THW OV Wittenberge - Fachplanung Technische Ausrüstung_Heizung Lüftung Sanitär_Energetische und bauliche Sanierung + Erneuerung Wärmeerzeugungsanlage
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen · Zossen, Brandenburg
Aktenzeichen 16/2024veröffentlicht 23.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 30 Monate
- 01.06.2025 – 30.11.2027
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 13 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €
- Laufzeit
- 30 Monate01.06.2025 – 30.11.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Zossen15806, Landkreis Teltow-Fläming, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 198 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (22 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Kriterium 1.30 %
- Kriterium 2.20 %
- Kriterium 3.10 %
- Kriterium 4.10 %
- Kriterium 5.20 %
- Kriterium 6.10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 30.11.2027
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Für die energetische Sanierung eines Dienstgebäudes des Technischen Hilfswerks (THW) in Wittenberge soll eine bauliche Variantenuntersuchung im Rahmen der LP2 der HOAI durchgeführt werden. Die Maßnahme umfasst die - energetische Sanierung des Gebäudes - in Teilen bauliche Sanierung des Gebäudes - Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage - teilweise Instandsetzung der ELT-Anlage - teilweise Erneuerung der Innen- und Außenbeleuchtungsanlage.
Beschreibung des Loses
Das vorhandene Gebäude wurde im Jahr 1970 errichtet. Es wird durch das THW als Dienst- und Verwaltungsgebäude genutzt. Die Liegenschaft ist nicht dauerhaft besetzt. Im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen ist zu beachten, dass eine Teilnutzung des Gebäudes durch den THW Ortsverband während der Sanierung ermöglicht werden muss. Eine abschnittsweise Durchführung der Baumaßnahmen ist daher zu berücksichtigen. Im Jahr 2017 wurden an dem Gebäude bauliche, energetische und brandschutztechnische Ertüchtigungsmaßnahmen durchgeführt. Es wurden in diesem Zusammenhang zwei neue Fluchttreppenanlagen montiert. Die Fassade wurde mit einem WDVS bekleidet. Die Dachdämmung und -eindeckung und die Regenentwässerung wurden erneuert. Bauliche Maßnahmen: Austausch Fenster + Außentüren: Sämtliche Fenster und Außentüren sind zu erneuern gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG), EGB und Sicherheitsvorschriften des THW-Raumbuchs. Sanierung Küche: Der bestehende Küchenraum und der Vorratsraum sind zu sanieren. Unter anderem ist die vorhandene Kücheneinrichtung/-möblierung einschließlich der technischen Anlagen zu erneuern. Hierfür ist in Abstimmung mit dem Nutzer eine Küchenplanung aufzustellen. Zwischen Küche und Vorratsraum ist gemäß THW-Raumbuch eine Verbindung herzustellen. Ggf. ist die Verortung des Vorratsraumes in Abstimmung mit dem Nutzer neu zu bestimmen. Gemäß THW-Raumbuch wird für die Küche eine natürliche Be- und Entlüftung gefordert. Die bestehende Lüftungsanlage soll entfallen und rückgebaut werden. Sanierung sanitäre Anlagen: Das bestehende Damen-WC im Erdgeschoss (Raum EG-36) und der Vorraum mit Dusche (Raum EG-35) sowie das Herren-WC im Obergeschoss (Raum OG-03) sind zu sanieren (siehe Grundrisspläne vom EG und OG). Unter anderem sind die vorhandenen Sanitärobjekte einschließlich der technischen Anlagen zu erneuern und teilweise rückzubauen. Im Zuge der Sanierung sind alle zugehörigen technischen Anlagen (Trink- und Schmutzwasserleitungen etc.) zu erneuern. Der Rückbau nicht genutzter Anlagenbestandteile ist in der Maßnahme zu berücksichtigen. Im Rahmen der Maßnahmen sind alle Räume entsprechend der vorgesehen Nutzung wiederherzustellen. Erneuerung Wärmeerzeugungsanlage: Seitens TGA wird der Einbau einer CO2-neutralen Wärmeerzeugungsanlage angestrebt. Nach einem Rückbau der aktuellen Öl-Heizanlage, würde das jetzige Tanklager als neues Lager zur Verfügung stehen. Es sind im Zusammenhang mit der Erneuerung der Wärmeerzeugungsanlage ergänzend die dezentrale Warmwasserbereitung vorzusehen. Die einschlägigen Verordnungen zur Trinkwasserhygiene sind zu beachten. Aufgrund der unregelmäßigen Nutzungszeiten auf einer nicht dauerhaft besetzten Liegenschaft ist für alle Zapfstellen bzw. Leitungs- und Strangenden unbedingt zu beachten, dass eine 72-stündliche Zwangsspülung (Hygienespülung) zu erfolgen hat. Provisorien / Interimslösungen: Für den Zeitraum der Umsetzung der Baumaßnahme sind alternative adäquate Räumlichkeiten für die Nutzenden vorzuhalten. Anforderungen THW: Bei der Planung und Durchführung sind die Vorgaben des THW-Raumbuch für Ortsverbände in der gültigen Fassung zu beachten. Die dort genannten allgemeinen Anforderungen (Barrierefreiheit, Sicherheit etc.) und die Anforderungen an die Räumlichkeiten (Raumausstattung, technische Anlagen etc.) sind zu berücksichtigen. Nachhaltiges Bauen: Der Leitfaden für Nachhaltiges Bauen ist bei Bauvorhaben des Bundes anzuwenden. Bundesgebäude sind auf ein energieeffizientes Energiemanagement auszurichten, möglichst als Teil eines übergreifenden Facility Management Systems. Ganzheitliche Prinzipien für nachhaltiges Planen und Bauen, Betrieb und Instandhaltung sowie Nutzung müssen umgesetzt werden. Alle Phasen des Lebenszyklus - bis hin zum Rückbau - sind zu berücksichtigen, um den Energie- und Ressourcenverbrauch so gering wie möglich zu halten. Ziel ist eine ressourcenschonende und energieeffiziente Sanierung des Dienstgebäudes bei möglichst geringen wirtschaftlichen Kosten. Die langfristige nachhaltige Nutzung als THW soll gewährleistet sein. In Abstimmung mit der bauphysikalischen Untersuchung und den Planern ist eine nachhaltige Lösung abzuwägen und umzusetzen. Planungshilfen, Muster-/Standardplanungen: Planungshilfen, Muster-/Standardplanungen sind, soweit zutreffend, für die Erstellung der Unterlagen zu nutzen. Grundlagendokumente sind: RBBau, AMEV, VHB, Leitfaden Gebäudeautomation, Raumbuch THW. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der Anlage Aufgabenbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Preis
- Kriterium 1.Preis
- Qualität
- Kriterium 2.Methodik zur Kosteneinhaltung und Nachtragsmanagement
- Qualität
- Kriterium 3.Methodik zur Organisation und zeitlichen Abfolge der Projektabwicklung, Termineinhaltung, Kommunikation mit AG und Fachplanern
- Qualität
- Kriterium 4.Gesamteindruck der Präsentation
- Qualität
- Kriterium 5.Berufserfahrung in vergleichbaren Projektleistungen bei der Sanierung von Gebäuden
- Qualität
- Kriterium 6.Sicherstellung der Präsenz vor Ort
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2025
- Vertragsende
- 30.11.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsstufen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, in Textform beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind di … ganz lesenkürzer
Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsstufen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, in Textform beauftragt. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenze und Termine. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die … ganz lesenkürzer
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 GWB. Danach sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zudem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- 1. Der angegebene Auftragswert ist fiktiv. Der tatsächliche Auftragswert wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV zum Schutz der geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers nicht veröffentlicht.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YYEHM6S 1. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. 2. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, die auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu dies … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP9YYEHM6S 1. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der Angaben ggf. weitere Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. 2. Auskünfte werden nur nach schriftlicher Anforderung, die auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg erfolgen muss, erteilt. Die Beantwortung und weitere Informationen des Auftraggebers werden, soweit im Zuge der Gleichbehandlung aller Bewerber geboten, auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg veröffentlicht. 3. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird. 4. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln. Die von den Teilnehmern im Rahmen dieses Verfahrens mitgeteilten personen- und unternehmensbezogenen Angaben werden im Rahmen dieses Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Durch Abgabe eines Teilnahmeantrags erklären diese sich hiermit einverstanden. 5. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der projektbezogenen Internet-Plattform zu diesem Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu finden: 2023_ Datenschutzblatt_Vergabe. 6. Fragen und Hinweise sind rechtzeitig zu stellen, so dass für den Auftraggeber innerhalb eines angemessenen Zeitraumes und vor Ablauf der Teilnahmefrist eine Beantwortung möglich ist. 7. Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung. 8. Bei Angebotsabgabe sind die durch Nachunternehmer auszuführenden Teile des Auftrages nach Art und Umfang Art und Umfang zu benennen (Nachunternehmererklärung). Auf Verlangen der Vergabestelle sind die vorgesehenen Unterauftragsnehmer zu benennen und Eigenerklärungen, ggfs. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, abzugeben (Nachunternehmerverpflichtungserklärung, Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen § 123, Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen 124 GWB, bei Erfordernis Erklärung zum § 125 Abs. 1 GWB)
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| INGENIEURBÜRO WILLMANN GmbH, Brandenburg an der Havel | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- An der Wache 2, 15806 Zossen
- Website
- blb.brandenburg.de
- Kontakt
- info.vergabe-fbt@
blb.brandenburg.de
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Ingenieurbüro PROKON GmbH3 Zuschläge
- iproplan Planungsgesellschaft mbH3 Zuschläge
- BG Degat GmbH + NAGLER & DIECK GbR2 Zuschläge
- BPM-Gruppe2 Zuschläge
- Bärmann+Partner GbR - Beratende Ingenieure -2 Zuschläge
- Drees & Sommer SE2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 11.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 315a8d28-5562-4aa4-94c3-f9c020ea3490.