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THW OV Wittenberge - Objektplanung Gebäude und Innenräume - Energetische und bauliche Sanierung + Erneuerung Wärmeerzeugungsanlage

Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen · Zossen, Brandenburg

Aktenzeichen 15/2024veröffentlicht 13.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 610 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 13 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
30 Monate01.06.2025 – 30.11.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 198 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • 1.20 %
  • 2.10 %
  • 3.10 %
  • 4.20 %
  • 5.10 %
  • 6.30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2027
    vor 17 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Für die energetische Sanierung eines Dienstgebäudes des Technischen Hilfswerks (THW) in Wittenberge soll eine bauliche Variantenuntersuchung durchgeführt werden.

Beschreibung des Loses

Die Maßnahme umfasst die - energetische Sanierung des Gebäudes - in Teilen bauliche Sanierung des Gebäudes - Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage - teilweise Instandsetzung der ELT-Anlage - teilweise Erneuerung der Innen- und Außenbeleuchtungsanlage. Das vorhandene Gebäude wurde im Jahr 1970 errichtet. Es wird durch das THW als Dienst- und Verwaltungsgebäude genutzt. Die Liegenschaft ist nicht dauerhaft besetzt. Im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen ist zu beachten, dass eine Teilnutzung des Gebäudes durch den THW Ortsverband während der Sanierung ermöglicht werden muss. Eine abschnittsweise Durchführung der Baumaßnahmen ist daher zu berücksichtigen. Im Jahr 2017 wurden an dem Gebäude bauliche, energetische und brandschutztechnische Ertüchtigungsmaßnahmen durchgeführt. Es wurden in diesem Zusammenhang zwei neue Fluchttreppenanlagen montiert. Die Fassade wurde mit einem WDVS bekleidet. Die Dachdämmung und -eindeckung und die Regenentwässerung wurden erneuert. Die Maßnahme ist in verschiedene Lose unterteilt. Im Rahmen der energetischen Gebäudeplanung sind die Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Gebäudesanierungen des Bundes EGB 55 (siehe Anlage) anzuwenden. Bei der Variantenuntersuchung ist mit Blick auf die Klimaschutzziele die wirtschaftlich optimale Energieeffizienzausführung zu untersuchen. (Ein EGB 55 nach den vorgenannten Energieeffizienzanforderungen hat einen Jahres-Primärenergiebedarf, der maximal 55 Prozent der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Energieeffizienzfestlegungen geltenden gesetzlich festgelegten Anforderungen an die Energieeffizienz eines Neubaus betragen darf.) Bei der Planung und Durchführung sind die Vorgaben des THW-Raumbuch für Ortsverbände in der gültigen Fassung zu beachten (z. Zt.: Version 2.0, Stand Dezember 2020, siehe Anlage). Die dort genannten allgemeinen Anforderungen (Barrierefreiheit, Sicherheit etc.) und die Anforderungen an die Räumlichkeiten (Raumausstattung, technische Anlagen etc.) sind zu berücksichtigen. Es ist im Rahmen der energetischen Gebäudeplanung zu untersuchen, welche Maßnahmen für die Außenbauteile erforderlich werden, damit die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsflächen nach Tabelle 2 der Anlage zu den Energieeffizienzfestlegungen Bundesgebäude nicht überschritten werden. Die vorhandenen Außenfenster und -türen sind im Rahmen der energetischen Sanierung auszutauschen. Der sommerliche Wärmeschutz entsprechend Qualitätsniveau 2 oder besser ist gemäß Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für das Gebäude nachzuweisen. Gebäude des Bundes im Sinne des Erlasses sind grundsätzlich ohne aktive Kühlungssysteme zu betreiben. Die Nachweisführung zur Einhaltung der energetischen Anforderungen erfolgt mit der Entwurfsplanung. Für die Machbarkeitsstudie sind in plausibler und nachvollziehbarer Form mind.2 Varianten zur Umsetzung vorzulegen. Hierbei ist sowohl die Unterschreitung des Jahres-Primärenergiebedarfs als auch die Einhaltung der Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nach Tabelle 2 der Anlage darzulegen. Es sind Maßnahmen zu untersuchen, die zur Erreichung des geforderten energetischen Standards erforderlich und wirtschaftlich sind. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Anlage Aufgabenbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

1.20 %
2.10 %
3.10 %
4.20 %
5.10 %
6.30 %
Qualität
1.Methodik zur Kosteneinhaltung und Nachtragsmanagement
Qualität
2.Methodik zur Organisation und zeitlichen Abfolge der Projektabwicklung, Termineinhaltung, Kommunikation mit AG und Fachplanern
Qualität
3.Gesamteindruck der Präsentation
Qualität
4.Berufserfahrung in vergleichbaren Projektleistungen bei der Sanierung von Gebäuden
Qualität
5.Sicherstellung der Präsenz vor Ort
Preis
6.Preis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
30.11.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsstufen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, in Textform beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind di … ganz lesenMit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsstufen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, in Textform beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze und Termine. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die … ganz lesenBei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YYEH064# 1. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. 2. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, die auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu di … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YYEH064# 1. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. 2. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, die auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg erfolgen muss, erteilt. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg veröffentlicht. 3. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird. 4. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Teilnehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch die Abgabe des Teilnahmeantrags haben Sie sich damit einverstanden erklärt. 5. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu finden: 2023_ Datenschutzblatt_Vergabe. 6. Fragen und Hinweise sind rechtzeitig zu stellen, so dass für den Auftraggeber innerhalb eines angemessenen Zeitraumes und vor Ablauf der Angebotsfrist eine Beantwortung möglich ist. 7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. 8. Bei Angebotsabgabe sind die durch Nachunternehmer auszuführenden Teile des Auftrages nach Art und Umfang Art und Umfang zu benennen (Nachunternehmererklärung). Auf Verlangen der Vergabestelle sind die vorgesehenen Unterauftragsnehmer zu benennen und Eigenerklärungen, ggfs. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, abzugeben (Nachunternehmerverpflichtungserklärung, Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen § 123, Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen 124 GWB, bei Erfordernis Erklärung zum § 125 Abs. 1 GWB)

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
LEHMANN + LIESCHKE Generalplanungsgesellschaft mbH, Zossen3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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191vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (151 Lose mit Angabe)
196.137 €Zuschlagswert im Median
101.159 € – 376.905 €mittlere Hälfte, 61 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.03.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a61707e2-977d-4e41-8093-d3fa69233fd3.