 3, soweit erforderlich und notwendig. Betreffend der Anlagengruppe 8 (MSR-Technik) die in dem früheren Verfahren nicht berücksichtigt war, werden die Leistungsphasen 1-3 und 5-9 beauftragt. Als Besondere Leistung soll beauftragt werden, die Überwachung der Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistungsfristen.

Beschreibung des Loses

Die ausführliche Aufgabebeschreibung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Allgemein Die Berufsschule St. Franziskus Abensberg ist eine Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Schulaufsichtlich ist die Schule der Regierung von Niederbayern unterstellt und liegt im Landkreis Kelheim. Die Berufsschule St. Franziskus befindet sich direkt auf dem Gelände des Berufsbildungswerkes B.B.W. St. Franziskus in Abensberg. Gemeinsam mit dem Berufsbildungswerk fördert die Berufsschule St. Franziskus die berufliche Handlungskompetenz der Schülerschaft für ihr künftiges Berufsleben und ist im Rahmen des dualen Ausbildungssystems Partner im beruflichen Rehabilitations- und Ausbildungsprozesses. Aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den letzten Jahren und die Einbindung der Außenstelle des Berufsvorbereitungsjahres BVJ werden an der St. Franziskus Berufsschule zusätzliche Unterrichtsräume benötigt. Das bestehende Schulgebäude soll zeitnah saniert werden und mit einem Erweiterungsneubau eine zeitgemäße pädagogische Ausrichtung erhalten. In diesem Zuge soll der bisher räumlich ausgelagerte Schulbetrieb des BVJ wieder an den Schulstandort der St. Franziskus Berufsschule geholt werden. In einem aktuell laufenden Schulentwicklungsprozess wird zusammen mit der Regierung von Niederbayern ein zukunftsfähiges pädagogisches Konzept erarbeitet, welches zeitgemäße und innovative didaktische Konzepte berücksichtigt und auf handlungsorientiertes, projektorientiertes, selbst gesteuertes und soziales Lernen im Kontext einer sonderpädagogischen Förderung ausgerichtet ist. Die Berufsschule St. Franziskus möchte zukünftig noch intensiver mit gruppenbezogenen und individuellen Fördermaßnahmen eine inklusive Lernumgebung anbieten. Hierfür werden als weitere Gelingensfaktoren u.a. ein fächer- und klassenübergreifendes Zusammenwirken der Lehrkräfte, die Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team und eine kooperative Bildungspartnerschaft mit den Ausbildungsstätten definiert. Und letztendlich soll die Schülerschaft mit Unterstützungs- und Beratungsangeboten gestärkt werden, um die Probleme und Herausforderungen des Heranwachsens und der beruflichen Lebenswelt zu meistern. Bestehendes Schulgebäude Der bestehende Schulbau stammt aus den 1970er Jahren und ist als Stahlbetonskelettbauweise mit aussteifenden Flurwänden erstellt. Die insgesamt ca. 3000 m² Bruttogeschossflächen sind auf 2 Stockwerke verteilt. Hiervon werden ca. 1144 m² als schulaufsichtlich geförderte Nutzfläche (HNF 1-6) anerkannt. Die Raumstruktur des Bestandes soll so wirtschaftlich als möglich in eine zeitgemäße Schulorganisation weitergeführt werden. Es ist erstrebenswert das Bestandsgebäude pädagogisch funktional dahingehend zu optimieren, dass auch im Bestand ein Teil der zusätzlich schulaufsichtlich, genehmigten Flächen verortet werden kann. Die derzeitige Haupterschließung der Schule erfolgt über das Gebäude des Berufsbildungswerkes B.B.W., an welchem die Schule direkt angegliedert ist. Die räumliche Verbindung kann und soll auch weiterhin bestehen. Im Laufe der Jahre erfolgten im Innenbereich diverse Sanierungen. Technische und bauliche Nachrüstungen zur Erfüllung des Brandschutzes wurden in den Jahren 1998 bis ca. 2000 umgesetzt. Aktuell wird das Flachdach des Gebäudes komplett saniert. Die Außenfassade ist mit einer prägnanten Ziegelklinkerfassade gestaltet. Inwieweit hier eine thermische Sanierung notwendig, sinnvoll und möglich ist, gilt es im Projekt zu klären. Die Sanierung des Bestandsgebäudes soll im laufenden Betrieb erfolgen. Die Energieversorgung und -entsorgung erfolgt zusammen mit dem B.B.W. über eine eigene Energiezentrale am Standort. Ca. 85 % des Heizenergiebedarfs werden von einer Hackschnitzel Biomassenanlage und ca. 15 % von einer Öl-Gaskesselanlage, gedeckt. Erweiterung Voraussichtlich werden ca. 2369 m² zusätzliche HNF 1-6 (DIN 277) seitens der Regierung von Niederbayern schulaufsichtlich gefördert. Es ist erstrebenswert das Bestandsgebäude pädagogisch funktional dahingehend zu optimieren, dass auch im Bestand ein Teil der zusätzlich schulaufsichtlich genehmigten Flächen verortet werden können. Der Schulträger wird keine weiteren zusätzlichen Flächen in dem Gebäude unterbringen. Der Erweiterungsbau kann unmittelbar neben dem Bestandsgebäude der Schule verortet werden. Das Grundstück ist im Besitz des Trägers der Schule, der Kath. Jugendfürsorge Regensburg e.V. Es werden besondere Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung und zeitgemäßen Schulbau gestellt. Der Sportbereich wurde bereits saniert und ist nicht Gegenstand der Maßnahme. Das Vorhaben wird mit öffentlichen Fördergeldern über die Regierung von Niederbayern finanziert, hierzu muss ein Förderantrag gestellt und die Baumaßnahme förderkonform abgewickelt werden. Bereits 2020/2021 wurden für dieses Bauvorhaben im Rahmen von VgV Verfahren Verträge für die Planungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume, Tragwerk, aber auch die Fachplanerleistungen vergeben (HLS und ELT). Erneut vergeben sollen nunmehr die Planungsleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4,5 und 6 (ELT) werden. Hierzu liegen bereits erbrachte Leistungen/Teilleistungen der Leistungsphasen 1,2 und 3 vor, sodass eine Beauftragung der Leistungsphase 5 ff. beabsichtigt ist. Gegebenenfalls, falls noch erforderlich, Teilleistungen der Leistungsphase 3, insbesondere eine Kostenberechnung. Neu kommt hinzu die Planung einer neuen Trafostation und die Planung der MSR-Technik, die in dem früheren VgV Verfahren noch nicht berücksichtigt war Die Gesamtkosten der Maßnahme haben sich zwischenzeitlich auf knapp 23 Mio. EUR erhöht, wobei hiervon auf den Neubau rund 18 Mio. Euro und auf den Umbau rund 4. Mio.EUR entfallen. Diese sind ohne Außenanlagen und Ausstattung berechnet. Die Kosten betreffend der KG 400 gliedern sich nach aktueller Kostenermittlung auf in 1.117.700,- EUR (KG 440), 405.000,- EUR (KG 450) sowie 130.000,- EUR (KG 460).

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
- Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Mast … ganz lesen- Nachweis Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Kriterium
Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. … ganz lesenBerufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Kriterium
Eignungskriterium: Eigenerklärung über den Umsatz: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. . Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben. . Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestäti … ganz lesenEignungskriterium: Eigenerklärung über den Umsatz: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. . Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben. . Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. . Auswahlkriterium: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 30 Punkte: ab 250.000,- EUR Umsatz / Jahr 20 Punkte: ab 150.000,- EUR Umsatz / Jahr 10 Punkte: ab 100.000,- EUR Umsatz / Jahr
Kriterium
Eignungskriterium: Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Ingenieure/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung). . Auswahlkriterium: Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der le … ganz lesenEignungskriterium: Eigenerklärungen über das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Ingenieure/-innen, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung). . Auswahlkriterium: Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre 20 Punkte: ab 3 Ingenieure/-innen / techn. Mitarbeiter/-innen 10 Punkte: ab 2 Ingenieure/-innen / techn. Mitarbeiter/-innen
Kriterium
Eignungskriterium: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen): Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, al … ganz lesenEignungskriterium: Eigenerklärungen über Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen): Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen aufzulisten. Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter 5.1.12 genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) Es werden vergleichbare Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV verlangt. Es werden nur die geforderten Angaben berücksichtigt: - Auftraggeber - Art der Aufgabenstellung - Art der Durchführung - Erfahrung mit behindertengerechter und barrierefreier Gestaltung - Leistungsumfang: erbrachte Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 in den Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 im Leistungsbild Technische Ausrüstung - ELT (Angabe in Prozentpunkten) Größenordnung des Projekts: Projektkosten (KG 440, 450, 460 netto) . Auswahlkriterium: Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen]. Die fünf besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 90 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium) Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung - 20 Punkte: Berufsschulen, Bildungseinrichtungen für Jugendliche - 10 Punkte: andere Gebäude aus dem Bereich Ausbildung und Wissenschaften - 5 Punkte: andere Gebäude mit mindestens den Anforderungen der Honorarzone III Kriterium 2: Art der Durchführung - 20 Punkte: Sanierung / Umbau - Erweiterung - 10 Punkte: Neubau (nur) Kriterium 3: Erfahrung mit behindertengerechter und barrierefreier Gestaltung - 10 Punkte: Erfahrung vorhanden - 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden Kriterium 4: Leistungsumfang - 20 Punkte: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 in den Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (ELT) erbracht - 10 Punkte: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen und 5-8 in den Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung (ELT) erbracht Kriterium 5: Größenordnung - 20 Punkte: Projektkosten (KG 440, 450, 460 netto) ab 1,5 Mio.EUR und mehr - 15 Punkte: Projektkosten (KG 440, 450, 460 netto) zwischen 1,0 Mio. EUR und unter 1,5 Mio. EUR - 10 Punkte: Projektkosten (KG 440, 450, 460 netto) zwischen 0,5 Mio. EUR und unter 1,0 Mio. EUR
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt: Anlagengruppen 4, 5 und 6: Stufe 1: eventuell noch notwendige Leistungen (Kostenberechnung) der Leistungsphase 3 Stufe 2: Leistungsphase 5, 6 und 7 Stufe 3: Leistungsphase 8 und 9 sowie die Besondere Leistung … ganz lesenDie Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Die Leistungsstufen gliedern sich wie folgt: Anlagengruppen 4, 5 und 6: Stufe 1: eventuell noch notwendige Leistungen (Kostenberechnung) der Leistungsphase 3 Stufe 2: Leistungsphase 5, 6 und 7 Stufe 3: Leistungsphase 8 und 9 sowie die Besondere Leistung in der Leistungsphase 9 Anlagengruppe 8: Stufe 1: Leistungsphase 1, 2 und 3 Stufe 2: Leistungsphase 5, 6 und 7 Stufe 3: Leistungsphase 8 und 9 sowie die Besondere Leistung in der Leistungsphase 9 Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie später abruft. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen / Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder -gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder … ganz lesenLeistung: Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder -gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder -gem. § 19 Mindestlohngesetz oder -gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. . Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die" Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße ge … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance# Da der Förderantrag bis spätestens September 2024 einzureichen ist, werden die Leistungen/Teilleistungen der Leistungsphase 3 bis dahin aller spätestens benötigt, um eine Förderung sicherzustellen. Es ist von einer Vertragslaufzeit (inklusive der Leistungsphase 9 … ganz lesen#Besonders geeignet für:freelance# Da der Förderantrag bis spätestens September 2024 einzureichen ist, werden die Leistungen/Teilleistungen der Leistungsphase 3 bis dahin aller spätestens benötigt, um eine Förderung sicherzustellen. Es ist von einer Vertragslaufzeit (inklusive der Leistungsphase 9) bis 2030 auszugehen. Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem der Förderantrag bis spätestens Mitte September 2024 einzureichen ist. Die Zuschlagskriterien werden ausschließlich in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYHNQZ Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtb … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YHYHNQZ Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. . Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. . Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. . DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN. . Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen. . Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt. . Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt. . Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung). . Die angegebene Frist zum Versand der Aufforderungen zur Angebotsabgabe ist nicht bindend. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt, sobald die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs abgeschlossen ist.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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138.000 € – 531.863 €mittlere Hälfte, 370 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1c3f05e2-6016-4973-ae30-725bee371eb8.